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Gurtstraffer nach dem Unfall

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 12. August 2011 um 20:37

Hallo

Kann ich die Gurtstraffer einfach so wechseln, oder muss der Airbagsteuergerät auch mitgewechselt werden? Nach dem Unfall haben die Gurtstraffer ausgelöst, die Airbag aber nicht.

Golf IV 99 1,4L

Danke

Beste Antwort im Thema

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

P.S.:

Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!

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Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

P.S.:

Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!

Die Frage ist wohl ob du einen anderen Gurtstraffer (Gurt) auf dem freien Markt bekommen kannst......

Das Gesetz ist zwar richtig definiert, doch wen kümmert es wenn du das Teil

a.) bekommst

b.) du selber oder ein "Bekannter" den fachmännischen Background habt

 

dieses Teil funktionstüchtig einzubauen ?

 

Denn es gilt noch immer - wo kein Kläger da kein Richter !

 

Gruss

maex

Themenstarteram 14. August 2011 um 10:53

Den Gurtstraffer zu bekommen ist das kleinste Problem. Frage ist ob das system nach dem wechsel auch richtig funktioniert? Oder muss der Airbag Steuergerät auch neu?

am 14. August 2011 um 11:02

mit dem Gesetz das stimmt wird auch meistens drauf geachtet. Auf jeden fall wenn ein Airbag also sei es Lenkrad Airbag oder sonst was für einer oder eben der Gurtstraffer muss das SG mit getauscht werden weil das SG nur einmal Auslöst... oder eben du hast dann einen Airbag der zwar ganz ist und angeschlossen der aber nicht mehr ausgelöst wird und eine Dauernd Leuchtende Airbaglampe die allerdings bei dann wieder Funktionierendem System immernoch an sein Sollte.. weil Airbag ein Aktiver Fehler ist und der Muss gespeichert bleiben das Heißt Fehlerauslese und Löschen lassen dann is gut...

Das Steuergerät löst nur einmal aus und muß dann getauscht werden. Die Dinger können wieder zurückgesetzt werden. Wie das geht und ob die dann noch zuverlässig funktionieren weiß ich nicht. Vorgesehen ist das jedenfalls nicht. Es gibt aber einige halblegale Anbieter im Netz, die das tun.

Deshalb wäre ich auch immer sehr vorsichtig, ein gebrauchtes Steuergerät aus einer unbekannten Quelle zu verwenden.

Ein neues wirst du vermutlich hierzulande schwer bekommen.

Einfach nur mit dem Diagnosegerät Fehler löschen ist jedenfalls meines Wissens nach nicht.

Den Gurtstraffer selbst zu tauschen würde mir persönlich wenig Sorgen machen. Mechanisch ist das wohl kaum ein Problem und der elektrische Anschluß ist auch nur gestöpselt. Wenn man grundlegende Sicherheitsvorkehrungen wie Batterie abklemmen und die Vermeidung statischer Aufladung einhält, wird kaum was passieren.

Ja, ich weiß, dass es Fahrzeuge gibt, bei denen die Zündkapseln der Airbags nich automatisch kurzgeschlossen werden sondern wo das mit einem Kurzschlußstecker passieren muß. Gerade in solchen Fällen könnte ich besser damit leben, einen entsprechenden Fragesteller auf diese Besonderheit hingewiesen zu haben als den nur mit "darfst du nicht" abzubügeln und er tuts dann danach trotzdem. Unter Umständen mit den entsprechenden Folgen.

Das System ist konstruktiv so ausgelegt, dass es im Fehlerfall in den sicheren Zustand (=deaktiviert) verfällt.

Es ist richtig, dass Arbeiten an Airbags und der dazu gehörigen Peripherie gesetzlich nicht erlaubt sind. Allerdings kann ich die dazugehörige Hysterie, wie sie hier manchmal zu lesen ist, wenig nachvollziehen.

Seien wir ehrlich. Wer hier fragt, wie er seinen Airbag, Gurtstraffer oder sonst was abklemmen oder austauschen kann, macht es doch sowieso. Da ist es meiner Meinung nach hilfreicher, Hinweise zu geben, wie das ganze einigermaßen sicher von statten geht, als mit Verbalattacken auf den Threadersteller loszugehen.

Noch weniger kann ich nachvollziehen, was gegen das Auslesen des Fehlerspeichers sprechen soll. Einige Steuergeräte sind danach im Eimer, aber ansonsten sehe ich nicht, was nach menschlichem Ermessen dagegen spricht. Dann müßte genauso gegen denjenigen gewettert werden, der den Fehlerspeicher vom ESP ausließt. Ist ja auch sicherheitsrelevant.

So, für die Aussage muß ich jetzt vermutlich Prügel einstecken, aber das ist nunmal meine Meinung zu dem Thema.

Ich möchte hiermit niemanden dazu ermutigen, an seinen Airbags rumzufummeln. Ich möchte nur sagen, dass ich dieses kommentarlose Abbügeln der Fragesteller nicht für gut halte.

Zitat:

Original geschrieben von muhmann

Da ist es meiner Meinung nach hilfreicher, Hinweise zu geben, wie das ganze einigermaßen sicher von statten geht...

...und für solche Tipps persönlich die Haftung zu übernehmen, wenn etwas schief geht...?

Das kann nicht dein Ernst sein....

am 14. August 2011 um 12:55

Stimme meinem Vorredner zu, gehen wir mal davon aus, er hst den noetigen hintergrund.

Habne bei dir die Airbags auch ausgeloest?

Aus meiner Erfahrung sollte das Steuergeraet auch ersetzt werden, da auch nachdem der Gurt ausgewechselt wurde lasst sich der Fehler so einfach nicht loeschen.

Ein gebrauchtes Steuergeraet muss Codiert bzw. adaptiert werden.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

...und für solche Tipps persönlich die Haftung zu übernehmen, wenn etwas schief geht...?

Mal abgesehen davon dass ich meine Zweifel habe, dass man damit in der tat eine Haftung übernimmt, wobei ich da zugegebenerweise überfragt bin, stellt sich dann doch die Frage, wo die Grenze gezogen werden soll.

Hier werden ja auch Tipps gegeben, wie man seine Reifen wechselt. Wenn da mal in der falschen Kurve die falsche Schraube nachgibt...

Ok, ist zugegebener Maßen übertrieben aber dann dürfte niemand mehr irgendwas machen. Ich kann mir problemlos zu jeder Arbeit am Auto eine mehr oder minder wahrscheinliche Fehlerquelle mit entsprechenden Folgen ausdenken:

Ölablassschraube nachm Ölwechsel nicht richtig angezogen -> Öl läuft aus, Moppedfahrer stürzt, is tot

Radmutter nicht fest -> Rad fällt inner Kurve ab, Fahrzeug schlittert in Gruppe Schulkinder

Pfusch an der Elektrik -> Auto fackelt ab, steht blöderweise in der Tiefgarage eines voll besetzten Bürogebäudes, Rauchvergiftungen etc.

Auto verkehrt aufgebockt -> fällt auf darunterliegenden Schrauber, tot isser

usw...

Dürfen natürlich auch gerne weniger schlimme Ereignisse sein.

Deiner Argumentation folgend dürfte dann in keinem Thread hier im Forum auch nur irgendein Tip gegeben werden, weil man dann für jede der vermutlich garnicht mal so unrealistischen Situationen die Haftung übernehmen würde.

Da halte ichs für besser zu sagen "Tu, was du nicht lassen kannst, aber pass auf" als nur zu sagen "darfst du nicht".

@muhmann

Frag doch einfach mal ein paar MT-Moderatoren, warum Airbag-Bastel-Threads hier auf MT immer geschlossen werden. Dann bekommst du mit Sicherheit einen Vortrag über die Haftungsrisiken eines Internet-Forenbetreibers...

Ok, wenn da wirklich unterschieden wird, kann ichs schon nachvollziehen. Dann ist das eine rein juristische Frage.

In dem Fall leuchtet mir zwar die Einstellung des Forenbetreibers ein, nicht aber die des Gesetzgebers. Aber das kommt ja bisweilen mal vor... ;)

am 15. August 2011 um 18:58

Zitat:

Original geschrieben von muhmann

In dem Fall leuchtet mir zwar die Einstellung des Forenbetreibers ein

Hi,

 

dann brauchen wir auch nicht weiter darüber reden.

 

MfG

globalwalker

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