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Gurtverlängerungen/Adapter mit ABE Zulassung und/oder TÜV
Ich bin auf der Suche nach in Deutschland zugelassenen Gurtverlängerung, bzw. einem Adapter mit ABE/TÜV und ca. 10-20cm Länge.
Ich habe einen Audi A6 Avant 3.0 TDI 4G C7 Bj.03/2018.
Gibt es soetwas überhaupt, oder tatsächlich nur die ohne Zulassung? Soweit ich weiß sind diese aber nicht erlaubt und im Falle eines Unfalls/Kontrolle dann versicherungstechnisch sehr problematisch!? Stimmt das auch?
Hier in den Foren und im Internet konnte ich dazu leider nichts finden.
Wäre schön, wenn mir jemand eine Bezugsquelle nennen könnte...
Danke!
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41 Antworten
Die Firma Schroth hat welche mit ABE und der Norm ECE R16.
Die haben leider "nur" komplette Mehrpunktgurte und keine einfachen Gurtadapter mit ABE...
Aber Danke für den Hinweis!
Zitat:
@FTCK schrieb am 14. Januar 2024 um 12:57:00 Uhr:
Die Firma Schroth hat welche mit ABE und der Norm ECE R16.
Klingt zwar doof, ist aber ernst gemeint: frag bzw. schau online nach, ob es da was in den Sanitätshäusern gibt. Gurtadapter kommen oft bei Rollstuhltransporten und Sitzanpassungen zum Einsatz. Um erstattungsfähig zu sein, müssen sie für diesen Bereich im Heilmittelkatalog gelistet sein. Das sind sie nur mit ordentlicher Marktzulassung im Bereich der StVZO.
Stimmt, gar keine blöde Idee! Danke!
Da werde ich die Tage mal genauer nachforschen...
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 14. Januar 2024 um 13:14:53 Uhr:
Klingt zwar doof, ist aber ernst gemeint: frag bzw. schau online nach, ob es da was in den Sanitätshäusern gibt. Gurtadapter kommen oft bei Rollstuhltransporten und Sitzanpassungen zum Einsatz. Um erstattungsfähig zu sein, müssen sie für diesen Bereich im Heilmittelkatalog gelistet sein. Das sind sie nur mit ordentlicher Marktzulassung im Bereich der StVZO.
Gurtverlängerungen kann es nicht mit allgemeiner Genehmigung zur universellen Verwendung geben:
Die ECE-R16 befasst sich nur mit kompletten Systemen, und eine nationale ABE kann laut Grundsatzentscheidung des KBA nicht erteilt werden (siehe rote Liste).
Es besteht also nur noch die Möglichkeit, dass es Genehmigungen für Umbauten mit konkretem Verwendungsbereich geben könnte. Dabei müsste dann das Gesamtsystem aus Seriengurt und Verlängerung jeweils für jeden Fahrzeugtyp und ggf. jede Sitzposition geprüft werden. Mir wäre nicht bekannt, das irgendwo sowas angeboten wird.
Letztlich bleibt wohl bei ernsthaftem Bedarf der Weg einer Ausnahmegenehmigung. Die müsste dann aber schon ausgesprochen gut begründet sein.
Gerade gefunden ....
Dieses Dokument ist widersprüchlich und irreführend.
Das fängt mit der Abbildung der Logos von ÜOs/TPs/TDs an, die in der Fußnote mit dem Begriff "amtlich vereidigte Sachverständige" bezeichnet werden. Das ist auf jeden Fall so falsch, und vermutlich auch unzulässig.
Weiterhin wird die Gurtverlängerung als "zugelassen" bezeichnet, dann soll es aber ein ECE-Gutachten geben, mit dem sie in den Fahrzeugschein eingetragen werden kann. Dabei kann es sich aber nicht um eine ECE-Genehmigung handeln, denn dann wäre das Bauteil eintragungsfrei.
Bestenfalls kann es also ein Gutachten sein, auf dessen Grundlage eine Einzelbegutachtung nicht nachfolgender Einzelgenehmigung erfolgen kann. Da der Ersteller dieses Dokuments aber offensichtlich keine tiefergehenden Kenntnisse der deutschen Rechtsgrundlagen hat würde es mich nicht wundern, wenn daraus dann in der Praxis nicht wird...
Wenn ich mal raten sollte: Es wird ein Gutachten geliefert, nach dem das Produkt (oder auch nur Teile davon) bestimmten Teilprüfungen der ECE-R16 erfolgreich unterzogen wurde. Ob dann am Ende das Gesamtsystem bestehend aus serienmäßigen Gurten, Gurtschlössern und Verankerungspunkten und eben dem beworbenen Produkt tatsächlich vorschriftsmäßig ist müsste im Rahmen der Einzelbegutachtung geprüft und nachgewiesen werden.
Jedenfalls ist jede benutzte und nicht eingetragene gurtverlängerung besser als garkein Gurt zu nehmen..
Weshalb wird denn eine Verlängerung gebraucht?
Meine letzten Fahrzeuge hatten immer Gurte,die lang genug waren, auch mit kindersitz und Plautze
Stichwort "Silux"
Verlängerung aus soliden und langlebigen Materialien. Zertifiziert und vollständig konform mit allen Sicherheitsstandards. Es hat die Zulassung: E24 16R08 / 00 0253 00 oder E8 16R-0711357.
Ein Hinweis an denTE: Es wird wohl auf eine Einzelabnahme hinauslaufen und das kann sogar kompliziert werden. Ich wähnte mich bei meiner Drehkonsole auch bei dem Hinweis „TÜV-geprüft“ auf der sicheren Seite. Einzelabnahme schlug aber mit dem Hinweis fehl: „Das machen wir seit Jahren nicht mehr.“ Erst auf den Hinweis eines Wohnmobilumrüsters gelang es dann doch. Man muss nämlich einen Prüfer finden, der besondere Aus- und Weiterbildungen durchlaufen hat und überhaupt zur Abnahme bestimmter Teile berechtigt ist.
Zitat:
@yellwork schrieb am 14. Januar 2024 um 20:30:26 Uhr:
Stichwort "Silux"
Verlängerung aus soliden und langlebigen Materialien. Zertifiziert und vollständig konform mit allen Sicherheitsstandards. Es hat die Zulassung: E24 16R08 / 00 0253 00 oder E8 16R-0711357.
Ich habe mir jetzt beispielhaft das Genehmigungsdokument E24*16R08/00*0253*00 aus der Datenbank gezogen. Hier geht es um einen Dreipunktgurt mit drei verschiedenen Varianten des Gurtschlosses. Es handelt sich nicht um eine Gurtverlängerung im üblichen Sinn mit Gurtschloss an einem und Schlosszunge am anderen Ende.
Also entweder reden wir hier aneinander vorbei oder deine Quelle ist (vorsichtig gesagt) nicht sehr seriös.
Zitat:
@FTCK schrieb am 14. Januar 2024 um 20:48:14 Uhr:
.... dem Hinweis „TÜV-geprüft“ auf der sicheren Seite.
Damit wird gerne was suggeriert, denn es heißt nicht automatisch daß es bestimmte vorgeschriebene Tests auch bestanden hat.
Wäre dem so dann würde das ausdrücklich auch erwähnt und mit Gutachten oder gar ABE´s untermauert.
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. Januar 2024 um 21:09:42 Uhr:
Zitat:
@yellwork schrieb am 14. Januar 2024 um 20:30:26 Uhr:
Stichwort "Silux"
Verlängerung aus soliden und langlebigen Materialien. Zertifiziert und vollständig konform mit allen Sicherheitsstandards. Es hat die Zulassung: E24 16R08 / 00 0253 00 oder E8 16R-0711357.
Ich habe mir jetzt beispielhaft das Genehmigungsdokument E24*16R08/00*0253*00 aus der Datenbank gezogen. Hier geht es um einen Dreipunktgurt mit drei verschiedenen Varianten des Gurtschlosses. Es handelt sich nicht um eine Gurtverlängerung im üblichen Sinn mit Gurtschloss an einem und Schlosszunge am anderen Ende.
Also entweder reden wir hier aneinander vorbei oder deine Quelle ist (vorsichtig gesagt) nicht sehr seriös.
Alles gut... wir alle versuchen hier nur zu helfen...