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Gutachten bei Schenkungsübergabe
Hallöchen,
ich hab Omas Auto geschenkt bekommen. Mein Freund sagte, dass ich einen Schenkungsvertrag machen soll. Da soll man den Wert der Schenkung eintragen. Jetzt wissen weder Omi noch ich, wie teuer der Golf ist. Sollte ich ein Gutachten machen lassen? Wäre doch vielleicht generell nicht doof, wenn ich mal weiß, wie teuer mein neuer Flitzer ist, oder?
LG
Chrissi
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41 Antworten
Mach doch keine Umstände. Oma soll Dir die Papiere geben und du meldest das Auto um. Schenkungsteuer entsteht bis 200.000 Euro nicht und für etwas anderes muss kein Wert festgestellt werden.
Was ist denn das für ein toller Schlitten, dass man sich darüber Gedanken macht? Freibetrag 20.000 €, bzw. 400.000 €, wenn die Eltern verstorben sind, was wir nicht hoffen.
Zitat:
@christiane.kriese schrieb am 9. November 2021 um 16:59:25 Uhr:
Hallöchen,
ich hab Omas Auto geschenkt bekommen. Mein Freund sagte, dass ich einen Schenkungsvertrag machen soll. Da soll man den Wert der Schenkung eintragen. Jetzt wissen weder Omi noch ich, wie teuer der Golf ist. Sollte ich ein Gutachten machen lassen? Wäre doch vielleicht generell nicht doof, wenn ich mal weiß, wie teuer mein neuer Flitzer ist, oder?
LG
Chrissi
Dat-Rechner und gut iss... https://www.dat.de/gebrauchtfahrzeugwerte/#/start
Wenn es nicht um einen eingelagerten originalen Erstauflagen-GTI geht, wird es kaum Probleme mit dem Finanzamt geben. Selbst dann nicht....
Zitat:
@espace001 schrieb am 9. November 2021 um 17:05:25 Uhr:
Was ist denn das für ein toller Schlitten, dass man sich darüber Gedanken macht? Freibetrag 20.000 €, bzw. 400.000 €, wenn die Eltern verstorben sind, was wir nicht hoffen.
Kannst Holger ruhig glauben, sind nicht 20.000,- €, sondern mind. 200.000,- €.
Schenkungsvertrag? Da reicht ein Zweizeiler von Oma, dass sie dir den Golf geschenkt hat. Betonung auf hat, denn ein Schenkungsversprechen (auf die Zukunft gerichtet) bedarf der notariellen Beurkundung. Sofort vollzogene Schenkungen sind aber (außer bei Immobilien) auch ohne Notar gültig.
Zitat:
@christiane.kriese schrieb am 9. November 2021 um 16:59:25 Uhr:
Hallöchen,
ich hab Omas Auto geschenkt bekommen. Mein Freund sagte, dass ich einen Schenkungsvertrag machen soll. Da soll man den Wert der Schenkung eintragen. Jetzt wissen weder Omi noch ich, wie teuer der Golf ist. Sollte ich ein Gutachten machen lassen? Wäre doch vielleicht generell nicht doof, wenn ich mal weiß, wie teuer mein neuer Flitzer ist, oder?
LG
Chrissi
(...) nicht wie teuer, sondern der theoretische Wert wird ermittelt, der aber oft beim Verkauf nicht erreicht wird.
Zitat:
@christiane.kriese schrieb am 9. November 2021 um 16:59:25 Uhr:
Hallöchen, ich hab Omas Auto geschenkt bekommen. Mein Freund sagte, dass ich einen Schenkungsvertrag machen soll. …
Da hat er Recht, dein Freund. So eine Schenkung muss nämlich mit allen Beteiligten dem Finanzamt mitgeteilt werden, entweder von der Oma oder von dir. Dass hier Freibeträge gelten, ist davon völlig unabhängig.
Der Vollständigkeit halber zu den Freibeträgen:
400.000 Euro für jedes Kind und auch für die Enkel, wenn die Kinder des Erblassers vorher gestorben sind.
200.000 Euro für die Enkel, wenn das Kinde des Erblasser noch lebt.
100.000 Euro für die Urenkel oder auch für Eltern, die von ihren Kindern erben.
20.000 Euro für alle übrigen Erben auch ohne Verwandtschaftsverhältnis.
Die Oma möchte aber noch nicht beerdigt werden, sondern etwas mit "warmer Hand" verschenken.
Macht doch einfach einen symbolischen Kaufvertrag für 1 ... 10 EUR?
Wofür soll das überhaupt sein? möchtest du einen Nachweis für die Schenkung, da Oma dement sein könnte und die Schenkung später bestreiten könnte? Dann sollte wie bereits beschrieben ein vernünftiger Zweizeiler reichen ..
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 9. November 2021 um 19:15:26 Uhr:
Die Oma möchte aber noch nicht beerdigt werden, sondern etwas mit "warmer Hand" verschenken.
Das freut die Oma und die Enkelin, ändert aber weder etwas an den Freibeträgen noch an der Meldepflicht ans Finanzamt.
Kaufvertrag für eine geringe Geldsumme ist aber ein ganz blöde Idee ... denn damit kann es später mal richtig Ärger mit weiteren Erbberechtigten geben.
Ein Schenkungsvertrag mit grobem Wert (den kann man man bspw. ermitteln, wenn man hier mit den Daten wie Baujahr, Laufleistung und Ausstattung anfragt) reicht aus. Ob der nun 9000 € statt geschätzten 10.000 oder 5000 € statt geschätzten 4000 € wert ist, hat da keine großen Auswirkungen.
Wenn die Oma damit einverstanden ist, macht einen Kaufvertrag über 500 € und gut ist.
Wozu Schenkungsvertrag bei einem womöglich 10 Jahre altem Kfz.
Sich freuen und die Oma zum Essen einladen.
Puh. Da werden hier jetzt aber einige Dinge durcheinander geworfen.
Warum muss man sich gemüßigt sehen, sich zu etwas zu äußern, wovon man offenbar nur rudimentäre Kenntnisse hat?
Haha… ihr habt noch nie geerbt oder?
Anders kann ich mir manche Kommentare nicht erklären.
Meint ihr wirklich dass das Finanzamt einen Kaufbetrag von 1,00€ so nimmt?
Dann gäbe es keine Erbschaftsteuer mehr. Weil unrentabel.
Zwischen dem tatsächlichen Wert und dem den sich einer ausgedacht hat, gibt es einen Unterschied.
Und bevor jetzt einer blöd daherredet, es wird steuerlich nicht zwischen Schenkung und Erbe unterschieden
Es geht auf Weihnachten zu, also nicht vergessen, die Weihnachtsgeschenke dem Finanzamt gegenüber zu offenbaren .
Sorry, aber wenn Oma der Enkelin ihren (alten?) Golf schenkt, interessiert das beim Finanzamt keine/n Mitarbeiter/in, ach das * fehlt noch.