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Gutachten falsch was tun ?

BMW 5er F10
Themenstarteram 10. Januar 2015 um 19:49

Hallo zusammen ,

Ich habe gemerkt das der Gutachter vergessen hat die Achse mit einzutragen in das Gutachten. Wie gehe ich jetzt vor ? Hat einer da Erfahrung und könnte mir einen Tipp geben?

Ich Danke schonmal im vorraus

Gruss Dimi

Beste Antwort im Thema

Hallo!

Also mit Infos geizt Du schon etwas? Handelt es sich um ein Gutachten nach einem Unfall und der Gutachter hat vergessen die krumme Achse zu erwähnen? Oder handelt es sich um ein normales Wert-Gutachten und der Gutachter hat aus Deinem Fünfer einen Einachser gemacht?

Mit den vielen infos, die in dem Text stehen, wird man schier erschlagen.

CU Oliver

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am 10. Januar 2015 um 19:52

Ich bin leider kein Experte dafür, aber wenn Dir jemand hier im Forum helfen kann, dann bräuchten wir noch ein paar mehr Infos. Um was für ein Gutachten handelt es sich denn? Hast Du es selber in Auftrag gegeben und schon mit dem Gutachter gesprochen?

Themenstarteram 10. Januar 2015 um 19:56

Also ich habe das im Auftrag gegeben ich hatte es auch mit ihm durchgesprochen alles und war jetzt verwundert das das nicht drin steht. Was meinst du mit was für ein Gutachten ? Also soweit ich weis ganz normales Kfz Gutachten oder vertue ich mich da ?

Themenstarteram 10. Januar 2015 um 20:13

Also die Frage jetzt von mir ist kann der Gutachter diesen punkt noch nachträglich zur Versicherung schicken ?

Hallo!

Also mit Infos geizt Du schon etwas? Handelt es sich um ein Gutachten nach einem Unfall und der Gutachter hat vergessen die krumme Achse zu erwähnen? Oder handelt es sich um ein normales Wert-Gutachten und der Gutachter hat aus Deinem Fünfer einen Einachser gemacht?

Mit den vielen infos, die in dem Text stehen, wird man schier erschlagen.

CU Oliver

Themenstarteram 10. Januar 2015 um 22:51

Sorry ich kenne mich nicht so gut aus deswegen konnte ich diese Infos nicht geben. Also ist ein Gutachten nach einen Unfall und der Gutachter hat vergessen die krumme Achse zu erwähnen . So ich hoffe jetzt könnt ihr damit was anfangen :)

Hm, wer hat den festgestellt, daß die Achsaufhängung beschädigt ist ( krumme Achse gibt es nicht mehr, sind ja kein Starrachser) . Sollte dies die Werkstatt sein, ist das ein ganz normaler Vorgang, da Unfallschäden und deren Folgen immer erst genau bei der Reparatur festgestellt werden. Daher sollte dann deine Werkstatt mit dem Gutachter Kontakt aufnehmen und ggfs. ihn zu einer Nachbegutachtung nochmals ins Haus holen. Entsprechend wird dann ein Nachgutachten gegenüber der zahlenden Versicherung erstellt.

Also kein Problem!

Genau. Oder aber den Gutachter anrufen und einfach dumm fragen. Der kann das sicherlich erklären. Die Schäden werden auch häufig von PC Programmen für den Gutachter zusammengefasst. Die Tel. vom Gutachter sollte der TE ja haben.

Themenstarteram 11. Januar 2015 um 10:11

Zitat:

@harald335i schrieb am 11. Januar 2015 um 00:46:00 Uhr:

Hm, wer hat den festgestellt, daß die Achsaufhängung beschädigt ist ( krumme Achse gibt es nicht mehr, sind ja kein Starrachser) . Sollte dies die Werkstatt sein, ist das ein ganz normaler Vorgang, da Unfallschäden und deren Folgen immer erst genau bei der Reparatur festgestellt werden. Daher sollte dann deine Werkstatt mit dem Gutachter Kontakt aufnehmen und ggfs. ihn zu einer Nachbegutachtung nochmals ins Haus holen. Entsprechend wird dann ein Nachgutachten gegenüber der zahlenden Versicherung erstellt.

Also kein Problem!

Hab mit dem Gutachter gesprochen ist genau so wie du das hier beschrieben hast , ich soll das überprüfen lassen und dann wird nochmals ein Nachgutachten erstellt . Also ist alles im grünen Bereich. Zu der Achse , also da vermute ich das die defekt ist da bei Geradeausfahrt (Lenkrad grade) das Fahrzeug nach links zieht

Lässt du das Auto reparieren? dann ab in die Werkstatt damit, falls noch mehr kaputt sein sollte, was nicht im Gutachten festgehalten ist kann der Gutachter vor Ort in der Werkstatt eine erneute besichtigung durchführen oder aber die Werkstatt rechnet mit der Versicherung direkt ab.

Zitat:

@BMWStergi schrieb am 11. Januar 2015 um 11:11:49 Uhr:

Zitat:

@harald335i schrieb am 11. Januar 2015 um 00:46:00 Uhr:

Hm, wer hat den festgestellt, daß die Achsaufhängung beschädigt ist ( krumme Achse gibt es nicht mehr, sind ja kein Starrachser) . Sollte dies die Werkstatt sein, ist das ein ganz normaler Vorgang, da Unfallschäden und deren Folgen immer erst genau bei der Reparatur festgestellt werden. Daher sollte dann deine Werkstatt mit dem Gutachter Kontakt aufnehmen und ggfs. ihn zu einer Nachbegutachtung nochmals ins Haus holen. Entsprechend wird dann ein Nachgutachten gegenüber der zahlenden Versicherung erstellt.

Also kein Problem!

Hab mit dem Gutachter gesprochen ist genau so wie du das hier beschrieben hast , ich soll das überprüfen lassen und dann wird nochmals ein Nachgutachten erstellt . Also ist alles im grünen Bereich. Zu der Achse , also da vermute ich das die defekt ist da bei Geradeausfahrt (Lenkrad grade) das Fahrzeug nach links zieht

Wenn die Achse (Achsträger, falls vorhanden) verzogen ist, hats gewaltig gekracht und du würdest hier vermutlich erstmal nicht schreiben. Meistens ist es nur die Spurstange die es verzieht. Da kommt eine neue rein, dann wird die Spur neu eingestellt.

Ist im Gutachten etwas von Spurstangen wechseln, einstellen, vermessen vermerkt? Dann wäre das Problem zumindest in Betracht gezogen. Im schlimmeren Fall müßte das Fahrzeug auf die Rahmenrichtbank und eine gute Werkstatt überprüft per Laser ob der Rahmenaufbau verzogen ist.

ich würde die komplette Aufhängung auf der betroffenen Seite tauschen, denn weiß nie ob sich irgendwo microrisse befinden und so ein plötzlich abgebrochener Lenker macht sich nicht gut!

am 13. Januar 2015 um 7:42

Also prinzipiell hast du erstmal 2 Wochen Rücktrittsrecht, sofern du aufgeklärt wurdest musst du die entstandenen Kosten allerdings tragen! Erfolgte keine Belehrung, kannst du zurücktreten ohne irgendwelche Kosten!

Da ich das Gutachten nicht kenne, ist es schwierig das ganze zu beurteilen allerdings ist ein schiefes Lenkrad welches allem Anschein nicht berücksichtig wurde, oder zumindest die weitere Vorgehensweise nicht abgesprochen wurde, schon heftig!

Das Fahrzeug muss zwingend vermessen werden, sind die Werte verzogen und außerhalb der Toleranz, bei schiefem Lenkrad sehr wahrscheinlich, ist die betroffene Achshälfte inklusive Lenkgetriebe nach Hersteller Angaben zwingend zu erneuern!

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