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Gutachten ``fehlerhafte Kalkulation``

Themenstarteram 18. Februar 2009 um 16:47

Hallo

ich habe folgendes problem

mir ist am 31.01.09 einer hinten rechts ins auto gefahren schuldfrage war kein problem und ich bekam auch recht schnell von der gegnerischen versicherung ein schreiben das der schaden im ramen ihrer eintrittspflicht übernommen wird ich also zur dekra um ein gutachten machen zu lassen was dann vorgestern als duplikat auch bei mir eintraf und heute bekomme ich von der dekra ein 2tes gutachten in dem steht ``wie mit herrn ... vom VVD(gegnerische versicherung) am 17.02.09 telefonisch besprochen ersetzt dieses gutachten das gutachten mit der nr: ... vom 13.02.09 da in diesem eine fehlerhafte kalkulation enthalten war ich also die gutachten miteinander verglichen

der schaden ist nach wie vor gleich beschrienen:

hauptbeschädigungsbereich

das fahrzeug wurde im heckbereich rechts beschädigt

schaden beschreibung

der hintere Stossfänger ist rechtsseitig verschabt und nach oben verschoben das rechte hintere seitenteil ist im bereich vor der schlussleuchte eingedrückt

es git nun aber offensichtlich eine billigere lösung

gutachten 1 (bei arbeitslohn berechnung)

stossfänger h auswechseln (abgebaut)

seitenwand r auswechseln

schliesst ein: sitzbank seitenverkleidungen

seitenfenster stossfänger schlussleuchte

und himmel aus-/einbauen schliesst nicht ein:

kraftstoffbehälter aus-/einbauen

und nun die gekürtzte fassung im 2ten gutachten

zeitzuschlag zu einer hauptposition

stossfänger h ab-/anbauen

stossfänger h auswechseln (abgebaut)

rueckleuchteinheit r aus-/einbauen

seitenwand r instandsetzen

zusätzliche änderungen im 2ten gutachten sin noch das die kosten

für die seitenwand (wegen der instandsetzung) wegfallen die lackierarbeiten sind günstiger und wo vorher eine wertverbesserung von 250 euro stand seht halt jetzt nichts mehr

und jetzt soll ich nicht mehr summe x bekommen sondern ziemlich genau die hälfte von summe x

was haltet ihr davon geht das alles mit rechten dingen zu und muss ich mit der instandsetzung einferstanden sein oder kann ich auf einen austausch bestehen

Beste Antwort im Thema

:D                       Aber nur, weil heute Karneval ist                       :D

 

Eine Blondine will die Katze ihres Mannes heimlich loswerden und

beschließt, sie auszusetzen.

Sie nimmt sie mit ins Auto, fährt 20 Häuser weit,

setzt die Katze aus und fährt heim.

Zehn Minuten später ist die Katze auch wieder da.

Na gut, denkt sich die Blondine, war vielleicht ein wenig zu kurz die

Strecke. Setzt sich wieder mit der Katze ins Auto, fährt 5 Kilometer

weit und setzt sie aus.

Zwanzig Minuten später ist die Katze wieder zu Hause.

Jetzt reichts! denkt sich die Blondine,

nimmt die Katze mit ins Auto und fährt 20 Kilometer,

dann durch den Wald, über eine Brücke, rechts, links und setzt

die Katze dann schließlich mitten im Wald auf einer Lichtung aus.

Eine halbe Stunde später ruft die Blondine zu Hause an.

"Ist die Katze da?" fragt sie ihren Mann.

"Ja, warum?"

"Hol sie mal ans Telefon, ich habe mich verfahren."

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am 18. Februar 2009 um 16:54

Zitat:

Original geschrieben von wering

 

 

was haltet ihr davon geht das alles mit rechten dingen zu und muss ich mit der instandsetzung einferstanden sein oder kann ich auf einen austausch bestehen

Wenn durch eine Instandsetzung des beschädigten Seitenteiles der Schaden an deinem Fahrzeug sach- und fachgerecht behoben werden kann, werden dir die Kosten für einen Austausch nicht erstattet. Die Instandseztung eines Seitenteiles ist ohnehin für dein Fahrzeug der bessere Weg zur Wiederherstellung.

am 18. Februar 2009 um 16:55

Wenn ich das richtig lese hat dich die gegnerische Versicherung zur Dekra geschickt?

Gruß

Frank

Themenstarteram 18. Februar 2009 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Wenn ich das richtig lese hat dich die gegnerische Versicherung zur Dekra geschickt?

Gruß

Frank

nein die dekra habe ich mir ausgesucht

Ab zum Anwalt............

Hehe…….:D jetzt werden sich aber einige hier ärgern und müssen sich was neues einfallen lassen für Ihren Kommentar.

 

Ich weis, dass ist sicher nicht einfach, ab dem Tüchtigen gehört das Glück………….:)

 

Nur Mut.....:p

 

So, und nun zu deinem Problem.

 

Das du das grüne Männchen ja nicht selber beauftragt hast und dieser sich hier wohl irgendwie geirrt hast, rufst du am besten da mal an und fragst was das soll.

 

Lass es dir erklären und Berichte dann mal. Ich habe irgendwie den Eindruck, dass es hier um evtl. Altschäden oder auch um Vorschäden geht, die im ersten Gutachten nicht berücksichtigt wurden.

 

Das ist aber nur eine Vermutung.

 

Normal ist so etwas eigentlich nicht.

 

Du kannst natürlich auch selber einen Sachverständigen beauftragen, wenn du an dem Unfall schuldlos bist. Das ist sicher dein gutes Recht und das kannst du auch im Nachhinein immer noch machen.

 

Aber, hier muss erst einmal geklärt werden, warum hier so reagiert wurde.

Nicht dass dann sein Gutachten hinterher unbrauchbar ist, weil er einige Umstände nicht kennt.

 

Gruß

 

Delle

 

Themenstarteram 18. Februar 2009 um 17:12

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von wering

 

was haltet ihr davon geht das alles mit rechten dingen zu und muss ich mit der instandsetzung einferstanden sein oder kann ich auf einen austausch bestehen

Wenn durch eine Instandsetzung des beschädigten Seitenteiles der Schaden an deinem Fahrzeug sach- und fachgerecht behoben werden kann, werden dir die Kosten für einen Austausch nicht erstattet. Die Instandseztung eines Seitenteiles ist ohnehin für dein Fahrzeug der bessere Weg zur Wiederherstellung.

aber wie kann es sein das ein gutachter erst sagt das das das muss gemacht werden und nachdem er mit der versicherung telefoniert hat sich das alles auf einmal erledigt und hie hälfte fällt mal ebend so weg der muss doch wissen was er macht

am 18. Februar 2009 um 17:14

Da haste aber so ziemlich ins Klo gegriffen. Die werden nämlich immer gerne von den Versicherungen beauftragt. Also falls nochmal was sein sollte, besser einen unabhängigen :) wählen...

Zitat:

Original geschrieben von wering

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Wenn ich das richtig lese hat dich die gegnerische Versicherung zur Dekra geschickt?

Gruß

Frank

nein die dekra habe ich mir ausgesucht

oha........ nun ja, dann wird`s erst einmal nix mit dem zweiten SV.

 

Lass dir das mal schön erklären, was da vorgefallen ist.

 

Gruss

 

Delle

Gefreiter Dekra!

ACHTUNG!!!

Wir spielen jetzt das Hubschrauberspiel!

Wir machen die Geräusche ...

und Sie rotieren!

:D:D:D

@TE

Steht schon ein Reparaturbetrieb fest?

Wenn ja, frag doch dort einmal nach, ob Sie Dir lediglich durch Instandsetzen der Seitenwand anstelle der Erneuerung dieses Bauteils eine sach- und fachgerechte Reparatur zusichern können.

Ergänzung zu Elk_ENs Tipp:

Sag dem Meister nix davon, dass es ein Versicherungsschaden ist.

Ich bin bereit zu wetten, dass die Instandsetzung völlig OK ist.

 

Spasseshalber kannst Du auf dem Rückweg noch bei einer anderen Werkstatt halten und sagen, dass Du einen Versicherungsschaden richten lassen möchtest und ich wette gleich nochmal, dass ich das Ergenis vorhersageen kann. Da brauch ich keine Brille für....

:D

 

Ich weiß, dass ist unsachlich und polemisch. Musste aber einfach raus.

 

Im Ernst: Dass die DEKRA ihr GA ändert, kann viele Gründe haben. Auch SV sind nicht unfehlbar. Weder die selbständigen noch die angestellten.

 

Manchmal fallen ihnen die Fehler von selbst auf, manchmal erst, wenn die Werkstatt mehr Geld braucht, als kalkuliert wurde und manchmal eben auch nach einem Hinweis der Versicherung, denn wenn auf den Bildern der Schaden nicht so aussieht, als müsse das ganze Seitenteil  getauscht werden, dann wird man wohl mal nachfragen dürfen...:cool:

 

De  facto schließe  ich mich xAKBx an: Wenn es nur eine leichte Delle ist, wär mir ein gut repariertes Seitenteil lieber als ein ausgetauschtes.

 

Aber das soll Delle erklären, wenn er mag.

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

 

Aber das soll Delle erklären, wenn er mag.

 

Gruß

Hafi

Nochmal:

 

ich glaube nicht, dass sich ein Sachverständiger (auch kein grünes Männchen) von dem Sachbearbeiter der Versicherung sagen lässt, wie er ein Gutachten zu schreiben hat.

 

Ich glaube auch nicht, dass ein Sachbearbeiter einer Versicherung mal eben beim Sachverständigen anruft und sagt "Hey Grünkittel, ändere mal dein Gutachten so wie ich das will....:D"

 

Auch vermag ich nicht zu gauben, dass hier irgend ein Auftragsstreicher mit im Spiel ist, denn die grünen Männeken machen ja so etwas auch selber für 15 Euro pro Auftrag (nennt sich Gutachtenprüfung) 

 

Wenn, das wäre es ja echt peinlich. Aber es kann ja auch sein, dass ein Kollege einer anderen Auftragsstreicherfraktion, zum Beispiel einer der Schnellen Schaden Halbierer hier das Dellen- Zählende Menschenkind geprüft hat.    

 

Wäre natürlich der Hammer........:D

 

Aber der TE wird sicher berichten, wo hier Hase im Pfeffer liegt.........

 

im diesem Sinne

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

... denn wenn auf den Bildern der Schaden nicht so aussieht, als müsse das ganze Seitenteil  getauscht werden, dann wird man wohl mal nachfragen dürfen...:cool:

Klar darf man dann laienhaft nachfragen. :p Wenn aber der Schaden auf pixeligen Billig-Farbausdrucken so schlimm gar nicht ausschaut, sollte der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige gerade dann eine sehr gute Erklärung parat haben, warum der von ihm vorgesehene Ersatz durch Neuteil dennoch erforderlich ist.

:D

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN

 

 

 

Klar darf man dann laienhaft nachfragen. :p Wenn aber der Schaden auf pixeligen Billig-Farbausdrucken so schlimm gar nicht ausschaut, sollte der vom Geschädigten beauftragte Sachverständige gerade dann eine sehr gute Erklärung parat haben, warum der von ihm vorgesehene Ersatz durch Neuteil dennoch erforderlich ist.

:D

Ist wohl in Schweden, bei den Elchen noch nicht angekommen, die neue Technik. :rolleyes:

 

Gutachten und Lichbilder versendet man heute elektronisch. Das bedeutet, man öffnet das CD- Laufwerk, steckt das Gutachten hinein, schiebt das Laufwerk wieder zu und drückt auf Enter.

 

Auf der anderen Seite kommt dann auf dem Bildschirm was schönes zum Lesen zum Vorschein.

 

In guter Auflösung kann man da viel erkennen. Diese Technik beherrschen auch schon Herrschaften vom Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein. 

 

Und wieder was gelernt......... :D

am 18. Februar 2009 um 20:34

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Gutachten und Lichbilder versendet man heute elektronisch. Das bedeutet, man öffnet das CD- Laufwerk, steckt das Gutachten hinein, schiebt das Laufwerk wieder zu und drückt auf Enter.

Auf der anderen Seite kommt dann auf dem Bildschirm was schönes zum Lesen zum Vorschein.

He he, stelle mir gerade vor wie du ein 14 seitiges Gutachten in das CD-Laufwerk steckst.

Du meinst doch sicher den Reißwolf. Das passt doch auch besser zum Karneval.

Gruß

Frank, duck und wech

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