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Gutachten Gegengutachten bitte Hilfe

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 16:51

Hallo Leute,

ich machs kurz. Meiner Frau ist einer ins Auto gerauscht. Schuldfrage ist geklärt und wir haben der gegnerischen Versicherung ein Gutachten in Höhe 2200,- EUR vorgelegt.

Nach Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung hat diese ein Gegengutachten in Höhe 1700,- EUR ermittelt.

Die Versicherung will halt nur die 1700,- begleichen und nennt mir wohl dann noch schriftlich wo ich den Wagen halt für 1700,- reparieren lassen kann. Die reden da von zu hohen Verbringungskosten (95,- EUR) u.s.w.

Kennt sich hier evtl. einer aus und kann mir nen Tipp geben was ich machen soll ? Ich dachte ein von mir bestellter Gutachter macht auch so ein Gutachten welches "Wasserdicht" ist.

Verstehe nicht warum dann ein Gegengutachter ein natürlich geringere Gutachtenhöhe ermitteln kann und dann danach abgerechnet wird.

Vielleicht kann mir einer einen Tipp geben was ich nun machen soll.

Vielen Dank für Eure Hilfe !!!!

Gruss

Stephan

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13 Antworten

schreib am besten rolandHB1 ne pn,der kann dir dabei helfen,und kennt sich sehr gut bei sowas aus...:)

Also bei mir wars so: ich hab einen unabhängigen Gutachter bestellt, der hat dann ein Gutachten erstellt und das musste die Versicherung dann auch so akzeptieren (hat mir mein Anwalt auch so gesagt). Das wär ja noch schöner, wenn sich die Versicherung den Gutachter selber raussuchen dürfte. Ich wette, das Gutachten von der Versicherung fällt immer niedriger aus...

also soweit ich weiß dürfen die versicherungen ihre 'eigene' gutachter vorbeischicken!

ist von versicherung zu versicherung untschiedlich!

-->und wenn das jetzt nicht stimmt werde ich bestimmt gleich mit zahlreichen antworten zurechtgewiesen*gg*

Moin,

natürlich hat auch die gegnerische Versicherung das Recht ein eigenes Gutachten erstellen zu lassen.

Für mich wäre noch wichtig zu wissen, wie Du denn nun abrechnen möchtest und um welches Fahrzeug (Marke, Modell, Baujahr, km-Leistung) es sich handelt.

Häufige Unterscheide bei den Gutachten kann man in den Stundenverrechnungssätzen ausmachen. Hier ist anzumerken, dass die Fachwerkstatt des Herstellers oftmals teurer ist als der Durchschnitsssatz für den betreffenden Ort.

Für den Fall, dass Du Dein Fahrzeug in der Markenwerkstatt reparieren lässt, wird die Versicherung auch den höheren Stundensatz akzeptieren; bei einer fiktiven Abrechnung darf sie davon ausgehen, dass nicht in der Markenwerkstatt repariert wird und braucht dann auch nur den durchschnittlichen Verrechnungssatz, ohne Mehrwertsteuer und ohne Verbringungskosten zu zahlen.

Damit ich hier einen noch besseren Ratschlag geben kann ist aber, wie schon geschrieben, eine etwas detaillierte Vorgehensbeschreibung notwendig.

Beste Grüße

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 17:11

Hallo,

Danke für die Antworten. Habe Roland ne PN geschickt, hätte ich auch selbst drauf kommen können. Das ist ja einer vom Fach und kennt sich bestens aus.

Mich wundert es aber auch sehr, dass die gegnerische Versicherung einfach ein Gegengutachten machen kann und sich dann darauf beruft.

Ist ja klar das deren Gutachter eine geringere Schadenshöhe ermittelt, sonst bekommt der wohl auch keinen Auftrag mehr.

Das Prinzip ist aber nach meinem Rechtsverständnis nicht so klar.

Ich hatte immer gedacht das son Gutachter ne gewisse "gerichtliche" Aussage hat und sein Gutachten nicht so einfach angezweifelt werden kann.

 

Danke

Stephan

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Für den Fall, dass Du Dein Fahrzeug in der Markenwerkstatt reparieren lässt, wird die Versicherung auch den höheren Stundensatz akzeptieren; bei einer fiktiven Abrechnung darf sie davon ausgehen, dass nicht in der Markenwerkstatt repariert wird und braucht dann auch nur den durchschnittlichen Verrechnungssatz, ohne Mehrwertsteuer und ohne Verbringungskosten zu zahlen.

Dann hatte ich wohl Glück, dass sich bei mir die gegnerische Versicherung nicht beschwert hat. Ich hab nämlich den BMW-Stundenlohn bekommen, obwohl ich den Wagen privat repariert habe. Dachte, das wäre der Normalfall.

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 17:27

Hallo nochmal,

Danke Roland für die ausführliche Antwort.

Genau das mit den Stundenverrechnungssätzen hat der Sachbearbeiter der generischen Versicherung mir versucht zu erklären. Also verstehe ich das richtig, dass mein Gutachter Stundenlöhne angesetzt hat die so nicht stimmen bzw. zu hoch sind, oder regional sich so stark unterscheiden ?

Aber gleich 500,- EUR Differenz ? Ich dachte die Herren Gutachter haben alle ein Programm welches dann je nach Fahrzeugtyp direkt die richtigen Stundensätze berechnet.

Ich verstehe das nicht scheint aber dann wohl i.O. zu sein.

 

Ist aber dann echt gefährlich sich nur auf sein Gutachten zu stützen, da steht man ja evtl. ziemlich dumm da wenn das Gegengutachten kommt.

Gruss

Stephan

Moin,

als ich 2001 einen Unfall hatte, da hatte ich den Schaden vorsorglich auch meiner Kaskoversicherung gemeldet und um einen Sachverständigen gebeten.

Das Versicherungsgutachten lag bei 8.600,- EUR und die schadenbedingten Reparaturkosten bei 11.500,- EUR. Der Unterschied war nur darin zu suchen, dass nach Audatex (das Programm mit dem Gutachter die Schäden bewerten) grundsätzlich der ortsübliche Werkstättentarif und nicht der der BMW-Werkstatt zugrunde gelegt wird.

Beste Grüße

Gutachten Gegengutachten

 

Hallo ich bin neu im Forum

Ich Lese schon seit einiger Zeit eure doch recht guten Beiträge

Steve 240472 Es gibt ein BGH Urteil wonach Du nicht die

Verrechnungssätze der Versicherung akzeptieren mußt.

Es ist dir Freigestellt wo du Dein Fahrzeug in Reparatur gibst

und auch die Verbringungskosten muß die Versicherung zahlen dies gilt auch bei fiktiver Abrechnung.Also es muß der Verrechnungssatz der Werkstatt deines Vertrauens BMW

Werkstatt und nicht der einer Region von der Versicherung gezahlt werden .Sechster Zivilsenat in der Wahl seiner mittel

sei ein Geschädigter frei. (AZ.:Vi ZR 398/02(:

Gruss Fritz

Bei Rückfragen Schreibe mir eine PN

also grundsätzlich mal braucht man sich als geschädigter von der gegnerischen versicherung keinen gutachter vorgeben lassen. man muss nur einen zugelassenen gutachter beauftragen. selbstverständlich hat dann die versicheurng aber noch die möglichkeit ein gegengutachten zu erstellen, gibt ja auch schwarze schafe in der branche und es muss ja nicht blind alles gezahlt werden... tauchen dann unterschiede auf muss man mal gucken woran es liegt... nur verbringungskosten usw können es bei dem preisunterschied ja nicht sein... dann ist es auch noch entscheident wie abgerechnet wird, nach gutachten oder einreichung der reparaturkostenrechnung. es kommt in der praxis häufiger vor, dass die reparatur dann sogar etwas höher als das gutaschten ausfällt da noch weitere schäden erst bei der reparatur ersichtlich werden. auch diese mehrkosten zahlen die versicherungen meist ohne murren. kritischer ist es immer nur bei abrechnung nach gutachten... verbringungskosten werden meines wissens nach auch nach dem urteil nicht gezahlt, da es nicht allgemeinverbindlich ist. allerdings handelt es sich da meist auch nur um ein paar flocken und viele gesellschaften wollen sich da einfach nichtr rumärgern. anderes thema bei abrechnung nach gutachten ist auch die mwst...

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

also grundsätzlich mal braucht man sich als geschädigter von der gegnerischen versicherung keinen gutachter vorgeben lassen. man muss nur einen zugelassenen gutachter beauftragen.

Erkläre mir bitte, was du unter einem "zugelassenen Gutachter" verstehst.

Hier liegt nämlich eines der Probleme begraben, warum es immer wieder Streit über die Schadenhöhe gibt.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist keine geschützte Bezeichnung.

D.h., jeder Hugo, egal, ob er nun tatsächlich Sachverstand hat oder nicht, kann sich ein Schildchen machen lassen und sich "Sachverständiger" nennen.

Es gibt hier KEINE Zulassung oder sonstiges.

Als Qualitätskriterium kann man vielleicht nocht die Sachverständigen nehmen, welche von der zuständigen IHK öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Hier werden gewisse Qualitätsanforderungen gestellt.

 

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

selbstverständlich hat dann die versicheurng aber noch die möglichkeit ein gegengutachten zu erstellen, gibt ja auch schwarze schafe in der branche und es muss ja nicht blind alles gezahlt werden.

Das ist vollkommen richtig.

Dein Gutachten ist nichts anderes als ein Parteigutachten von deiner Seite aus.

Dieses KANN die gegnerische Versicherung akzeptieren oder auch nicht - sie MUSS es jedoch (wie man das hin und wieder so lesen kann) nicht akzeptieren.

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

verbringungskosten werden meines wissens nach auch nach dem urteil nicht gezahlt, da es nicht allgemeinverbindlich ist.

Auch das ist vollkommen richtig.

Es gibt zwar ein paar Amtsgerichte (u.a. z.B. Augsburg), die dem Geschädigten auch bei fiktiver Abrechnung die Verbringungskosten zugesprochen haben, aber diese Urteile sind nicht allgemeinverbindlich.

Im benachbarten Amtsgerichtsbezirk kann das dann schon wieder genau umgekehr aussehen.

 

Zitat:

Original geschrieben von tomtom1980

anderes thema bei abrechnung nach gutachten ist auch die mwst...

Stimmt schon wieder - das ist nämlich kein Thema der Versicherungen sondern eines der Gesetzeslage.

Seit dem 01.08.2002 kann im Schadenfall die Mehrwertsteuer nur noch dann vom Unfallgegner oder dessen Versicherung verlangt werden, wenn diese (z.B. bei einer Reparatur) auch tatsächlich angefallen ist.

Bei einer fiktiven Abrechnung fällt aber zunächst keine Mehrwertsteuer an - deshalb nur Nettoerstattung.

Diese Gesetzesänderung kommt zwar den Versicherungen bei allen Abrechnungen nach Gutachten oder Kostenvoranschlag zugute - es ist aber, wie gesagt, ein Gesetz und nicht Gutdünken der Versicherer.

Hallo nochmal

Stundenverrechnungssatz

Seit der jüngsten Entscheidung des BGH (DAR2003,S.373 ist dei frage geklärt:Der Geschädigte hat auch bei fiktiver

Abrechnung Anspruch auf die Verrechnungssätze der jeweiligen Markenwerkstätten seines Fahrzeuges.

Verbringungskosten

Der Grundsatz bei der fiktiven Abrechnung lautet,dass der

Geschädigte alles beabspruchen kann, was eine tatsächlich durchgeführte Reparatur kosten würde

 

Gruss

Fritz

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Erkläre mir bitte, was du unter einem "zugelassenen Gutachter" verstehst.

Hier liegt nämlich eines der Probleme begraben, warum es immer wieder Streit über die Schadenhöhe gibt.

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist keine geschützte Bezeichnung.

D.h., jeder Hugo, egal, ob er nun tatsächlich Sachverstand hat oder nicht, kann sich ein Schildchen machen lassen und sich "Sachverständiger" nennen.

Es gibt hier KEINE Zulassung oder sonstiges.

Als Qualitätskriterium kann man vielleicht nocht die Sachverständigen nehmen, welche von der zuständigen IHK öffentlich bestellt und vereidigt sind.

Hier werden gewisse Qualitätsanforderungen gestellt.

 

ich hatte schon so etwas wie zulassung im kopf, aber das hab ich dann scheinbar mit der ihk vereidigung verwechselt... sorry

ich selber bin bisher eigentlich immer zu tüv bzw dekra gegangen und hatte nie probleme...

 

mit der mwst. ist mir klar dass das nicht auf dem mist der versicherungen gewachsen ist, die dürfen das jetzt immer nur den kunden erklären.... war doch wenn ich mich recht erinnere so ein einfall zur bekämpfung der schwarzarbeit oder...

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