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Gutachten gesucht! H&R Tieferlegungsfedern audi coupe Typ 81 40 mm

Audi Coupe B2/81/85
Themenstarteram 13. März 2012 um 15:43

Hallo zusammen!

Ich suche händeringend nach einem Gutachten für H&R Tieferlegungsfedern 40mm für Audi coupe Typ 81 (Art. Nr. der Federn 29543, Typbezeichnung der Federn im Gutachten 81022046/81022047)

Bin leider nirgendwo fündig geworden, ich benötige das ALTE Gutachten von 1988, nicht das bestätigte von 1999.

Kopie oder Scan oder was auch immer genügt völlig.

Sollten Kosten entstehen (Aufwand, Kopie, Porto, etc.) so komme ich selbstverständlich voll dafür auf!!

Vielen Dank für eure Hilfe!!!

MfG Biegel

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17 Antworten

Wo liegt der relevante, inhaltliche Unterschied zwischen altem und neuem Gutachten?

Warum taugt das 99er Gutachten nicht?

am 15. März 2012 um 22:31

Ich denke mal, wegen der H-Zulassung...

Zitat:

Original geschrieben von nastja76

Ich denke mal, wegen der H-Zulassung...

Die Frage war aber nicht WARUM... ;)

Themenstarteram 18. März 2012 um 11:48

Hallo!

Inhaltlich gibts da gar keinen Unterschied. Der Prüfer besteht aber drauf das ich Ihm ein Gutachten von 1988 vorlege, dann bekomm ich mein H Kennzeichen...

Zitat:

Original geschrieben von Biegel1980

Hallo!

Inhaltlich gibts da gar keinen Unterschied. Der Prüfer besteht aber drauf das ich Ihm ein Gutachten von 1988 vorlege, dann bekomm ich mein H Kennzeichen...

Wo steht geschrieben, daß er Dir das Kennzeichen nur nach Vorlage des 88er Gutachtens erteilen darf?

Welche gesetzl. Richtlinie zieht er dafür heran? Vielleicht will er ein Gutachten, welches während der Bauzeit des Fahrzeuges ausgestellt wurde.

Ansonsten mal bei dem Aussteller der Gutachten anfragen, ob er Dir eine Bestätigung dafür gibt, daß altes und neues Gutachten inhaltlich identisch sind, die alten Gutachten aber nicht mehr ausgedruckt/publiziert werden können/dürfen.

So ein Unsinn eigentlich. Wenn ich meine Geburtsurkunde verliere, mir das Amt eine neue ausstellt, dann zweifelt doch auch niemand an meiner Existenz oder dem einstigen Vorhandensein einer originalen, alten Urkunde. Deutschland!

Gibt es denn keine alternativen Federn? Ich würde mir den Streß mit den Korinthenkackern von TÜV/DEKRA gar nicht antun.

Hi,

Frag das lieber mal im urgewalt forum, ich denke da ist die wahrscheinlichkeit höher dass jemand so ein gutachten hat.

Oder noch besser: Such dir nen anderen prüfer. So ein schwachsinn.

Zitat:

Original geschrieben von Hacki81

 

Oder noch besser: Such dir nen anderen prüfer. So ein schwachsinn.

So frech, dieses zu empfehlen... wäre ich dann doch nicht gewesen. :D Stimmt aber wohl.

Wenn der TS die Rechtsgrundlage für dieses Verlangen vom Prüfer oder der Prüfstelle erfragt, dann hat er Klarheit. Daß er damit ggf. sicher nicht dazu beiträgt, sich zum Freund des Prüfers zu machen. Aber wenn die Erteilung des Kennzeichens eine rein subjektiv geprägte Entscheidung des Prüfers ist, dann ist er sicher besser beraten, sich einen weniger bornierten Prüfer zu suchen. Aber da wir im Land der Gesetze, DINs und ISOs leben, bin ich zuversichtlich, daß es für die Erteilung oder Nichterteilung des Kennzeichens klare Regelungen gibt. Und dann kann sich auch ein Prüfer nicht mit einem "ich will aber trotzdem das alte Gutachten haben" drüber hinwegsetzen.

Wenn das mit den Federn damals schon so möglich und erlaubt war, dann stehe ich voll hinterm TS. Oftmals sehe ich hier aber Anfragen, wo es im Grunde nur darum geht, den H-Status als Steuer-/Versicherungssparmodell zu betrachten und unter Ausnutzung von Gesetzeslücken mit seltsamsten Argumentationen und Gutachten eine coole, tiefe Poser-Karre aus dem erwürdigen Altwagen zu machen. Gleiches gilt für die Auflastung/LKW-Zulassung für Golf 1 & CO.

Themenstarteram 19. März 2012 um 11:14

Hallo!

Der Prüfer sieht die Federn nicht als zeitgenössisch an, da das Gutachten laut ihm 1999 ausgestellt worden ist. Es handelt sich jedoch um eine Bestätigung des Gutachtens von 1988. Habe mir die Telefonnummer des Ausstellers des Gutachtens besorgt, die werd ich dem Prüfer mal vorlegen, danmn kann er die Sache direkt klären.

Das H Kennzeichen möchte ich im übrigen nicht bekommen um mit irgend ner alten Karre billig zu fahren und irgendwelche Gesetzeslücken auszunutzen. Dieses Kennzeichen ist sozusagen das letzte Puzzleteil was an dem Fahrzeug noch fehlt. Das Fahrzeug ist seit ca 12 Jahren in meinem Besitz und wird seitdem peinlich genau mit zeitgenössischen Originalteilen namhafter Hersteller ausgerüstet und technisch sowie optisch stets im besten Zustand erhalten.

Ich kenne auch die Fälle in dem alte, getunte Schrottkarren (wie auch immer) ein H Kennzeichen bekommen, mich ärgert das genau so, denn das ist nicht Sinn der Sache!

Zitat:

Original geschrieben von Biegel1980

Hallo!

Der Prüfer sieht die Federn nicht als zeitgenössisch an, da das Gutachten laut ihm 1999 ausgestellt worden ist. Es handelt sich jedoch um eine Bestätigung des Gutachtens von 1988. Sowas in der Art dachte ich mir schon. Macht ja auch IM GRUNDE Sinn

Habe mir die Telefonnummer des Ausstellers des Gutachtens besorgt, die werd ich dem Prüfer mal vorlegen, danmn kann er die Sache direkt klären. Hattest aber schon selbst dort angerufen? Nicht, daß er da irgend einen militanten Neu-Opel-Fan ans Telefon kriegt. :D

Das H Kennzeichen möchte ich im übrigen nicht bekommen um mit irgend ner alten Karre billig zu fahren und irgendwelche Gesetzeslücken auszunutzen. Dieses Kennzeichen ist sozusagen das letzte Puzzleteil was an dem Fahrzeug noch fehlt. Das Fahrzeug ist seit ca 12 Jahren in meinem Besitz und wird seitdem peinlich genau mit zeitgenössischen Originalteilen namhafter Hersteller ausgerüstet und technisch sowie optisch stets im besten Zustand erhalten. Hat DIR auch niemand vorgweorfen.

Ich kenne auch die Fälle in dem alte, getunte Schrottkarren (wie auch immer) ein H Kennzeichen bekommen, mich ärgert das genau so, denn das ist nicht Sinn der Sache! Die kennen wir alle. Golf 1 mit schwarzen Scheiben und Bass-Rolle anstelle einer Rückbank und LKW-Zulassung. Und u.a. wegen denen müssen sich dann etliche Pickups, Kabinen-Trucks u.ä. vor den Prüfern erklären.

Das Gutachten , vom 7.11.1988 habe ich im Original vorliegen.

Es handelt sich im übrigen um eine Tieferlegung von 45mm!

MfG Chris

Zitat:

Original geschrieben von 5-ender-quattro

Das Gutachten , vom 7.11.1988 habe ich im Original vorliegen.

Es handelt sich im übrigen um eine Tieferlegung von 45mm!

MfG Chris

Wenn Du jetzt (was wir alle denken) ein netter Kerl bist, dann fotografierste oder scannste das Ding und postest es hier uneigennützig. ;)

Themenstarteram 20. März 2012 um 21:23

Perfekt!!!

Wäre super wenns klappen würde nen Scan oder eine Kopie zu bekommen!!

Hat etwas gedauert, aber hier ist es.....

Zitat:

Original geschrieben von 5-ender-quattro

Hat etwas gedauert, aber hier ist es.....

Und jetzt wird der Prüfer auf Originalunterschrift und -stempel bestehen. Bin ja mal gespannt.

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