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Gutachten - Gewindefahrwerk bis 500 Euro bzw KW V1
HiHo,
koennt ihr mir bitte die werte aus euren Gutachten reinschreiben ...
fuer Radmitte-Bördelkante und max Tieferlegung ...
BITTE keine Händler Angaben und keine Verstellbereiche vom Teller ... nur was im Gutachten steht.
Nur fuer Fahrwerke bis 500 Euro bzw KW V1 so um den dreh
thx ..
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17 Antworten
wird dir nix bringen, selbst wenn in einem gutachten steht "radmitte bis kotflügelkante 15cm", denn der tüv will auf jeden fall die 7 oder 8 cm bodenfreiheit sehen, egal was im gutachten steht ...
kommt auf den prüfer an. um bodenfreiheit hat soch bei mir noch nie einer geschert. lippe ab und gut is.
also diese werte hab ich noch in keinem gutachten gesehen... im gutachten steht immer nur der wert zwischen UK federteller bis ende Gewinde drin...
bei der eintragung später steht dann der wert mitte rad bis koti drin....
sonst könnte man ja geschickterweise den kotflügel so abändern, das die karre tiefer wird....
kann man ja nach dem eintragen des abstandes zwischen radmitte und kotflügelkante ebenso machen
ok fange ich halt an ...
Supersportfahrwerk ... max 65 mm
Radmitte-Kante max. VA 31,5cm HA 32,5cm
der Grund warum ich es wissen will ...ich hab obiges gekauft gehabt ...
mit 100mm verstellbereich und pi pa po ...
das man bestimmte grenzen einhalten muss is mir klar ...
aber wenn ich ein gewindefahrwerk kaufe was ca 60/40 entspricht ...
brauch ich auch keins
Nun habe ich ein Sportfahrwerk gekauft mit 75/60 und im Gutachten steht nur was von 70 ...
deswegen will ich nur gutachten werte ... damit ich mir ein Bild machen kann ... und freiwillig ruecken nicht alle Händler die gutachten raus
aber wenns sowas bei euch nicht drinsteht umso besser ...
dann schreib in welchen das nicht drinsteht ...
so weiter gehts ...
AP Gewindefahrwerk GF80-004
max 35-60mm (von wegen bis 70 TÜV)
Radmitte/Bordelkante VA / HA 32 cm
Abstand Federauflage zur naechsten Schraube VA/HA - 130mm/250mm
SuperSport und AP Gewindefahrwerk beide Durchmesser 80mm also nimmt sich nix - Abstand zum Reifen ...
Händlerangaben sind ma murks ... wenn die bei einem Sportluftfilter 15 PS angeben is eine sache ... aber mit beigelegten Gutachten solche Angaben tz tz tz
oder fahren alle per Einzelabnahme die Tiefer als ein 60/40 fahrwerk haben wollen ?
Braucht jmd nen AP Gewindefahrwerk ... ansonsten gehts retour
400
ich würde es retournieren, da es für ca. 340,- das baugleiche DTS-gewinde gibt.
jo werde ich auch machen ...
haette ja auch sonst das DTS genommen aber das haben die angeblich nicht mit achslast unter 890kg VA ...
nun habe ich extra ein AP genommen fuer achslasten unter 890kg ... und die liefern eins fuer ueber 890 und dann nur 60mm max Tuev ...
ne ne ich habe fertig
Zitat:
Original geschrieben von Edition82
kommt auf den prüfer an. um bodenfreiheit hat soch bei mir noch nie einer geschert. lippe ab und gut is.
da hatter recht! diese ominösen 8cm sind RICHTWERTE die rechtlich so relevant ist wie dieses posting. deshalb hat man ja ein gewinde das man einstellen kann wie tief. wen der prüfer meint das 1cm bodenfreiheit "ok" ist dann trägt der dir das ein.
die angegebene tiefe im gewinde ist die "koschere"...
von bodenfreiheit wollte niemand gesprochen haben ...
leider werden sachen reingeworfen ...
sind denn die max TUEV Federteller - Radmitte/Kante abmasse deiner meinung auch nur "Koschere" ?
den tüv juckt nur was in der abe bzw im teilegutachten steht, anders wird es wenn du angehalten wirst,
beim bmw meiner frau waren nur relewant radmitte und börtelkante,lenkrad, felgen.
anders bei mein xr stande ich in der kontrolle und die meinten trotz eintragung zu tief nicht zugelassen obwohl nur die winterräder drauf waren und net die 15" wie drin standen schon passt die höhe des kennzeichen und der abstand zur scheinwerfer unterkannte nicht. so da frag ich mich wie das geht aber egal wenn eingetragen dann eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von WOB-Psycho Dad
von bodenfreiheit wollte niemand gesprochen haben ...
leider werden sachen reingeworfen ...
sind denn die max TUEV Federteller - Radmitte/Kante abmasse deiner meinung auch nur "Koschere" ?
nochmals:
radmitte/kante abmasse...was meinst du damit? der tüv trägt dir ein:
a) restgewinde
b) eben radmitte/kante
was im gutachten zu diesen werten steht ist erstmal uninteresant. zu diesem zweck gibts ja gewinde fahrwerke. diese angaben im gutachten sind für eine 0815 eintragung mit serienbereifung. ggf musst da nichtmal bördeln mit serienpellen. solch eine eintragung darf auch jeder tüv machen weils im sinne von §19 ist. es werden die auflagen gecheckt und gut im singen.
willst du nun tiefer und es schleift nix und du hällst die gesetzlichen bestimmungen ein wie z.b. die lichtaustrittskante, minimalster abstand nummernschild zur strasse dann kannst du soweit runter wie du willst. das darf dann nicht jeder prüfer eintragen sondern nur ein aas. hier wird ggf sogar ein fahrversuch gemacht und es wird im sinne von §21 das ganze abgehandelt. nach der eintragen verliert dein fahrzeug nämlich auch seine betriebserlaubniss und diese muss SOFORT wieder beantrag werden auf der zulassungsstelle.
@fiesta freund
NEIN! eingetragen is eingetragen is komplett falsch! ein tüv prüfer kann sich nicht über gängiges recht hinweg setzen. "blickt" oder will er es dank den 2 hundertern in seiner hand nicht blicken und trägt dir irgendeinen nicht zulässigen mist ein -> eben nummernschild und lichter! dann bist du bei der nächsten kontrolle eben nunmal fällig, und das zu recht. man muss nur eben wissen das diese ganzen rechtlichen beschränkungen baujahr bedingt ist. deshalb gibts z.b. bei autos die zwischen diesen regelungen gebaut wurden (wie z.b. dem 2er golf) diverse zulässige und dennoch nicht zulässige gutachten. runter bis zum boden os beim 87er zugelassen und beim 89er eben nicht.