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Gutachten höher als Reparaturrechnung ( bei Teilreperatur)
Hallo,
folgendes - ich hatte eine Kaskounfall, dieser wurde nach Gutachten abgerechnet, nicht weil ich mich bereichern wollte, sondern weil meine Werkstatt bei meiner Versicherung keine Abtretung mehr machen lässt (es gab da in der Vergangenheit wohl einige Differenzen...)
Gutachter erschien vor Ort, Gutachten erstellt und Geld auf dem Konto. (ca. 3500 Euro ohne MwSt und SB)
Zur Werkstatt, deren Kurse auch dem Gutachten zugrunde liegen.
Dort zusammen mit einem Bekannten das gesammte Fahrzeug vorne in Eigenleistung zerlegt, so dass die Front direkt repariert werden konnte (GFK Schaden). Außerdem war so die gesplitterte Scheibe zugänglich welche ebenfalls durch die Werkstatt repariert werden sollte.
Nach zwei Wochen, Anruf der Werkstatt- Scheibe getauscht und Front instand gesetzt und lackiert.
Also wieder mit dem Bekannten zur Werkstatt, sämtliche Anbauteile zurück an die Front gebastelt und die Front wieder angebaut. An und Abbau hat zu zweit ca. 6 Stunden gedauert. Werkstatt den Zusammenbau für gut befunden !
Rechnung der Werkstatt - 2500 Euro inkl. MwSt....
Nun fehlen natürlich noch einige Kleinteile, welche ich in Eigenregie besorgt habe, wofür es aber keine Rechunng gibt. Diese sind in der 2500 Euro Rechnung natürlich auch nicht enthalten....
Nun meine Frage, kann ich meine 2500 Euro Rechnung bedenkenlos bei der Versicherung einreichen, um mir die MwSt erstatten zu lassen oder begebe ich mich dabei auf dünnes Eis?
Grüße A.
Beste Antwort im Thema
@Schneefan: Du verwechselst da etwas.
Es geht hier nicht darum, dass eine sach- und fachgerechte Reparatur billiger ist, als im Gutachten ausgewiesen (dann würden deine Ausführungen ggf. zutreffen), sondern, dass hier vom TE selbst eine Teilreparatur durchgeführt wurde.
Und da gibt es auch überhaupt kein Problem: Für den "Werkstattanteil" an der Gesamtreparatur kann selbstverständlich die Mehrwertsteuer noch von der Kaskoversicherung nachgefordert werden.
Hierauf besteht ein vertragsgemäßer Anspruch.
Wurde bereits richtig geschrieben: Ein kurzes erklärendes Schreiben an die Versicherung, dass teilweise Eigenreparatur erfolgt ist und die Rechnung der Werkstatt daher entsprechend geringer ausfällt, sollte ausreichend sein - und dann steht einer Mehrwertsteuererstattung auch nichts im Wege.
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14 Antworten
Die Versicherung hat dich abgefunden. Daher auch keine MwSt. Freue dich und gut ist. Die Rechnung mußt du nur einreichen wenn du auf die MwSt. bestehst. Diese mußt du aber dann auch bezahlt haben. Sei froh, dass es so gelaufen ist. Hätte auch anders sein können.
Zitat:
@pit-1977 schrieb am 12. November 2014 um 15:41:26 Uhr:
Nun meine Frage, kann ich meine 2500 Euro Rechnung bedenkenlos bei der Versicherung einreichen, um mir die MwSt erstatten zu lassen oder begebe ich mich dabei auf dünnes Eis?
Grüße A.
Hallo,
sofern Deine AKB keine ungewöhnlichen Klauseln enthalten, kannst Du selbstverständlich die Rechnung einreichen. Die 400,- € müssen nachreguliert werden.
Äh, wie hätte es denn laufen sollen ?? Der Gutachter war ja sogar von der Versicherung bestellt - wurde ja noch nicht einmal gekürzt (weil es auch nichts zu kürzen gab...)
Und die MwSt der Rechnung habe ich beglichen, entsprechend auch die Frage, ob ich die bei Teilreperatur erstattet bekomme ...
Zitat:
@schneefan schrieb am 12. November 2014 um 15:55:18 Uhr:
Die Versicherung hat dich abgefunden. Daher auch keine MwSt. Freue dich und gut ist. Die Rechnung mußt du nur einreichen wenn du auf die MwSt. bestehst. Diese mußt du aber dann auch bezahlt haben. Sei froh, dass es so gelaufen ist. Hätte auch anders sein können.
Weise aber bei Einreichung der Rechnung darauf hin, dass die Werkstatt nur eine Teilreparatur vorgenommen hat. Verhinderst so eventuell Fragen, warum die Rechnung deutlich niedriger ist, als sie laut Gutachten sein müsste.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 12. November 2014 um 18:16:24 Uhr:
Weise aber bei Einreichung der Rechnung darauf hin, dass die Werkstatt nur eine Teilreparatur vorgenommen hat. Verhinderst so eventuell Fragen, warum die Rechnung deutlich niedriger ist, als sie laut Gutachten sein müsste.
Wenn es dumm läuft, wird er die Erfahrung selber machen ( müssen )
1000.-€ mehr erhalten aber es darf auch etwas mehr sein.
@Schneefan: Du verwechselst da etwas.
Es geht hier nicht darum, dass eine sach- und fachgerechte Reparatur billiger ist, als im Gutachten ausgewiesen (dann würden deine Ausführungen ggf. zutreffen), sondern, dass hier vom TE selbst eine Teilreparatur durchgeführt wurde.
Und da gibt es auch überhaupt kein Problem: Für den "Werkstattanteil" an der Gesamtreparatur kann selbstverständlich die Mehrwertsteuer noch von der Kaskoversicherung nachgefordert werden.
Hierauf besteht ein vertragsgemäßer Anspruch.
Wurde bereits richtig geschrieben: Ein kurzes erklärendes Schreiben an die Versicherung, dass teilweise Eigenreparatur erfolgt ist und die Rechnung der Werkstatt daher entsprechend geringer ausfällt, sollte ausreichend sein - und dann steht einer Mehrwertsteuererstattung auch nichts im Wege.
Genau das hat mir auch ein Freund geraten. Habe auch schon ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt und werde es der Versicherung zukommen lassen.
Er meinte auch, ich solle der Versicherung auch noch ein paar Fotos per Email zukommen lassen, um zu dokumentieren, dass der Schaden fachgerecht behoben wurde.
Und bald kommen die Moral-Aposteln, die sich beschweren, weil die jährlichen Beiträge aufgrund solcher Abrechnungen steigen.
Jaja, die Allgemeinheit zaht mehr, damit sich der Einzelne bereichert!!
Ich hab mit jedem Unfall von mir ein gutes Geschäft gemacht, und das Ganze ohne schlechtes Gewissen.
Warum auch?? Mit mir fühlt auch Keiner mit heutzutage!!!
Hier und heute ist jeder Einzelkämpfer und jeder muss selber schauen, damit er über die Runden kommt.
Sorry, da kann ich nicht noch an Andere denken!!!
Wieso sollen die sich beschweren?
Es ist ja dann trotz der Nachzahlung der MwSt. immer noch billiger, als wenn er alles in der Werkstatt nach Gutachten hätte machen lassen.
Also eine Win-Win Situation für alle Beteiligten.
Das Problem ist, dass sich mancher User hier im Forum beklagt, wenn man sich auf Kosten der Versicherung (und somit der Allgemeinheit) bereichert.
Prinzipiell ist eine Versicherung da, um eine Schaden zu begleichen, ohne Vorteil oder Nachteil des Geschädigten.
Und weil der böse TE hier noch seine anteilige Mwst. nachfordert, steigen all unsere Prämien!!
Na wo liegt denn in der Schilderung des TE eine Bereicherung. Er hat etliche Stunden daran gesessen das Auto zu demontieren und anschließend wieder zu montieren. Hat die Arbeiten durchführen lassen und ja am Ende eine Rechnung die jetzt nicht welten von der Kalkulation entfernt ist.
Eine Bereicherung, aber nunmal durch die Rechtssprechung so gewünscht ist zu sehen beim Fahrer eines 15 Jahre alten Fahrzeugs, der bei ner Delle in der Tür eine neue Tür bezahlt bekommt (meist 1500 +) unkd sich dann vom Schrott ne Tür für 150 EUR in Wagenfarbe organisiert und montiert.
Aber da kann man sich wund diskutieren, was der Geschädigte ohne Versicherung gemacht hätte, er hat halt zweifels ohne Anspruch drauf.
Aber hier hat sich der VN doch mehr oder weniger so verhalten, als wenn es keine Versicherung gegeben hätte, er hat alles selber gemacht, was er konnte und den Rest machen lassen.
Ich hätte bei weitem noch weniger machen können
Ich glaube, Deutz.. hat das mit dem "bösen" TE eher ironisch gemeint, da er ja auch zu den bösen Unfallgewinnern zählt. Alles richtig gemacht. Ich habe bisher auch Unfallschäden teilweise selbst mit einem Freund repariert und so blieb Geld übrig. Trotz Verzicht auf die MwSt. So hat die Versicherung auch gespart.
Und ich finde, das Geld ist bei mir besser aufgehoben, als in der Werkstatt.
Nur kurz zur Kenntnis, es war alles überhaupt kein Problem, die Rechnungen mit der ausgewiesenen MwSt zur Versicherung geschickt und diese hat klaglos die angefallene Steuer bezahlt.
Danke für den Hinweis.