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Gutachten oder Kostenvoranschlag nach Unfall?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 26. Januar 2017 um 16:55

Hallo Leute,

hatte eine unverschuldeten Unfall. Ich kann die Schadenshöhe nicht einschätzen, kann mir jemand sagen (am besten wäre es von einem Gutachter oder VW Mitarbeiter) wie hoch der Schaden ist? Je nachdem suche ich einen Gutachter oder lasse einen Kostenvoranschlag machen. Beschädigt sind Kotflügel, Stoßstange, Reifen und Radkappe und beim einlenken schleift der Reifen irgendwo (glaube ich zumindest). Könnte auch die Achse was abbekommen haben?

Grüße aus München

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12 Antworten

Bei einem unverschuldeten Unfall steht dir eine unabhängiger Gutachter zu. Fahrzeug ist nicht zufällig Vollkaskoversichert?

Dann könnte deine Vers. sich mit der Anderen auseinander setzen. Werkstatt fahren denen erklären was passiert ist und die helfen auch weiter, können es dir vor Ort besser erklären.

Aus meiner Sicht kommt da einiges zusammen:

- neuer Kotflügel + lackieren + Befestigungsmaterial + Montage

- Frontschürze anschleifen + lackieren + (De)Montage (vllt auch mit SpotRepair machbar)

- ggf. Radhausinnenschale erneuern

- Achsvermessung/Spureinstellung

- ....

Wäre mir jetzt ein derartiger Schaden entstanden würde ich die gegnerische Versicherung anrufen und zu einem von mir gewählten Gutachter gehen. Dann mal schauen was nach Gutachten zu tauschen wäre.

Letztlich bei handwerklichem Geschick und infolge des Alters auf Gutachtenbasis abrechnen (Achtung: dabei wird nur der Nettobetrag ohne MwSt ausgezahlt). Dann selbst um einen Kotflügel gekümmert (google hilft weiter, ab ca. 130 EUR fertig lackiert), ggf. Radhausinnenschale sowie weiteres Kleinzeugs tauschen. Die Schürze würde ich so belassen oder zu einem SpotRepair-Könner gehen. Zum Schluß noch Achsvermessung machen lassen (ca. 50 EUR) und die Differenz zwischen Gutachtenauszahlung und hier entstandenen Ausgaben anderweitig verwenden.

Prinzipiell hast du immer das Recht auf einen Anwalt, die Kosten müssen immer erstattet werden.

Beauftragst du einen Gutachter und es ist ein Bagatellschaden (unter 700 bis 800€) kann es sein, dass du die Gutachterkosten selber tragen musst.

Ich glaube, der Schaden ist höher als 800€, ich würde das aber einen Anwalt (Fachrichtung Verkehrsrecht) entscheiden lassen ob ein Gutachter eingeschaltet werden sollte - dann bist du auf der sicheren Seite.

Wer zahlt den Anwalt und was würde der hier Kosten?? Wenn der Anwalt nach Schadenshöhe abrechnet bzw. sich dazu äußern soll, woher kennt der die Schadenshöhe??

Das ist ein Schaden der definitiv über 800 Euro geht. Kotflügel muss nicht getauscht werden und es ich empfehle dir es auch nicht.Dein schaden auf den Bilder ist nämlich kein Unfallschaden sondern ein Blechschaden.

Ich hatte einen ähnlichen Schaden an der Stoßstange hinten (nur die Kratzer, keine Delle etc.!) und der Lackierer hat mir einen Kostenvorschlag mit ca. 1000 Euiro gemacht. Habe mich mich mit dem Unfallgegner auf 500 Euro geeinigt und den Schaden nie reparieren lassen. Juckt mich nicht bei einem Fahrzeug mit bald 300tkm und BJ 2004. Es wäre wirtschaftlich unsinnig, dies noch in ein Fahrzeug mit ca. 3000-4000 Euro Restwert zu investieren.

Bei dir wird es wohl ca. auf 2000 Euro kommen, wenn du es bei VW machen lässt eher noch mehr, schätze ca. 2500 Euro. Die langen da ordentlich hin bei sowas.

Andererseits: Wenn man es selbst machen kann oder jemanden kennt, ist dieser Schaden mit ca. 200-250 Euro repariert...

Ich würde den Schaden über die Versicherung des Unfallgegners abrechnen, den Schaden dann aber nicht gleich reparieren lassen. Kauf dir einen Kotflügel aus dem Zubehör in deiner Farbe (ca. 150 Euro, fertig lackiert), lass diesen dranbauen (habe ich selbst gemacht, dauert ca. 1,5 Stunden) nimm das Geld und fertig. Dann lass die Spur einstellen (ca. 50 Euro). So kannst du schnell 1000-1500 Euro "verdienen".

Was willst du soviel Geld noch in einen alten Golf 5 stecken?

Lieber so reparieren, dass man den Wagen noch gut verkaufen kann und fertig. Als "Unfallwagen" musst du den sowieso verkaufen.

Zitat:

@tomold schrieb am 26. Januar 2017 um 20:31:17 Uhr:

Prinzipiell hast du immer das Recht auf einen Anwalt, die Kosten müssen immer erstattet werden.

Beauftragst du einen Gutachter und es ist ein Bagatellschaden (unter 700 bis 800€) kann es sein, dass du die Gutachterkosten selber tragen musst.

Ich glaube, der Schaden ist höher als 800€, ich würde das aber einen Anwalt (Fachrichtung Verkehrsrecht) entscheiden lassen ob ein Gutachter eingeschaltet werden sollte - dann bist du auf der sicheren Seite.

Das ist NIEMALS ein Bagatellschaden aus Versicherungssicht. Wie gesagt, ich schätze 2000-3000 Euro je nach Werkstatt und Gutachten.

Themenstarteram 27. Januar 2017 um 14:02

Danke für die Infos. Ich habe einen Gutachter eine E-Mail geschickt mit den Bildern. Wenn er sagt, dass der Schaden über 800€ ist lasse ich ein Gutachten bei ihm machen. Halte euch auf den laufenden. Schönes WE noch...

Der :) ruft alleine für einen neuen Kotflügel inkl. Lackierung und Montage ca 1.000 € auf.

Insofern sind wir alleine damit schon über der 800€ Grenze. Die Stoßstange evtl. Spurvermessen etc. kommt dann alles noch oben drauf.

Ich bleibe dabei, mindestens 2000 Euro bei VW.

Hallo,

ein `guter` Gutachter erkennt sofort ob der Schaden nur über einen Kostenvoranschlag abgerechnet werden muss. Aber hier bist Du auf jeden Fall weit über 800€.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, habe ein Gutachten erstellen lassen, das Geld von der Versicherung bekommen (das ist dein Recht) und den Wagen selbst mit befreundeten Lackierer repariert.

Themenstarteram 2. April 2017 um 10:26

Zitat:

@vwgolf_1984 schrieb am 27. Januar 2017 um 19:21:21 Uhr:

Ich bleibe dabei, mindestens 2000 Euro bei VW.

Du lagst richtig ;-)

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