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Gutachten
Hallo,
ich hatte Anfang des Monats einen kleinen Auffahrunfall, war damit bei der Versicherung und bei einem Händler zum erstellen eines Schadengutachtens, der Wagen war dort beim Vorbesitzer immer zur Werkstatt, also in der Datenbank hinterlegt.
Das Gutachten habe ich heute zugeschickt bekommen, dabei sind mir ein paar Dinge aufgefallen, wo ich mir unsicher bin, ob die Versicherung das hinnimmt.
1. Mein Nachname wurde falsch geschrieben,
2. der Kilometerstand entspricht nicht dem eigentlichen Wert (60tkm differenz)
3. Kennzeichen falsch, statt HK wurde HH notiert, die anderen Ziffern stimmen, auch Fahrgestellnummer stimmt überein.
Wenn der Schaden nicht instand gesetzt wird, entfallen die Kosten für MwSt und Arbeitszeit, richtig? Oder entfällt noch mehr, was von der Summe abgehalten wird?
Summe beträgt Netto ca. 2000€ inkl. Material und Arbeitsaufwand.
Wovon das Material ca. 530€ ist und die Summe der Dienstleistung auf ca. 1470€ beläuft, sprich, demontage der Heckschürze, lackieren etc.
Würde ich ledeglich den Materialwert bezahlt bekommen, wenn ich die Arbeiten selber ausführe?
Mfg
Tobias
Beste Antwort im Thema
spätestens jetzt müsste dir aufallen, das der Tipp mit einem eigenen SV und eine RA ein richtiger war......
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13 Antworten
Zitat:
@EnteExtrem schrieb am 24. Juli 2018 um 21:58:42 Uhr:
Das Gutachten habe ich heute zugeschickt bekommen, dabei sind mir ein paar Dinge aufgefallen,
Hallo Tobias,
sprich mit dem Sachverständigen, er muss die fehlerhaften Angaben korrigieren.
Zitat:
Wenn der Schaden nicht instand gesetzt wird, entfallen die Kosten für MwSt und Arbeitszeit, richtig?
Nein, wenn Du fiktiv abrechnest, darf ausschließlich die MwSt. herausgerechnet werden, alles Andere muss bezahlt werden. Wenn Du selbst reparierst, steht Dir zusätzlich die MwSt. auf von Dir gekaufte Teile zu!
Du solltest die Regulierung einem Anwalt übertragen, sonst wird das nichts Gescheites.
Zitat:
der Wagen war dort beim Vorbesitzer immer zur Werkstatt, also in der Datenbank hinterlegt.
Zitat:
2. der Kilometerstand entspricht nicht dem eigentlichen Wert (60tkm differenz)
Wenn es 60000km mehr sind, ist es evtl. der richtige KM-Stand laut werkstatt-Unterlagen.
Vielen Dank für die Antworten.
Werde nachher bei der Firma nochmal anrufen und um ein weiteres Gutachten bitten, nur mit richtigen Daten.
Die Differenz bezog sich darauf, dass der letzte gemeldete Stand bei der Werkstatt 109tkm sind, ich aber inzwischen 169tkm auf den Wagen gebracht habe, dieser nicht mit aufgenommen wurde ins Protokoll bzw. nicht aktualisiert in deren Datenbank.
na wenn sich die Werkstatt bei der Reparatur genau so viel Mühe gibt wie bei der Datenpflege dann gute Nacht
Ist das ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag?
Pardon, mein Fehler, ein Kostenvoranschlag natürlich.
Ein KV eignet sich nicht für die fiktive Abrechnung eines Schadens.
Such dir einen Sachverständigen und einen Anwalt!
Zitat:
@EnteExtrem schrieb am 25. Juli 2018 um 09:10:21 Uhr:
Pardon, mein Fehler, ein Kostenvoranschlag natürlich.
Dann lass mal schnell ein richtiges Gutachten von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens erstatten.
Habe vorhin mit der Versicherung telefoniert, denen reicht der Kostenvoranschlag für die Reparatur, auch die falschen Daten angesprochen, ist kein Problem sagte mir die Dame am Telefon, die würden das ändern, wichtig sei nur, die Fahrgestell Nummer.
Bei der Verrechnung via Kostenvoranschlag also fiktive Abrechnung behalten die 30% von der Nettosumme ein, also gut 600€, ist das überhaupt rechtens, wenn ich den Schaden auf eigene Leistung instandsetzte?
spätestens jetzt müsste dir aufallen, das der Tipp mit einem eigenen SV und eine RA ein richtiger war......
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. Juli 2018 um 11:49:01 Uhr:
spätestens jetzt müsste dir aufallen, das der Tipp mit einem eigenen SV und eine RA ein richtiger war......
ist ihm aber nicht aufgefallen selbst bei 30 % Abzug
Zitat:
@KSV schrieb am 25. Juli 2018 um 19:30:16 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 25. Juli 2018 um 11:49:01 Uhr:
spätestens jetzt müsste dir aufallen, das der Tipp mit einem eigenen SV und eine RA ein richtiger war......
ist ihm aber nicht aufgefallen selbst bei 30 % Abzug
Doch ist es.
Werde mir da noch Rechtsbeistand holen.
Danke für eure Hilfe.
Zitat:
@EnteExtrem schrieb am 25. Juli 2018 um 11:34:08 Uhr:
Habe vorhin mit der Versicherung telefoniert, denen reicht der Kostenvoranschlag für die Reparatur, auch die falschen Daten angesprochen, ist kein Problem sagte mir die Dame am Telefon, die würden das ändern, wichtig sei nur, die Fahrgestell Nummer.
Natürlich, die Versicherung spart eine mittlere dreistellige Summe wenn sie den fehlerhaften KVA akzeptiert und so die Einholung eines Gutachtens (und damit vielleicht sogar die Geltendmachung der einen oder anderen Schadenposition) verhindert...
Zitat:
Bei der Verrechnung via Kostenvoranschlag also fiktive Abrechnung behalten die 30% von der Nettosumme ein, also gut 600€, ist das überhaupt rechtens, wenn ich den Schaden auf eigene Leistung instandsetzte?
...und versucht dann im gleichen Atemzug den Anspruchsteller so unverblümt über den Tisch zu ziehen, dass es selbst der in diesen Dingen unerfahrenste Mensch merkt?!
Der Sachbearbeiter wird jedenfalls nicht Mitarbeiter des Monats, der hat seinem Arbeitgeber jetzt einen vierstelligen Mehraufwand beschert
Aber vielleicht ist der auch einfach ein guter Mensch und wollte verhindern, dass der TE aus Unwissenheit auf einen Teil seiner Ansprüche verzichtet