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Gutachten um 2 k gekürzt
Hallo communitty hab vor 1 monat unfall gehabt
Laut gutachten 8.5 bruto 7.2 netto jetzt kam abrechnug es würde un 2.1 k gekürzt ist das normal
Auto ist ein e250cdi avantgarte 2013 307tkm gelaufen wiederbeschafungswert 11.2k
Wegen der laufleistund wurde es nicht scheckheftgeplegt
Kan ich dagegen vorgehen?
Bilder füge ich bei die felge ist auch zerkratzt
Bilder fuge ich bei. Sorry für die Rechtschreibung
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55 Antworten
Etwas mehr an Informationen müsstest Du schon geben. Hast Du reparieren lassen, oder willst Du Auszahlung? Bei Auszahlung fällt schon mal die Mehrwertsteuer weg. In Deinem Fall also bist Du bei 7.2 k! Was die sonst noch abgezogen haben, sollte Dir schriftlich mitgeteilt werden (Zeitwert/Wiederbeschaffung, Alt für Neu, oder,oder...)
Ich möchte auszahlen lassen aber das die über 2 k
Abziehen hätte ich nicht gedacht
Zeitwert4.4 k angebot handlerankauf wiederbeschafungswert 11.2k
Hallo!
1. Wenn du bei diesem Fall eine lückenlose MB Servicegeschichte hättest, dann könntest du mit MB-Preisen abrechnen.
2. Ohne MB-Pflege rechnen Sie mit den Preisen wie Ihre Vertragspartner im Vollkasko mit Werkstattbindung. (VK benennt Wer repariert.)
3. Wer nur Geld holt, der bekommt keine MWst. ausbezahlt.
4. Wer Ohne Schuld einen Unfall hat, der wird ohne Anwalt immer über den Tisch gezogen.
VG J.
..ohne jetzt die exakten Werte zu kennen, kommt es mit der Abrechnung in etwa hin...wenn man sich "nur" das Geld ausbezahlen lassen will....hab ich mir aber schon am Anfang gedacht, das es so über die Bühne gehen soll...
Gruß
Also mir hat die gegnerische Versicherung gesagt: Wenn ausbezahlt werden soll, dann bekommt man nur den Materialpreis der Reparatur. Bedeutet, der Arbeitslohn wird abgezogen. Das würde bei dir also hinkommen.
Nachtrag: Ja, fiktiver Arbeitslohn (Netto) muss wohl rechtlich auch bezahlt werden, aber sowas endet laut google meist vor Gericht.. muss jeder dann selber wissen, wie und ob er klagt.
Wenn du Ersatzteile kaufst kannst du später die vorher rausgerechnete MWST für diese Teile von der Versicherung zurück holen.
Zitat:
@kow48 schrieb am 12. Oktober 2024 um 19:46:47 Uhr:
4. Wer Ohne Schuld einen Unfall hat, der wird ohne Anwalt immer über den Tisch gezogen.
VG J.
Diesen Punkt kann man nur immer wieder unterstreichen. Die Stellschrauben zur Kürzung sind vielfältig und ohne guten (!) Fachanwalt (!) für Verkehrsrecht ist man ohne Chance. Selbst mit Anwalt versuchen es die gegnerischen Versicherungen sehr oft noch mit teils abenteuerlichen Begründungen.
Gruß
Hagelschaden
Hallo Hagelschaden,
Beim letzten unverschuldet Unfall, als für die Fahrlehrerversicherung gar nichts mehr ging, kam noch ein Schreiben: "Wir haben Sie in eine Datenbank für potentielle Autobumser eingetragen".
Sportliche Drohung
VG J.
Grkürzt wird natürlich immer, kostet dann ja weniger (ist ja logisch). Ob man das dann so hinnimmt ist die nächste Frage.
PS. Falsche Forum für die Frage. @Austro-Diesel
Gruß Metalhead
Bevor sich hier alle verrennen sollten wir auf mehr Infos warten.
So wie ich das bisher sehe wurde ein Gutachten von über 7000eur. (Von seinem Gutachter?) hier mal eben um 2000eur gekürzt von der Firma Control Expert die wahrscheinlich im Auftrag der Versicherung tätig ist.
Das hat nichts mit MwSt. usw. zu tun.
Die Firma behauptet also das der Wagen zu dem neuen Preis zu Reparieren wäre?
Wenn ja dann würde ich das von denen machen lassen denn mit Auszahlung würde dann nochmal die Mehrwertsteuer abgezogen und ob du es zu dem Preis noch repariert bekommst ist fraglich.
So muss die Versicherung dir den Wagen auf jeden Fall Reparieren
Ich finde 8500€ für den Schaden üppig begutachtet. Nur Puristen lassen das für diesen Preis beim MB Partner reparieren....
Hmm..
Scheinwerfer ~2500€
Stoßstange ~800€...+ nötige Sensorik ~x,xx€
Kotflügel ~ab 200€
Da ist noch nichts lackiert , angepasst und umgebaut...
Hab jetzt nur das genommen, was laut Bild defekt ist...
Gruß
Zitat:
@AWXS schrieb am 12. Oktober 2024 um 23:05:01 Uhr:
Wenn du Ersatzteile kaufst kannst du später die vorher rausgerechnete MWST für diese Teile von der Versicherung zurück holen.
sorry, so genannte Mischkalkulationen sind seit ca. 2 Jahren nicht mehr erlaubt, somit Pech gehabt.
Ist mir dieses Jahr auch so ergangen und ist rechtens.
Offenbar ist es ein unverschuldeter HP-Schaden. Damit wackelt man als erstes zum öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter und dann zum Anwalt, damit beide nicht verhungern müssen. Da es nur noch um die Differenz geht, wird es schwer dafür jemanden zu begeistern. Beim nächsten mal also eher dran denken.
Es sind ziemlich sicher die Lohnkosten auf 1/3 des kalkulierten Werkstattlohnes blind reduziert worden und einige Bauteile entfallen. Wenn die Sache schon beim Anwalt ist, dann wird der den eigenen Gutachter um Einschätzung der Kürzungen bitten und dann wird besprochen wie es weiter gehen kann.
Fiktive Abrechnungen führen immer zu Problemen bei der Abrechnung späterer Schäden. Die Vollreparatur auf Rechnung vermeidet das.