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Gutachten unbrauchbar , muss dann bezahlt werden
Folgendes, ein nachbar erzählte mir gestern,
hatte mit seinem Opel Astra , nen Unfall, ab zum gutachter , bla bla usw.
Ok. Gutachter macht seine arbeit.
Teil 2 die andere versicherung schickt ihren Gutachter, der erledigt seine Arbeit.
Teil 3 Nachdem der gute Mann der generischen versicherung fertig war , stellt sich raus , es liegt ein Preisunterschied von knapp 1600 vor.
Die versicherung bezahlte dann was ihr gutachter ausgerechnet hat!
So weit so gut , sagte der nachbar, nur was ihm Kopfschmerzen macht, die andere versicherung schrieb, da das gutachten von yxc nicht brauchbar ist, werden die kosten hierfür nicht übernommen.
Nun ist der gutachter am Toben, weil Arbeit ist Arbeit !
Frage kann der Gutachter nun klagen , das er das geld von meinem nachbarn erstatet bekommt?
Der Anwalt sagte zumindest, da das Gutachten wirklich unbrauchbar ist , und deshalb muss mann sich keine sorgen machen.
Wie siehts rechtlich aus.
Normalerweise wenn ein unfall ist , darf der Geschädigte sich doch einen Gutachter aussuchen, normalerweise bezahlt den dann doch auch immer die gegnerische versicherung?
Jemand schon so was aehnliches erlebt ?
mfg.
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45 Antworten
Aber wenn das Gutachten unbrauchbar ist, hat der Gutachter seine Arbeit quasi nicht gemacht ...
aber wenn schon ein Anwalt eingeschaltet ist, warum nicht den Fragen anstatt hier?!
die versicherungen sind nicht blöd , wenn jemand 2 krazter hat und ein gutachten über 10000€ rein kommt dann schicken sie einen raus der das kontrolliert.
wenn das gutachten nicht brauchbar ist , sollte dein nachbar das nicht zahlen. der gutachter kann sich dann mit der versicherung streiten.
Zitat:
der gutachter kann sich dann mit der versicherung streiten.
Der Gutachter wird sich wohl an denjenigen wenden, der den Auftrag gegeben hat.
ich würde es nicht bezahlen , da es ja unbrauchbar ist , ich bezahl ja auch keinen kaputten fernseher.
Re: Gutachten unbrauchbar , muss dann bezahlt werden
Zitat:
Original geschrieben von calibra123a
, die andere versicherung schrieb, da das gutachten von yxc nicht brauchbar ist, werden die kosten hierfür nicht übernommen.
mfg.
Stellt sich doch die alles entscheidende Frage warum das Gutachten nicht "brauchbar" ist ?
Der GA will sein Geld von Dir.
Du willst das Honorar von der Versicherung.
Die Versicherung hat ihren eigenen GA nachgeschickt.
OK, ist deren Kanne Bier.
Müssen Ihren eigenen auch selber bezahlen.
Die können icht einfach ablehnen deinen zu bezahlen.
Da reicht es m.E. nicht aus , daß die ermittelte Schadenshöhe abweicht.
Dem GA kannst Du die Zahlung ja auch nicht einfach
verweigern mit dem Hinweis "unbrauchbar".
Namen möchte ich keine nennen, es gibt VU für die ist fast jedes eingereichte Parteigutachten unbrauchbar.
Das Motiv dafür ist auch klar, Schadenersatzanspruch des Anspruchstellers laut eingereichten Gutachten minimieren und die Kosten für selbiges nicht erstatten. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Reduzierung des Streitwertes.
Fakt ist, auch ein unbrauchbares Parteigutachten ist vom eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zu erstatten.
hallo, wer sagt den dass das gutachten von der versicherung richtig ist?
das ist ungefähr so: ich haue dir eine runter. dabei geht deine brille kaputt und ich zerreisse dir noch deine jacke. anschliesend gebe ich dir, als schädiger, 20 euro und behaupte das ist ausreichend. hab das irgendwo anders so gelesen und finde den vergleich angebracht.
seit wann kann der verursacher über den mir entstandenen schaden bestimmen?
ich bin anfang diesen jahres auch drauf reingefallen und habe es zuerst über die versicherung machen lassen. diesen streß hat mich etwas gelehrt: nie ohne anwalt und ohne unabhängigen gutachter. selbst jetzt wo mein auto in einer fachwerkstatt war, habe ich noch restunfallspuren die nicht ohne erheblichen aufwand beseitigt werden konnten.
ich würde mit deinem gutachter reden und das gutachten von der versicherung dem geben. soll der doch mal schauen was da für unterschiede sind. du hast nach der rechtssprechung anrecht auf herstellerwerkstatt und sowas wie aufschläge bei lackierung und teilen. bei mir waren es über 30 euro in der std. allein im lohn.
Zitat:
Original geschrieben von timerobber
nie ohne anwalt und ohne unabhängigen gutachter.
Diese Grundregel sollte eigentlich jeder Unfallgeschädigte beachten.
Zitat:
Original geschrieben von HighspeedRS
die versicherungen sind nicht blöd , wenn jemand 2 krazter hat und ein gutachten über 10000€ rein kommt dann schicken sie einen raus der das kontrolliert.
wenn das gutachten nicht brauchbar ist , sollte dein nachbar das nicht zahlen. der gutachter kann sich dann mit der versicherung streiten.
woher weist du den dass?
Einen Vertrag hast der Sachverständige mit den Anspruchsteller und nicht mit der Versicherung. Er sendet das Gutachten lediglich zur Vereinfachung mit einer Abtretung an die Versicherung.
Und woher wird hier die Gewissheit genommen, dass das von der Versicherung in Auftrag gegebene Gutachten richtig ist?
Mit dem was bisher gepostet wurde, lässt sich das doch gar nicht feststellen.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
Namen möchte ich keine nennen, es gibt VU für die ist fast jedes eingereichte Parteigutachten unbrauchbar.
Das Motiv dafür ist auch klar, Schadenersatzanspruch des Anspruchstellers laut eingereichten Gutachten minimieren und die Kosten für selbiges nicht erstatten. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Reduzierung des Streitwertes.
Fakt ist, auch ein unbrauchbares Parteigutachten ist vom eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zu erstatten.
Das hat damit zu tun, dass das Prognoserisiko nicht zu lasten des Geschädigten geht richtig ?
Zitat:
Der Anwalt sagte zumindest, da das Gutachten wirklich unbrauchbar ist , und deshalb muss mann sich keine sorgen machen.
Wie hat denn der Rechtsanwalt das festgestellt?
Hat er sich auf die Aussage der Versicherung verlassen, oder hat er das Gutachten noch einmal von einem dritten prüfen lassen?
Wurde denn der Sachverständige vom Rechtsanwalt nicht aufgefordert sein Gutachten zu erläutern?
auch wenn das Gutachten wirklich unbrauchbar sein sollte (das kann mit den Angaben hier aber von niemand ausreichend beurteilt werden), muß der unschuldige Geschädigte freigestellt werden. Wenn der Gutachter seinen Lohn beim Geschädigten als Auftraggeber einfordert und der Geschädigte ja nicht die Möglichkeit hat, im Vorfeld zu erkennen, ob ein Gutachten unbrauchbar sein könnte, muß er freigestellt werden. Die Vers. muß die Kosten des Gutachters an den Geschödigten zahlen, kann sie sich aber vom Geschädigten abtreten lassen. Dann kann die Vers. versuchen, die Kosten für das unbrauchbare Gutachten direkt beim Gutachter wieder zu holen. Aber das kann ja dann dem Geschädigten wurscht sein.
@Dellenzaehler,
richtig, der Laie ist für Darstellung "seines" Schadens auf Hilfe angewiesen.
* BGH v. 17.12.2002:
Eine Erstattung der Kosten eines vorprozessualen Privatgutachtens kommt dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist
Am Rande, es gibt fast nur unbrauchbare Gutachten, es sei denn, sie passen