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Gutachten und tüv von Händler

Themenstarteram 18. Februar 2018 um 8:56

Hallo ich habe mal eine frage:

Wie ist das mit der Gewährleistung von Autohändler .

Er Macht denn Tüv Neu und dabei wird gleich ein gutachten von Tüv süd gemacht !

wie ist das dann wenn nach 2 wochen der Motor kaputt geht ? der wagen Kostet 10t€

Lg Marco

Beste Antwort im Thema

Dann klare Antwort Finger weg!

Leere Batterie ist ein Indikator, dass das Auto da schon laenger steht. Wird wohl seinen Grund haben. Unruhiger Motorlauf kann alle moeglichen Ursachen haben, mit seinem "Gutachten" will er sich vor folgen schuetzen. Bei dem Gutachten wird bestimmt nicht in den Motor hineingeschaut.

Die VW Direkteinspritzer (also auch Audi, Seat, Skoda) sind beruehmt/beruechtigt fuer ihren Oel Verbrauch bei hoeheren Laufleistungen (heisst ab 100.000km).

Der Motor kann von aussen trocken sein, aber wegen verschlissener Kolbenringe wird Oel mit verbrannt.

Reparatur wohl um 3000 Euro oder mehr, weil der Motor dafuer zerlegt werden muss. Kulanz Fehlanzeige.

Gilt meines Wissens nach fuer alle Direkteinspritzer aus dem Konzern. Ich waere da bei diesen Motoren sehr vorsichtig bzw. wuerde mir das vom Haendler schriftlich zusichern lassen, dass der Verbrauch nicht hoeher ist als z.B. 1-2 Liter auf 10.000km maximal, und ansonsten der Mangel abgestellt bzw. die Reparatur vorgenommen wird. Das faellt naemlich nicht unter die normale Garantie oder Gewaehrleistung, VW gibt mehrere Liter pro 10.000km als "normal" an. 2 Liter Verbrauch waeren mir schon deutlich zu hoch. Ich hatte bei meinen Autos meistens gar keinen bis hoechstens 0,5 Liter auf 10.000km.

Gib einfach mal bei Google Audi 2.0 TFSI ölverbrauch. Und achte auf die Suchvorschlaege waehrend der Eingabe

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Gewährleistung wird in der Regel vertraglich auf 1 Jahr begrenzt, wobei die ersten 6 Monate zulasten des Händlers gehen, wenn er Dir nicht beweisen kann, dass der Mangel erst nach Kauf entstanden ist. In den nächsten 6 Monaten müsstest Du beweisen, dass der ursächliche Mangel bereits vor dem Kauf bestand. Somit müsste ein kapitaler Motorschaden 2 Wochen nach Kauf auf Gewährleistung repariert werden (oder der Händler nimmt den Wagen zurück), d.h. Du müsstest da ohne grösseren Verlust aus der Sache kommen.

Wie es dann in der Praxis läuft bei einem mehrtausend Euroschaden, hängt natürlich von der Seriosität des Händlers ab.

TüV bescheinigt die Verkehrstüchtigkeit des Fzgs. Das Gutachten schaut natürlich vertieft. Mir an der Stelle wäre allerdings lieber, das Gutachten bei einer Prüfstelle Deiner Wahl und in Deiner Anwesenheit zu erhalten. Nicht dass da ein guter Kollege des Händlers aus Gefälligkeit den Wagen bei einer Tasse Kaffee schönschreibt. Aber auch da musst Du halt schauen, ob Du dem Händler trauen kannst oder nicht.

Um was für ein Auto geht es denn (Marke, Modell, Jg, Laufleistung...)? Was für ein Händler ist er, Fähnchen-/Kiesplatz- oder Markenhändler?

Der Händler kann "den TÜV" nicht selbst neu machen - sondern das macht ein HU-Prüfer, der dort in die Werkstatt kommt. Den AU-Teil kann der Händler selbst machen.

Und klar: er kann da auch ein Gebrauchtwagen-Gutachten mit beauftragen, dass das erstellt wird. Das dokumentiert ein paar Sachen mehr am Fahrzeug, die keine HU/AU-Umfänge sind.

Wenn nach 2 Wochen der Motor kaputt geht, dann geht eine große Litanei los, wer welches Verschulden daran gehabt haben kann, denn es gibt ja endlos viele Varianten.

Klar ist: der HU-Prüfer kümmert sich quasi nicht um Motorenzuverlässigkeit. Der kümmert sich nur um Umweltschutz (z.B. Ölverlust) und technische Sicherheit (z.B. keine Brände durch Kraftstoff, keine Vergiftung im Innenraum durch Abgase). Der Motor an sich ist dem HU-Prüfer aber abseits davon egal. Da hat der AU-Durchführende Händler schon mehr mit dem Motor zu tun bei seiner AU.

Die Gewährleistung des Händlers wird von der neuen HU oder dem Gw-Gutachten an sich nicht berührt. Es kann aber sein, dass der Hänlder damit auch beweisen will, dass das Fahrzeug bei Übergabe in einem gewissen Zustand war.

Konkret geht's dann so:

* Blick in den Kaufvertrag. Wenn Verkauf im Kundenauftrag => Händler ist raus aus dem ganzen Verkauf. Er ist nur Vermittler, es gibt keine Gewährleistung. Sondern höchstens Täuschung durch den echten Verkäufer.

* Blick in den Kaufvertrag Vorschäden/Mängel: wenn da schon irgendwas mit Motor mit dabei steht: quasi Pech gehabt. Vorschaden am Motor war bekannt, war eingepreist.

* Diagnose: was am Motor ist denn wirklich kaputt und warum? Hier kann es Selbstverschulden des Kunden geben (z.B. falscher Kraftstoff drin oder Veränderung durch den Kunden oder Teilnahme an Rennveranstaltung oder mangelnde Sorgfalt des Kunden (Kühlmittelverlust/MKL, aber trotz Lampe weitergefahren) oder höhere Gewalt (z.B. Marder). Wenn kein solches: wird es abhängig von Alter und Laufleistung des Fahrzeugs. Ein 10.000 EUR Auto kann ein junger VW up (1-2 Jahre, wenig km) sein, oder eine Grotte eines E55 AMG oder Mercedes S600 (gut 12 Jahre, 250.000 km).

Die Gewährleistung unterscheidet sich dann natürlich, denn sie denkt nur Mängel ab, die:

* bei Übergabe des Fahrzeugs schon vorhanden waren (hier will sich auch der Händler mit den Gutachten und HU/AU ein bisschen absichern)

* die untypisch sind für Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, normaler Verschleiß geht also nie auf Gewährleistung

Hier gibt's exemplarische Fälle, ob auf Sachmangel (Sachmängelhaftung = Gewährleistung) oder Verschleiß entschieden wurde:

https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf

Also: um was für ein Auto geht's? Wo du einen Vorteil hast, in den ersten 6 Monaten muss noch der Händler dir beweisen, dass es kein Sachmangel ist, sondern entweder durch dich passiert ist oder aber typisch für Alter und Laufleistung ist und damit mit eingepreist war.

Je größer der Reparaturaufwand am Auto, um so mehr wird gestritten.

am 18. Februar 2018 um 11:01

Mit dem Gebrauchtwagengutachten hat der Händler den Nachweis, daß der Wagen keine Mängel außer den angegebenen hat, fakt8isch ist das ein Gewährleistungsausschluß.

So habe ich selbst mit einem wegen eines Unfalls verkehrsunsicheren Wagens keine Chance mehr gehabt, da im Gebrauchwagengutachten ja was von "unfallfrei" stand. Ich habe daraus gelenrt, nie wieder ein Auto mit einem Gebrauchtwagengutachten zu kaufen.

Die HU ist völlig unabhängig vom Gutachten.

Die HU braucht man für die Plakett, das macht ein vereidigter Prüfer vonm TÜV, DEKRA GTÜ. Die kommen meist in die Werkstatt und prüfen da ein paar Autos durch und kleben die Plakette drauf, oder auch nicht wenns nicht klapppt.

Das Gebrauchtwagengutachten hat keinerlei Vorgaben. Das kannst Du zwar vom TÜV oder anderen machen lassen, mußt es aber nicht. Entsprechend hast Du aber auch keinerlei Ansprüche daraus.

Die Garantie bzw. Gewährleistung von 12 Monaten gilt IMMR wenn Du ein Auto durch einen Händler kaufst (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Macht er das im Kundenauftrag hast Du zwar keinen Anspruch aber er muß auch DEUTLICH darauf hinweisen. Son kleiner Vermerk im Kleingedrucken reicht da nicht.

Sagen wir mal andersrum: Beim Kauf von Privat hast du keinerlei Ansprueche, ausser bei arglistiger Taeuschung. Die kann unter Umstaenden schwer bis unmoeglich nachzuweisen sein. Wenn der Privatverkaeufer die Gewahrleistung ausgeschlossen hat, was sein gutes Recht ist. Ein Haendler kann das nicht, entsprechende Klauseln im Vertrag sind unwirksam, ausser das Auto wird ausdruecklich als Bastlerauto, Schlachtfahrzeug oder aehnliches verkauft.

Zitat:

@taurus1 schrieb am 18. Februar 2018 um 16:11:25 Uhr:

Sagen wir mal andersrum: Beim Kauf von Privat hast du keinerlei Ansprueche, ausser bei arglistiger Taeuschung. Die kann unter Umstaenden schwer bis unmoeglich nachzuweisen sein. Wenn der Privatverkaeufer die Gewahrleistung ausgeschlossen hat, was sein gutes Recht ist. Ein Haendler kann das nicht, entsprechende Klauseln im Vertrag sind unwirksam, ausser das Auto wird ausdruecklich als Bastlerauto, Schlachtfahrzeug oder aehnliches verkauft.

Oder eben im Kundenauftrag. Dann gilt aber das selbe wie beim Privatkauf. Aber wie gesaagt, das muss deutlich Sichtbar sein, wenns ein Kundenauftrag ist.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 18. Februar 2018 um 15:30:22 Uhr:

...

Die Garantie bzw. Gewährleistung von 12 Monaten gilt IMMR wenn Du ein Auto durch einen Händler kaufst (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten).

Wobei der Händler halt im Zweifelsfalls versucht sein könnte, das Gutachten als Beweis zu verwenden, dass ein Mangel beim Kauf noch nicht vorgelegen hatte ;)

ja klar aber da kommt es eben auf das Gutachten an. Wer hat es wie erstellt.

Moin,

Nun - DAS kommt recht stark drauf an, was beim Gutachten abgeprüft wurde.

Wurde der Wagen kurz gefahren und es steht z.B. etwas drin wie - es wurde eine Funktionsprüfung durch Probefahrt gemacht - und dir bricht nach 2 Wochen die Kurbelwelle, dann sollte es wenige Probleme geben. Wurde der Motor aber z.B. endoskopisch untersucht und eine Ölanalyse durchgeführt - dann wird es schwer sich gegen ein solches Gutachten durchzusetzen. Aber womit du im Falle eines Falles rechnen solltest ist, dass der Verkäufer anhand des Gutachtens immer alles zuerst ablehnen wird. Andererseits gibt einem so ein Gutachten je nach Auto auch etwas Gewissheit, dass grundsätzliche Probleme eben nicht da sind.

LG Kester

Andere Frage: Hast du Grund zur Annahme, dass ein Motorschaden bevorsteht?

Um was fuer ein Fahrzeug handelt es sich, sind die beruechtigt fuer Motorschaeden?

Musst ja nicht unbedingt den Link hier rein setzen, falls du Angst hast, dass dir einer den Wagen wegschnappt.

Aber ein paar grundsaetzliche Sachen wuerden schon helfen.

Hersteller, Model, Motorisierung, Schaltung, Bj., Kilometerstand.

Unfallfrei, Scheckheft?

Frag den Haendler, was er fuer das Gutachten berechnet. Sag ihm du wuerdest gerne selbst einen Gebrauchtwagencheck bei Dekra oder aehnlichen durchfuehren, darum soll er das Gutachten vom Preis abziehen.

Wenn er darauf nicht eingehen will, andere Haendler haben auch schoene Autos

Themenstarteram 19. Februar 2018 um 8:43

danke für die antworten.

Audi A4 2l tfsi 200ps 112tkm bj2007 motor hat im stand unruigenlauf batterie war lehr, wald und wiesen händler

Dann klare Antwort Finger weg!

Leere Batterie ist ein Indikator, dass das Auto da schon laenger steht. Wird wohl seinen Grund haben. Unruhiger Motorlauf kann alle moeglichen Ursachen haben, mit seinem "Gutachten" will er sich vor folgen schuetzen. Bei dem Gutachten wird bestimmt nicht in den Motor hineingeschaut.

Die VW Direkteinspritzer (also auch Audi, Seat, Skoda) sind beruehmt/beruechtigt fuer ihren Oel Verbrauch bei hoeheren Laufleistungen (heisst ab 100.000km).

Der Motor kann von aussen trocken sein, aber wegen verschlissener Kolbenringe wird Oel mit verbrannt.

Reparatur wohl um 3000 Euro oder mehr, weil der Motor dafuer zerlegt werden muss. Kulanz Fehlanzeige.

Gilt meines Wissens nach fuer alle Direkteinspritzer aus dem Konzern. Ich waere da bei diesen Motoren sehr vorsichtig bzw. wuerde mir das vom Haendler schriftlich zusichern lassen, dass der Verbrauch nicht hoeher ist als z.B. 1-2 Liter auf 10.000km maximal, und ansonsten der Mangel abgestellt bzw. die Reparatur vorgenommen wird. Das faellt naemlich nicht unter die normale Garantie oder Gewaehrleistung, VW gibt mehrere Liter pro 10.000km als "normal" an. 2 Liter Verbrauch waeren mir schon deutlich zu hoch. Ich hatte bei meinen Autos meistens gar keinen bis hoechstens 0,5 Liter auf 10.000km.

Gib einfach mal bei Google Audi 2.0 TFSI ölverbrauch. Und achte auf die Suchvorschlaege waehrend der Eingabe

Moin,

Wenn ein Motor unruhig läuft, dann ist meist irgendwas nicht in Ordnung. Da hilft auch sonst ein Gutachten kein Stück weiter. Man kauft ein Auto nur dann, wenn es richtig funktioniert ODER der Preis diesem Risiko entspricht.

Und 2.0 TSI/TFSI gibt es wie Sand am Meer - da muss man kein unnötiges Abenteuer wagen.

LG Kester

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