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Gutachter hinzuziehen?

Themenstarteram 25. April 2021 um 7:31

Hallo.Meinem geparkten Auto ist ein Fahrrad der Postcon ins auto gefahren.Motorhaube hat eine kleine Delle und der Kotflpgel hat eine tiefe delle so wie schrammen.

Die Polizei hat alles aufgenommen.DiebOostcon meldet wich nach mehrmaligen anrufen nie zurück.Daher möchte ich nun einen Anwalt einschalten.Rechtschutzversichert bin ich mit 150euro SB.Laut der Vereicherung muss ich auch diese 150 euro Sb nicht bezahlen.Um so besser.Aber wieso ist das so?

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich einen Gutachter einschalte oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht?

Hinzu kommt die Frage ob die Postcon diese Rechnung auch übernehmen würde?Vielen Dank für Tipps.

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22 Antworten

Anwalt. Den Rest macht der.

was sagt dein anwalt? wenn du den schon bezahlst, wird der sich freuen, wenn du dir noch fachmeinungen aus einem internet forum holst, wir sind schließlich alles profis hier

Ich bin der Meinung, dass nicht immer der Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss!

Jedoch die gegnerische Versicherung muss Anwalt und Gutachter bezahlen, wenn der Gegner die volle Schuld trägt.

Mein Tipp: ruf bei der gegnerischen Versicherung an, falls du nicht weißt bei welcher, ruf den Zentralruf der Autoversicherung an (0800 2502600 - 24 h erreichbar) – Die können dir sagen bei welcher Versicherung der Gegner ist - und melde dich bei der gegnerischen Versicherung....

 

In der Regel klappt es problemlos!

Lass dir von einer Werkstatt eine Schätzung machen.

Liegt diese unter 750.-€, reicht ein Kostenvoranschlag.

Darüber => Gutachten

Das lässt du dann übern Anwalt einreichen.

Sowohl die Anwaltskosten wie das Gutachten fallen zu Lasten des Schädigers.

Ganz ehrlich: immer nach einem Anwalt schreien finde ich irgendwie nicht in Ordnung...

 

Selbstverständlich besteht der juristische Anspruch ein Anwalt zu rate zu ziehen.

Auf der anderen Seite: wenn der Schuldige den Schaden selber bezahlen will - beziehungsweise den anschließen von der Versicherung zurück kaufen will - (aus welchen Gründen auch immer) muss dieser auch die Anwaltskosten tragen.....

Die Aussage gilt natürlich nicht, wenn die gegnerische Versicherung sich weigert, berechtige Ansprüche nicht zu bezahlen...

am 25. April 2021 um 7:52

...ihr habt schon gelesen, dass der Unfallgegner mitm Fahrrad eingeschlagen ist.

Also nix Kfz-Kennzeichen, nix Haftpflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz... vielleicht, wenn man Glück hat gibts ne Privat- oder Betriebshaftpflicht.

Ups, dann ziehe ich meine Aussage zurück! Kontaktiere einen Anwalt und gut ist..

am 25. April 2021 um 8:26

Postcon... das scheint so ein Fahrrad-Zustelldienst zu sein... ich gehe fast davon aus, dass das Selbstzahler sein werden und selbst wenn eine Haftpflicht in irgendeiner Form vorhanden ist, man auf diese möglichst nicht zurückgreifen will... solche Firmen haben durch eine Vielzahl von Schäden oft "große Probleme" mit ihren Versicherungen und sind daher geneigt alles was irgendwie bezahlbar ist selbst zu bezahlen.

Ich würde mir -noch ohne Rechtsanwalt einen Kostenvoranschlag von einer Vertragswerkstatt- geben lassen, mit diesem bei dieser Firma je nach Situation -gibts z.B. in der Nähe eine entsprechende Niederlassung mit entsprechender Entscheiderebene- evtl. sogar persönlich dort vorsprechen oder ggf. schriftlich.

Da würde ich unverblümt klarstellenstellen, (1) dass das der einzige Versuch bleiben wird den Schaden kostengünstig anzuhandeln.

(2) Wenn die Kommunikation weiter so miserabel läuft die Sache sofort an einen Rechtsanwalt geht (= höhere Kosten).

(3) Würde ich fordern, dass die Kommunikation möglichst direkt über einen höhergestellten Entscheidungsträger z.B. Niederlassungsleiter / Chef / etc. als direkten Ansprechpartner läuft... sonst, wenn man sich mit dem niederen Volk dort, das nix entscheiden darf rumschlagen muß kommt eben -richtig- ein (teurer) Rechtsanwalt, der das macht.

(4) Sollte es mit der Zahlungsmoral / zügigen Begleichung des Schadens nicht passen, dass das ebenfalls sofort an einen Rechtsanwalt geht, der unverzüglich die Klage auf Schadensersatz beim zuständigen Gericht einreichen wird.

Zitat:

@chris290802 schrieb am 25. April 2021 um 09:31:31 Uhr:

Hallo.Meinem geparkten Auto ist ein Fahrrad der Postcon ins auto gefahren.Motorhaube hat eine kleine Delle und der Kotflpgel hat eine tiefe delle so wie schrammen.

Die Polizei hat alles aufgenommen.[b]DiebOostcon meldet wich nach mehrmaligen anrufen nie zurück.Daher möchte ich nun einen Anwalt einschalten.Rechtschutzversichert bin ich mit 150euro SB.Laut der Vereicherung muss ich auch diese 150 euro Sb nicht bezahlen.Um so besser.Aber wieso ist das so?

Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich einen Gutachter einschalte oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht?

Hinzu kommt die Frage ob die Postcon diese Rechnung auch übernehmen würde?Vielen Dank für Tipps.

auch das habt ihr geht auch ohne rechtsanwaltschreiber gelesen?

damit hat der te wohl schon oft genug versucht das kostengünstig zu lösen,

Themenstarteram 25. April 2021 um 8:44

Danke für die vielen Tipps.

Ich warte nun 4 Eochen auf einen rückruf der postcon.Denke dann ist es berechtigt den Anwalt einzuschalten.Am Telefon haben wir nachv3 wochen mitgeteilt das wenn sich niemand meldet das ganze zum Anwalt geht.

Meine Frage hier war ja darauf hinaus gerichtet oder sich ein gutachter in dem Fall lohnt oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht.Ich gehe davon aus das die dellen beseitigt werden müssen und anschließend mindestens der Kotflügel neu lackiert wird.Welche kosten das etwa sind kann ich nicht einschätzen.

Das wird immer zwischen Versicherern geregelt. Die Versicherung muss man anrufen.

Zitat:

@chris290802 schrieb am 25. April 2021 um 10:44:09 Uhr:

Danke für die vielen Tipps.

Ich warte nun 4 Eochen auf einen rückruf der postcon.Denke dann ist es berechtigt den Anwalt einzuschalten.Am Telefon haben wir nachv3 wochen mitgeteilt das wenn sich niemand meldet das ganze zum Anwalt geht.

Meine Frage hier war ja darauf hinaus gerichtet oder sich ein gutachter in dem Fall lohnt oder ob ein Kostenvoranschlag ausreicht.Ich gehe davon aus das die dellen beseitigt werden müssen und anschließend mindestens der Kotflügel neu lackiert wird.Welche kosten das etwa sind kann ich nicht einschätzen.

Das dürfte hier über die Bagatellschadengrenze hinauslaufen. Such dir einen qualifizierten KFZ-Sachverständigen, der dir ein Gutachten schreibt. Eventuell kommt hier auch noch eine Wertminderung in Frage, dazu sind die Angaben aber "zu dünne"

Du hast auch schon viel zuviel Zeit in Land streichen lassen.

Gerade bei diesen "Fahrradschäden" wird oft die Kausalität angezweifelt.

Die Spurenlage ist hierbei ganz wichtig, je mehr Zeit verstreicht, desto

schwieriger kann die ganze Angelegenheit hier werden.

Auch auch diesem Grund ist ein KVA hier völlig ungeeignet.

 

Ps: im AH Schaden gibt es keinen Direktabtretungsanspruch gegen den Versicherer. Du musst umter Umständen beim SV Honorar in Vorleistung gehen und es dir vom Schädiger wieder holen.

Frag den Sachverständigen, ob er hier mit einer Abtretung arbeiten würde.

Zitat:

@jansieb schrieb am 25. April 2021 um 09:51:52 Uhr:

Auf der anderen Seite: wenn der Schuldige den Schaden selber bezahlen will - beziehungsweise den anschließen von der Versicherung zurück kaufen will - (aus welchen Gründen auch immer) muss dieser auch die Anwaltskosten tragen.....

Müsste er nicht.

Aber hier gehts aber auch nicht um Kfz.

Ich bin der Meinung, wenn sich der Schädiger 4 Wochen lang nicht bemüht, den Schaden zu regulieren, dann hat er es verdient, wenn der Geschädigte zum Anwalt geht.

am 25. April 2021 um 9:04

...es gibt aber seitens des Verursachers aber keine Versicherung... oder hast du ne Haftpflicht für dein Fahrrad.

@TE... dann ist der erst Punkt ja schon durch... ergo würde ich das dann direkt an einen guten Rechtsanwalt abgeben.

Ob Kostenvoranschlag oder Gutachten, das erfährst du von deinem RA... der kann dir sagen, was er für eine entsprechende Schadensersatzklage gegen den Verursacher braucht bzw. was sich das vor einem Gericht am besten macht.

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