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Gutachter-Kosten und weiteres vorgehen

Themenstarteram 3. Februar 2014 um 21:25

Hallo zusammen,

ich hatte letzte Woche einen Unfall gehabt. Der Unfallgegner hat alles eingestanden und unterschrieben. Nun habe ich einen Gutachter vom TÜV beauftragt und heute die Unterlagen erhalten. Jetzt bin ich etwas in Panik, weil das Gutachten nicht gerade billig ist!

=> Kann ich sicher sein, dass die Versicherung die Kosten übernimmt?

=> Leitet so ein Gutachter die Unterlagen selbst schon an die Versicherung? Ich habe ihm die Versicherungsnummer des Gegners mitgeteilt, aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob er einfach nur die Nummer mit in das Gutachten aufnimmt, oder auch das Gutachten selbst an die Versicherung sendet.

 

Vielen Dank!

Gruß

Fresh

Beste Antwort im Thema

Manchmal hilft einfach nur das richtige Lesen des Eröffnungspostings.

Nach diesem ist der Hergang unstreitig und die Haftungsfrage eindeutig:

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

Der Unfallgegner hat alles eingestanden und unterschrieben.

Damit ist die Frage der Gutachterkosten zur Quotierung (nämlich 100%) schon einmal geklärt.

 

Sodann hat sich der TE an eine große Sachverständigenorganisation gewendet:

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

Nun habe ich einen Gutachter vom TÜV beauftragt

Aus beruflicher Erfahrung heraus ist mir bekannt, dass bei dieser Sachverständigenorganisation bei Bagatellschäden lediglich Kurzgutachten oder Schnellkalkulationen erstellt werden.

Diese sind dementsprechend billiger, als ein umfassendes Schadengutachten.

Wenn der TE also schreibt, dass

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

das Gutachten nicht gerade billig ist!

So kann in diesem Falle mit 100%iger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich eben nicht um einen Bagatellschaden handelt.

 

Damit haben wir (lt. TE) einen Schaden, bei welchem die Haftungsfrage unstreitig ist und einen Schaden, der die Erstellung eines Gutachtens rechtfertigt, ferner ein Gutachten von einer Sachverstädigenorganisation, die ganz sicher keine Gefälligkeits- oder Fantasiegutachten erstellt.

 

Und jetzt soll mir hier mal bitte jemand erklären, welche Gründe es jetzt noch geben sollte, daß die Gutachterkosten nicht vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

 

=> Kann ich sicher sein, dass die Versicherung die Kosten übernimmt?

Wenn die Schuldfrage klar ist, ja.

 

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

 

=> Leitet so ein Gutachter die Unterlagen selbst schon an die Versicherung?

Wenn er die Kontaktdaten der Versicherung hat, ja.

Ausserdem gehe ich davon aus, dass du eine Abtretungserklärung unterschrieben hast, dann werden die Gutachterkosten direkt von der Versicherung bezahlt und du hast damit nichts zu tun.

 

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

=> Kann ich sicher sein, dass die Versicherung die Kosten übernimmt?

Wenn die Schuldfrage klar ist, ja.

Hallo,

ohne Einzelheiten des Gutachtens zu kennen, wäre ich mit eine pauschalen Antwort vorsichtig.

Liebe Grüße

Herbert

Das war keine "pauschale" Antwort, sondern eine ganz konkrete - verbunden mit dem Hinweis der zu klärenden Schuldfrage.

Ich glaub es ging Herbert nicht um die Schuldfrage sondern eher um die Schadenshöhe.

Gibt's da nicht eine Bagatellgrenze?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Das war keine "pauschale" Antwort, sondern eine ganz konkrete - verbunden mit dem Hinweis der zu klärenden Schuldfrage.

Hallo,

der TE hat die Frage gestellt, ob er sicher sein kann, dass die Versicherung die Kosten übernimmt.

Aus der Fragestellung entnehme ich, dass der TE keine Ahnung davon hat, welche Regulierungsvarianten möglicherweise in Frage kommen.

Wenn man dann pauschal die Kostenübernahme durch die Versicherung bejaht und anschließend nicht das gezahlt wird, was sich der TE erträumt, dann ist der Frust groß.

Daher noch einmal meine Antwort, dass ohne das Gutachten zu kennen, keine verlässliche Antwort möglich ist, zumindest nicht zur Höhe der Kosten, die erstattet werden.

Allenfalls könnte man sagen, dass irgend welche Kosten in unbekanntem Umfang übernommen werden, aber das hilft dem TE nicht weiter.

Liebe Grüße

Herbert

 

Manchmal hilft einfach nur das richtige Lesen des Eröffnungspostings.

Nach diesem ist der Hergang unstreitig und die Haftungsfrage eindeutig:

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

Der Unfallgegner hat alles eingestanden und unterschrieben.

Damit ist die Frage der Gutachterkosten zur Quotierung (nämlich 100%) schon einmal geklärt.

 

Sodann hat sich der TE an eine große Sachverständigenorganisation gewendet:

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

Nun habe ich einen Gutachter vom TÜV beauftragt

Aus beruflicher Erfahrung heraus ist mir bekannt, dass bei dieser Sachverständigenorganisation bei Bagatellschäden lediglich Kurzgutachten oder Schnellkalkulationen erstellt werden.

Diese sind dementsprechend billiger, als ein umfassendes Schadengutachten.

Wenn der TE also schreibt, dass

Zitat:

Original geschrieben von Fresh0razoR

das Gutachten nicht gerade billig ist!

So kann in diesem Falle mit 100%iger Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es sich eben nicht um einen Bagatellschaden handelt.

 

Damit haben wir (lt. TE) einen Schaden, bei welchem die Haftungsfrage unstreitig ist und einen Schaden, der die Erstellung eines Gutachtens rechtfertigt, ferner ein Gutachten von einer Sachverstädigenorganisation, die ganz sicher keine Gefälligkeits- oder Fantasiegutachten erstellt.

 

Und jetzt soll mir hier mal bitte jemand erklären, welche Gründe es jetzt noch geben sollte, daß die Gutachterkosten nicht vollständig von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.

 

 

Hallo,

sorry, scheinbar hatte ich die Frage nicht richtig verstanden.

Wenn sich die Frage bezüglich Kostenübernahme lediglich auf die Kosten des Gutachtens bezieht, dann stimme ich dir zu.

Ich hatte die Frage auf die gesamte Schadenabwicklung interpretiert.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 9. Februar 2014 um 22:15

Hallo zusammen,

danke für die ausführliche Information. Da bin ich schon mal beruhigt. Das Gutachten kostete ca. 600€! Es war definitiv kein kleiner Schaden (lt. Gutachten Totalschaden).

Was nun bei der Versicherung raus kommt werde ich dann sehen.

Mir ging es auch darum, ob ich selbst noch den Schaden bei der VS anzeigen muss, oder ob der TÜV das dann gemacht hat. Aber es sind auch erst ein paar Tage vergangen. Vermutlich brauchen die bei der VS etwas länger.

Kann es denn zum Problem werden, falls der vom TÜV das doch nicht gemeldet hat und ich dann später noch selbst ankomme?

Auf den Unterlagen die ich gekriegt habe steht immer quer groß "KOPIE" drauf. Ich vermute dass das auch ein Zeichen dafür ist, dass die VS das original gekriegt hat.

Gruß

Fresh

Den Anspruch bei der gegnerischen Versicherung musst eigentlich du stellen. Die werden dir dann noch einen Fragebogen schicken um dann zu regulieren. Diese Zeit hast du leider schon verloren. Je nach Versicherer könnten da auch noch zickige Antworten wg deinem Vorgehen kommen, du hast aber bisher nichts falsch gemacht :)

Grüße

Steini

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 0:46

Also muss ich doch zur Versicherung gehen? Dann frage ich mich aber, bis wann der Gutachter das Geld haben will. Der müsste sich doch bei mir beschwehren, dass nicht bezahlt wird.

Naja, gehen musst du nicht, anrufen reicht da aus.

Der Gutachter wird Kummer mit der Zahlungsmoral von Versicherungen gewöhnt sein ;) Du kannst dort aber Bescheid geben, ich denke nicht dass das ein Problem wird.

Grüße

Steini

Die Frage die sich mir stellt ist folgende:

Du möchtest Geld von der Versicherung haben. Nach deiner eingänglichen Schilderung vollkommen zurecht.

Aber du möchtest etwas von denen. Ist es da im normalen Leben nicht so, wenn man etwas von jemandem will, das man dem das auch sagen muss????

Der TÜV nimmt lediglich den Schaden an deinem Fahrzeug auf, nimmt also einen IST-Zustand des beschädigten Fahrzeugs auf.

Leider leben wir nicht mehr in einer Welt, wo alle Menschen die Begriffe Moral und Etik noch mit Inhalt füllen können. Verpflichtungen, wie die sofortige Schadenmeldung (ist sogar vertraglich verpflichtend) werden auch nicht immer erfüllt.

Jetzt stell dir mal vor, dein Unfallgegner war gerade auf dem Weg zum Flughafen und ist jetzt erstmal 6 Wochen weg.

Dann erfährt seine Versicherung so lange erstmal nicht, dass überhaupt was passiert ist.

Oder er schildert seiner Versicherung den Schaden so, dass es sich erstmal so anhört, als hättest du ihn verschuldet.

Immer wenn man was haben will, sollte man mit dem, von dem man das haben will (das ist hier nun mal die Versicherung) Kontakt aufnehmen. Ist das nicht naheliegend??

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator

 

Leider leben wir nicht mehr in einer Welt, wo alle Menschen die Begriffe Moral und Etik noch mit Inhalt füllen können. Verpflichtungen, wie die sofortige Schadenmeldung (ist sogar vertraglich verpflichtend) werden auch nicht immer erfüllt.

Dem gekürzten Teil stimme ich zu, aber der TE hat doch 3 Jahre Zeit seinen Schaden geltend zu machen, nur der Verursacher ist vertraglich verpflichtet den Schaden sofort (wahrscheinlich eher umgehend) zu melden.

Grüße

Steini

am 10. Februar 2014 um 23:42

Mein Gott Leute.

Ihr könnt selber nicht mal einen Schaden bei der Versicherung melden, habt aber keinen Versicherungsberater?

Was wird da erst los sein, wenn mal ein komplizierter Kaskoschaden eintritt?

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