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Gutachter von Versicherung oder lieber unabhängigen Gutacher

26 Antworten
Themenstarteram 10. September 2007 um 11:18

Am Freitag hat mich vorne links ein kleiner Fiat tuschiert (Kotflügel, Stoßstange, Felge).

Seine Versicherung will mir jetzt einen Gutachter schicken.

Ist es egal, ob ein Gutachter von der Versicherung kommt, oder soll ich lieber selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen?

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26 Antworten

Hallo,

Du solltest auf jeden Fall von deinem Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Deiner Wahl gebrauch machen.

Ein Gutachter der gegnerischen Versicherung käme nicht so einfach an mein Auto, dazu hat er zunächst einmal gar kein Recht.

Des weiteren hast Du auch das Recht einen Anwalt Deiner Wahl einzuschalten, damit wäre dann auch eine Waffengleichheit geschaffen.

Themenstarteram 10. September 2007 um 11:42

OK, dann werde ich einen unabhängigen Gutachter beauftragen.

Im Haftpflichtfall, also wenn Du nicht schuld bist , hast Du das Recht einen unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür muß die gegnerischen Versicherung übernehmen.

Die gegnerische Versicherung hat als Wirtschaftunternehmen natürlich ein Interesse daran, die Entschädigungsleistung so gering wie möglich zu halten und ihren weisungsgebundenen Gutachter dahingehend briefen.

Du läuft damit Gefahr, daß Dir 'Schadenspositonen, die Dir rechtlich zustehen, vorenthalten werden.

(Stundenverrechnungssätze einer Herstellerwerkstätte, Verbringungskosten zum Lackierer, Ersatzteilpreisaufschäge (markenabhängig), Entscheidung erneuren oder instandsetzen,

Lackierungskalkultion nach Herstellervorgabe ( nicht Allianz-Zentrum für Technik) Farbtonangleich, Wertminderung usw.usw. )

Deshalb solltest Du auf einen qualifizierten und unhabhängigen Sachverständigen bestehen.

www.internetwache.brandenburg.de/fm/85/Faltblatt_Unfall.28016.pdf

Themenstarteram 10. September 2007 um 12:03

Habe gerade die gegnerische Versicherung informiert und schon für morgen einen Termin bei einem unabhängigen Gutachter gemacht.

Danke für eure Hilfe.

Gern geschehen.:)

Würde mich interessieren, wie die Sache ausgeht.

Jeder Sachverständige muss immer damit rechnen, dass er im schlimmsten Fall für sein Gutachten vor Gericht die Finger heben muss - glaubt ihr im Ernst dass heute noch ein Gutachter, selbst wenn er bei der gegnerischen Gesellschaft angestellt ist (meist ist der Zweig Begutachtung eh schon "outgesourced"), dieses Risiko eingeht und ein Gutachten "klein schreibt". Spätestens in der Reparaturwerkstatt würde sowas auffallen, da dort Profis sitzen, die das jeden Tag in die Praxis umsetzen müssen und er Gutachter würde sich derbe lächerlich und vor Gericht sogar strafbar machen.

Wenn die andere Gesellschaft einen Gutachter schicken will, dann meist um die Schadenabwicklung zu beschleunigen und die Gesamtkosten (für den Gutachter!) möglichst gering zu halten.

Steckt irgendwie immer noch in den Köpfen, dass die gegnerische Versicherung einen immer "bescheissen" will. Die wollen die Gesamtschadenaufwendungen minimieren, das stimmt, aber strafbar macht sich dabei mit Sicherheit keiner, dafür werden die viel zu gut bezahlt und hängen zu sehr an ihren Jobs...

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

... strafbar macht sich dabei mit Sicherheit keiner,...

Welche Strafe steht denn auf das "Vergessen" von Verbringungskosten, Wertverlust, "Verschätzen" bei den Stundensätzen ....?

Geht man da ins Gefängnis? Oder müssen die Versicherungsknechte Sozialstunden ableisten? :D

Siehste!

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Jeder Sachverständige muss immer damit rechnen, dass er im schlimmsten Fall für sein Gutachten vor Gericht die Finger heben muss - glaubt ihr im Ernst dass heute noch ein Gutachter, selbst wenn er bei der gegnerischen Gesellschaft angestellt ist (meist ist der Zweig Begutachtung eh schon "outgesourced"), dieses Risiko eingeht und ein Gutachten "klein schreibt". Spätestens in der Reparaturwerkstatt würde sowas auffallen, da dort Profis sitzen, die das jeden Tag in die Praxis umsetzen müssen und er Gutachter würde sich derbe lächerlich und vor Gericht sogar strafbar machen.

Wenn die andere Gesellschaft einen Gutachter schicken will, dann meist um die Schadenabwicklung zu beschleunigen und die Gesamtkosten (für den Gutachter!) möglichst gering zu halten.

Steckt irgendwie immer noch in den Köpfen, dass die gegnerische Versicherung einen immer "bescheissen" will. Die wollen die Gesamtschadenaufwendungen minimieren, das stimmt, aber strafbar macht sich dabei mit Sicherheit keiner, dafür werden die viel zu gut bezahlt und hängen zu sehr an ihren Jobs...

genau so ist das,die versicherung schreibt immer zu ihren gunsten......mein fall ist der beweis......versicherungsgutachter schreibt 2800,- vw schreibt 4900,- und mein gutachter sogar 5100,- und damit ich mir 100% ig sicher war bin ich noch zur dekra gefahren und habe da gefragt,die meinten 5000,- ca.... da will mir dann einer erzählen die von der versicherung sind genau so......das ich nicht lache,ich habe ein sachverständigenverfahren in die wege geleitet......weil ich habe kein esel zuhause und kann auf 2200,-.ca. scheißen......

mir braucht keiner mehr kommen von der versicherung...........

Hallo,

@nicole:

Beruhigen und runter kommen, das hilft.

Ich habe Deinen Fall schon hier her geholt - die Ausdruckweise ist jedch nicht unbedingt förderlich für "richtige" Antworten.

Grüße

Schreddi

Niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren!

Mehr in den FAQ Versicherungen (s. Signatur) oder www.unfallweb.de

am 18. November 2007 um 8:20

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Niemals den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren!

Mehr in den FAQ Versicherungen (s. Signatur) oder www.unfallweb.de

[/quot

und die unfall/schadensabwicklung stets durch fachanwalt für verkehrsrecht.wegen der waffengleichheit.

ob die versicherung rumzickt weiss man meist nach dem ersten telefonat mit dem schadensachbearbeiter .

Zitat:

Original geschrieben von klowasser

ob die versicherung rumzickt weiss man meist nach dem ersten telefonat mit dem schadensachbearbeiter .

Bei ungeschickten Sachbearbeitern ja.

Clevere ziehen Unerfahrenen die Hosen aus, ohne das die es merken. :o

Ich erlebe zunehmend, das reguliert wird und vollkommen grundlos Geld im Kleinschadenbereich abgezogen wird.

Die Folge:

Ein RA kann wirtschaftlich betrachtet nur noch Minus machen und kann von daher kein Interesse an einem solchen Fall haben.

Versicherungen wissen dass und bezahlen die wenigen Fälle wo Sie verklagt und selbstverständlich verknackt werden mit links. Lohnt sich unter Strich.

Nett, nicht wahr?

Hi Männers,

als kurzer Zwischenruf.

Bei Zitzenmann handelt es sich um nen Kaskoschaden - dennoch ist der Hinweis auf den freien Gutachter natürlich i.o. :)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Zitat:

Original geschrieben von klowasser

ob die versicherung rumzickt weiss man meist nach dem ersten telefonat mit dem schadensachbearbeiter .

Bei ungeschickten Sachbearbeitern ja.

Clevere ziehen Unerfahrenen die Hosen aus, ohne das die es merken. :o

Logo, ich verstehe es schon wie es gemeint ist. Aber noch ist es so, dass der Schadenersatzanspruch vom Geschädigten zu stellen ist. Es ist keinesfalls so, dass irgendwo steht, das es die Aufgabe der eintrittspflichtigen Versicherung ist, die Anspruchstellung auf Schadenersatz auf weitere, möglicherweise berechtigte Positionen, zu prüfen und dann entsprechende Hinweise zu geben.

Soviel zum Unrechtsbewusstsein.

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