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Gutachter vs Versicherung: gekürzte Rechnung für die Erstellung des Gutachtens
ich habe Fragen zu einem entstandenen Kfz-Schaden.
An meinem geparkten Kfz ist ein Schaden entstanden.
Der Unfallverursacher hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet.
Zur Feststellung der Schadenhöhe habe ich ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Dafür habe ich eine Abtretungserklärung für die Kosten zur Erstellung des Gutachtens unterschrieben.
Der Gutachter hat das Gutachten an die Versicherung geschickt.
Die Versicherung hat die im Gutachten ausgewiesene Schadenhöhe akzeptiert.
Soweit scheint alles in Ordnung zu sein.
Der Gutachter hat den Rechnungsbetrag für die Erstellung des Gutachtens bei der Versicherung eingefordert.
Die Versicherung hat die Höhe der Kosten für die Erstellung des Gutachtens nicht akzeptiert.
Die Versicherung hat einen um 14% gekürzten Betrag an den Gutachter überwiesen.
Der Gutachter fordert mich jetzt auf entweder
a. die Versicherung zur Überweisung des ausstehenden Betrags zu bewegen oder
b. die Differenz selbst zu begleichen.
Meine Fragen:
- Kann die Versicherung einfach einen Betrag einbehalten?
- Kann der Gutachter eine Forderung an mich richten bzw. muss ich die Differenz begleichen?
Was tun?
Besten Dank im Vorwege.
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64 Antworten
Haben diese Gutachter eigentlich feste Tarife?
Beitrag editiert, Bezug wurde entfernt, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Deswegen immer als erstes zum Anwalt. Der kennt auch gute Gutachter aus der Gegend. Und weil es zu diesem Zeitpunkt um den Gesamtbetrag geht (Gutachter + Werkstatt + Nutzungsausfall + Wertminderung und alles andere) machen das die RA auch gerne und gut.
Auch wenn es hier im Forum auch ein paar Versicherungslobbyisten gibt, die immer anfangen, "dann wird alles teurer, die arme Versicherung, mimimi": Als erstes zum Anwalt. Damit haben der Geschädigte und die Versicherung dann wenigstens die gleichen Mittel.
Da hilft meist nur eine klage ..
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 22. Juli 2024 um 09:53:10 Uhr:
Haben diese Gutachter eigentlich feste Tarife?
Es gibt veröffentliche Honorarbefragungen, ja tatsächlich
@PassaGer
Der Gutachter fordert mich jetzt auf entweder
a. die Versicherung zur Überweisung des ausstehenden Betrags zu bewegen oder
b. die Differenz selbst zu begleichen.
Meine Fragen:
- Kann die Versicherung einfach einen Betrag einbehalten?
- Kann der Gutachter eine Forderung an mich richten bzw. muss ich die Differenz begleichen?
Du bist der Auftraggeber und auch der Rechnungsempfänger.
Somit haftest du auch Gesamtschulderisch für den Ausgleich der Honorarrechnung.
Der Sachverständige kann sich somit an dich halten.
Du solltest hier Punkt a. favorisieren, wenn gleich fraglich ist, ob der Versicherer hier einlenkt.
Warum wurde hier im Vorfeld kein Rechtsanwalt beauftragt? Hat di der SV hierüber nicht aufgeklärt, oder wolltest du diesen nicht beauftragen?
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 22. Juli 2024 um 11:15:31 Uhr:
Du bist der Auftraggeber und auch der Rechnungsempfänger.
Somit haftest du auch Gesamtschulderisch für den Ausgleich der Honorarrechnung.
Wer ist denn der andere Schuldner, mit dem der TE gesamtschuldnerisch haftet?
@Holgernilsson
Wer ist denn der andere Schuldner, mit dem der TE gesamtschuldnerisch haftet?
der Fahrer oder auch der Halter, man kann sich ja aussuchen an wen man herantrittt.
Aber du hast Recht, ich habe das wohl unglücklich formuliert, danke für den Hinweis.
Ich wollte hier aber keine Debatte auslösen sondern lediglich aufzeigen, dass er halt für das Honorar gerade steht.
Nicht das hier Missverständnise auftreten und das ganze wieder aus dem Ruder läuft und der Thread geschlossen werden muss.
Du hast die Abtretungserklärung für den Gutachter unterschrieben. Hast du das vorher auch durchgelesen?
Zitat:
@schwarzeBandit schrieb am 22. Juli 2024 um 14:04:43 Uhr:
Du hast die Abtretungserklärung für den Gutachter unterschrieben. Hast du das vorher auch durchgelesen?
Und was bringt es nun ?
Der TE schrieb was von einem "Parkschaden".
Ist da ein Gutachten eines SV überhaupt notwendig gesesen?
Solche Schäden werden doch meist nach KV einer Werkstatt abgerechnet.
Der Geschädigte hat ja auch eine Zahlungsminderungspflicht. Und wenn ER den SV beauftragt hat, hat der TE die A...karte. Er hätte sich vorher bei der gegnerischen versicherung erkundigen müssen, ob er einen Gutachter beauftragen kann.
VG