- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Gutachterkosten bei 50 % Übernahme
Gutachterkosten bei 50 % Übernahme
Hallo liebe Community,
ich habe schon die Sufu benutzt jedoch nichts passendes zu einer 50%igen Schadensübernahme und den Gutachterkosten gefunden.
Folgende Situation: Mir ist am 02.02.2015 jemand vor einem Hotel aufgefahren, ist aber der Meinung ich sei ihm Rückwärts aufgefahren. Leider steht Aussage gegen Aussage und mir und dem Gegner stehen jeweils 50% des Schadens von der Versicherung zu.
Ich habe nach einiger Zeit ein Schreiben von der Zurich bekommen, in dem die 50%ige Übernahme bestätigt aber ein Kostenvoranschlag gefordert wird.
Daraufhin, bin ich zum BMW Vertragshändler gefahren, die waren jedoch sofort der Meinung, dass der Schaden weit über 1500€ betragen wird und ich deshalb lieber gleich ein Gutachten erstellen lassen soll, da ein Kostenvoranschlag auch Geld kostet.
Nach telefonischer Absprache mit dem Mitarbeiter der Zurich, der es abgelehnt hat einen eigenen Gutachter zu schicken. Bin ich dann zur Dekra gefahren um den Schaden aufnehmen zu lassen.
Reparaturschaden Netto 1690 € Gutachterkosten 320 € insgesamt also 2010 €, wovon mir 1005€ (50%) zustehen, da ich aber bei der Dekra die Kosten abgetreten habe, stehen mir meiner Meinung nach nur noch 845 (1005€ - 160€) zu.
Die Zurich überweist mir jedoch nur einen Betrag von 685 € und begründet dies wie folgt: Die Schadenshöhe beträgt laut denen NUR 1690 € ( nur Reparaturschaden) somit stehen mir nur 845 € zu, abzüglich der abgetretenen 160€ für das Gutachten bleibt nun ein Betrag von 685 € für mich übrig, welchen ich für die Reparatur verwenden darf. Lt. Zurich kommen die nun auf einen Gesamtaufwand von 1005 € ( 685 + 320) was die für richtig halten.
Meiner Meinung ist die Berechnung der Zurich quatsch, denn diese rechnen bei den Gesamtkosten die Gutachterkosten nicht rauf, ziehen diese dann aber unten wieder von meinem Anteil ab.
Ich denke deshalb, die wollen sich von den Gutachterkosten drücken, obwohl Sie mich dazu aufgefordert haben einen Kostenvoranschlag einzureichen.
Könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen oder habe ich vielleicht einen Denkfehler in meiner Rechnung ?
Ähnliche Themen
7 Antworten
Dein Gesamtschaden bei fiktiver Abrechnung beträgt 2.010,- €, davon erstattet die Zurich die Hälfte = 1.005,- €. Die Zahlung erfolgt in Höhe der Gutachterrechnung (320,- €) an diesen, restliche 685,- € an dich. Das ist schon richtig, denn in Höhe der entstandenen Gutachterkosten hast du die Abtretung unterschrieben, und nicht nur in Höhe der Hälfte - der Dekra ist es schließlich egal, ob du zu 100 % oder 50 % oder zu 0 % von der Zurich Geld bekommst. Für die bist du der Ansprechpartner für die Rechnung über 320,- €.
Dir stehen auch noch 12,50 € an Kostenpauschale zu.
Nach nachgewiesener Reparatur kannst du noch die hälftige MwSt. sowie den hälftigen Nutzungsausfall geltend machen.
Öhm, mal nen Anwalt gefragt, so mal eben weil der andere was von Rückwärtsfahren behauptet gibt es nicht gleich 50% Mitschuld, da würde ja jeder bei einem Auffahrunfall kommen. Hier gibt es auch noch sowas wie einen Anscheinbeweis.
Ansonsten: Gibt es eine Kasko? Wenn ja google mal nach Quotenvorrecht. Das wäre u.U. dann die günstigste Abrechnungsmethode für dich.
Keine Wertminderung? Älteres Auto oder Vorschäden?
Ohne Quotenvorrecht und bei feststehender Mitschuld deinerseits (bist du rückwärts gefahren?!?) hat die Zürich wie PeterBH vorrechnete korrekt abgerechnet. Plus Kostenpauschale wenn die eingefordert wurde. Die Höhe dieser schwankt je nach regionaler Rechtsprechung etwas, üblich sind aber meist 20-25€. Hier eine Übersicht über die Urteile zur Kostenpauschale:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/UnkostenPauschale.php
Wie man sieht nicht eindeutig, würde einfach 25€ einfordern und abwarten.
Danke für die Antworten.
Das stimmt, aber wie gesagt es steht wirklich Aussage gegen Aussage und da mach ich mir nicht viel Hoffnung mehr als 50 % zu bekommen. Ich kann leider auch nicht nachweisen, dass ich nicht rückwärts gefahren bin und da vor dem Hotel Parkplätze sind, wurde es so ausgelegt.
Ich habe auch stark die Vermutung, dass es abzocke ist, denn der Unfallgegner hatte einen Polo 6n und es wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden von meiner Versicherung ermittelt( Schaden des Polos (50% = 340 €)
Ich habe leider nur eine Teilkasko die für den Schaden nicht eintritt.
Das Auto ist von 2004 ohne Vorschäden und ohne Wertminderungen, es wird auch nicht das Gutachten angezweifelt sondern nur die Kostenübernahme ist merkwürdig.
So argumentiert die Zurich auch, aber so fehlen mir doch 160, die ich für die 50ige Reparatur verwenden kann.
Ich rechne immer so:
Gesamtkosten: 2010 €
Repkosten-____________845____________________________845
Gutachterkosten:______+160___________________________+160
____________________=1005____________________________1005
Nun soll aufgrund der Abtretung die Zurich meinen Anteil der Gutachterkosten gleich mit überweisen folglich fallen die 160 € bei mir weg.
Repkosten_____________ 845___________________________845
Gutachter:_____________320______________________________0
___________________ 1165_________________________845
ergibt zusammen wieder 2010 €
Die Rechnung der Zurich gesamt:__________1690 €
Repkosten ________________845___________________________845
Gutachterkosten:___________-160__________________________-160
______________________ 685_________________________685
ergibt zusammen______________________1370€
Da wurde ich schon stutzig, sie ziehen die Gutachterkosten von den Reparaturkosten ab, addieren sie aber nicht auf die Gesamtkosten.
Deiner Berechnung verstehe ich irgendwie nicht
gesamt: 2010 €
Repkosten__________________________845__________________________845
Gutachter__________________________160__________________________160
________________________________1005 __________________________1005
Gutachter: __________________________?___________________________-320
für die Reparatur:_____________________? __________________________685
So werden doch auch von meinen 50% (1005) die kompletten Gutachterkosten abgezogen und mir der Saldo überwiesen.
Die Rechnung stimmt dann, wenn die Zurich die gesamten Gutachterkosten, incl. Deines Anteils, bezahlt hat.
Die Versicherung zahlt die kompletten Gutachterkosten i.H.v. 320 € und holt sich natürlich die 160 € von dir wieder zurück.
EDIT: Zu langsam.
Zitat:
Leider steht Aussage gegen Aussage und mir und dem Gegner stehen jeweils 50% des Schadens von der Versicherung zu.
Ich hoffe du hast die Abwicklung direkt an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht übergeben. Bei diesem Sachverhalt könnte evtl. über eine Unfallrekonstruktion gerichtssicher geklärt werden, wer in welche Richtung gefahren ist.
So einfach kann eine gegnerische Versicherung alleine nicht die Schuld auf 50 : 50 aufteilen.
1.) ein gutachter kann durchaus feststellen, ob ein fahrzeug beim aufprall stand oder nicht.
2.) es kommt auf die genaue abtretungserklärung an bzw. welches Recht abtreten wurde. hier solltest du nochmal lesen, was du unterschrieben hast.
Bezieht sich die abtretung nur auf das recht der erstattung der gutachterkosten, müsste sich die zurich die 160€ vom gutachter zurückholen und dir 50% von 1690 € auszahlen. bezieht sich die abtretung auf den kompletten anspruch hat die zurich recht.
aber was bringt es? ob du nun 845-160€ erhälst und die sache mit dem gutachter erledigt ist oder du 845€ hälst und du 160€ an den gutachter zahlen musst ist doch egal. oder hast du vor den gutachter um sein salaire zu prellen?
gruß