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guter Kunde in Flensburg

Themenstarteram 19. März 2007 um 19:51

Hallo Community!

Ich bin wie ihr unschwer erkennen könnt neu bei Euch. Und ich möchte Euch sagen, der erste Eindruck gefällt. Was ich so bis lesen durfte macht durchweg einen guten Eindruck. Weiter so!!!

So nun genug der Schmalze ;-)

Nun ich habe da ein Problem und vielleicht kennt Ihr hier ja Rat oder vielleicht haben auch schon einige von Euch selbst Erfahrungen gemacht.

Im schönen Flensburg habe ich in den vergangenen Jährichen ein wenig zuviele Pünktchen gesammelt. Aktuell sind es 19 an der Zahl. Ja richtig 19!!! Und ja, ich fahre NOCH immer Auto/Motorrad. Es dürfen aber nur 17 gewertet werden. Nun leider bin ich im vergangenen Sommer einer Zivilstreife aufgefallen, weil ich angeblich in verbotener Weise mit dem Handy telefoniert haben soll. Ich benutze aber eine Freisprecheinrichtung. Nun das hat den Richter nicht sonderlich interessiert. Obwohl ein Beamter nichts mehr zu der Sache sagen konnte und der andere sich "nur" nach Akteneinsicht erinnern konnte. Nichts desto trotz hat mich der Richter zu 60,- Euro verurteilt. Was leider auch einen weiteren Punkt in Flensburg zur Folge hat. Was wiederrum den Entzug der Fahrerlaubnis nachsich ziehen würde.

Tja, was also tun... außer zu Fuß gehen??? Macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen beim OLG Rechtsbeschwerde einlegen zu lassen? Die Frist hierfür läuft in gut 2Wochen ab. Oder hat einer eine Ahnung ob es irgendwie einen Weg gibt, dem Entzug anders zu entgehen???

Ich muss jeden Tag von Essen bis kurz vor Leverkusen zur Arbeit. Mit ÖPNV wäre das kaum zu schaffen...

Bitte helft mir!

Schonmal vielen Dank

Grüße

Euer Punktekönig

;-)

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116 Antworten

Re: guter Kunde in Flensburg

 

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig

Ich muss jeden Tag von Essen bis kurz vor Leverkusen zur Arbeit. Mit ÖPNV wäre das kaum zu schaffen...

Bitte helft mir!

fängt das jetzt hier bei mt auch schon an..... :rolleyes:

ich kann dieses rumgeheule nicht mehr hören!

VORHER den schädel einschalten, und nach den regeln fahren!

du kannst zwar in revision gehen, das wird dir aber nicht viel nützen!

wem wird der richter wohl eher glauben?

dir mit 19 punkten der den führerscheinentzug umgehen will, oder zwei beamten, von denen sich einer nicht mehr richtig erinnern kann?

Hallo Punktekönig,

du mußt nicht zufällig nach Monheim? (liegt ja kurz vor Lev)

Gruß,

Joschi

Sind die 19(17) Punkte amtlich oder nach deiner eigenen Rechnung?

Hast du auch schon die ganzen Briefe aus Flensburg bezüglich deines Kontostandes bekommen?

Themenstarteram 19. März 2007 um 20:21

@MagirusDeutzUlm

Deine Altklugen Sprüche kannst Du Dir auch schenken!

Und das Rechtsmittel welches hier als einziges einzulegen ginge wäre die Rechtsbeschwerde und nicht die Revision. Auch wenn es ähnliche Vorgänge sind.

Und wenn man keine Ahnung von den Hintergründen hat und sich noch nicht mal die Mühe macht danach zu fragen, rate ich, einfach mal die Klappe halten!

Ich heule hier nicht rum, sondern frage mich nur ob es vielleicht doch noch irgendwo eine kleine Hintertür gibt die man versuchen kann zu nutzen. Wenn nicht, dann nicht!

 

....

Themenstarteram 19. März 2007 um 20:23

@joschi67

Nein, nicht Monheim. Burscheid ist das Ziel...

@dsrihk

Ja, die Punkte sind amtlich. Habe deswegen vor einem Jahr auch schon ein Seminar besuchen dürfen!

Hattest du vor einem Jahr auch schon 17 Punkte?

Und hast du für das Seminar 2 erlassen bekommen?

Wenn ja und du dann jetzt wieder bei 17 bist, sehe ich da grad keinen Ausweg, sorry.

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig

Und das Rechtsmittel welches hier als einziges einzulegen ginge wäre die Rechtsbeschwerde...

Als Problem sehe ich hier im vorliegenden Fall die hohe Anzahl von 17 Punkten. Verteilen die sich auf verschiedene Delikte oder ist da eine gewisse Einschlägigkeit zu erkennen? Das hat nämlich einen gewissen Einfluß auf die Argumentation vor dem Richter. Einen Anwalt solltest du im Falle einer Rechtsbeschwerde aber auf jeden Fall mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.

Und nochwas:

Hast du an einem Aufbauseminar oder an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen?

Soweit ich weiß, gibt es nämlich jeweils 2 Punkte Rabatt.

Wenn du noch an keiner verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen hast, würde ich dir das empfehlen, dadurch kannst vielleicht an einem Führerscheinentzug rumkommen. Aber über diese Möglichkeit (phsycholog. Beratung) solltest du dich besser amtlich informieren (Führerscheinstelle), die können dir verbindliche Info's geben.

Themenstarteram 19. März 2007 um 20:54

Naja... 5 Pkt wg. fahrläßiger Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall. Versicherungstechnisch wurde der Unfall allerdings 50/50 abgerechnet. Leider bleiben diese Punkte 5 Jahre drin und ziehen alles andere mit... 1 Pkt wg telefonierens und die restlichen 13 wegen Geschwindigkeitsübertretungen...

Kein Psych-Gutachten oder MPU. Hierfür hätte ich 2 Pkt verloren. Wäre ja aber das selbe gewesen. 19/17... Wenn der eine jetzt noch kommt, dann käme ich damit auf 18 runter... nutz also auch nichts... Für das Seminar gab es keine Punkte gutgeschrieben. Da es eine Pflichtveranstaltung war. Bzw. ab 13 Punkten bekommt man dafür keine Punkte mehr erlassen.

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig

Kein Psych-Gutachten oder MPU. Hierfür hätte ich 2 Pkt verloren. Wäre ja aber das selbe gewesen. 19/17...

Wie soll man das jetzt verstehen?

Wenn bei 18 Punkten der Schein weg ist, dann besteht zwischen 19 Punkten und 17 Punkten schon ein gewaltiger Unterschied, nämlich der zwischen Haben und Nichthaben.

Re: guter Kunde in Flensburg

 

Zitat:

Original geschrieben von Punktekönig

Aktuell sind es 19 an der Zahl. Ja richtig 19!!! Und ja, ich fahre NOCH immer Auto/Motorrad. Es dürfen aber nur 17 gewertet werden.

Könntest du diesen Sachverhalt näher erläutern?

(Warum dürfen nur 17 gewertet werden und warum fährst du noch Auto)

Themenstarteram 19. März 2007 um 21:22

Mach ich doch gerne..

Also, wenn man 13 oder mehr Punkte erreicht hat, schickt Flensburg automatisch eine Meldung an die Zuständige Führerscheinstelle. Diese wiederum muss Dich nun auffordern ein sogenanntes ASB Seminar zu besuchen. Besser bekannt als Punktabbau-Seminar. Diese Aufforderung ist eine Pflicht der Führerscheinstelle. Sollte man nun 18 oder mehr Punkt erreichen bevor die Behörde einen zu solche einem Kurs aufgefordert hat, so dürfen diese Punkte nur wie 17 Ptk bewertet werden. Da es sich ab 13 Pkt aber um eine Pflichtveranstaltung handelt bekommt man dafür aber auch keine Punkte mehr erlassen.

Für ein freiwilliges Psych-Gutachten bekommt man 2 Pkt. erlassen aber vom tatsächlichen Punktestand. In meinem Fall hätte ich also von 19 Pkt 2 erlassen bekommen und wäre so auf 17 gelandet. Da aber eh nur 17 gewertet werden durften, machte dieses kostspiele Gutachten für mich keinen Sinn.

Ich hoffe es war jetzt halbwegs verständlich erklärt... ist schon spät! ;-)

Also wenn jetzt nur 17 Punkte gewertet werden dürfen, dann brauchst du dir ja um deinen Führerschein noch keine Sorgen zu machen, wenn du ab sofort regelkonform fährst.

am 19. März 2007 um 21:30

Sorry wenn ich das so sage und wenns auch offtopic ist: gib den Lappen ab, ist das beste für uns alle !

Net persönlich nehmen !

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