- Startseite
- Forum
- Wissen
- Autoverkauf
- GW Inzahlungnahme Haftung?
GW Inzahlungnahme Haftung?
Hi,
ich kaufe am Samstag ein Auto bei der ich meinen alten GW in Zahlung gebe. Jetzt habe ich viele verschiedene Aussagen gehört und wurde daraus nicht wirklich schlau.
Bin ich sobald das Auto an den Händler (nicht privat sondern Autohaus) übergeben wurde raus aus der Sache oder könnte es gegebenfalls dazu kommen, dass ich nachträglich für irgendwelche Mängel/Schäden haften müsste? Eine Person erzählte mir bei Verkauf Privat an Gewerbe gibt es keine Haftung für den Verkäufer (also mich) und andere sagen wieder das Gegenteil. Wenn ich haften muss, sollte ich dann einen Mustervertrag über einen Sachmängelhaftungsausschluss mitnehmen?
Vielen Dank für euren Rat!
Ähnliche Themen
3 Antworten
Erstmal haftet jeder Verkäufer, ob privat oder gewerblich...!
Aber nur Du als privater kannst die Gewährleistung ausschließen!
Das bedeutet aber auch, dass Du dieses konform machen musst...!
In der Tat, im KV die Gewährleistung wirksam ausschließen, alle Dir bekannten Mängel aufführen und gut ist...
Zitat:
Erstmal haftet jeder Verkäufer, ob privat oder gewerblich...!
Aber nur Du als privater kannst die Gewährleistung ausschließen!
Das bedeutet aber auch, dass Du dieses konform machen musst...!
In der Tat, im KV die Gewährleistung wirksam ausschließen, alle Dir bekannten Mängel aufführen und gut ist...
Ok danke schon mal. Trage ich denn wirklich auch gewährleistung oder nur sachmängelhaftung?
Den Begriff Gewährleistung gibt es eigentlich gar nicht mehr..., juristisch ist es der andere Begriff...
Aber es wird immer und überall in D nebeneinander verwendet, ergo ein Synonym...;-)