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GW: Plus Garantie: Anspruch nur beim verkaufenden Händler?

Audi
Themenstarteram 30. November 2018 um 8:07

Hallo zusammen,

mal eine Frage zum Gebrauchtwagenkauf eines A6.

Beabsichtigt wird der Kauf eines jüngeren A6 facelift (ab Bj2015) mit GW:Plus Siegel.

Hierzu eine Frage, die mir die Audi Homepage nicht eindeutig beantworten konnte...

So wie ich das sehe, gilt der Garantieanspruch nur bei dem Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, oder? D.h. wenn ich einen tollen Wagen 150km von mir entfernt kaufe und es ist im ersten halben Jahr was kaputt, muss ich auch die 150km zu genau diesem Händler fahren, oder darf ich damit tatsächlich zu einem anderen Audivertragshändler und der richtet mir die Sache ohne Probleme im Rahmen der z.B. "GW:Plus Garantie" auf Garantie?

Gibt es neben dieser gesetzlichen (Halb-)Jahres Garantie beim Gebrauchtkauf beim Händler ein weiteres, ortsunabhängiges Garantieangebot, das man gegen jährliche Gebühr beim Hersteller abschließen kann?

Die meisten Fahrzeuge, die unter dem GW:Plus Label angeboten werden, erfüllen ja meist typische Kriterien (unter 100k km, unter 5 Jahre alt). Qualifizieren diese sich dann für erweiterte Garantien der Hersteller, die man dann auch vor Ort beim z.b. ortsansässigen Audihändler nutzen kann?

Ich meine, bei Audi gibt es z.B. ein solches Programm, dass man einen Wagen bis zum 5. Fahrzeugjahr und/oder bis 180.000 km so absichern kann? Was kostet sowas bei einem Audi A6 218PS in etwa?

Thx for any help

Florian

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Polmaster schrieb am 30. November 2018 um 10:12:04 Uhr:

Willkommen.

Die Kurzform (Sufu hilft):

- GW PLUS kommt vom Händler. Dieser rechnet bei berechtigten Garantieansprüchen mit anderen, weiter entfernten Audi-Händlern ab.

- Die Freigaben der Reparaturen müssen aber vom Ursprungsautohaus konmen.

- Der Gesetzgeber schreibt eine mindestens 1jährige Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt, bei Kauf im Gewerbe vor. Dabei ist ebenfalls die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu Ungusten des Kunden. Die Sachmängelhaftung ist jedoch keine Garantie!

- Ja, es gibt weiterführende Gebrauchtwagengarantien im Anschluss der GW Plus. Händler kontaktieren.

Hallo,

da muss ich kurz korrigieren...

Es gibt zwei Arten von Garantien:

- Verlängerte Werksgarantie, direkt in der Neuwagenkonfiguration hinterlegt (zb EA Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr / 100.000 Km).

- zusätzliche GW:Plus Garantie bis 150/200tkm, die beim Kauf zusätzlich erworben werden kann. Zb bei einem A6 Bj. 15 Leasingrückläufer.

Bei der Garantie aus der Neuwagenkonfi muss kein Händler eine Freigabe geben. Jeder Audi Partner kann direkt über Audi abrechnen. Die Garantie ist in aller Regel bei Werks- und Ex-Mietwagen (Jahreswagen) mit dabei.

Bei der hier besprochenen Garantie ist der VVD (Volkswagen Versicherungsdienst) der eigentliche Garantiegeber. Bei einem Defekt auswärts muss der reparierende Händler sich die Reparaturanfrage für den VVD (!) von dem AH einholen, wo die Garantie abgeschlossen wurde. Etwaige Freigaben erteilt der Händler aber bei, weil er ja auch nicht zahlen muss.

Die Garantie ist teuer, bei >200 PS gerne 2k, bei einem BiTu auch gerne 3,5k. Allerdings zahlen die auch echt alles, nicht vergleichbar mit einer normalen GW Garantie.

Die Funktionsgarantien im Anschluss an die GW:Plus sind nicht dolle und teuer. Würde ich nicht empfehlen.

Die Infos sind safe, ich habe 4 Jahre in einem AZ GW:Plus verkauft.

Viele Grüße,

Max

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Willkommen.

 

Die Kurzform (Sufu hilft):

 

- GW PLUS kommt vom Händler. Dieser rechnet bei berechtigten Garantieansprüchen mit anderen, weiter entfernten Audi-Händlern ab.

 

- Die Freigaben der Reparaturen müssen aber vom Ursprungsautohaus konmen.

 

- Der Gesetzgeber schreibt eine mindestens 1jährige Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt, bei Kauf im Gewerbe vor. Dabei ist ebenfalls die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu Ungusten des Kunden. Die Sachmängelhaftung ist jedoch keine Garantie!

 

- Ja, es gibt weiterführende Gebrauchtwagengarantien im Anschluss der GW Plus. Händler kontaktieren.

Themenstarteram 30. November 2018 um 9:25

Vielen Dank! TOP!

Ist der verkaufende Händler mehr als 50 km von deinem Wohnort entfernt hast du freie Werkstattwahl. Es kann aber sein, dass der verkaufende Händler das Fahrzeug da abholt und repariert.

Ich habe alle Reps an meinem VW über einen anderen Händler machen lassen undd as war nie ein Problem.

Zitat:

@Polmaster schrieb am 30. November 2018 um 10:12:04 Uhr:

Willkommen.

Die Kurzform (Sufu hilft):

- GW PLUS kommt vom Händler. Dieser rechnet bei berechtigten Garantieansprüchen mit anderen, weiter entfernten Audi-Händlern ab.

- Die Freigaben der Reparaturen müssen aber vom Ursprungsautohaus konmen.

- Der Gesetzgeber schreibt eine mindestens 1jährige Sachmängelhaftung, auch Gewährleistung genannt, bei Kauf im Gewerbe vor. Dabei ist ebenfalls die Beweislastumkehr nach 6 Monaten zu Ungusten des Kunden. Die Sachmängelhaftung ist jedoch keine Garantie!

- Ja, es gibt weiterführende Gebrauchtwagengarantien im Anschluss der GW Plus. Händler kontaktieren.

Hallo,

da muss ich kurz korrigieren...

Es gibt zwei Arten von Garantien:

- Verlängerte Werksgarantie, direkt in der Neuwagenkonfiguration hinterlegt (zb EA Garantie bis zum 5. Fahrzeugjahr / 100.000 Km).

- zusätzliche GW:Plus Garantie bis 150/200tkm, die beim Kauf zusätzlich erworben werden kann. Zb bei einem A6 Bj. 15 Leasingrückläufer.

Bei der Garantie aus der Neuwagenkonfi muss kein Händler eine Freigabe geben. Jeder Audi Partner kann direkt über Audi abrechnen. Die Garantie ist in aller Regel bei Werks- und Ex-Mietwagen (Jahreswagen) mit dabei.

Bei der hier besprochenen Garantie ist der VVD (Volkswagen Versicherungsdienst) der eigentliche Garantiegeber. Bei einem Defekt auswärts muss der reparierende Händler sich die Reparaturanfrage für den VVD (!) von dem AH einholen, wo die Garantie abgeschlossen wurde. Etwaige Freigaben erteilt der Händler aber bei, weil er ja auch nicht zahlen muss.

Die Garantie ist teuer, bei >200 PS gerne 2k, bei einem BiTu auch gerne 3,5k. Allerdings zahlen die auch echt alles, nicht vergleichbar mit einer normalen GW Garantie.

Die Funktionsgarantien im Anschluss an die GW:Plus sind nicht dolle und teuer. Würde ich nicht empfehlen.

Die Infos sind safe, ich habe 4 Jahre in einem AZ GW:Plus verkauft.

Viele Grüße,

Max

@Eragon93

Besprochen wurde eine GW Plus, keine verlängerte Neuwagengarantie, die innerhalb der ersten zwei Jahre der Werksgarantie abgeschlossen wurde.

 

Daher hast du lediglich ergänzt, was nicht gefragt wurde. ;)

 

Daher bleibt es dabei: Der reparierende Betrieb muss die Reparaturfreigabe beim verkaufenden Betrieb anfragen. Dieser hat vorher beim VVD ein bestimmtes Kontigent an Verischerungspaketen eingekauft und auf seine Gebrauchtwagen mit Kalkulation verteilt.

 

Je mehr Reparaturen danach abgerechnet werden, desto teurer werden die späteren Versicherungspakete.

 

Und zu guter Letzt muss ich dich korrigieren: Es wird nicht alles gezahlt bei GW Plus. Ein kostenloser Ersatzwagen ist nicht in der GW Plus enthalten. Ist er kostenlos, trägt das der reparierende Betrieb oder in Absprache der Verkäufer.

 

Nach mehreren kostenintensiven Reparaturen innerhalb der GW Plus, bei der ich sogar selbst die Reparaturfreigabe beim Verkäufer eingeholt und mich über die Hintergründe informieren lies, kenne ich also die Sache ganz gut..... :)

Hi. Trotzdem ist die GW:Plus eine der leistungsfähigsten Garantien am Markt. Was besseres gibt es derzeit wohl kaum.

 

Die Aussage, dass Versicherungskontingente eingekauft werden, kann ich nicht bestätigen. Ggf. gibts hier verschiedene Modelle.

 

Bei meinem damaligen Arbeitgeber gab es für jede VVD auch eine entsprechende Rechnung. Darüber hinaus gibts eine Preisliste mit kw zahlen, die unabhängig von eingereichten Schäden ist. Die Preise sind bei jedem GW:Plus Händler gleich und richten sich nach der Motorleistung + Modell des zu versichernden PKW.

 

Die Ergänzung hatte schon seine Berechtigung, damit das später keiner durcheinander wirft. Nicht jeder hat sich damit so beschäftigt wie du :-).

 

VG

Ich musste es. Ansonsten hätte man mich über den Tisch gezogen... Nix für ungut.

Mag sein, sind alles Gauner.

 

Aber entweder hast du eine falsche Info bekommen oder es gibt verschiedene Modelle. Bei uns war es definitiv so!

Keine Falschinformation, sondern schwarz auf weiss. Und es geht nicht um die GW Plus, die vom Kunden gekauft werden muss sondern die im Kaufpreis bereits enthalten ist. Daher ist es dem Kunden völlig egal, wie es intern abläuft.

Bis auf bestimmte Aktionsgarantien sind alle Garantien aufpreispflichtig.

VG

Ich glaube, wir sollten das beenden. Es gibt offensichtlich großangelegte Aktionen, die über Jahre gehen.... :)

Aus gegebenem Anlass eine Frage wie ich das am besten lösen kann.

 

Ich habe ein Fahrzeug welches bei einem Renault Händler steht. Ez 09/16 und somit keine werksgarantie mehr.

 

Folglich würde ich deren Garantie lieber ab wählen und selber eine abschließen. Ich habe bei meinem örtlichen Audi Händler angerufen wo ich mir ein Angebot holen wollte. Auf dieses Angebot warte ich immer noch… Nun wollte ich selbst tätig werden und bin auf die VVD gegangen aber aufgrund des Baujahrs beziehungsweise Erstzulassung komme ich gar nicht soweit um den Preis berechnen zu lassen. Was kann ich also am besten tun?

 

Was will die Frau allerdings direkt am Telefon sagte, wäre das eine normale Gebrauchtwagen Garantie ein Jahr mit 100 € Selbstbeteiligung...

Ich glaube kaum dass du eine GW plus Garantie zu einem Wagen bekommst den du extern gekauft hast. Wenn dann mit saftigem Aufschlag. Zudem gibt es eigentlich bei allen Gebrauchtwagen Garantien einen Abschlag ab 100t km. Das heisst es wird nur anteilig bezahlt.

Hat er mehr als 100t km? Ich würde da eher auf den Wagen selber schauen und ob Scheckheft gepflegt. Informativ ist der Kaufberatung Thread. Hier sind geläufige Mängel und zu erwartende Verschleißteile aufgeführt.

Eine GW Plus gibt es nur vom Freundlichen oder als Übertrag vom Vorbesitzer. Sie kann nicht privat "erkauft" werden.

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