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H - Bescheinigung immer dabei beim Kauf oder nicht !

VW Käfer
Themenstarteram 11. März 2019 um 18:46

guten abend gemeinede,

frage am samstag will ich mir einen käfer MIT H - kennzeichen holen muss ich drauf achten das dieses tüv dokument dabei ist wo erstmals damals erteilt worden ist seit dem der vorgänger das auto umgetragen hat..?

weil in dem jetzigen schein steht nur hinterm nummern schild ein kleines H sonst steht im schein garnichts...null

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15 Antworten

wenn in der Zulassung das H (Oldtimer) eingetragen ist brauchst du das nicht mehr.

Themenstarteram 11. März 2019 um 19:18

ah ok..also im schein ja..?

ich frage deshalb weil ich heute im LDR angerufen habe wegen einem 07 Nummer da sagte sie mir dass sie 3 sachen braucht;

- Papiere vom Auto

- H - Prüfbescheinigung

- Führungszeugniss für was auch immer...

Zitat:

@EddieG schrieb am 11. März 2019 um 19:46:20 Uhr:

weil in dem jetzigen schein steht nur hinterm nummern schild ein kleines H

Was meinst Du mit „kleines H“? Das soll ein großes H stehen und nicht kleines.

Themenstarteram 12. März 2019 um 4:27

ja sorry steht schon ein einzelnes grosses H sorry..

...na wenn die Dame vom Landratsamt Dir sagt, dass sie das H-Gutachten sehen will, dann musst Du es auch vorlegen?!

Ich kann Dir nur aus eigener leidvoller Erfahrung sagen: Autos nur mit allen Gutachten kaufen! nie ohne.

Bei mir hat die Zulassungsstelle schon mal 2 Jahre nach der Zulassung die Existenz des Gutachtens angezweifelt. Habe einen Brief bekommen, dass ich es vorlegen sollte. Ich hatte es beim Kauf nicht bekommen und musste es neu machen lassen.

Ist halt die Frage, ob die Dame das Gutachten in jedem Fall braucht (auch wenn das Auto schon länger amtlich ein Oldtimer ist), oder ob sie da spauschal aufgezählt hat, weil sie annahm, dass das Auto erstmals als Oldtimer zugelassen wird.

Bei mit steht im Schein unter Pos. 14 "Oldtimer", das sollte doch beim hier fraglichen Auto auch so sein.

Ein H Status kann bei jeder Zulassung und auch bei jeder TÜV Prüfung wieder aberkannt werden. Die Auflagen und besonderheiten sind im Gutachten hinterlelegt.

Beispiel: Wenn bei einer HU der Prüfer das H aberkennen will, weil ihm ein Anbau nicht zeitgenössisch vorkommt, dann hast Dukein Gutachten, dass (i.d.R. mit Foto) belegt, das er so abgenommen wurde!

Ausserdem ist der Text für die Anmerkungen, die im Schein stehen sollen auf dem Gutachten aufgedruckt, nicht im Brief.

D.h. bei der Anmeldung wirds allein deshalb benötigt

Richtig.

Bei der kommenden TÜV Untersuchung kann bezweifelt werden, ob das Fahrzeug noch dem Gutachten entspricht.

Es gibt ja genug Hamperer, die machen das H und bauen danach kräftig um. Auf einmal sind da 20 Zoll Räder drauf und man kurvt mit einem Gewindefahrwerk samt DTM Spoilerwerk rum...

Ja, das siehst du richtig, das Gutachten sollte man tunlichst haben.

Vielleicht ist es bei mir auch zu lange her (15 Jahre) und das Auto zu original (nur Ronal-Felgen mit 195/60-15)...

Auf das H ist bei mir nie irgendein nachfolgender HU-Prüfer zu sprechen gekommen.

Ich bin nicht mal sicher, ob ich damals bei der H-Abnahme ein über einen normalen HU-Bericht hinausgehendes Paperwork bekommen habe, das ich nach der Zulassung behalten durfte.

Das kommt drauf an, was du bei der Versicherung getrieben hast.

Für die Abnahme selbst bekommst du wirklich nur einen "Zettel" ähnlich wie bei normalen Eintragung...

Hast du aber vor, den Käfer danach explizit Vollkasko versichern zu wollen... klar, macht nur Sinn wenn er aussergewöhnlich wertvoll wäre... dann brauchst du statt einem Kurzgutachten auch meistens ein richtiges Gutachten.

Das ist aber nur notwendig, wenn bestimmte Werte überschritten werden... sagen wir mal, daß der Käfer jenseits der 25.000 € versichert werden sollte.

Man kann mit der normalen H Begutachtung ausreichen.

- Es geht aber auch ein Kurzgutachten

... oder eben auch ein Vollgutachten.

also ich habe mal einen Brief von der Obrigkeit bekommen, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ein Mitarbeiter der Zulassungsstelle H Eintragungen gegen Bargeld gemacht hat und nun alle seine Fälle aufgerollt werden. Ich solle das Gutachten vorbeibringen. Hatte ich nicht und dafür ein Problem mehr...

Zitat:

@Red1600i schrieb am 15. März 2019 um 16:54:08 Uhr:

Das kommt drauf an, was du bei der Versicherung getrieben hast.

Für die Abnahme selbst bekommst du wirklich nur einen "Zettel" ähnlich wie bei normalen Eintragung...

Hast du aber vor, den Käfer danach explizit Vollkasko versichern zu wollen... klar, macht nur Sinn wenn er aussergewöhnlich wertvoll wäre... dann brauchst du statt einem Kurzgutachten auch meistens ein richtiges Gutachten.

Das ist aber nur notwendig, wenn bestimmte Werte überschritten werden... sagen wir mal, daß der Käfer jenseits der 25.000 € versichert werden sollte.

Man kann mit der normalen H Begutachtung ausreichen.

- Es geht aber auch ein Kurzgutachten

... oder eben auch ein Vollgutachten.

Die Versicherung ist ja von der amtlichen H-Zulassung losgelöst.

Nichtsdestotrotz müsst eich bei dem Thema Gutachten dringend mal bei...

 

Vor vielen Jahren habe ich mal diese Bescheinigung bekommen und die nehme ich jetzt immer zu jedem neuen TÜV-Termin mit, aber bis jetzt hat dabei keiner mehr danach gefragt.

Zum Fahren habe ich sie nicht dabei.

H1
H2

Wenn du erstmals eine rote Nummer beantragen möchtest, darfst du meines Wissens auch keine Punkte in Flensburg haben. Das polizeiliche Führungszeugnis musste ich auch vorlegen. Jetzt aber der Hammer! Für jedes Auto, welches du auf die rote Nummer eingetragen haben möchtest, wirst du vermutlich ein neues - also ganz aktuelles H-Kennzeichengutachten benötigen. Zumindest war das bei meinen Fahrzeugen so!! Also vorher noch einmal erkundigen!!

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