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H-Gutachten Felgen, 635csi

BMW 6er E24
Themenstarteram 3. Mai 2018 um 15:01

Hallo Leute, ich habe einen 635 csi Bj.82 mit H-Gutachten.

Im Fahrzeugschein sind noch Felgen von 2006 eingetragen aus Zeiten ohne H-Gutachten. Der Prüfer hat diese Felgen beim H-Gutachten erstellen nicht aus dem Schein gestrichen.

 

Frage1

-Kann jemand sagen ob dies ein Versehen vom Gutachter war, oder ist das normal?

 

Frage2

-Darf ich mit den Felgen trotz H-Kennzeichen fahren?

Liebe Grüße Klaus

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7 Antworten
am 3. Mai 2018 um 16:42

Ein H Kennzeichen verlangt Originalzustand - Sicher kannst du die eingetragenen Felgen fahren - da der Prüfer die Felgen vermutlich unter dem Aspekt der Sicherheit, oder einer nur unwesentlichen Änderung, die auf die Außenwirkung das Oldtimers keine Auswirkung hat, eingetragen hat .

Sind die Felgen auch im Gutachten vermerkt oder steht da Originalfelgen - oder wurde gar keine Aussage gemacht?

Es gibt bei Google viele Abhandlungen darüber

Themenstarteram 3. Mai 2018 um 17:21

Zitat:

@RHM3 schrieb am 3. Mai 2018 um 18:42:03 Uhr:

Ein H Kennzeichen verlangt Originalzustand - Sicher kannst du die eingetragenen Felgen fahren - da der Prüfer die Felgen vermutlich unter dem Aspekt der Sicherheit, oder einer nur unwesentlichen Änderung, die auf die Außenwirkung das Oldtimers keine Auswirkung hat, eingetragen hat .

Sind die Felgen auch im Gutachten vermerkt oder steht da Originalfelgen - oder wurde gar keine Aussage gemacht?

Es gibt bei Google viele Abhandlungen darüber

Hallo Rhm, die Felgen waren schon vor dem H-Gutachten eingetragen. Auch im H-Gutachten selber, sind die Felgen nicht erwähnt worden.

Sind diese Felgen im aktuellen H-KFz-Schein eingetragen? Wenn ja, kannst Du problemlos weiterfahren. Es müssen keine Original-BMW-Felgen sein (sahen teilweise aus, wie Flexscheiben). Sie müssen aber zumindest aus der gleichen Zeit stammen, wie das Auto selbst.

Themenstarteram 5. Mai 2018 um 12:06

Zitat:

@3.0 CSI Hubi schrieb am 4. Mai 2018 um 19:08:20 Uhr:

Sind diese Felgen im aktuellen H-KFz-Schein eingetragen? Wenn ja, kannst Du problemlos weiterfahren. Es müssen keine Original-BMW-Felgen sein (sahen teilweise aus, wie Flexscheiben). Sie müssen aber zumindest aus der gleichen Zeit stammen, wie das Auto selbst.

Ja die sind im aktuellen Kfz-Schein eingetragen.

Jedoch sind die Felgen von 2006 und absolut NICHT zeitgenössisch! Ich persönlich mag die Felgen aber und würde diese gerne weiter fahren.

......ist irgendwie etwas verzwickt......;-)

Wenn diese Fewlgen jetzt eingetragen sind im KFz-Schein, kannst Du so weiterfahren. Der Prüfer/ Gutachter hat einen gewissen Ermessensspielraum, aber hier vmtl. einen Fehler gemacht, der Dir aber egal sein dürfte.

am 6. Mai 2018 um 11:34

Das kann man so nicht stehen lassen Hubi - geht nämlich nur bis der TÜV bei der nächsten HU den Mangel entdeckt

https://oldtimer-veranstaltung.de/.../

https://www.motor-talk.de/.../...istorisch-nicht-korrekt-t5243956.html

Ich habe einige Erfahrungen mit Oldtimer und (sehr korrektem bayerischem) TÜV sammeln können, da ich meinen E9 seit Anfang 1984 fahre. Der TÜV schaut in erster Linie nachTechnik (Bremsen etc.), Rost und Gesamtzustand. Ist der schlecht, wird das H-Kennzeichen auch wieder entzogen. Habe im Jahr 1989 in Hessen (in Bayern keine Chance) beim CSi eine Sonderbereifung eintragen lassen (hinten deutlich breiter, als vorne). Allerdings sind meine ATS-Felgen auch aus den 70er-Jahren. Trotz der ungewöhnlichen Bereifung bis heute keine Probleme beim TÜV (H-Kennzeichen seit 13 Jahren). Ich würde an Deiner Stelle so weiterfahren, versicherungstechnisch ist ja alles i. O. Zusätzlich schadet es nicht, sich nochmals einen Satz Originalbereifung in Reserve zu legen, falls RHM3 Recht behalten sollte :-)

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