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H-Kennzeichen bei motor-"upgrade" ?

Themenstarteram 19. Juni 2003 um 12:47

ich habe vor meinem simca demnächst einen neuen motor zu spendieren (rallye 2), hätte auch schon unter umständen jemand der einen loswerden will...

jetzt würd ich nur gern vorher wissen wie das aussieht, von wegen tüv und vor allem H-kennzeichen... hab ein H-kennzeichen, aber bleibt das erhalten ?

hat da jemand erfahrung ?

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9 Antworten

Servus,

scheiß Deutschland, klar geht das H Kennzeichen flöten, aber Du musst es ja niemandem sagen oder zeigen !! ;o)

wenn man das H-Kennnzeichen einmal hat, hat man einigen Spielraum, sofern man es nicht übertreibt , weil HU und ASU ist ja nicht mehr ;o) juchhu !!!

Du mußt glaub ich alle zwei oder drei Jahre zur Vorstellung, und wer guckt da vorn rein ?? die wollen bloß sehen ob es das Auto noch gibt

also tu es tu es tu es

MfG

Knudsen - Aniki

Themenstarteram 20. Juni 2003 um 15:09

HU ist alle 2 jahre, ASU bei autos mit EZ nach 1968 (glaub dass es 68 war, bin net sicher, aber auf jedenfall gilts für meinen simca schon) jedes jahr

und reinschaun tun die bei uns auch... ich geh für HU und ASU zwar zu nem bekannten von meinem vater, der würd vielleicht einmal n auge zudrücken, aber spätestens beim 2. mal denk ich wird er mich heimschicken

aber der motor wär ja auch ca 30 jahre und an sich könnt man das ja auch als zeitgenössischen umbau bezeichnen oder ?

 

 

hab jetzt mal auf der tüv-homepage bissl rumgestöbert und da folgendes gefunden:

Zitat:

Motor

Es können ausschließlich Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps anerkannt werden.

Beispiele: - Jaguar XK mit allen in der XK-Reihe erhältlichen Motoren

- Mercedes Pagode 230 SL bis 280 SL, nicht aber der

Doppelnockenwellenmotor der späteren Modelle

- Corvette Sting Ray (1963-1967) nur mit originalen Motoren oder gleichen Motoren aus benachbarten Baureihen (Chevelle, Camaro, Impala), nicht aber die Nachfolgemaschine mit 350 CID (cubic inch displacement: amerikanische Einheit für Hubraum).

- Insbesondere ist bei US-Fahrzeugen generell auf die korrekte Motorenbestückung zu achten. Der Motortyp ist in den Fahrzeugbrief einzutragen.

Ausnahmen:

- Soll ein anderer Motor des gleichen Herstellers eingebaut werden, so muß dieser Motor mindestens 30 Jahre alt sein (ein Einbau in jüngerer Zeit ist möglich).

- Soll ein Motor eines anderen Herstellers positiv begutachtet werden, so muß es sich bei diesem Aggregat um einen gem. StVZO zulässigen Motor handeln, der bereits vor mindestens 20 Jahren eingebaut worden sein muß.

- Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen baugleichen Motor (gleicher Hersteller) neuerer Produktion, aber mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung positiv zu

begutachten. z.B.: - Mercedes 200 D (Flosse) mit 200 D-Motor vom 123er mit gleicher Leistung

- Ford P5 mit 2,0-Liter-V6 mit baugleicher Maschine bis Ende 1971 oder mindestens 20 Jahre alt (2,0-Liter V6 mit gleicher Leistung und gleichem Basis-Motor-Typ)

- In Zweifelsfällen sollte ein Oldtimer-Spezialist zu Rate gezogen werden.

Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei den oben genannten Motoren). Ein Umbau ohne Leistungssteigerung (+/- 5% Toleranz) ist möglich.

Offene Ansaugtrichter können nur dann akzeptiert werden, wenn derartige Teile bereits im Basisfahrzeug original verbaut wurden.

Nicht originale Vergaser können nur dann positiv begutachtet werden, wenn:

- es sich um die gleiche Bauart (z.B. Steigstrom, Doppelvergaser) handelt, oder

- ein zeitgenössischer Umbau vorliegt. Es ist ein Nachweis über den zeitgenössischen Umbau zu führen (im Zweifelsfall Rücksprache mit einem Oldtimer-Spezialisten, z.B. bei englischen oder US-Fahrzeugen).

Bei Nachrüstung mit einem Katalysator werden die im Gutachten aufgeführten abgasrelevanten Bauteile akzeptiert.

aber das gilt eigentlich wenn man das H-kennzeichen neu beantragt, ich weiß nicht wie das mit umbau aussieht...

Moin,

Ich meine das Stichdatum liegt irgendwo im Jahr 1969 ;-) Aber egal.

Ich denke, den Rally II Motor kannst Du einbauen, sofern es den schon gab in deinem Modell, und eventuell auch in dem EZ Jahr deines Mobils. Dein alter kann dir ja um die Ohren geflogen sein, und du hast nach einem neuen Motor gesucht, und nur den gefunden. *smile*

Im Zweifel red' einfach mit dem TÜV-Menschen, vorzugsweise mit einem der öfters H-Kennzeichen Fahrzeuge sieht. Was er dazu meint. Ist dein Fahrzeug übrigens einmal so wie es steht durch (Also mit einem eingetragenen neuen Motor), gilt da meine ich, sofern kein grober Unfug getrieben wird, Bestandsschutz.

Ich würde den Motor alleine schon aus Versicherungsgründen eintragen lassen.

Gruß Kester

Themenstarteram 20. Juni 2003 um 19:19

ja das is klar dass man das eintragen lassen muss... wär vielleicht was anderes wenns 5ps mehr wären, aber der rallye 2 hat ja mehr als doppelt so viel power wie der normale 1000er.... 86ps statt 40ps is doch n ziemlicher unterschied :)

werd am besten wirklich mal nächste woche beim tüv vorbeifahren und die dort direkt fragen, wenn der dann meint is ok, lass ichs mir schriftlich geben und dann kann mir wohl so einfach keiner mehr was

mach dich vor allem auch mal schlau was die Bremsanlage angeht. Ich kann mir nicht vorstellen dass das ein und die selbe ist bei der Leistungssteigerung.

Ähnlich würde ich auch auf verändertes Fahrwerk, Stabis usw. sehen dass alles auch seine Richtigkeit hat.

Zeitgenössisch

 

heisst, daß das entsprechende Teil (Reifen, Felgen, Motor, sonstiges Zubehör) seit 20 jahren eingebaut sein muss, bzw. im Schein eigetragen sein muss.. Den Motor kannst du nur gegen einen Originalmotor des gleiches Typs ersetzen.

TÜV und ASU (Autos ab 1.1.70) muss trotz H-Kenzeichen immer gemacht werden (alle 2 Jahre).

Das H-Kennzeichen kann dir durch den Umbau aberkannt werden.

Um ganz sicher zu gehen, ruf einfach beim TÜV an oder fahr mal vorbei und frag - alles andere gibt Schwierigkeiten bei den Göttern in Blau.

greez, Space

Servus,

mit dem legalen Motorumbau,wünsch ich Dir viel Spass, den hast Du nämlich schon , wenn Du dies legal ohne H-Kennz. machen willst und Du brauchst damit auch nicht zum Tüv zu gehen weil die schicken Dich gleich wieder weg, weil Sie zuviel Zeit aufwenden müssten um Dir zu helfen und darauf gar keine Lust haben .

ich weiß wovon ich spreche, das Zauberwort bei einem legalen Motorumbau heißt "Herstellerfreigabe" und das heißt, Du darfst , wenn überhaupt, das Auto so umbauen, wie es der Hersteller erlaubt.(den ist auch egal, ob Du einen Motorschaden hattest und es so einen Motor nicht mehr gibt)

Bei meinem Knudsen Taunus wollte ich einen V6 einpflanzen

und die netten Herren von Ford machten mir mehrmals deutlich, dass das nicht ginge und es sich nicht lohnen würde (womit sie finanziel am Ende auch Recht hatten)

nach monatelangem Briefkrieg, nerven und auf die Nüsse treten, bei Verantwortlichen in Köln selbst, bekam ich dann meine Herstellerfreigabe, mit 2 Seiten Auflagen !!!

Fazit der Herstellerfreigabe : ich kann meine Karosse auf die Technik und das Fahrgestell eines V6 stellen - supertoll oleolee -

da kann ich mir gleich einen Knudsen mit einem V6 aufbauen

halt mich auf dem Laufenden, ob es bei Dir anders geht,

auf jeden Fall, ist bei den Behörden niemand an soetwas interessiert und Du brauchst für so`ne Aktion ne Menge Nerven !!

trotzdem viel Spass :D

MfG

Aniki

Themenstarteram 24. Juni 2003 um 16:40

also ich war gestern mal beim tüv und die ham gesagt das ist an sich kein problem, ich muss nur irgendwelche unterlagen über die unterschiede vom simca 1000 zum rallye 2 besorgen, also sprich daten zum fahrwerk, bremsen und motor... und dann eben alles entsprechend verändern...

könnte das auch die leute vom tüv besorgen lassen, aber dann kassieren sie halt ordentlich ab und ich denk soo schwer wird das schon nicht sein da was zu finden, aber falls hier zufällig jemand sowas in der art rumliegen hat würd ich mich natürlich sehr freuen wenn derjenige sich mal bei mir melden könnte...

naja und wegen dem h-kennzeichen muss der motor eben 30 jahre aufm buckel haben und es muss schon vor 30 jahren den rallye 2 gegeben haben, was ja beides zutrifft, dann bleibt das h-kennzeichen einfach erhalten, muss nichtmal das gutachten neu machen lassen

umschreibung kostet dann noch ca 80 euro

also so hats der tüv-mann mir jedenfalls erklärt und ich denk dann sollte es wohl stimmen

Moin,

denke ich auch.

Ford gilt in Oldiekreisen generell als Verbohrt und wenig hilfreich. Da sollte man sich am besten an einen Club wenden. So die Erfahrung meiner Bekannten mit einem Ford Capri I.

Wirkliche Probleme bekommt man generell nur, wenn man einen Motor verbauen will, den es im Auto nunmal gar nicht gab.

Und nebenbei gesagt, bei meinem Umbau vor 7 Jahren, hat mich der TÜV hervorragend beraten (war aber keine 30 Jahre alt das Auto, daher keine Erfahrung mit H-Kennzeichen) und mit vielen Tipps geholfen.

Gruß Kester

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