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H-Kennzeichen für Frost-Käfer

VW
Themenstarteram 31. Mai 2011 um 18:19

Hallo!

Ich fahre einen Mexiko-Käfer, Bj.91, der sofort als Cabrioumbau der damaligen Firma Frost-Karosseriebau zugelassen wurde.

Dieses Jahr, am 1.7. wird der Kleine also 20 Jahre alt.

Ich habe natürlich zuerst die Suchfunktion benutzt ;-)

und u.a. das hier gefunden:

http://www.motor-talk.de/.../...n-356-apal-speedster-t2307198.html?...

Der eine Poster sagt: Bei "Nachbauten" gelten 20 Jahre als Mindestalter für's H-Kennzeichen und bei OriginalKfz sind's 30 Jahre.

Der zweite Poster sagt da gar nichts zu und meint, dass auch für den Nachbau durch Dritthersteller die 30 Jahre gelten.

Beide Postings sind unkommentiert geblieben.

Kann mir jemand sagen, wie's tatsächlich aussieht?

Würde mich natürlich freuen, wenn's bei meinem Frost-Cabrio die 20 Jahre sind ;-)

Vielen Dank schonmal und viele Grüße,

Ingo

Beste Antwort im Thema
am 31. Mai 2011 um 18:31

Das klassische Tunning (also der Umbau) muss 20 Jahre alt sein.

Der Wagen selbst aber mindestens 30 Jahre.

Darfst also hoffen, das in 10 Jahren noch immer dasselbe Gesetz gilt.

 

http://www.dr-mustang.com/index.php?name=Forums&file=viewtopic&t=77753

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Das mit dem H sollte kein Problem sein da der Umbau ja lange genug her ist.

 

Allerdings hast du noch 10 Jahre Zeit bis du das H bekommen kannst denn jetzt ist er erst 20 und er muß 30 Jahre alt sein um es zu tragen. 

Das historische Kennzeichen gibt es erst ab 30 Jahre(Oldtimer),allerdings darf er sich mit 25 Jahren schon Jungtimer nennen.

 

Vari-Mann

Für ein H-Kennzeichen muss der Wagen meiner Meinung seine 30 Jahre auf dem Buckel haben.

Guck mal hier: http://www.flat4.de/kennz_h.htm

Verden??

Verden ??? =  Celle ! ;)

:D;)

kannst du hier auch nachlesen:

am 31. Mai 2011 um 18:31

Das klassische Tunning (also der Umbau) muss 20 Jahre alt sein.

Der Wagen selbst aber mindestens 30 Jahre.

Darfst also hoffen, das in 10 Jahren noch immer dasselbe Gesetz gilt.

 

http://www.dr-mustang.com/index.php?name=Forums&file=viewtopic&t=77753

am 31. Mai 2011 um 18:39

So viel ich mich erinnern kann gilt Folgendes:

- Fahrzeugalter 30 Jahre +, gilt ab Erstzulassung -> K.O. Kriterium 1 nicht bestanden

- Zeitgenössische Umbauten/Anbauten/Zubehör ab EZ +10 Jahre sind zulässig, m.E. auch Deine

- Erhaltungszustand 3 (schau mal beim TÜV-Süd nach, da gibt´s eine Kriterienliste)

K.O. Kriterien sind z.B. auch

- ultramoderne, sichtbare Hifi-Anlage (Radio/CD-Spieler etc)

- nicht zeitgemäße Anbauteile (z.B. Felgen nach EZ + 10 Jahre)

Du brauchst ein Gutachten vom TÜV/Dekra/.... zur Vorlage bei der Zulassungsstelle.

Meist ist noch eine HU fällig. Gutachten kostet Dich mit HU und H-Zulassung so etwa 250 €.

Leider kannst Du das Vorhaben erst in 10 Jahren angreifen. :mad:

ohne mehr

Christian

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 18:46

Zitat:

Original geschrieben von zuckerbaecker

Das klassische Tunning (also der Umbau) muss 20 Jahre alt sein.

Der Wagen selbst aber mindestens 30 Jahre.

Darfst also hoffen, das in 10 Jahren noch immer dasselbe Gesetz gilt.

http://www.dr-mustang.com/index.php?name=Forums&file=viewtopic&t=77753

Aha... JETZT hab' ich's kapiert.

Vielen Dank!

Themenstarteram 31. Mai 2011 um 18:47

Zitat:

Original geschrieben von Ludibug

Für ein H-Kennzeichen muss der Wagen meiner Meinung seine 30 Jahre auf dem Buckel haben.

Guck mal hier: http://www.flat4.de/kennz_h.htm

Verden??

Kreis Verden.

Komme aus 28832 Achim.

Viele Grüße,

Ingo

Dann sind wir ja Nachbarn,bin auch aus Achim:p

Wehe du verschenkst meine Haxen !:mad:;) 

Nee,die sind für Dich reserviert!!!:D;) Würde ich nie machen...!!!

Haxen ??

Das sind gegrillte Beine von toten Tieren ! :)

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