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H- Kennzeichen
hallo, wollte mir einen käfer kaufen mit H-Zulassung, kann ich den anschließend noch tieferlegen. Oder ist das gegend die vorschrieft????
also nur tiefer den rest original!
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31 Antworten
Hallo, durch das Tieferlegen riskierst Du spätestens bei der nächste HU den Entzug der H-Zulassung.
Dem kann ich nur Zustimmen... Es sei denn du legst den Wagen mit "Zeitgenössischem" Zubehör tiefer ... Gruss
gabs denn schon 1970 ne puma achse?
Hallo, ausschlaggebend in dem Fall ist nicht die Frage ob zeitgenössisch oder nicht wohl aber die Eintragung im Kfz-Brief, und die liegt "morgen" sicherlich nicht 20 Jahre zurück.
Leute es geht nicht, zumindest nicht legal.
Zitat:
Original geschrieben von Gordini
Hallo, ausschlaggebend in dem Fall ist nicht die Frage ob zeitgenössisch oder nicht wohl aber die Eintragung im Kfz-Brief, und die liegt "morgen" sicherlich nicht 20 Jahre zurück.
Leute es geht nicht, zumindest nicht legal.
Hallo,
so stimmt das aber nicht ganz. Wann der Einbau erfolgte interessiert nicht einmal den kleinen Mann hinterm Mond sondern ab wann es dieses Zubehör gab. Sollte dieses in den ersten 10 Jahren erhältlich gewesen sein so kann ich mir das auch noch nach 50 Jahren verbauen und heuer eintragen lassen. Aufschluss gibt aber die KBA-Nummer und der freundliche TÜV-Berater.
Mit freundlichen Grüßen!
vanK
Hallo, was für ein Schwachsinn!? Hast Du die Frage richtig verstanden? Es geht doch um die H-Zulassung.
Grüsse
Hallo,
300D Turbo hat völlig recht. Zubehör muss nur zeitgenössisch sein. Wann das verbaut wird, ist unerheblich. Wie soll das auch jemand nachprüfen?
Viele Grüße
kai
Sers,
muss hier auch zustimmen!!!
Deshalb geht es auch das z.B. Alufelgen, die binnen der genannten 10 Jahre produziert wurden, ganz legal eingetragen werden können.
mfg Woita
Moin,
Baue Ich heute eine 1972 verfügbare Allufelge an einen Mercedes W-116 dran ... z.B. die bekannten Fuchsfelgen, dann bleibt das H bestehen.
Baue Ich da eine 1999er AMG Felge dran (die sogar vermutlich passen wird ) ... kann ich das H vergessen.
So iss des auch mit Tieferlegungen, eine Original-Tieferlegung anno 1970 darf Ich verbauen, nur kein Koni-Keilformfahrwerk, das im Jahr 1999 auf den Markt kam.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von Rotherbach
Moin,
Baue Ich heute eine 1972 verfügbare Allufelge an einen Mercedes W-116 dran ... z.B. die bekannten Fuchsfelgen, dann bleibt das H bestehen.
Baue Ich da eine 1999er AMG Felge dran (die sogar vermutlich passen wird ) ... kann ich das H vergessen.
So iss des auch mit Tieferlegungen, eine Original-Tieferlegung anno 1970 darf Ich verbauen, nur kein Koni-Keilformfahrwerk, das im Jahr 1999 auf den Markt kam.
MFG Kester
Nein, dem muss ich leider widersprechen.
Wenn du jetzt Teile verbaust, auch wenn diese schon 1972 erhältlich waren, werden diese bei der nächsten HU als erhebliche Mängel eingestuft und du verlierst die Zulassung nach §21c. Dies erfordert eine Wiedervorführung und das Fahrzeug wird samt der bereits vorhanden Einträge genauestens unter die Lupe genommen. Die Regelung folgt aus der Intervention des Verkehrsministeriums im Rundschreiben an die TÜV-Filialen vom 10.04
Vorsicht, so einfach ist es nicht und bevor du Behauptungen aufstellst, solltest du dich genauer informieren.
Bei Interesse kann ich die Verordnung hier veröffentlichen
Tach,
das würde mich nun aber schon genauer interessieren!
In der "Oldtimer Markt" wird das ja immer wieder angesprochen.
Ich hatte auch so einen ähnlichen Fall. Mein Camaro war mit "wunderschönen" Chromfelgen (ca.1993) bestückt als ich beim TÜV zur H-Abnahme vorfuhr. Resultat: Kleiner Eintrag!!! Nachträglicher Eintrag meiner Corvette Felgen, die es bis in die späten 70er gab, stellten an sich kein Problem mit dem H-Kennzeichen bzw. Verlust dar.
Aber ich denke, dass es da von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist!!
Gruß Michl
Moin,
Gordini ... Ich hatte mit meinem 1968er Fiat 850 Spider ebenfalls KEINE Probleme, nachträglich meine 1970er Cromodora CD30 Felgen eintragen zu lassen. Diese Felge gab es als original Fiatzubehör bereits 1968 ... dies stellte absolut KEIN Problem dar.
Ich zitiere den ANFORDERUNGSKATALOG des TÜV SÜD :
----------------------
Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör, das der STVZO entspricht.
Bereifung/Felgen :
Nur dem Erstzulassungszeitraum entsprechende zeitgemäße und mögliche Umrüstungen (gem. Liste A aus altem §36 StVZO, z.B. grüne TÜVIS)
Werksfreigegenene Umrüstungen
Reifengröße maximal 2 "Nummern" breiter als original.
Abweichend andere Umrüstungen, die nachweislich vor mehr als 20 Jahren VORSCHRIFTSMÄSSIG stattfanden.
Umbereifung auf auf Radialbereifung ist grundsätzlich möglich.
Unterschiedliche Reifendimensionen vorne/hinten nur dann, wenn ab Werk bereits vorgesehen, oder im Räderkatalog aufgeführt bzw. in zeitgenössischen Prüfberichten bereits aufgeführt.
Alle im Räderkatalog des Fahrzeugs aufgeführten Umrüstungen sind auch möglich, wenn sie NICHT vor 20 Jahren durchgeführt wurden.
----------------
Also ... Original Fuchsfelgen, die es 1972 schon gab ... JA, AMG Felgen von 1999 ... NEIN.
Mit TÜV Segen, und gemäß TÜV Vorlage. Einzig bei der Tieferlegung kann der TÜV sich zickig anstellen. Hier wird der Nachweiß der Originalität bzw. Zeitgenössigkeit z.T. sehr schwer.
MFG Kester
Die Antwort findet sich im berühmten und oben zitierten TÜV-Süd Text:
Zitat:
Abweichend andere Umrüstungen, die nachweislich vor mehr als 20 Jahren VORSCHRIFTSMÄSSIG stattfanden
Es muss daher zwischen UMBAU und ZUBEHÖR unterschieden werden.
ZUBEHÖR muss einfach original und aus der gleichen Zeit sein, dann kann es auch Heute noch nachgerüstet werden, solange ABE etc. stimmen.
Einzige Ausnahme ist das Radio inkl. Boxen, hier darf auch das neueste Modell von Blaupunkt , Pioneer oder wer weiss wem eingebaut werden. (solange der Wagen nicht komplett verunstaltet wird)(auch beim Zubehör gibt es immer wieder Streitpunkte z.B. bei Holzlenkrädern einer bestimmten Marke)
UMBAUTEN müssen vor mindestens 20 Jahren mit Original-Zubehör Teilen gemacht worden sein, d.h. heutiger Umbau und H-Kennzeichen geht nicht.
Ist halt nur die Frage wo die einzelnen Prüfer die Grenze ziehen. Tieferlegung ist für mich allerdings klar ein Umbau und scheidet für ein historisches Fahrzeug daher aus, wenn es <20 Jahren vorgenommen wurde - aber vielleicht findet man ja einen TÜV, den man überzeugen kann.
Gruss
Martin
Moin,
Ich denke, mit einem super modernen Radio könnte man auch Probleme bekommen. Es steht in selbigen Prüfkatalog drin, das der Innenraum original bzw. zeitgenössisch sein muss.
So Ein Radio gehört also "versteckt" eingebaut, ansonsten würde der Innenraum nicht mehr als original oder zeitgenössisch betrachtet werden.
Das man hier sicher ausnahmen machen KANN ist klar. Aber Ich würde es, alleine schon aus Stilempfinden so verbauen, das man das nicht sieht (Hinter einer Blende oder so, beim X1/9 war es ziemlich beliebt, moderne Hifigeräte in dem Schacht hinter dem Sitz zu montieren.
MFG Kester