H&R Federn (ABE) mit H&R Spurplatten (ABE) kombinierbar?
Hallo,
ich hab da mal ne Frage. Wenn man sich die H&R Federn einbaut, braucht man sie ja nicht Eintragen weil sie eine ABE besitzen. Das gleiche gilt für die H&R Spurplatten. Die ABE bezieht sich ja doch eigentilch immer auf den Originalzustand sprich mit max. den 9x19" ET52 Felgen, Serien FW usw.
Sind die ABE´s immernoch gültig wenn ich beide Teile gleichzeitig verbaue?
Simple Frage doch leider weiß ich nicht sicher ob ich die Kombination dann eintragen muss oder nicht..
danke!
Beste Antwort im Thema
Geht leider nicht die Abe ist nur für das Serienfw also mit Federn ist es alles einzutragen.
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20 Antworten
Habe jetzt die aktuelle ABE nicht da, aber selbst mit ABE muss meist eine Tüv Abnahme erfolgen. Eine Eintragung ist dann trotzdem nicht nötig.
Meist schränken sich die ABEs auch gegenseitig ein, dann steht da irgendwo im Nebensatz was von "mit Originalfahrwerk". Somit verliert die eine ABE ihre Gültigkeit und umgekehrt.
Man kommt dann eigentlich an einer Abnahme mit beiden Sachen eingebaut nicht vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von Ravenous666
Habe jetzt die aktuelle ABE nicht da, aber selbst mit ABE muss meist eine Tüv Abnahme erfolgen. Eine Eintragung ist dann trotzdem nicht nötig.
Meist schränken sich die ABEs auch gegenseitig ein, dann steht da irgendwo im Nebensatz was von "mit Originalfahrwerk". Somit verliert die eine ABE ihre Gültigkeit und umgekehrt.
Man kommt dann eigentlich an einer Abnahme mit beiden Sachen eingebaut nicht vorbei.
ha, genau das dachte ich mir schon. Schade wäre ja auch zu schön gewesen. Ich werd trotzdem nochmal die ABE´s durchlesen, vielleicht steht das was drin. Hab daran noch garnicht gedacht..
Geht leider nicht die Abe ist nur für das Serienfw also mit Federn ist es alles einzutragen.
Das Gleiche gilt übrigens auch für die Felgen. Sobald was Anderes als Serienfelgen/Abmessungen angebaut werden: Tüv-Abnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Striker23
Geht leider nicht die Abe ist nur für das Serienfw also mit Federn ist es alles einzutragen.
das hast du ja dann auch schon hinter dir, ich werd dann aber gleich noch 245/35er Reifen eintragen lassen. Wenn ich schonmal dort bin
die ABE für die Distanzscheiben ist nur für die darin verwendete Rad Reifen kombination.
Mit 19" gibt es meines wissens keine ABE.
Also sowieso zum Tüv!
Die 19 Zoll ist auch in der ABE drin zumindestens bei den neueren Platten und bald soll wohl auch eine folgen in der die Federn und die Platten zusammen zugelassen sind, so war die antwort von HR.
Zitat:
Original geschrieben von lucky tt
die ABE für die Distanzscheiben ist nur für die darin verwendete Rad Reifen kombination.
Mit 19" gibt es meines wissens keine ABE.
Also sowieso zum Tüv!
Also ich hab hier ne ABE für die 15mm Platten vorliegen in der die 19" Räder drin sind, warum auch nicht sind ja Original Räder!
Zitat:
Original geschrieben von Striker23
Die 19 Zoll ist auch in der ABE drin zumindestens bei den neueren Platten und bald soll wohl auch eine folgen in der die Federn und die Platten zusammen zugelassen sind, so war die antwort von HR.
Das wäre geil!! Hast du vielleicht nähere Infos ab wann circa oder so? Es wird sich aber dann auch nur die ABE Version ändern, oder?
hier die ABE für 19"
Schau mal unter A1a!
oder hast du eine andere ABE
Wann das kommt weiß ich leider nicht frag doch mal bei HR an.
Hey,
ich war letzte Woche beim Tüv und habe meine 19" Tomason Felgen, H&R Federn mit ABE und Spurverbreiterung VA20mm/HA30mm eingetragen. Dabei hat mir der Tüv gesagt, dass ich die Federn nicht eintragen muss, da ich ja eine ABE habe. Ich dachte zwar, dass es nur mit orginal Radkombination gilt, aber er sagte, solange die Freigängigkeit von den Rädern (siehe Auflagen der Felgen) ok ist, gilt die ABE der Federn. Das gleich wurde mir bei der H&R Hotline gesagt.
Ich habe aber trotzdem alles eintragen lassen, denn die paar Euros jucken doch nicht! Und dann steht alles drin und man ist auf der sicheren Seite!
Gruß OG-YY-220
Ja, Federn geht oft mit ABE ohne Eintragung, wenn sie abgenommen sind. Steht oft im Gutachten drinn, ob Eintragungspflicht besteht. Mein Chiptuning und die Auspuffanlage sind eingetragen, die Federn nicht. Aber spätestens, wenn die Spurplatten drauf kommen, lasse ich die Federn gleich mit eintragen.
Allerdings habe ich alles nur im Schein eintragen lassen, ist billiger und die Zulassungsstelle meinte, den Brief kann man immer noch ändern lassen. Und bei einem Verkauf kann man ggf. alles wieder rückrüsten.
Schade das meine Frau mich an den TT nicht ranläßt, da könnte man so richtig was Nettes draus machen
hat jemand noch 20 mm distanzscheiben pro Achse rumliegen?hätte Interesse