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H&R Federn Spur einstellen und TÜV

VW Scirocco 3 (13)
Themenstarteram 9. Mai 2011 um 17:57

Hallo

Wenn ich H&R federn Einbau 35/35mm muss man dann die Spur neu einstellen?

Und muss ich dann nach dem Einbau zum TÜV trotz ABE??

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15 Antworten
am 9. Mai 2011 um 18:04

Spur & Sturz musst du einstellen - sonst kann es sein, dass das Auto in eine Richtung zieht oder sich die Räder unterschiedlich abfahren oder sehr schräg abfahren!

Zum TÜV musst du bei ABE nicht, solange du Serienräder ohne Spurverbreitung verwendest! Sobald jedoch Distanzen verbaut sind oder andere Felgen, musst du zum TÜV! Zumindest solltest du ;)

Themenstarteram 9. Mai 2011 um 18:33

Ich hab natürlich andere Felgen.

Was wird dann beim TÜV gemacht ist es dann eine normal Eintragung der Federn trotz ABE

am 10. Mai 2011 um 9:11

Ich hab andere Felgen und der TÜV sagte mir, ABE reicht, eine Eintragung nötig. Scheint aber unterschiedliche Gutachten für die H&R Federn zu geben, nach manchen muss man wohl doch eintragen lassen beim TÜV hab ich gehört. Hängt vielleicht davon ab wann man die Federn gekauft hat oder so? k.a. Auch wenn ich Spurplatten drauf mach muss ich die Federn nicht eintragen lassen laut TÜV.

Am besten auf der H&R Seite sein Fahrwerk raussuchen, dort gibt es die jeweiligen Gutachten zum Downloaden.

Als 35/35mm Fahrwerk habe ich auf die Schnelle nur DIESES gefunden – wie man sieht mit Teilegutachten, d.h. es ist eine Abnahme obsolet. Eine Vermessung wird gefordert.

Sollten dann später andere Felgen (Thema ET) oder Spurplatten verbaut werden, ist eine Neuvorstellung notwendig, auch wenn die Felgen oder Platten eine ABE haben, da die Prüfung sich immer auf Standartfahrwerke bezieht. Diese Prüfung bezieht sich dann aber nur auf die Felgen, bzw. Platten! ;)

am 10. Mai 2011 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von MadMax

Diese Prüfung bezieht sich dann aber nur auf die Felgen, bzw. Platten! ;)

Richtig. Dies ist auch meine Info vom TÜV. Kulanterweise steht in meinem Prüfbericht für die Felgen drin "vorgestellt und geprüft mit H&R Federn" oder so. Wäre aber an sich eben nicht nötig, da die Federn ABE haben.

In der ABE müsste eigentlich drin stehen das diese nur gültig ist wenn am Fahrzeug keine anderen Komponenten wie Räder/Felgen/Lenkrad/Fahrwerkteile verändert wurden, also alles bis auf die Tieferlegungsfedern der Serie entspricht. Sobald andere Felgen hinzu kommen, müsste man eigentlich zum Tüv und die neue Kombination abnehmen und eintragen lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Ringfuchs

 

In der ABE müsste eigentlich drin stehen das diese nur gültig ist wenn am Fahrzeug keine anderen Komponenten wie Räder/Felgen/Lenkrad/Fahrwerkteile verändert wurden, also alles bis auf die Tieferlegungsfedern der Serie entspricht. Sobald andere Felgen hinzu kommen, müsste man eigentlich zum Tüv und die neue Kombination abnehmen und eintragen lassen.

Genau so ist es. Selbst wenn beides, die Federn und die Felgen eine ABE haben, muss es, wenn es kombiniert wird, eingetragen werden.

Ist doch auch logisch. Die Felgenhersteller testen nur ob es in Verbindung mit dem Originalfahrwerk passt. Und der Federnhersteller testet nur, ob es in Verbindung mit den Originalrädern passt. Deswegen muss dann vom TÜV begutachtet werden, ob es immer noch passt, wenn man beides kombiniert. Es ist ja auch nicht möglich, dass zB ein Felgenhersteller die Felgen in Verbindung mit allen möglichen Fahrwerksänderungen prüft. Wäre ein unmöglicher Aufwand und die ABE für die Felgen hätte den Umfang einer Bibel.

Und Spurplatten muss man sowieso immer eintragen lassen.

am 10. Mai 2011 um 16:00

Zitat:

Original geschrieben von Ringfuchs

 

In der ABE müsste eigentlich drin stehen das diese nur gültig ist wenn am Fahrzeug keine anderen Komponenten wie Räder/Felgen/Lenkrad/Fahrwerkteile verändert wurden, also alles bis auf die Tieferlegungsfedern der Serie entspricht. Sobald andere Felgen hinzu kommen, müsste man eigentlich zum Tüv und die neue Kombination abnehmen und eintragen lassen.

Nein steht nicht in der ABE drin und ist auch nicht so.

Wird immer so erzählt, ich dachte das ja anfangs auch aber ES IST NICHT SO.

Fahrt zum TÜV mit den Federn und der ABE und fragt nach wenn ihrs nicht glaubt ;)

Da die aktuellen Federsätze(H&R) für den Rocco keine ABE mehr besitzen sondern nur noch ein Teilegutachten haben muss man diese so oder so eintragen/abnehmen lassen.

Bei älteren Federsätzen mit ABE sieht die Sachlage natürlich anderst aus, und man sollte diese genau durchlesen um zu wissen was zu tun ist;)

Ps. Spur/und ev. Sturz einstellen ist sowieso Pflicht!

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 18:41

Hat jemand erfahrungen mit den H&R Federn. Brauch ich federwegsbegrenzer wenn ja welche???

am 16. Mai 2011 um 18:48

brauchst du definitiv nicht! Ich bin zwar mit Gewinde 6cm tiefer - da schleift nix und die Antriebswelle schlägt auch ncith an - bei Federn passiert da erst recht nix!

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 19:59

Naja wenn jetzt das Auto mal voll sein sollte Kofferraum und Rücksitzbank dann wären sicher Begrenzer nicht schlecht

am 16. Mai 2011 um 20:05

blödsinn! bin schon mit 4 Personen + Gepäck gefahren - nix! Außerdem hat der Scirocco serienmäßig Anschläge hinten, die bei Tieferlegung zeitiger kommen! Und andere darfst du bei den H&R-Federn auch nicht verwenden, ohne dass das Gutachten oder die ABE erlischt!

Themenstarteram 16. Mai 2011 um 20:21

Alles klar also Federn rein und fertig

Ich würd gern dein Scirocco mal sehen 6cm hört sich viel an

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