1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 5
  7. H&R Gewindefahrwerk normal oder tiefe version für Golf 5 Gti

H&R Gewindefahrwerk normal oder tiefe version für Golf 5 Gti

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 28. April 2010 um 5:00

Hallo

Möchte meinen Gti Edition 30 tiefer legen und zwar so das die Reifenlauffläche mit der Kotflügelkante bündig abschließt, hab die suche benutzt aber auf mein Fragen nicht viel gefunden.

Welches H&R Gewindefahrwerk würdet ihr für mein Vorhaben empfehlen?

Empfehlungen wenn möglich mit Bildern.

Stimmt es das die tiefe Version fast ganz nach oben geschraubt werden muß damit es überhaupt fahrbar ist?

MfG

ElCattivo

Ähnliche Themen
23 Antworten

Ja, die Tiefe ganz oben ist die normale ganz unten. Nimm die normale Version in Monotube. Die hat Bilsteindämpfer und ist top. Hab die auch. Momentan hab ich 3,5 cm Restgewinde und der steht super da. Wenn du ihn ganz runter drehst, hast du so 70mm. Aber das konnte ich mit meinen original 18 zoll nicht fahren, ohne den Kotflügel zu bearbeiten.

Nehm die normale, da hast du Spaß mit und tief ist sie auch

Hi, also ich habe mir gerade vor kurzem das Billstein B16 einbauen lassen, kann nur sagen bin froh dass ich das genommen habe, denn auf Härte 3 ( die ist von 1-10 verstellbar ) habe ich den gleichen Fahrkomfort wie bei meinem normalen Edition 30 Fahrwerk und Tief liegt er auch so wie Du es suchst, ohne Arbeiten an Kotflügeln oder so, das wollte ich auch nicht.

Ebenfalls war mir auch wichtig, dass ich noch auf Bordstein und in ein Parkhaus fahren kann, denn soll zwar optisch was hergeben, aber trotzdem auch noch Alltags tauglich sein. Was bringt es mir wenn ich mit dem Spoiler an einem Schotterstein hängen bleibe der vor mir von LKW fällt, frage mich da bei manchen was macht das für einen Sinn.

Außerdem soweit ich jetzt aus Unterlagen entnommen habe, sind 11 cm von Boden bis Spoiler auch bei TÜV Vorschrift, aber wie gesagt habe ich nur gelesen, kann natürlich auch Ausnahmen geben, das weiss ich nicht.

Und wenn ich dann noch sehe, welch ein Umstand und Akt beim TÜV, dann vergeht einem im nach hinein die Lust am Einbau. Erst hingefahren kein Ing. da und normaler Prüfer kann es nicht abnehmen und eintragen, also neuer Termin wenn Ing. da ist. Dieser dann konnte es auch nicht abnehmen, da er dort keine Teststrecke hat und das Auto auf Teststrecke fahren muss.

Dann hat es mir schon gereicht, bin dann zu anderer großen TÜV Stelle und hier war dann auch Ing. da und auch Möglichkeit zum fahren. Dann erstmal alles so auf Bühne geprüft, jede einzelne Feder sogar mit Spiegel kontrolliert ob die Nummern stimmen die in den Papieren steht ( scheinbar gibt es einige die sich einen Dämpfer mit richtiger Nummer einbauen und die anderen dann selber anfertigen, so hatte ich den Eindruck weil er jeden genau prüfte. Fand das echt lächerlich zumal man ja ein Set kauft ). Dann gemessen wie die Weltmeister, danach Kofferraum voll mit schweren Sandsäcken beladen und mit dem Auto gefahren und wieder gemessen. Dann nach 2 Stunden konnte es endlich eingetragen werden.

Frage mich nur, für was braucht man eigentlich die Prüfunterlagen, wenn dann nochmal so genau kontrolliert wird, also alles in allem, dachte echt hätte ich es sein lassen, denn auf so einen Schxxss hatte ich echt keinen Bock.

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp

Hi, also ich habe mir gerade vor kurzem das Billstein B16 einbauen lassen, kann nur sagen bin froh dass ich das genommen habe, denn auf Härte 3 ( die ist von 1-10 verstellbar ) habe ich den gleichen Fahrkomfort wie bei meinem normalen Edition 30 Fahrwerk und Tief liegt er auch so wie Du es suchst, ohne Arbeiten an Kotflügeln oder so, das wollte ich auch nicht.

Ebenfalls war mir auch wichtig, dass ich noch auf Bordstein und in ein Parkhaus fahren kann, denn soll zwar optisch was hergeben, aber trotzdem auch noch Alltags tauglich sein. Was bringt es mir wenn ich mit dem Spoiler an einem Schotterstein hängen bleibe der vor mir von LKW fällt, frage mich da bei manchen was macht das für einen Sinn.

Außerdem soweit ich jetzt aus Unterlagen entnommen habe, sind 11 cm von Boden bis Spoiler auch bei TÜV Vorschrift, aber wie gesagt habe ich nur gelesen, kann natürlich auch Ausnahmen geben, das weiss ich nicht.

Und wenn ich dann noch sehe, welch ein Umstand und Akt beim TÜV, dann vergeht einem im nach hinein die Lust am Einbau. Erst hingefahren kein Ing. da und normaler Prüfer kann es nicht abnehmen und eintragen, also neuer Termin wenn Ing. da ist. Dieser dann konnte es auch nicht abnehmen, da er dort keine Teststrecke hat und das Auto auf Teststrecke fahren muss.

Dann hat es mir schon gereicht, bin dann zu anderer großen TÜV Stelle und hier war dann auch Ing. da und auch Möglichkeit zum fahren. Dann erstmal alles so auf Bühne geprüft, jede einzelne Feder sogar mit Spiegel kontrolliert ob die Nummern stimmen die in den Papieren steht ( scheinbar gibt es einige die sich einen Dämpfer mit richtiger Nummer einbauen und die anderen dann selber anfertigen, so hatte ich den Eindruck weil er jeden genau prüfte. Fand das echt lächerlich zumal man ja ein Set kauft ). Dann gemessen wie die Weltmeister, danach Kofferraum voll mit schweren Sandsäcken beladen und mit dem Auto gefahren und wieder gemessen. Dann nach 2 Stunden konnte es endlich eingetragen werden.

Frage mich nur, für was braucht man eigentlich die Prüfunterlagen, wenn dann nochmal so genau kontrolliert wird, also alles in allem, dachte echt hätte ich es sein lassen, denn auf so einen Schxxss hatte ich echt keinen Bock.

Nunja, dass der Prüfer die Nummern auf den Federn guckt ist doch normal. Das hat ja nix mit nem Set zu tun. Du könntest ja theoretisch alles eingebaut haben. Das muss der schon prüfen.

Mit den 11cm hab ich keine Ahnung, aber meiner war bei der Eintragung Arschtief, 8mm Restgewinde. Die Winterreifen standen ein bisschen im Radkasten. Eintragung kein Problem. Er hat lediglich das Gewinde nachgemessen, ob die Maße laut Gutachten stimmen.

Aber ein Bilstein, dass so weit runter geht? Ich denke, die gehen nur 5 cm runter? Und da wäre der Reifen aber definitiv nicht bündig mit dem Radhaus. Oder hast du was verändern lassen?

Von der Performance her ist das h&r Monotube top. Man muss es ja nicht komplett runter drehen. Dann kann man auch alltagstauglich fahren, das ist ja der Sinn an einem Gewinde.

am 28. April 2010 um 10:35

Hallo... Ich habe das KW Version 1 drunter,und bin sehr zufrieden. Habe noch nungefär 2cm Restgewinde...

Hi GTI-V-Pi

nun Du schreibst man kann es ja runterdrehen, dafür hat man ja Gewindefahrwerk. Nun das ist einerseits richtig, aber da muss man sich auch drüber im klaren sein, dass dann die Spur neu vermessen werden muss und dass dann die Betriebserlaubnis erlöscht. Diese ist nur gültig, wie es abgenommen wurde, aber nicht mehr wenn Du was verdrehst.

Das heisst, im Falle eines schwer wiegenden Unfalls, auch wenn Du nicht schuldig bist, wirst Du nachdem Gutachter die Fahrzeuge untersucht haben der schuldige sein wenn Du was ohne neue TÜV Prüfung verändert hast. Ok, man kann das Risiko eingeben, aber ich hätte da keinen Bock wegen so was mein Leben lang zahlen zu müssen.

Dann zu dem Billstein, also erst hatten wir es auf die Werte wie das Zulassungsteil vorgibt, aber da es mir nicht niedrig genug war und auch noch was ging, haben wir es so tief gemacht, dass die Kotflügelkante bündig mit den Reifen ist und gab auch kein Problem beim TÜV. Habe 18" Bereifung und so weit ich mich erinnere war das Maß zwischen Reifenmitte und Unterkante Kotflügel 32 cm.

Aber kann auch mal Foto machen wenn es Dich interessiert

am 28. April 2010 um 14:00

Zitat:

Original geschrieben von GTITyp

Hi GTI-V-Pi

nun Du schreibst man kann es ja runterdrehen, dafür hat man ja Gewindefahrwerk. Nun das ist einerseits richtig, aber da muss man sich auch drüber im klaren sein, dass dann die Spur neu vermessen werden muss und dass dann die Betriebserlaubnis erlöscht. Diese ist nur gültig, wie es abgenommen wurde, aber nicht mehr wenn Du was verdrehst.

Das heisst, im Falle eines schwer wiegenden Unfalls, auch wenn Du nicht schuldig bist, wirst Du nachdem Gutachter die Fahrzeuge untersucht haben der schuldige sein wenn Du was ohne neue TÜV Prüfung verändert hast. Ok, man kann das Risiko eingeben, aber ich hätte da keinen Bock wegen so was mein Leben lang zahlen zu müssen.

Dann zu dem Billstein, also erst hatten wir es auf die Werte wie das Zulassungsteil vorgibt, aber da es mir nicht niedrig genug war und auch noch was ging, haben wir es so tief gemacht, dass die Kotflügelkante bündig mit den Reifen ist und gab auch kein Problem beim TÜV. Habe 18" Bereifung und so weit ich mich erinnere war das Maß zwischen Reifenmitte und Unterkante Kotflügel 32 cm.

Aber kann auch mal Foto machen wenn es Dich interessiert

Hallo,kann dem nur beistimmen.... Bei meinem Auto wurde es auch so eingetragen( allerdings in der Schweiz)..Gemessen wurde Radmitte - Kotflügelrand---Vorne:325mm,hinten 327mm...In dieser Höhe ist er noch angenehm zu fahren und vorallem alltagstauglich.

Das mit dem Gewinde hab ich so gemeint, dass man es nach Belieben einstellen kann, wie jeder es braucht. Der eine tief, der andere nur einige cm. Danach zum Eintragen und gut ist. So hab ich das gemeint. ;)

Ich habe mein Fahrwerk ja mit tiefster Tüvstellung eingetragen. Momentan habe ich es 3 cm höher als damals. Deshalb muss ich es aber nicht neu eintragen, solange ich im Tüvbereich bleibe, der im Gutachten steht. Da habe ich extra nachgefragt. Nur wenn du im Gegensatz dazu tiefer drehst, als du eingetragen hast, musst du nochmal hin.

Nee das ist doch super wenn dein Bilstein so weit runter kommt. Hatte selber eins im A3. Vom Fahren war das Hammer, jedoch war bei 5cm und reichlich Platz im Kotflügel Schicht im Schacht.

Es sagen ja immer alle, dass man den Reifen nicht bündig damit bekommt. Aber wenn es bei dir so ist, wäre ich auch froh. Ist schließlich gut das Fahrwerk.

Zitat:

Original geschrieben von GTI-V-Pi

.........

Ich habe mein Fahrwerk ja mit tiefster Tüvstellung eingetragen. Momentan habe ich es 3 cm höher als damals. Deshalb muss ich es aber nicht neu eintragen, solange ich im Tüvbereich bleibe, der im Gutachten steht. Da habe ich extra nachgefragt. Nur wenn du im Gegensatz dazu tiefer drehst, als du eingetragen hast, musst du nochmal hin.

......

Hallo, super Info! :D (für mich)

 

Und ist das definitiv so?

Also 100%ig?

 

Letztens war schon mal so nen Thread, da habe ich aber nicht mehr nachgefragt, weil dann jeder was anderes dazu meinte...

...

 

Erledigt... :D PN dazu bekommen! xD

 

Dankeeeee, sehr lieb! :D

 

am 28. April 2010 um 14:26

normalerweise ändert sich aber bei jeder höhenverstellung auch die achsgeometrie (sturz etc...)

kann mir nicht vorstellen, dass das FW überhaupt nach der abnahme in der höhe verstellt werden kann!

bei meiner eintragung hab ich den prüfer leider nicht gefragt, er hat aber das restgewinde nachgemessen und so in die papiere eingetragen!

Zitat:

Original geschrieben von Fox906bg

normalerweise ändert sich aber bei jeder höhenverstellung auch die achsgeometrie (sturz etc...)

kann mir nicht vorstellen, dass das FW überhaupt nach der abnahme in der höhe verstellt werden kann!

bei meiner eintragung hab ich den prüfer leider nicht gefragt, er hat aber das restgewinde nachgemessen und so in die papiere eingetragen!

.

 

Jepp, es scheint leider so zu sein! :)

 

Gerade wegem "Sturz"...

:o Was auch immer das sein mag!

 

Das muss man dann neu einstellen lassen und dann wieder zum Tüv eintragen lassen.

Themenstarteram 28. April 2010 um 14:32

@GTI-V-PI

hast du vielleicht noch das ein oder andere bild von deinem wie er momentan aussieht? Bist du noch im eigetragenen einstellbereich wennn du ihn so tief hast?

 

Oder hat sonst noch einer ein bild mit der normalen version?

am 28. April 2010 um 14:36

Zitat:

Original geschrieben von Shashi_VWfreak

 

Gerade wegem "Sturz"...

:o Was auch immer das sein mag!

so, ich bin mal faul: :D

http://de.wikipedia.org/wiki/Radsturz

Zitat:

Original geschrieben von Shashi_VWfreak

Zitat:

Original geschrieben von Fox906bg

normalerweise ändert sich aber bei jeder höhenverstellung auch die achsgeometrie (sturz etc...)

kann mir nicht vorstellen, dass das FW überhaupt nach der abnahme in der höhe verstellt werden kann!

bei meiner eintragung hab ich den prüfer leider nicht gefragt, er hat aber das restgewinde nachgemessen und so in die papiere eingetragen!

.

Jepp, es scheint leider so zu sein! :)

Gerade wegem "Sturz"...

:o Was auch immer das sein mag!

Das muss man dann neu einstellen lassen und dann wieder zum Tüv eintragen lassen.

Bist du dir da sicher mit dem eintragen? zu mir hat der komische kerl vom tüv gesagt, dass ich es höher drehen könnte, solange ich im tüvbereich bleibe. stimmt das also nicht? vielleicht wissen das ja noch andere.

mit der achsvermessung ist mir schon klar.

Danke Fox.... *auf Stirn patsch*

 

:D Aber wozu sowas! :D Ich brauch das nicht!

 

@ GTI-V-Pi...

 

Laut dem PN-Verfasser (der sich vielleicht dazu gleich meldet^^) kann man das schon machen, aber man muss dann den Sturz wieder komplett neu einstellen lassen...

 

Die Papiere dazu müssen dann auch immer mitgeführt werden...

Deine Antwort
Ähnliche Themen