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  7. H7 --> LED legal mit E Prüfnummer zum Nachrüsten?!? Was meint ihr dazu????

H7 --> LED legal mit E Prüfnummer zum Nachrüsten?!? Was meint ihr dazu????

47 Antworten
Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 14. Dezember 2013 um 1:11

H7 LED KIT in der Bucht

Hm ..... was meint ihr?

Klingt doch irgentwie zu schön um war/legal zu sein oder :/

Beste Antwort im Thema

Hi,

nach dem sehr ausführlichen Statement von Alpha gegen die aktuelle und keineswegs mehr neue oder gar unerprobte/unzuverlässige Beleuchtungstechnologie "LED", möchte ich mit dieser recht negativ und teils erzkonservativ anmutenden Argumentation brechen.

Steuergeräte:

- korrekt, eine automatische Überwachung bei Nachrüstlösungen ist somit nicht möglich

- ein unbemerkter Ausfall bei frontseitigen Scheinwerfern? unrealistisch / unglaubwürdig

- bei rückseitigen / seitlichen Beleuchtungen ist die Detektion von Ausfällen allerdings wichtig

Leuchtmittel:

- Halogen hat im Vergleich zu Xenon + LED teils deutlich weniger Lumen

- selbst bei annähernd ähnlicher Lumenleistung kommt bei herkömmlichen Glühbirnen die ungleichmäßige und mit starken Randabfall belastete Leuchtcharakteristik hinzu

- Farbtemperatur: bei Glühlampen verfälscht der hohe Rot und geringe / teils fehlende Blau-Anteil die Wahrnehmung der Umgebung = führt zu erhöhter Ermüdung des Fahrers und verschlechteter Wahrnehmung von Objekten / Personen und insbesondere Haarwild am Straßenrand

- Lebensdauer: 1.000 bis max. 5000 h (Extra-Longlife-Birnen) für Glühlampen, 20.000 - 50.000 h für Xeonon + LED

- Energieverbrauch: 55W pro Glühlampe, 35 W pro Xenon-Brennder, 8-15 W pro LED-Einheit (allerdings bei Einsatz von Lastwiderständen entfällt der Vorteil - besser: sog. Kaltabfrage des Steuergerätes deaktivieren - kann fast jede Vetragswerkstatt)

- nachteilig ist aktuell die große Menge an unprofessionell hergestellten / entwickelten und i.d.R. nicht ausreichend geprüften Leuchtmitteln speziell für den Einsatz in Fahrzeugen und somit vielen Problemen technischer (Radiostörungen, Fehlermeldungen der Steuergeräte) und gesetzlicher Natür (Verlust der ABE)

- hochqualitative LED-Leuchtmittel sind bereits verfügbar, aber überwiegend als reine Scheinwerfer-Lösungen in Neufahrzeugen und nur zum kleinen Teil als Nachrüstlösungen (hier wächst das Angebot von Monat zu Monat)

Es sprechen - bei geprüften und gesetzlich zugelassenen - LED-Leuchtmitteln mehr Punkte dafür, als dagegen. Wer wirklich ernsthaft Glühbirnen für das beste Leuchtmittel propagiert, verschließt sich den aktuellen Anforderungen und technischen Gegebenheiten und ignoriert die seit längerem von ADAC & Co. monierten Probleme der Ermüdungsgefahr und schlechten Sicht mit Glühbirnen.

Viele Grüße,

Chris

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Hört sich zwar nett an, aber wie man auf den Bildern gut sehen kann, sitzen die LEDs ja nur unten und oben. Das heißt der Spiegel kann gar nicht normal arbeiten und ausstrahlen wie bei einer normalen Lampe, die ja in alle Richtungen Licht ausgibt.

Klingt eigentlich sehr gut und sieht auch gut aus, finde wichtig das nichts unter der Haube rumliegt, das scheint ja nicht so... Allerdings konnte ich lesen, das es Zugelassen ist in StVzo...! DAS glaube ich nämlich leider nicht, gesehen habe ich nichts davon oder habe ich es überlesen?

Ich finde LED übrigens sehr geil, zu Hause habe ich schon fast alles Umgerüstet, wenn man ein wenig die Lumenzahl beachtet hat man auch vernünftiges Licht...

Frank

Bischen auf der Seite gesurft und wenn man den Link Rechtliche Hinweise anclickt, findet man unter anderen diesen Satz...

Wir bieten die System ohne gesetzlich zugesicherte Zulassungsfähigkeit feil, da wir als gewerblicher Händler ordnungsgemäß handeln wollen und dies hiermit auch tun. Somit sind die Systeme ausschliesslich für die Verwendung ausserhalb des Bereiches der StvZo., zu Motorsportzwecken, Showzwecken, privaten Verwendung auf geschlossenen Veranstaltungen ausserhalb der Stvo ( FZV), den Export in Drittländer o.ä. bestimmt . Ob und in ggf. welchem Umfang z.b. eine Einzelabnahme möglich ist, entzieht sich unserer Kenntniss, daher verkaufen wir alle Produkte auf dieser Webseite ohne Zusicherung der Zulassungsfähigkeit. Es empfiehlt sich vor dem Einbau Kontakt zu Ihrer nächsten Prüfstelle aufzunehmen ob und ggf. in welchem Umfang das System verbaut werden darf, vielleicht auf dem Wege der Einzelabnahme, oder unter bestimmten Vorraussetzungen.

Somit hat sich das leider schon erledigt, bischen Betrug ist es auch, die ganzen E-Prüfzeichen und Iso-Normen vorschieben in der Hoffnung, die Leute fallen darauf rein...

Frank

Zitat:

Original geschrieben von Xenox.AFL

Klingt eigentlich sehr gut und sieht auch gut aus, finde wichtig das nichts unter der Haube rumliegt, das scheint ja nicht so... Allerdings konnte ich lesen, das es Zugelassen ist in StVzo...! DAS glaube ich nämlich leider nicht, gesehen habe ich nichts davon oder habe ich es überlesen?

Ich finde LED übrigens sehr geil, zu Hause habe ich schon fast alles Umgerüstet, wenn man ein wenig die Lumenzahl beachtet hat man auch vernünftiges Licht...

Frank

guckst du hier:

http://carled24.de/.../?...

btw: wieso schreibt der eine was völlig anderes als der andere? :confused: schon merkwürdig

Es reicht mir, in dieser Anzeige die Vergleichsbilder der Straße zu sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Es reicht mir, in dieser Anzeige die Vergleichsbilder der Straße zu sehen.

um zu welchen Entschluss zu kommen?

Mit der LED-Lampe wird sogar der ganze Himmel aufgehellt! Ob der PC-Lüfter am hinteren Ende eine solide Kühllösung ist, muss der Käufer entscheiden.

Zitat:

Original geschrieben von fhMemo

Zitat:

Original geschrieben von Suiwababbial

Es reicht mir, in dieser Anzeige die Vergleichsbilder der Straße zu sehen.

um zu welchen Entschluss zu kommen?

Dass die Person, die diese Bilder bearbeitet hat, keine tiefgreifenden Kenntnisse im Umgang mit Grafikprogrammen hat. Damit erledigt sich für mich jede weitere technische Prüfung.

Der Papst-Lüfter ist auch grandios.

Last but not least ist es mir nicht gelungen den Verkäufer (auf die Schnelle) zu verifizieren. Ich weiß ergo gar nicht, ob der Verkäufer nicht mein benachbartes China-Restaurant ist.

"Keine China-Fertigung" - Ich weiß, das Zeugs wird in der Schweiz auf den Bergen zusammen gelötet.

Hallo zusammen,

die Erwähnung der E-Kennzeichnung ist wahrhaftig Bauernfängerei. Da wird E13 geschrieben, was zunächst nur bedeutet, dass in Luxemburg eine Genehmigung gemäß einer ECE-Regelung erteilt wurde. Um welche dieser vielen Regelungen es sich handelt, wird verschwiegen. Man könnte es dem Genehmigungszeichen entnehmen, aber auch das wird nicht erwähnt oder im Bild gezeigt.

Wofür die Genehmigung erteilt wurde, erkennt man aus der Formulierung E13 EMV / EMC Zertifikat. Das betrifft lediglich die elektromagnetische Verträglichkeit (electro-magnetic compatibility). Es wäre somit eine Genehmigung nach ECE-Regelung 10, mit der die Störungsfreiheit gegenüber anderen elektrischen oder elektronischen Geräten bescheinigt wird, nicht jedoch die Eignung als Leuchtmittel gemäß ECE-Regelung 37. Da sich letztere Regelung nur auf Glühlampen bezieht und deren Bezeichnungen auch festlegt, darf z.B. H7 gar nicht als Bezeichnung bei LED-Leuchtmitteln verwendet werden.

Ganz nebenbei: eine CE-Kennzeichnung ist kaum vertrauenswürdig, da es sich die Hersteller selbst verleihen können. Technische Eignung kann daraus nicht entnommen werden.

Auch das eBay-Angebot enthält ganz unten das Kleingedruckte:

Zitat:

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Prüfstelle, unter welchen Vorraussetzungen Ihrem Fahrzeug eine Betriebserlaubnis mit LED-Licht erteilt wird. Grundsätzlich bieten wir Ihnen die LED Systeme zur Verwendung außerhalb des Geltungsbereiches der Stvzo an, oder zur Nutzung / Export in Drittländer, zu Showzwecken, oder für Events, Treffen, etc. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, das der Betrieb innerhalb Deutschlands vom Kraftfahrtbundesamt im Geltungsbereich der Stvzo untersagt ist, und mit einem Bussgeld sowie Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister geahndet werden kann, sollte eine Umrüstung eines Halogenscheinwerfers mit einer nicht genehmigten Lichtquelle erfolgen.

.

Gruß

Alpha Lyrae

Auch ich bin skeptisch, aber zum Lieferumfang des Anbieters gehört nach seiner Aussage ein E13 Zertifikat. Es sollte geprüft werden, wie dieses Zertifikat aussieht und was es beinhaltet. Luxemburg ist bekannt dafür, die ECE Prüfbedingungen teilweise sehr lax zu handhaben, so dass es tatsächlich eine offizielle E13 Freigabe geben könnte. Es erschliesst sich mir allerdings nicht, warum unsere StVo bei LED-Leuchtmitteln an Kraftfahrzeugen so rückständig ist. Z. B. die LED Lampen für Rück- und Bremslicht, Rückfahrlicht und Blinklicht sind heller als die normalen Lampen, Einschalt- und Blinkfrequenz ist um einige Millisekunden schneller und die Lebensdauer/Zuverlässigkeit ist bedeutend besser. Wenn denn die Fahrzeugelektronik die LED-Lampen duldet.

Zitat:

Original geschrieben von blumenzuechter

Auch ich bin skeptisch, aber zum Lieferumfang des Anbieters gehört nach seiner Aussage ein E13 Zertifikat. Es sollte geprüft werden, wie dieses Zertifikat aussieht und was es beinhaltet.

:confused: Habe ich etwas versäumt? Hatte nicht Alpha Lyrae gerade oben Näheres dazu eingelassen? :confused:

Typischer Bauernfänger-Artikel.

Kauft lieber ein Auto mit LED ab Werk, also z.B. einen Prius :D, oder eben Xenon, das ist genauso gut.

Zitat:

Original geschrieben von blumenzuechter

Es erschliesst sich mir allerdings nicht, warum unsere StVo bei LED-Leuchtmitteln an Kraftfahrzeugen so rückständig ist. Z. B. die LED Lampen für Rück- und Bremslicht, Rückfahrlicht und Blinklicht sind heller als die normalen Lampen, Einschalt- und Blinkfrequenz ist um einige Millisekunden schneller und die Lebensdauer/Zuverlässigkeit ist bedeutend besser. Wenn denn die Fahrzeugelektronik die LED-Lampen duldet.

Die Vorteile von LED-Leuchtmitteln sind unbestritten. Solche Leuchtmittel finden wir heute aber nur im Rahmen von EG-Fahrzeugzulassungen und manchmal bei Zubehörteilen, jeweils als komplette Leuchteneinheit.

Dadurch entsteht sogar ein Nachteil.

Die LEDs in solchen Leuchten lassen sich nur schwer selbst austauschen, wenn überhaupt. So kann ein LED-Ausfall sehr teuer werden.

Die erwähnte Rückständigkeit vermag ich nicht zu erkennen. LED-Leuchten sind auch nicht unbedingt heller. Übrigens gibt es keine "Einschaltfrequenz" und auch die "Blinkfrequenz" (1-2Hz) ist unabhängig vom Leuchtmittel.

Eine legale Möglichkeit, vorgesehene Glühlampen durch LED-Leuchtmittel zu ersetzen, gibt es nach wie vor nicht.

Wer dennoch denkt, das machen zu müssen, verliert damit die Zulassung des Fahrzeugs zum Straßenverkehr sowie den Versicherungsschutz. Ist es das wert? Wohl nicht.

Und klar, mit LEDs statt Glühlampen funktioniert die Lampenausfallkontrolle nicht mehr gut. Möglich, dass diese Leuchtmittel dem Steuergerät mit einem Lastwiderstand vorgaukeln können, dass es sich um eine Glühlampe handelt. Schade nur, dass der Lastwiderstand erhalten bleibt, auch wenn sich die LEDs verabschiedet haben. So bemerkt man den Ausfall nicht mehr.

Modernere Lampensteuergeräte fallen auf solche Umrüstungen aber nicht mehr herein, sie können auch die Kennlinien von angeschlossenen Leuchtmitteln bewerten.

Fazit:

Vergesst unzulässige LED-Leuchtmittel und rennt nicht einer sehr fragwürdigen Mode nach!

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Die StVO regelt nicht die Zulassung von Fahrzeugen, sondern StVZO und FZV.

Danke für die Klarstellung. Stimme Dir voll und ganz zu.

Mit "Einschaltfrequenz" habe ich mich vielleicht falsch ausgedrückt. Der Glühfaden einer normalen Birne braucht einige Millisekunden, um warm zu werden und die Leuchtkraft zu entwickeln. Das ist bei LED Lampen nicht der Fall. Beispiel: der VW Golf plus mit seinen LED Blinkern, die deutlich heller und kräftiger blinken als die konventionellen VW Blinker.

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