Hab ein A4 Avant Jahreswagen gekauft, fühl mich veräppelt
Hallo,
Ich hab mir letztes Wochenende diesen A4 Avant gekauft:
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=l42zu3x1ymew
Ich bin nur kurz probegefahren und hab das Auto danach noch ca. ne halbe Stunde begutachtet und anschließend gekauft.
Am Samstag werd ich es abholen.
laut Fahrzeugbeschreibung des Anbieters ist folgende Klimaanlage verbaut:
"Digitale Komfortklimatisierungsautomatik dreizonig mit Umluftautomatik und elekt. Zuheizer,"
hab bei myaudi nachgeschaut und festgestellt das keine 3-Zonen Klimaanlage eingebaut ist.
hab danach die Fotos nochmals auf Autoscout24 angeschaut dabei fiel mir das gleiche auf, daß da keine
"3-Zonen Komfortklimaautomatik",
sondern nur eine einfache "klimaautomatik" verbaut ist.
Im Kaufvertrag steht drin: "Sonderausstattung, Zubehör ist wie besichtigt und probegefahren." also Pech gehabt oder wie?
am Samstag werd ich ihn abholen und werd dann mal den Verkäufer drauf ansprechen.
Dann werd ich auch gleich mal schauen ob die anderen Sache wie:
Tempomat, Servotronic, Ablagepaket, Lichtpaket, Licht- und Regensensoren eingebaut sind.
Weiß vielleicht jemand wie ich das große Navi vom kleinen unterscheiden kann.
Danke für eure Meinung.
Heiko
Beste Antwort im Thema
Mich würd ja mal interessieren wie die Geschichte nun ausgegangen ist...
Gruß
Ähnliche Themen
91 Antworten
Du hast ja 14 tage Rückgaberecht und daher ist das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen. Ärgerlich ist das gewiss, aber dadurch kannst du den Preis noch mal drücken. Das grosse Navi kannst du durch den Joystik auf dem MMI-Knopf erkennen. Viel Glück und spass bei deinem Neuen
mal abgesehen davon, dass die den Wagen ziemlich "lautstark" anpreisen (was bei mir schon alle Alarmglocken angehen lässt)..
was soll dieser Unfug mit dem "Zuheizer" bei der 3-Zonen-Klima??
Ist doch kein Diesel, sondern ein Benziner, Standheizung meinen die doch wohl nicht
tja, könnt schwierig werden bei dem Passus, vielleicht mal andeuten, dass du "n guten Anwalt in Autorechtsfragen kennst..", muss ja nicht stimmen, aber vielleicht kannst du dann beim Preis noch was raushandeln.
14 Tage Rückgaberecht? Der ist gut!
Hat er natürlich nicht, da er den Fahrzeugkauf ja nicht per Fernabsatz abgewickelt hat.
Da bleibt nur der Gang zum Anwalt. Stichwort: Arglistige Täuschung.
Zitat:
Original geschrieben von Spike S-Line
14 Tage Rückgaberecht? Der ist gut!
Hat er natürlich nicht, da er den Fahrzeugkauf ja nicht per Fernabsatz abgewickelt hat.
Da bleibt nur der Gang zum Anwalt. Stichwort: Arglistige Täuschung.
Okay... hast recht. Hab es selber noch mal nachgelesen. Sorry. :-)
Das Ablagepaket scheint auch nicht drin zu sein u.a. erkennbar am abschließbaren Handschuhfach und den Netzen an den Lehnen der Vordersitze.
Zitat:
Original geschrieben von mr69
Dann werd ich auch gleich mal schauen ob die anderen Sache wie:
Tempomat, Servotronic, Ablagepaket, Lichtpaket, Licht- und Regensensoren eingebaut sind.
Weiß vielleicht jemand wie ich das große Navi vom kleinen unterscheiden kann.
Danke für eure Meinung.
Heiko
Selber Schuld . Hat man dir die Augen verbunden bei der Autobesichtigung
Häst du mal lieber jemanden mitgenommen der sich mit Autokauf auskennt.
RC
"NEUWERTIG UND TOP AUSGESTATTET !!, - F E S T P R E I S - - -INZAHLUNGNAHME UND FINANZIERUNG FREIBLEIBEND MÖGLICH - -ZWISCHENVERKAUF UND IRRTÜMER VORBEHALTEN"
Siehe letzte Zeilen im Verkaufsinserat. Damit wird er Dir dann kommen, es sei ein Irrtum. Auf der HP des Händlers hat es jede Menge Audi's, man könnte so auch davon ausgehen, dass er "das Produkt" im Detail kennt und er sich auf die Marke spezialisiert hat.
Aber freue dich doch über das wirklich schöne Auto.
Zitat:
Original geschrieben von SERC 10
Selber Schuld . Hat man dir die Augen verbunden bei der Autobesichtigung
Häst du mal lieber jemanden mitgenommen der sich mit Autokauf auskennt.
Du bist ja ein ganz netter. Dass da jemand was anderes verkauft als er in der Anzeige behauptet ist dann also OK oder was? Man, man man. Hier gibt es doch nur zwei Interpretationen: Versehen (also Irrtum des Verkäufers) oder vorsätzliche Falschinformation (Betrug durch den Verkäufer). In ersterem Fall kann man sich vermutlich prima gütlich einigen (Nachlass oder Rückwandlung), letzteres gehört eigentlich vor den Kadi. Aber ach, nein, der Käufer ist natürlich selber schuld, wenn er den schriftlichen Vorabinformationen irgendeinen Wert beimisst, Moral ist für Anfänger und überhaupt gehören Leute unter Deinem Niveau gnadenlos ausgenutzt...
PS: ich würde mal höflich nachfragen, was das soll und wenn der Verkäufer einen auf stur macht einen Anwalt fragen. Zumindest die erste Beratung ist oft gar nicht so teuer. Es sei denn, es ist Dir egal und die Karte war "hinreichend" billig.
14 Tage Rückgaberecht - Leider nur, wenn das Fernabsatzgesetz greift - hier nicht!
Zitat:
"Digitale Komfortklimatisierungsautomatik dreizonig mit Umluftautomatik und elekt. Zuheizer,"
ist leider Schwachsinn, weil die normale Klimaautomatik verbaut ist.
Zitat:
Im Kaufvertrag steht drin: "Sonderausstattung, Zubehör ist wie besichtigt und probegefahren." also Pech gehabt oder wie?
leider ja
Tempomat: hat er
Servotronic: siehst Du by "my audi", oder merkt man beim fahren
Ablagenpaket: hat er nicht [Netze an der Fahrer- und Beifahrerlehne, abschließbares Handschuhfach, Fächer unter den Vordersitzen]
Lichtpaket: hat er beleuchtete Spiegel in den Sonnenblenden, ist das Handschuhfach beleuchtet?
Licht/Regensensor: ist am Lichtschalter die Position "AUTO" vorhanden?
Navi: das MMI Plus ist verbaut, sieht man am "Knopf" und die Sprachbedienung geht mit ganzen Wörtern, statt Buchstabieren.
Nichts desto trotz kannst Du vom Kaufvertrag zurück treten, weil Fahrzeug nicht wie (im Internet) angepriesen ist. Wenn Du ihn definitiv nicht haben willst würde ich aber anders rangehen, und nicht gleich mit dem Anwalt drohen.
schonmal informiert ob es sich um einen Mietwagen handelt?
bei dem BJ und der Kilometerleistung, sehr verdächtig!!!
Ich kann nur bestätigen, dass es bei solchen Nummern sogut wie immer nutzt, wenn man den Anwalt (ob vorhanden oder nicht) höflich andeutet:
"Ich habe mich bereits bei meinem Rechtsbeistand erkundigt, welcher mich informiert hat, Sie zu bitten... ... da ansonsten weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen"
Zitat:
Original geschrieben von freaked1
... da ansonsten weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen"
das Ihr Ösis Euch immer zanken wollt....
Es geht auch ohne
Zitat:
Original geschrieben von Spochtback
Zitat:
Original geschrieben von freaked1
... da ansonsten weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden müssen"
das Ihr Ösis Euch immer zanken wollt....
Es geht auch ohne
hängt von der Gegenseite ab. Wenn man sich den ziemlich "jahrmarktsmäßig aufgemotzten" Text anschaut, hätt ich so meine Zweifel, ob die sich ohne entschiedenes Auftreten zum Einlenken bewegen lassen. Ich hätte da von vornherein die Finger von gelassen.
Zitat:
Original geschrieben von matkohl
schonmal informiert ob es sich um einen Mietwagen handelt?
bei dem BJ und der Kilometerleistung, sehr verdächtig!!!
wird ein ex-Mieter sein, ja. Feser kauft gerne die flotten von den großen autovermietern auf und verkauft die dann. aber ganz ehrlich...ja und? habe meinen A4 auch als ex-mietfahrzeug beim Feser in Schwabach gekauft. der wagen fährt ohne Probleme.und bei 2 Jahren neuwagengarantie geht man absolut kein Risiko ein.sollte was mit dem Wagen nicht stimmen,treten Fehler auf jeden Fall in diesem Zeitraum auf.der Wagen wird ja genutzt.
also haltet mal den Ball flach mit diesem "ui,ein ex-Mieter! bloß die Finger davon lassen"
das einzige,was der Händler wirklich machen muss ist, den wagen als ex-Mietfahrzeug im Inserat auszuweisen. oder bei der Nachfrage des Kunden darauf hinweisen...