ForumE60 & E61
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E60 & E61
  7. Hab' ich mir einen Unfallwagen gekauft??

Hab' ich mir einen Unfallwagen gekauft??

Themenstarteram 16. Juni 2009 um 11:25

Hallo, liebe BMW-Gemeinde!

Bräuchte mal euren Rat bzw. Meinung...

Habe mir letztes Jahr im September eine 525dA E61 gebraucht zugelegt (EZ 01.09.2005), hatte zu diesem Zeitpunkt 58.000km und laut Händler "unfallfrei". Das war meine Grundbedingung, wollte keinen Wagen mit Unfallhistorie haben.

Über eine NL in meiner Nähe habe ich Einblick in die "Werkstatthistorie" meines 5ers erhalten und bin seitdem sehr verunsichert. Der Wagen war mit gerade einmal 6.000km zur Reparatur in einer NL, ersetzt wurde Dachaußenhaut (Blechteil, geschweißt), diverse Lackkorrekturen an den Seitenwänden, Verkleidung Panoramadach, Scheiben Seite und Frontscheibe, das Auto hat 14Tage in der Werkstatt gestanden.

Etwa 25.000km später kam dann noch ein Heckschaden dazu, wobei hier nur die Stoßstange augetauscht wurde, keine Schweißarbeiten oder sonstiges.

Über den offiziellen Weg habe ich leider von BMW noch nichts bekommen, die sehr nette Service-Hotline hat mir aber versprochen, ein Statement zu schicken. Ich habe heute abend einen Termin bei einem Rechtsanwalt zur ersten Beratung, bin mal gespannt.

Ich hatte bisher so viele Kleinigkeiten an dem Auto, dass mir ein verheimlichter Unfallschaden eigentlich gerade recht käme. Mein Händler hat mir gesagt, der Schaden rührt von einem Fahrradtransport her, da wäre es normal, dass ein Blech neu eingesetzt wird, wäre aber noch lange kein Unfallschaden - klar, er möchte das Auto auf keinen Fall zurücknehmen.

Was ratet ihr mir? Hab' ich überhaupt eine Chance? Kann ich das Auto guten Gewissens an Privat verkaufen? Muss ich den Käufer informieren?

Vielen Dank schonmal,

Rookie.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Arikus83

laut gesetzlicher Regelung ist ein Auto ein Unfallwagen, sobald ein Karosserieteil getauscht wird.

Quelle:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht_912017.html

Zitate:

Zitat:

Original geschrieben von Arikus83

Zitat:

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Wobei ganz schlüssig sind sie da bei dem Artikel auch nicht....

Eine durch Rost getauschte Motorhaube, ist kein Unfallschaden, eine großflächige Rep. durch einen Kratzer schon...

Jetzt stelle ich mal die Behauptung auf, dass defakto JEDER Gebrauchtwagen, der beim Aufbereiter war (beseitigung Steinschläge, Kratzer...) eigentlich ein "Unfallwagen" ist.

Was somit die bezeichnung an sich, für mich, ad absurdum führt, weil's dann keinen Unterschied mehr zu einen "richtigen" Unfallwagen der z.b. auf der Richtbank war, gibt...

Außerdem kenn ich keine Vertragswerkstätte, die eine Stoßstange ausrichtet, wenn's ein Versicherungsschaden ist egal ob's nötig wäre oder nicht...

24 weitere Antworten
Ähnliche Themen
24 Antworten

Hallo,

die angesprochenen Beschädigungen und Reparaturen aus dem ersten Unfall erfüllen auf jeden Fall das Kriterium "Unfallwagen". Der Tausch der Stoßstange eher weniger, es sei denn, damals ist mehr kaputt gegangen.

Grüße

Kai

Wenn das alles stimmt dann ist es ein "Unfallwagen". Ab zum Anwalt und auf Rückabwicklung wegen arglistiger Täuschung klagen. Das ist viel besser als das Fahrzeug an Privat zu verkaufen.

Beim Tausch einer Stoßstange ist das Fahrzeug ein Unfallwagen.

Ist die "Dachaußenhaut" ein tragender Teil?

wenn ja = Unfallwagen

wenn nein kein Unfallwagen (Wobei das schon vorher bekanntgegeben werden sollte, wenn da was gemacht wurde).

Beim Lackieren werden die Anliegenden Teile meist "beilackiert" damit man keinen unterschied sieht, was neu und was alt ist....

Aber am besten wären Fotos vom Schaden um das genau beurteilen zu können. Die wird es sicher irgendwo geben...

z.b. wenn was scharfkantiges auf das Dach fällt (z.b. ein teil eines Dachziegels), so dass man die Delle nicht mehr ausrichten kann (das kann auch nur ein Delle von 5x5cm sein) muss man die Dachaußenhaut tauschen.

Dadurch das ganze Auto als Unfallwagen zu bezeichnen, obwohl er nie in einen Unfall verwickelt war find ich schon heftig. Und gleich arglistige Täuschung zu unterstellen halte ich gelinde gesagt für etwas übertrieben...

just my 2 cent

mfg

Peter

Zitat:

Original geschrieben von HAYES HDX

Beim Tausch einer Stoßstange ist das Fahrzeug ein Unfallwagen.

Das musst Du mir mal genauer erklären....

Bsp. Mit hat ein lustiger Zeitgenosse mit einen Hammer gegen meine Stoßstange geklopft wodurch die Kunststoff-Stoßstange einen riss hat. Dies lasse ich mir dank Kasko beim :) richten. => Der :-) tauscht die Stoßstange.

So wo ist da der Unfall?

mfg

Peter

Themenstarteram 17. Juni 2009 um 7:15

Vielen Dank schonmal für eure Meinungen, das zeigt mir, dass es wohl keine eindeutige Klärung geben kann.

Ich habe mich gestern auch durchgerungen, zum Anwalt zu gehen. Er wird jetzt alles weitere an Infos einfordern, ich bin mal gespannt!

Danke schonmal,

Gruß,

Rookie.

am 17. Juni 2009 um 7:23

laut gesetzlicher Regelung ist ein Auto ein Unfallwagen, sobald ein Karosserieteil getauscht wird.

Quelle:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht_912017.html

Zitate:

Zitat:

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Zitat:

Neuer Lack wegen Kratzern – was heißt das?

Mein Auto wurde mit einem Schlüssel zerkratzt und musste an einer Seite nachlackiert werden. Was heißt das rein rechtlich?

"Das hängt vom Umfang ab. Wenn nur eine Stelle bearbeitet werden muss: kein Unfallauto. Wird die gesamte Seite lackiert: Unfallauto."

Also, selbst wenn kein Teil getausch wurde, sondern nur eine Seite großflächig lackiert wurde, ist das Auto schon ein Unfallfahrzeug.

Dabei ist es egal woher die Kratzer kommen.

 

 

Bei deinem Fahrzeug wurde sogar am Dach geschweißt, es wurde ein neues Blechteil eingearbeitet und es musste dadurch auch zwingend das Dach komplett lackiert werden. Dadurch ist es auf jeden Fall ein Unfallfahrzeug.

 

Der Austausch der Stoßstange bei 25.000km reicht auch schon aus, um dein Fahrzeug zu einem Unfallauto zu machen.

 

PS: Unfallauto darf man nicht immer negativ auffassen. Rein rechtlich ist demnach eine Neu- bzw Umlackierung auch Grund genug für die Bezeichnung Unfallfahrzeug, wobei das eigentlich nur der Wertsteigerung bzw optischen Verbesserung dient.

Zitat:

Original geschrieben von Arikus83

laut gesetzlicher Regelung ist ein Auto ein Unfallwagen, sobald ein Karosserieteil getauscht wird.

Quelle:

http://www.autobild.de/artikel/ratgeber-recht_912017.html

Zitate:

Zitat:

Original geschrieben von Arikus83

Zitat:

Stoßstange eingedrückt – ist das nun ein Unfallwagen?

"Das hängt von der Intensität des Unfalls ab. Lässt sich die Stoßstange einfach richten und lackieren: kein Unfallauto. Ist eine neue Stoßstange erforderlich: Unfallwagen. Den Schaden auf jeden Fall beim Verkauf angeben."

Wobei ganz schlüssig sind sie da bei dem Artikel auch nicht....

Eine durch Rost getauschte Motorhaube, ist kein Unfallschaden, eine großflächige Rep. durch einen Kratzer schon...

Jetzt stelle ich mal die Behauptung auf, dass defakto JEDER Gebrauchtwagen, der beim Aufbereiter war (beseitigung Steinschläge, Kratzer...) eigentlich ein "Unfallwagen" ist.

Was somit die bezeichnung an sich, für mich, ad absurdum führt, weil's dann keinen Unterschied mehr zu einen "richtigen" Unfallwagen der z.b. auf der Richtbank war, gibt...

Außerdem kenn ich keine Vertragswerkstätte, die eine Stoßstange ausrichtet, wenn's ein Versicherungsschaden ist egal ob's nötig wäre oder nicht...

am 17. Juni 2009 um 12:27

Zitat:

Original geschrieben von HAYES HDX

Beim Tausch einer Stoßstange ist das Fahrzeug ein Unfallwagen.</blockquote>

Das musst Du mir mal genauer erklären....

Bsp. Mit hat ein lustiger Zeitgenosse mit einen Hammer gegen meine Stoßstange geklopft wodurch die Kunststoff-Stoßstange einen riss hat. Dies lasse ich mir dank Kasko beim :) richten. => Der :-) tauscht die Stoßstange.

So wo ist da der Unfall?

mfg

Peter

Ja, sehe ich genau so. Mir ist beim Einparken eine Dame hinten an der Stoßstange ganz leicht angeschrammt und hat einen Kratzer von vielleicht 3cm Länge hinterlassen. Fahrzeug war bei BMW und die haben nach Rücksprache mit der Versicherung die gesamte Stoßstange getauscht. Nach der Definition von Hayes HDX wäre meiner damit ein Unfallfahrzeug und ich müsste ihn auch als solches verkaufen. Das kann ich mir einfach nicht vorstellen! Wenn dem aber wirklich so wäre, dann sollte man sich ernsthaft Gedanken darüber machen von der Versicherung nicht nur den Schaden sondern auch eine Wertminderung des Fahrzeugs bezahlen zu lassen. Außerdem wie hier schon erwähnt: Wenn man es so streng auslegt, dann fahren auf unseren Straßen wahrscheinlich zu 99% Unfallfahrzeuge herum.

am 17. Juni 2009 um 21:57

EIn Fahrzeug muss erst dann als Unfallwagen deklariert werden, wenn nicht abschraubbare Teile ersetzt bzw. gerichtet und weiter bearbeitet ( gespachtelt, Lackiert) werden.

Wenn mir jemand vor die Stoßstange fährt, die dann komplett fratze ist und ich eine neue brauche, aber dahinter nichts zu sehen ist (krumm oder ahnliches) dann habe ich keinesfalls einen Unfallwagen.

Die Definition "Unfallwagen" hat nicht zwingend mit einem Verkehrsunfall zu tun. Es muss auch keiner beim Verkauf in den Kaufvertrag "Unfallwagen" schreiben - ABER man sollte alle Schäden (und dazu zählt definitiv der Tausch einer Stoßstange - egal aus welchem Grund) angeben denn so kann sich der Käufer ein genaues Bild von dem Fahrzeug machen. So wird auch eine Rückabwicklung des Kaufes ausgeschlossen. Und zum Thema arglistige Täuschung: Wenn ein gewerblicher Verkäufer ein Fahrzeug im Kaufvertrag als Unfallfrei verkauft und dann kommt der Tausch eines Bleches am Dach heraus dann wird immer Vorsatz unterstellt, denn ein gewerblicher Autoverkäufer MUSS vorher geprüft haben ob das Fahrzeug unfallfrei ist wenn er es so anbietet! Er kann sich NICHT damit rausreden das er das Fahrzeug als Unfallfrei angekauft hatte.

Im normalen Alltag wird keiner auf Rückabwicklung klagen (vor allem nicht wenn es ein privater Verkäufer war) wenn eine Stoßstange getauscht wurde - ABER ein gewerblicher Händler darf dieses Fahrzeug nicht als UNFALLFREI bewerben einfach weil es nicht stimmt, das hat in der rechtlichen Definition auch nichts mit tragenden Teilen etc. zu tun.

-------------------

Sind Unfallschäden repariert worden und nicht erkennbar, muss der Verkäufer hingegen den Käufer unaufgefordert darauf hinweisen. Sonst kann der Kauf rückgängig gemacht werden. OLG Köln (AZ: 19 U 106/95 - 5/97).

------------------

 

-------------------

Sind Unfallschäden repariert worden und nicht erkennbar, muss der Verkäufer hingegen den Käufer unaufgefordert darauf hinweisen. Sonst kann der Kauf rückgängig gemacht werden. OLG Köln (AZ: 19 U 106/95 - 5/97).

------------------

Richtig!!

Aber nicht jeder Kratzer und auch nicht jede Beule ist ein Unfallschaden.

am 5. Juli 2009 um 1:06

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe mir gerade einen 5er gekauft für 23000 € und zwei Tage später als ich zur Inspektion gefahren bin und mir die Historie des Fahrzeugs habe zeigen lassen, hatte ich gesehen das der Wagen einen ca. 6000 € Unfallschaden hatte der mir nicht gesagt wurde.

Also, habe ich den Händler umgehend angerufen und wollte eine Einigung in Form von einer Geldrückgabe. Nun sind wir uns leider bei der Summe nicht ganz einig geworden und nun möchte ich eine Rückabwicklung durchführen.

Nun meine Frage:

Ich habe schon die Inspektion gezahlt, TÜV / AU, neue Sommerreifen und neue Reifendruckventile.

Insgesamt habe ich somit 23000 € für den 5er + 2000 € nachträglich in das Fahrzeug gesteckt.

Das Fahrzeug wird bei der Rückabwicklung ca. 2500 km - 3000 km mehr auf der Uhr haben.

Weiß irgendjemand wie es rechtlich aussieht in diesem Fall???

Habe ich Anspruch auf insgesamt 25000 Euro bzw. wie viel darf mir der Händler wegen den 2500 km mehr auf der Uhr vom Preis abziehen.

Dazu muss ich sagen, dass ich mich gleich zwei Tage später bei dem Händler gemeldet habe und der Händler es jetzt auf schon drei Wochen hinausgezögert hat. Ich hätte das Fahrzeug wohl schon in der ersten Woche abgegeben nachdem er mir die Höhe der Rückzahlung angeboten hat.

Ich wäre euch für ein paar Antworten sehr dankbar.

am 5. Juli 2009 um 8:17

Also für mich sieht der erste Schaden nach einem Unfallschaden aus. So wie Rookie e61 es beschreibt, musste sich der Fahrer mit dem Wagen überschlagen haben. "Dach ausgetauscht, Panoramadach erneuert, Scheibe zerbrochen und Seitenwand erneuert", wenn dafür nur ein Fahradtransport verantwortlich sein sollte, dann bin ich der Papst in persona.

Dass es ein Unfall war ist nach der Beschreibung zu 99% sicher. Das Problem ist nur, den Unfall nachzuweisen. Deswegen war der Schritt zum RA schon mal sehr gut. Nach den einschlägigen Vorschriften gilt: Gem. § 433 Abs. 1 Satz 2 hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Gem § 434 Abs. 1 Satz 1 ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Zur Beschaffenheit gehört zweifelfrei auch die Unfallfreiheit, zumal diese auch vereinbart war. Dies ist gar keine Frage. Jetz muss nur noch der Unfall nachgewiesen werden. Da kann ein Gutachter helfen. Und wenn nach der Begutachtung davon ausgegangen wird, dass ein Unfall vorliegt, kann vor dem zuständigen Gericht Klege erhoben werden. Dann muss der Händler mit einem Gegengutachten das Gegenteil beweisen. Dies wird aber bei den genennten an dem Wagen durchgeführten Reparaturen sehr schwierig sein. Für mich hat diese Angelegenheiten gute Erfolgsaussichten.

Ich hoffe, dass ich helfen konnte und bin auf das Ergebnis gespannt.

Gruß, Christof

am 5. Juli 2009 um 8:30

Zitat:

Original geschrieben von HHRacer

Hallo,

ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe mir gerade einen 5er gekauft für 23000 € und zwei Tage später als ich zur Inspektion gefahren bin und mir die Historie des Fahrzeugs habe zeigen lassen, hatte ich gesehen das der Wagen einen ca. 6000 € Unfallschaden hatte der mir nicht gesagt wurde.

Also, habe ich den Händler umgehend angerufen und wollte eine Einigung in Form von einer Geldrückgabe. Nun sind wir uns leider bei der Summe nicht ganz einig geworden und nun möchte ich eine Rückabwicklung durchführen.

Nun meine Frage:

Ich habe schon die Inspektion gezahlt, TÜV / AU, neue Sommerreifen und neue Reifendruckventile.

Insgesamt habe ich somit 23000 € für den 5er + 2000 € nachträglich in das Fahrzeug gesteckt.

Das Fahrzeug wird bei der Rückabwicklung ca. 2500 km - 3000 km mehr auf der Uhr haben.

Weiß irgendjemand wie es rechtlich aussieht in diesem Fall???

Habe ich Anspruch auf insgesamt 25000 Euro bzw. wie viel darf mir der Händler wegen den 2500 km mehr auf der Uhr vom Preis abziehen.

Dazu muss ich sagen, dass ich mich gleich zwei Tage später bei dem Händler gemeldet habe und der Händler es jetzt auf schon drei Wochen hinausgezögert hat. Ich hätte das Fahrzeug wohl schon in der ersten Woche abgegeben nachdem er mir die Höhe der Rückzahlung angeboten hat.

Ich wäre euch für ein paar Antworten sehr dankbar.

Hallo,

den Wertverlust wird der Händler abziehen dürfen. Du bist schließlich mit dem Wagen gefahren, was auch im Normalfall geld kostet. Der Abzug darf aber bei 3000 km nicht hoch sein und wird natürlich mit deinen Investitionen verrechnet (Aufwertung). wenn du glück hast, kommst du vielleicht sogar mit einem Plus daraus

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 5er
  6. E60 & E61
  7. Hab' ich mir einen Unfallwagen gekauft??