Hab mein altes Fahrzeug mit weniger KM gefunden!!!
Hallo liebe Forengemeinde!
Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen Audi A6 2,5 TDI gehabt.
Da ich sehr viel im Aussendienst unterwegs bin, hatte ich ruckzuck sehr hohe km-stände auf dem Tacho... vor 1,5 Jahren habe ich dieses Fahrzeug nun verkauft mit ca. 280000 km.
Heute habe ich mein Fahrzeug wieder bei einem grossen Internetautomarkt wieder entdeckt... und haltet euch fest... mit 195000 km!!!
Eine Verwechslung ist wirklich unmöglich da es immernoch die selben kratzer und beulen an der selben stelle hat wie vor 1,5 jahren!!! Es ist mein altes Auto!!! Mit der selben Farbe, selben EZ, selben Extras, sogar den alten Fussmatten!!!
IRGENDWIE BIN ICH STINKSAUER!!!
Da mein Vater eigentlich ein grösseres Fahrzeug braucht bin ich wirklich kurz davor das Auto zu kaufen und auf dem Kaufvertrag die KM-Leistung dokumentieren zu lassen.
Dann zum Freundlichen und ne alte Rechnung vor 2 Jahren raussuchen lassen.... Bereits da hatte das Auto weit über 200000 km auf der Uhr...
Dann zum nächsten Rechtsanwalt und den Händler wegen Betruges verklagen!!!
Welche Chancen habe ich bezüglich Wertminderung???? Welche Chancen wegen Schadensersatz??? Hat irgendjemand erfahrung???
Danke im Voraus!!!
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe Forengemeinde!
Ich hatte vor ca. 2 Jahren einen Audi A6 2,5 TDI gehabt.
Da ich sehr viel im Aussendienst unterwegs bin, hatte ich ruckzuck sehr hohe km-stände auf dem Tacho... vor 1,5 Jahren habe ich dieses Fahrzeug nun verkauft mit ca. 280000 km.
Heute habe ich mein Fahrzeug wieder bei einem grossen Internetautomarkt wieder entdeckt... und haltet euch fest... mit 195000 km!!!
Eine Verwechslung ist wirklich unmöglich da es immernoch die selben kratzer und beulen an der selben stelle hat wie vor 1,5 jahren!!! Es ist mein altes Auto!!! Mit der selben Farbe, selben EZ, selben Extras, sogar den alten Fussmatten!!!
IRGENDWIE BIN ICH STINKSAUER!!!
Da mein Vater eigentlich ein grösseres Fahrzeug braucht bin ich wirklich kurz davor das Auto zu kaufen und auf dem Kaufvertrag die KM-Leistung dokumentieren zu lassen.
Dann zum Freundlichen und ne alte Rechnung vor 2 Jahren raussuchen lassen.... Bereits da hatte das Auto weit über 200000 km auf der Uhr...
Dann zum nächsten Rechtsanwalt und den Händler wegen Betruges verklagen!!!
Welche Chancen habe ich bezüglich Wertminderung???? Welche Chancen wegen Schadensersatz??? Hat irgendjemand erfahrung???
Danke im Voraus!!!
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33 Antworten
Ich würde es auf jedenfall versuchen, ganz ehrlich
Ich würde mal hin fahren oder übers Netz die Fahrgestellnummer schicken lassen und mal beim die Rep.Hiostorie raus lassen.
Hallo!
Na das ist ja mal ne harte Sache!
Wenn Du jetzt evt. sogar noch Deine alte Fahrgestellnummer weißt und die dann auch noch übereinstimmen, dann wären die Chancen noch größer so etwas durchzuziehen.
MfG
....wenn dann solltest Du aber auch noch fragen wie viele Vorbesitzer der wagen inzwischen schon hatte - nicht das es evtl. doch den falschen trifft!
Ansonsten auf alle Fälle durchziehen
Eventuell kann man das über die Polizei regeln? ist ja quasi betrug...?
Kaufen würd ich die Karre nicht unbedingt, ist ja dann doch ein gewisses Finanzielles Kapital notwenig, was ein gewisses Risiko/Ärger mit sich bringt.
an die Wand mit ihm!!
Natürlich nicht wörtlich nehmen, aber solchen "Verkäufern" gehört die.... Ich möchte gar nicht wissen wieviele Autos mit gedrehten KM-Ständen für teuer Geld verscherbelt werden!!
Noch was spezielles:
Ein Händler in meiner Nähe hatte einen Mercedes aus D importiert. Musste bei uns natürlich zur "Neutypisierung". Dann den Wagen verkauft, inzwischen schon 2 weitere Besitzer und siehe da: Der Wagen wurde vor Jahren in Belgien geklaut!! Jetzt hat der Händler den schwarzen Peter obwohl ihn ja die Behörde "zugelassen" hat. Soviel zum Thema grenzübergreifende Kriminalitätsbekämpfung in der EU!
Ohne belegbare Historie kauf ich KEIN Fahrzeug!!
Ich will's Euch ja nicht vermiesen, weil solche Tachobetrügereien sind eine echte Sauerei und gehören schwer bestraft.
ABER:
* Auch wenn es tatsächlich Deiner ist und die km getürkt sind - welchen "Schaden" willst Du ersetzt bekommen? In D gibt's leider, leider kein präventives Schadenersatzrecht wie in den Staaten, wo der Schuldige mal eben auf ettliche Mio. $$ verklagt wird, damit er auch ja lernt, so'n Scheiss nicht nochmal zu machen. Ergo: es gibt keinen "Schadenersatz".
* Du kannst natürlich nachweisen (das sollte vor dem Kauf sicher sein!), dass es tatsächlich Dein Wagen ist und Du kannst Gerichtsfest beweisen, dass er mehr als die angegebenen km hat. Fein. Dann hast Du das Recht, den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung zu wandeln. Das heisst, dass der Verkäufer den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurücknehmen muss.
Nun könnte der Verkäufer aber argumentieren, dass Du das alles ja gewusst hast, also war's sooo arglistig ja doch wiedernicht..
* Der Verkäufer stellt sich dumm, da er den Wagen über drei andere gekauft hat und ist entsprechend nicht bereit, den tatsächlichen km-Stand im Kaufvertrag dokumentieren zu lassen. Ich als Verkäufer würde mich da nichtmal als Zweitbesitzer drauf einlassen, so eine Klausel zu akzeptieren... "km wie abgelesen" und schon ist er aus der Sache raus, es sei dem, Du kannst dem Verkäufer (! und nur dem!!) nachweisen, dass er den höheren km-Stand gekannt hat. Das wird sehr, sehr schwierig.
Sosehr ich es begrüsse, wenn solche Betrüger aus dem Verkehr gezogen werden, so schwer ist es, dies als Privatmann durchzuziehen. Vielleicht ist es besser, dies unter Hinzuziehung eines fähigen (!) Anwalts vorzunehmen oder mal den zuständigen Staatsanwalt zu kontakten (wobei, letztere haben aus meiner persönlichen Erfahrung irgendwie nie Lust, solche kleinen Fische zu verfolgen ...).
Leider keine besonders guten Nachrichten, aber primär solltest Du an Dich selbst denken und DEINEN Geldbeutel schützen. Wenn's wirklich Deiner ist (anschauen und Fzg-ID-Nr vergleichen), vielleicht reicht es ja, wenn Du zur Polizei gehst, denen davon berichtest und ggf. Anzeige erstattest??
Ähm. Moment.
Ein Fahrzeug mit weniger Kilometer zu inserieren ist nicht strafbar. Höchstens dumm.
Ein Verzeug mit wissentlich falschem KM-Stand zu verkaufen hingegen schon.
Die strafbare Handlung beginnt mit dem Verkauf.
Nicht umsonst steht unter vielen Inseraten "Irrtümer, Schreibfehler vorbehalten"
Ende.
statistisch ist jeder 3. gebrauchwagen gedreht!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Moin!
Ich würd es lassen, der Verkäufer hebt die Hände und sagt er hat ihn so gekauft! Wie willste dann nachweisen "wer an der Uhr gedreht" hat.
Gruß.
Tag auch,
und was ist, wenn nicht der Händler sondern der Vorbesitzer einen Tachospezialisten aufgesucht hat? Nur mal so laut gedacht.
Gute Fahrt allseits bei diesem Wetter.
Kaufen und dann Wertminderung fordern ist in meinem Augen auch der falsche Weg, man geht ja wissentlich einen falschen Kaufvertrag ein um selbst Vorteil daraus zu ziehen...
Ich würde Anzeige erstatten...
Ich sehe es genau, in Deutschland hat der Gauner doch das Recht auf seiner Seite. Bringste einen um, kein Problem schwere Kindheit, machste ein bischen Betrug beim Autokauf kein Ding. Der Preis ist ja höher und somit musste als Gewerbetreibender wieder etwas mehr Steuern zahlen wird quasi geduldet.
Wobei du dich nie, aber nie erwischen lasse solltest ist Steuerhinterziehung oder ähnliches Veruntreuen was dem "Staat zusteht". Das wirste ganz oben auf die Liste gesetzt.
Zitat:
Original geschrieben von A6-4,2-V8
Ich sehe es genau, in Deutschland hat der Gauner doch das Recht auf seiner Seite. Bringste einen um, kein Problem schwere Kindheit, machste ein bischen Betrug beim Autokauf kein Ding. Der Preis ist ja höher und somit musste als Gewerbetreibender wieder etwas mehr Steuern zahlen wird quasi geduldet.
Wobei du dich nie, aber nie erwischen lasse solltest ist Steuerhinterziehung oder ähnliches Veruntreuen was dem "Staat zusteht". Das wirste ganz oben auf die Liste gesetzt.
Da redet wohl jemand aus Erfahrung !?