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habe 2 fragen/Probleme

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 31. August 2011 um 18:58

Hallo, ich habe mir vor knapp 2 Monaten nen A6 4f 2,7TDI geholt und habe 2 Probleme.

Problem 1:

Gleich in der ersten Woche, auf den Weg zur Arbeit(300km Autobahn) musste ich 3 mal auf den Standstreifen halten und ihn wieder neu Starten. Wenn ich Gas gegeben habe ist nicht´s passiert und die Vorglühlampe hat geblinkt. Motor aus und dann wieder neu gestartet, das blinken war weg und er fuhr wieder.

Am Samstag drauf bin ich gleich zum freundlichen gefahren und sie haben es ausgelesen. Er sagte das Steuergerät vom Turbolader sei kaputt...

Habe ihn eine Woche Später wieder abgeholt mit neuem Steuergerät drinnen, bin dann wieder zur Arbeit gefahren und alles war gut :)

Die Woche drauf wieder das Alte Spiel, beim Gas geben passiert nicht´s und Vorglühlampe blinkt...

Samstag bin ich dann gleich wieder hin, beim Auslesen stand sporadischer Fehler Steuergerät vom Turbo und sporadischer Fehler Elektronik, die Nummern weiß ich leider nicht mehr die da standen aber er geht Samstag wieder in die Werkstatt dann könnte ich sie mir geben lassen

Er hat mir erzählt das er nicht weiß woran das liegt, weil der Fehler nur ab und zu auftritt....SOLL ICH IHM DAS GLAUBEN???

Eine AUDI Werkstatt die nicht weiß wo der Fehler ist/herkommt....

 

Ich habe es mal genau beobachtet, wie das abläuft:

-normal springt so kurz nach 2000 U der Turbo und man merkt wie er los geht

-das erste Anzeichen ist das er dann nicht mehr so abgeht wie normal

-es passiert nur wenn ich erst 210-220+ über längere Zeit fahre und dann abbremsen muss wegen einer Baustelle oder so dann schalte ich runter im 3 oder 4 Gang und will Gas geben aber dann passiert nicht´s und es blinkt, bei 96kmh hatte er den Fehler beim ersten mal auslesen gespeichert

-dann Starte ich ihn wieder neu und er läuft und zieht wieder ganz normal

 

Weiß jemand was das sein könnte?

 

Problem 2

Bei der Probefahrt habe ich ihm gesagt das mit den Bremsen was nicht stimmt, sie ruckelt...

Er sagte als ich ihn abholte, die Bremsen seien okay, das kommt weil er so lange stand.

Als ich das zweite mal da war, habe ich ihn das wieder gesagt das sie immer noch ruckelt und knackt beim bremsen.

Dann wurden sie auseinander gebaut und der Mechaniker sagt sie sei fest, das kommt vom stehen...

dann hat er es geschmiert und wieder zusammen gebaut, das knacken war weg das ruckeln nicht...

dann war ich nochmal beim Chef und habe ihm das gesagt, daraufhin drehte er mit den Augen und sagte "das ist normal bei Audi das es bisschen ruckelt beim Bremsen" ....

nach 6 Wochen hatte ich ca 5000km runter und die Bremsbelag Anzeige leuchtete, hä ich hatte mir die Bremsbelege 4000km zuvor angeschaut als er sie auseinander gebaut hatte, da sahen sie noch gut aus

Dann habe ich da angerufen dem Werkstattmeister das erzählt, er muss mit dem Chef reden der im Urlaub ist er meldet sich bei mir...

nachdem ich dann das 4 mal angerufen hatte, hat er sich dann doch noch gemeldet 1 1/2 Wochen später

ja ich muss das alleine bezahlen es sind Verschleiß Teile...

-3mal gesagt das was nicht stimmt

-Auto vor 6wochen gekauft und 5000km gefahren

Da er es nicht zahlen will, bin ich zu einer anderen Vertragswerkstatt gefahren und habe es machen lassen.

Und was war da los? Vorne rechts war der Bremssattel fest und er hat ständig gebremst, sie haben das wohl nicht gesehen als er die Bremsen gemacht hatte weil sie fest waren...

habe mal ein Bild angehängt

Wie soll ich mich in dieser Sache verhalten? Zum Anwalt gehen? Würde ich da was erreichen?

Was würdet ihr tun, sind knapp 800€ die weg sind!

 

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39 Antworten

Hallo,

es wäre interessant, ob du das Fzg beim Händler gekauft hast...

Zu deinem 1. Problem kann ich leider nichts fachliches beitragen, denn ich fahre nen Benziner.

Zum 2. Problem kann ich dir leider auch keine fachliche Auskunft geben...

Was aber fest steht ist, dass du bei einem gewerblichen Autohändler Gewährleistungsansprüche hast! Daher ist es egal, ob es sich um Verschleißteile handelt... Wenn beim Kauf das Problem schon vorhanden war und du vertröstet wurdest, dann würde ich nen Anwalt konsultieren, zumal es dir verkehrsunsicher ausgehändigt wurde.

Gibts denn nen Zeugen, der dir das bestätigt? Wär von Vorteil!

 

Viele Grüße

am 31. August 2011 um 19:51

zu 2.

Ich würde erst noch mal zu deinem Händler fahren, wie es mit der Kostenübernahme aussieht, schön freundlich sein und nebenbei erwähnen das du eine Rechtschutzversicherung hast ( vorrausgesetzt Du hast eine ) die du gegebenfalls in Anschruch nehmen wirst. So mache ich das immer, funktiert immer so lang wie man im Recht ist. Ich lüge :) meistens noch und sage frech dazu, das ich schon mit meiner Versicherung vorab telefoniert habe und die Deckungszusage von der VS habe.

Du hast das Auto vor sechs Wochen gekauft, hast also 1 Jahr Gewährleistung von Gesetzgeber her, egal ob gebraucht Wagen oder Neuwagen. Das bedeutet für dich, alles was in den ersten 6 Monaten kaputt geht am Auto bezahlt das Autohaus ausgeschlossen sind natürlich Verschleißteile wie Bremsen, Auspuff usw und es muß immer der Einzelfall gesehen werden.

In deinem Fall ist es aber was anderes, da der Mangel ja schon beim Kauf bestanden hatt und weil das Autohaus, die Bremsanlage ja schon zerlegt hatt und dabei auf deutsch gesagt geschlampt hatt.

Wenn sich das Autohaus dann immer noch quer stellt, gehst du wieder in die Vertragswerkstatt wo du es reparieren lassen hast und läst dir das alles erst mal schriftlich geben was die Ursache war. Du wirst ja sicher auch noch einen Reparaturauftrag haben vom Autohaus wo die an deiner bremsanlage rum gefuscht haben.

Wenn gar nichts geht dann halt zum Anwalt aber das wird sich das Autohaus dann schon zweimal überlegen es drauf ankommen zu lassen ;)

Themenstarteram 31. August 2011 um 19:58

Zitat:

Original geschrieben von ritoto

Hallo,

es wäre interessant, ob du das Fzg beim Händler gekauft hast...

Zu deinem 1. Problem kann ich leider nichts fachliches beitragen, denn ich fahre nen Benziner.

Zum 2. Problem kann ich dir leider auch keine fachliche Auskunft geben...

Was aber fest steht ist, dass du bei einem gewerblichen Autohändler Gewährleistungsansprüche hast! Daher ist es egal, ob es sich um Verschleißteile handelt... Wenn beim Kauf das Problem schon vorhanden war und du vertröstet wurdest, dann würde ich nen Anwalt konsultieren, zumal es dir verkehrsunsicher ausgehändigt wurde.

Gibts denn nen Zeugen, der dir das bestätigt? Wär von Vorteil!

 

Viele Grüße

ja es ist ein Händler, er hat sogar 2 Autohäuser

bei der Probefahrt waren 4 Bekannte dabei als ich ihm das gesagt habe und die anderen beiden mal war meine Freundin dabei

Themenstarteram 31. August 2011 um 20:14

Zitat:

Original geschrieben von audi_meister

zu 2.

Ich würde erst noch mal zu deinem Händler fahren, wie es mit der Kostenübernahme aussieht, schön freundlich sein und nebenbei erwähnen das du eine Rechtschutzversicherung hast ( vorrausgesetzt Du hast eine ) die du gegebenfalls in Anschruch nehmen wirst. So mache ich das immer, funktiert immer so lang wie man im Recht ist. Ich lüge :) meistens noch und sage frech dazu, das ich schon mit meiner Versicherung vorab telefoniert habe und die Deckungszusage von der VS habe.

Du hast das Auto vor sechs Wochen gekauft, hast also 1 Jahr Gewährleistung von Gesetzgeber her, egal ob gebraucht Wagen oder Neuwagen. Das bedeutet für dich, alles was in den ersten 6 Monaten kaputt geht am Auto bezahlt das Autohaus ausgeschlossen sind natürlich Verschleißteile wie Bremsen, Auspuff usw und es muß immer der Einzelfall gesehen werden.

In deinem Fall ist es aber was anderes, da der Mangel ja schon beim Kauf bestanden hatt und weil das Autohaus, die Bremsanlage ja schon zerlegt hatt und dabei auf deutsch gesagt geschlampt hatt.

Wenn sich das Autohaus dann immer noch quer stellt, gehst du wieder in die Vertragswerkstatt wo du es reparieren lassen hast und läst dir das alles erst mal schriftlich geben was die Ursache war. Du wirst ja sicher auch noch einen Reparaturauftrag haben vom Autohaus wo die an deiner bremsanlage rum gefuscht haben.

Wenn gar nichts geht dann halt zum Anwalt aber das wird sich das Autohaus dann schon zweimal überlegen es drauf ankommen zu lassen ;)

als sie meine Bremsen gemacht hatten und neue Reifen aufgezogen hatten da gab´s kein Reparaturauftrag

werde Samstag nochmal versuchen mit ihm zu reden und ihm die Bilder zeigen

mal schauen was er dann sagt

habe mir die alten bremsen und den Bremssattel mitgeben lassen falls ich ein Gutachten machen muss

Rechtsschutz habe ich nicht, aber wenn ich gewinnen sollte im Streitfall bekomme ich das Geld doch wieder

am 31. August 2011 um 20:31

Recht würdest du schon bekommen, aber wenn du keine RSV hast, bedeutet das, du gehst mit allen Kosten was den Anwalt betrifft in Vorkasse. Geh noch mal zu dem Autohaus und meinetwegen tue so als hättest Du eine Rechtschutzversicherung ;)

Zukünftig solltest du schon mal über eine RSV nachdenken, die nun wirklich im Jahr kein Geld kostest. Damit lebt es sich in solchen Situationen einfach ruhiger ;) ich bezahle 220€ im Jahr, für Verkehrs/Beruf u. Privat Rechtschutz und mein Freundin ist in diesem Vertrag mit als Partner eingetragen und für mich hatt sich die RSV schon zweimal bezahlt gemacht.

Gib noch mal Info wenn du beim Autohaus vorsprechen warst ;)

Zu 1.: Den Fehler sollten die schnelle finden, kein Ladedruck? Zur Not ne Probefahrt und den Fehler provozieren, online auslesen. Vielleicht die Leitschaufelverstellung vom Turbo? Kristallkugel --> Fehler auslesen. Gewährleistung.

Zu 2.: Ja, Bremsen sind Verschleißteile. Da Du bei der Probefahrt unter Zeugen gesagt hast, dass etwas mit der Bremse nicht stimmt, dann die Werkstatt beim Bremsencheck den festen Bremssattel nicht erkannt hat, würde ich auf 50:50 bestehen. Also 400,- € für Dich.

Noch mal persönlich zum Chef gehen, nicht per Telefon. Wenn er dir bei den Bremsen nicht entgegen kommt, dann die KFZ-Schiedsstelle erwähnen, ggf. dort anrufen und den Fall schildern. Wenn es nichts bring und du ne Rechtsschutz hast --> Anwalt befragen. Ein kleiner Brief vom Anwalt kann da schon ausreichen, aber klagen wegen 800,- €?

Es schaut so aus das es ein mieser Laden ist. Geschäftsführung ist nicht bereit dir auch nur einen mm entgegen zu kommen. Werkstatt sieht das Problem an den Bremsen nicht und kann den Fehlerspeicher nicht deuten.

Meine Meinung.

Themenstarteram 31. August 2011 um 20:36

Zitat:

Original geschrieben von audi_meister

Recht würdest du schon bekommen, aber wenn du keine RSV hast, bedeutet das, du gehst mit allen Kosten was den Anwalt betrifft in Vorkasse. Geh noch mal zu dem Autohaus und meinetwegen tue so als hättest Du eine Rechtschutzversicherung ;)

Zukünftig solltest du schon mal über eine RSV nachdenken, die nun wirklich im Jahr kein Geld kostest. Damit lebt es sich in solchen Situationen einfach ruhiger ;) ich bezahle 220€ im Jahr, für Verkehrs/Beruf u. Privat Rechtschutz und mein Freundin ist in diesem Vertrag mit als Partner eingetragen und für mich hatt sich die RSV schon zweimal bezahlt gemacht.

Gib noch mal Info wenn du beim Autohaus vorsprechen warst ;)

dann werde ich ihm mal ein vom Pferd erzählen und dann hier Posten:)

Themenstarteram 31. August 2011 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von 1250

Zu 1.: Den Fehler sollten die schnelle finden, kein Ladedruck? Zur Not ne Probefahrt und den Fehler provozieren, online auslesen. Vielleicht die Leitschaufelverstellung vom Turbo? Kristallkugel --> Fehler auslesen. Gewährleistung.

Zu 2.: Ja, Bremsen sind Verschleißteile. Da Du bei der Probefahrt unter Zeugen gesagt hast, dass etwas mit der Bremse nicht stimmt, dann die Werkstatt beim Bremsencheck den festen Bremssattel nicht erkannt hat, würde ich auf 50:50 bestehen. Also 400,- € für Dich.

Noch mal persönlich zum Chef gehen, nicht per Telefon. Wenn er dir bei den Bremsen nicht entgegen kommt, dann die KFZ-Schiedsstelle erwähnen, ggf. dort anrufen und den Fall schildern. Wenn es nichts bring und du ne Rechtsschutz hast --> Anwalt befragen. Ein kleiner Brief vom Anwalt kann da schon ausreichen, aber klagen wegen 800,- €?

Es schaut so aus das es ein mieser Laden ist. Geschäftsführung ist nicht bereit dir auch nur einen mm entgegen zu kommen. Werkstatt sieht das Problem an den Bremsen nicht und kann den Fehlerspeicher nicht deuten.

Meine Meinung.

ist es... da kaufe ich kein Auto mehr und such mir auch ne andere Werkstatt

Zu 1.

Stell ihm die Karre hin, er hat eine GW-Pflicht und die ist nicht wegzudiskutieren. Gib ihm zwei Versuche, danach stellst Du das Auto auf seinen Hof und forderst die Rückabwicklung.

Musst aber auch vorher nachschauen, ob er Dir das Fzg. nicht im Kundenauftrag verkauft hat.

Zu 2.

Du hättest ihm die Gelegenheit geben müssen, zu reparieren. Er hat sozusagen das Vorrecht im Falle einer Nachbesserung in seiner GW-Pflicht.

Versuche es persönlich zu regeln. Drohen hilft nicht, aber andeuten, dass Du unzufrieden bist und Dir Rat holen wirst.

Das wird schon.

Sag doch mal die PLZ, wo der Wagen gekauft wurde.

wie schon erwähnt, hast du gewährleistung usw... aber bei verschleißteile nicht, was aber bei dir der fall ist, bei dir hätte die bremse nach dem zerlegen bzw vorm kauf einwandfrei funktionieren müssen...

da gibt es kein wenn und aber! das sollte normalerweise auf seine kappe gehen... und das wegen der motorleistung dürfte normal nicht sein... er hat dir das fahrzeug in einem einwandfreiem funtionierendem zustand zu verkaufen, das rukeln beim bremsen und die schwache leistung vom motor hättest du ihm am besten gleich nach der probefahrt sagen müssen...

aber da ist es ja noch nicht aufgetreten soviel ich verstanden habe.

berichte und informiere uns wie es ausgegangen ist!

ich würd auf jedem fall zu ihm hin gehen und ihm das über die nase reiben, natürlich freundlich aber etwas schärfer...

mfg

Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen... Bestehe auf dein Recht und lass dich nicht mit irgendeinem Gewäsch vom freundlich lächelnden Verkäufer auf die lange Bank schieben!!!

Viel Glück und alles Gute...

zum thema 1. deutet alles darauf hin das der Fehler an der Staudruckklappe vom Turbolader leigt.

(Turboladerwechsel oder einzelnes Bauteil.)

Da sind mal schnell 1500€ wech.

Such dir jemanden aus unser Forum raus, und lass deinen A6 Auslesen. Wir sind da recht flächendeckend vertretten. So wie ich in Heidelberg. Dieser Fehler kommt immer wieder und es ist egal bei welcher drehzahl.

Themenstarteram 1. September 2011 um 16:48

Zitat:

Original geschrieben von wolfgear

Zu 1.

Stell ihm die Karre hin, er hat eine GW-Pflicht und die ist nicht wegzudiskutieren. Gib ihm zwei Versuche, danach stellst Du das Auto auf seinen Hof und forderst die Rückabwicklung.

Musst aber auch vorher nachschauen, ob er Dir das Fzg. nicht im Kundenauftrag verkauft hat.

Zu 2.

Du hättest ihm die Gelegenheit geben müssen, zu reparieren. Er hat sozusagen das Vorrecht im Falle einer Nachbesserung in seiner GW-Pflicht.

Versuche es persönlich zu regeln. Drohen hilft nicht, aber andeuten, dass Du unzufrieden bist und Dir Rat holen wirst.

Das wird schon.

Sag doch mal die PLZ, wo der Wagen gekauft wurde.

ich habe ihm die Gelegenheit gegeben, mehrmals sogar und dann er gesagt das ich in eine andere Werkstatt fahren soll...

schaue ich morgen gleich nach wegen der Rückabwicklung, das wäre mir am liebsten wenn ich das Geld wieder bekommen würde und mir nen anderen a6 hol

das sind seine beiden Autohäuser:

http://www.autohaus-model.de/

Themenstarteram 1. September 2011 um 16:57

Zitat:

Original geschrieben von WAK-AN 271

zum thema 1. deutet alles darauf hin das der Fehler an der Staudruckklappe vom Turbolader leigt.

(Turboladerwechsel oder einzelnes Bauteil.)

Da sind mal schnell 1500€ wech.

Such dir jemanden aus unser Forum raus, und lass deinen A6 Auslesen. Wir sind da recht flächendeckend vertretten. So wie ich in Heidelberg. Dieser Fehler kommt immer wieder und es ist egal bei welcher drehzahl.

ist der Turbolader nicht auch ein Verschleißteil?

dann weiß ich ja jetzt schon was kommt...

wo finde ich die jungs die mir das auslesen könnten, gibt es hier einen thread?

ich komm aus 74585, komme morgen Abend aus der Schweiz zurück

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