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Habe einen EU-Wagen gekauft, worauf muss ich achten bei Abholung?

Themenstarteram 7. Januar 2015 um 21:02

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und zwar habe ich bei Autoropa in Kerpen einen EU-Neuwagen gekauft. Es handelt sich um einen Hyundai i30 CW mit 1,6 Liter Diesel und 110PS.

Ausstattung und Preis sind gut und so haben meine Freundin und ich uns dafür entschieden den Wagen zu kaufen.

Laut dem Verkäufer haben wir mit einer Wartezeit von 2-3 Wochen zu rechnen, sobald der Wagen auf dem Hof steht können wir das Geld überweisen und bekommen dann die Unterlagen für die Zulassungsstelle zugesendet sobald das Geld für Autoropa sichtbar ist (diese Variante ist mir lieber als mit 18.500 Euro in bar dahin zu fahren), Sobald der Wagen zugelassen ist vereinbaren wir einen Termin zur Abholung.

Zwar sind die (zumeist älteren) Bewertungen von Autoropa eher durchwachsen um es mal dezent zu formulieren, aber da es den Laden schon lange gibt und ich laut AGB und Hinweis des Verkäufers auch ein Wiederrufsrecht habe mache ich mir zumindest um unser Geld keine Sorgen, zumal es meiner Erfahrung nach sowieso meistens so ist das nur enttäuschte Käufer laut sind, die anderen fahren lieber in ihren Autos. Mit anderen Worten: Ich versuche Optimist zu sein :)

Meine konkrete Frage lautet nun worauf muss ich achten wenn wir den Wagen (hoffentlich wirklich) in 2-3 Wochen abholen. Mit deutschen Service Heften kann ich wohl kaum rechnen, welche Unterlagen sind Pflicht für mich? Die Mobilitätsgarantie gibt es laut dem Verkäufer bei den EU-Autos nicht, aber was benötige ich um die Werksgarantie in Anspruch nehmen zu können?

Darüber hinaus interessiert mich natürlich auch alles andere auf das ich achten muss, das ist unser erster Neuwagenkauf und wir sind etwas verunsichert... Zumal Autoverkäufer eher nicht unser Metier sind :)

Also, habt ihr noch wertvolle Tipps für uns?

Beste Antwort im Thema

Dann überweise mal den Kaufpreis o h n e jede Gegenleistung und Sicherheit.

Die Dummheit scheint trotz massenweiser Aufklärung nie auszusterben.

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Man sollte darauf achten sich VOR dem Kauf über alles zu informieren und nicht nach dem Kauf mit Bauchschmerzen ("Ich versuche optimistisch zu sein") hier um hilfe bitten.

Ich laufe im übrigen problemlos mit >20t€ durch die Stadt, warum auch nicht?

Ich überweise aber keinem Händler mit schlechten Bewertungen auch nur 100€.

Und natürlich gibt es solche Händler ewig, solange es Leute wie dich gibt die nur auf den Preis schauen und hoffen das nur die Anderen Probleme hatten, selbst aber sicher glück haben werden.

Hallo, zu beachten ist, dass die Werksgarantie des Autos nicht ab dem Tag der ersten Zulassung beginnt sondern ab dem Tag an dem das Auto vom Hersteller an den ausländischen Händler übergeben wurde.

Von dem holt es dann ja der deutsche EU-Händler. Da können schon mal ein paar Wochen oder Monate flöten gehen. Das Datum steht dann entweder im Serviceheft oder man kann es direkt beim Hersteller erfragen.

Moin,

Ich hätte auch ernste Bauchschmerzen einem Autohaus das Geld für einen Neuwagen zu überweisen....was ist wenn der Händler nächste Woche insolvent wäre? Richtig, Geld weg...

Jeder Handwerker/Autohändler der für mich tätig war, hatte für meine Befürchtungen vollstes Verständnis...wenn nicht hatte er Pech..ganz einfach

Gruss aus Kassel

Ich denke da kommt nichts mehr.

Der TE hat 4 Threads eröffnet und exakt einmal in einem davon geantwortet. Das war 2009.

Immer waren es Fragen zwecks Autokauf.

Smart

Polo GTI

316 ti

und dieser hier.

am 9. Januar 2015 um 10:40

Klare Frage, klare Antwort:

Du brauchst bei Übergabe:

-durch Werkshändler abgestempelte und unterschriebene Übergabe-Inspektion im Serviceheft;

-Kaufvertrag sowie Bestätigung vom FA, dass darauf MwSt gezahlt ist (alternativ: Du zahlst sie vor Anmeldung!);

-wichtig für Ausstellung des Briefs bei Anmeldung: Das COC-Dokument (Certificate Of Conformity).

Das war's schon. Lass dich durch Bedenkenträgerei nicht verunsichern!

MfG Walter

Zitat:

@Walter4 schrieb am 9. Januar 2015 um 11:40:09 Uhr:

 

Das war's schon. Lass dich durch Bedenkenträgerei nicht verunsichern!

Der Bedenkenträger ist der TE doch selbst und verunsichert ist er auch schon zu genüge. *lacht

Dann überweise mal den Kaufpreis o h n e jede Gegenleistung und Sicherheit.

Die Dummheit scheint trotz massenweiser Aufklärung nie auszusterben.

am 10. Januar 2015 um 10:43

Ob das dumm oder sinnvoll ist, muss jeder selber abwägen. Es kann beides sein. Schlecht, wenn es um einen Fähnchen-Fuzzi an der Ecke geht; gut, wenn es um seriöse überregionale Unternehmen geht und hilft, eine Menge Umstände und Zeit für die Anmeldung zu sparen. Nicht hinter jedem Busch lauert ein Gauner oder Pleitemacher.

MfG Walter

Welchen Nachteile habe ich denn wenn ich einfach Bar bezahle bei Übergabe?

Richtig, keinen.

Und in diesem Fall schreibt der TE ja selbst das er bedenken hat und der Händler im Netz schlecht dasteht.

am 10. Januar 2015 um 13:18

Ich schildere mal meinen Kauf: Der war inkl. Frei-Haus-Lieferung per Autotransporter (!). Bezahlen an den Speditions-Fahrer bei Übergabe ging nicht, ich hätte also eine Bankgarantie (-zu deftigen Gebühren!) gebraucht. Das war mir zu blöd, deswegen habe ich vorher überwiesen. Der Internethändler Europemobile.de dürfte der größte im süddeutschen Raum sein (habe mir zuvor im Urlaub sein Bürohaus und Auslieferungslager mit ca. 250 Neuwagen angesehen, -beeindruckend). Was hatte ich also zu befürchten? Dass er zwischen Frühstück und Mittagessen Pleite geht? Aber doch nicht wirklich...;)

MfG Walter

Und in welchem Zusammenhang steht nun deine Schilderung mit dem kauf des TE?

Zitat:

@Walter4 schrieb am 10. Januar 2015 um 14:18:47 Uhr:

Ich schildere mal meinen Kauf: Der war inkl. Frei-Haus-Lieferung per Autotransporter (!). Bezahlen an den Speditions-Fahrer bei Übergabe ging nicht, ich hätte also eine Bankgarantie (-zu deftigen Gebühren!) gebraucht. Das war mir zu blöd, deswegen habe ich vorher überwiesen. Der Internethändler Europemobile.de dürfte der größte im süddeutschen Raum sein (habe mir zuvor im Urlaub sein Bürohaus und Auslieferungslager mit ca. 250 Neuwagen angesehen, -beeindruckend). Was hatte ich also zu befürchten? Dass er zwischen Frühstück und Mittagessen Pleite geht? Aber doch nicht wirklich...;)

MfG Walter

Da sind schon grössere Firmen pleite gegangen....und zwischen Überweisung und Lieferung ist immer eine gewisse Zeitspanne....mir wärs zu heiss

Zitat:

@Walter4 schrieb am 10. Januar 2015 um 11:43:28 Uhr:

Ob das dumm oder sinnvoll ist, muss jeder selber abwägen. Es kann beides sein. Schlecht, wenn es um einen Fähnchen-Fuzzi an der Ecke geht; gut, wenn es um seriöse überregionale Unternehmen geht und hilft, eine Menge Umstände und Zeit für die Anmeldung zu sparen. Nicht hinter jedem Busch lauert ein Gauner oder Pleitemacher.

MfG Walter

Umstände und Zeit für die Anmeldung kann man auch auf seriöse Art und Weise sparen. Wie das geht, habe ich in den letzten Jahren mehrfach mit diversen weiter entfernt liegenden Händlern praktiziert:

Nach Abschluss des Kaufvertrages übersendet der Händler nach Eintreffen des Fahrzeugs die Papiere an den Käufer. Mit diesen meldet dieser das Fahrzeug bei der örtlichen Zulassungsstelle an, besorgt die abgestempelten Kennzeichen und begibt sich damit zum Händler. Dort erfolgt dann die Übergabe des Wagens Zug um Zug gegen Bezahlung, bar oder gegebenefalls auch mit Bank bestätigenden Scheck.

Dem Händler geschieht dadurch kein Nachteil, denn was kann der Käufer mit den Papieren ohne Fahrzeug schon anfangen ?? Nach Anmeldung muss er sogar Steuern und Versicherung bezahlen, ohne das Fahrzeug nutzen zu können.

am 11. Januar 2015 um 11:09

Was der Käufer mit den Papieren ohne Fahrzeug anfangen kann? Weiß ich auch nicht, wohl aber die Händler: Die rücken nach meiner Erfahrung die Papiere erst raus nach einer Anzahlung, -zur Sicherheit.

Na gut, kann man so machen, oder -mit Mut zur Lücke- auch sein lassen. Ähnlich verhält es sich mit der Frei-Haus-Lieferung. Die geht nur entweder mit vorheriger Barüberweisung (meine Wahl), oder mit einer kostenpflichtigen Bankgarantie.

MfG Walter

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