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Habe heute einen Unfall verursacht und jetzt ?

Themenstarteram 4. April 2009 um 11:41

Hi Leute,

habe heute einen Unfall verursacht, bin versehentlich über Rot gefahren und dabei jemanden in die Seitentür rein gefahren.

Ich bin schuldig das ich klar, die Polizei haben wir nicht verständigt.

Ich hab den gegenüber eine Bescheinigung geschrieben das ich schuldig bin.

Sooo und wie geht das jetzt weiter ?

Muss ich mich mit meiner Versicherung in Verbindung setzten ? oder macht das der Gegenüberstehende ?

Ich bin bei 30 % zur zeit, was denkt ihr um wieviel Prozent es steigen wird ?

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13 Antworten
am 4. April 2009 um 12:31

Zunächst hast du mal Glück gehabt, dass keine Polizei dabei war; denn eine nachgewiesene Missachtung der roten Ampel zieht ein Fahrverbot nach sich!

Ich weiß ja nicht, was du dem Unfallgegner unterschrieben hast. Normalerweise darf man seine Schuld nicht per Unterschrift anerkennen, auch wenn ganz offensichtlich ist, dass es deine Schuld ist.

Wichtig ist, dass man den Unfall seiner Versicherung umgehend meldet, den Unfallhergang schildert und dann noch bestätigt, dass man dem Unfallgegner gesagt habe, dass man nach eigener Meinung wohl den Unfall verschuldet habe.

Für den nächsten Unfall - den ich dir nicht wünsche - besorge dir in jedem Fall bei deiner Versicherung mal einen sog. Unfallbericht. Den legt man dann für alle Fälle ins Auto! Und wenn dann was passiert, füllt man den Vordruck aus, unterschreibt beide und schickt das dann an seine Versicherung.

Zitat:

Original geschrieben von LeventYilmaz

 

Ich bin bei 30 % zur zeit, was denkt ihr um wieviel Prozent es steigen wird ?

Das steht in Deiner Versicherungspolice wie Du bei einem oder mehreren Schäden im Jahr zurückgestuft wirst.

Kannst ja mal sagen, was deine Versicherung zu der Tatsache, dass Du eine Schuldanerkenntniserklärung unterschrieben hast sagt - sowas sehen die normalerweise gar nicht gerne... Würde mich mal interessieren. Bei 30 % stehen die Chancen wenn keine Sondereinstufung dahintersteht, dass Du im nächsten Jahr keinen höheren Beitrag wegen des Unfalls zahlen musst oder nur geringfügig mehr. Kann aber auch sein, dass Du bei einer der "Schweineversicherungen" bist, die einen direkt auf einen SFR mit 60 oder 70 % hochstufen wie das hier schon ein paar Mal diskutiert wurde...

Als Faustregel wird man bei den meisten Versicherungen in der SF-Klasse 'halbiert'. Das hat erstmal nichts damit zu tun, ob man schon in 10, 20 oder 30 ist.

Hat man es also in die SF-Klasse 10 oder 20 geschafft, wird man bei vielen Versicherungen auf 5 bzw. 10 herabgestuft. Das kann natürlich je nach Stufe zur Folge haben, daß man im Prozentwert kaum steigt. War man in SF30, wird man zwar auf SF15 zurückgestuft, zahlt aber trotzdem nur ca. 35-40% Beitrag

Ist man aber z.B. in SF 20 (ungefähr gleicher %-Satz wie in SF 30), wird man in 10 zurückgestuft, was dann auch mal 45% werden können.

Bei der Sache mit der Polizei hast Du echt Glück gehabt, daß der Unfallgegner die nicht geholt hat, sonst müsstest Du einen Monat laufen.

am 4. April 2009 um 16:57

Hi,

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Kannst ja mal sagen, was deine Versicherung zu der Tatsache, dass Du eine Schuldanerkenntniserklärung unterschrieben hast sagt - sowas sehen die normalerweise gar nicht gerne... Würde mich mal interessieren. Bei 30 % stehen die Chancen wenn keine Sondereinstufung dahintersteht, dass Du im nächsten Jahr keinen höheren Beitrag wegen des Unfalls zahlen musst oder nur geringfügig mehr. Kann aber auch sein, dass Du bei einer der "Schweineversicherungen" bist, die einen direkt auf einen SFR mit 60 oder 70 % hochstufen wie das hier schon ein paar Mal diskutiert wurde...

...und wenn - dann sucht er sich zum Jahreswechsel eine, die entsprechend günstiger stuft und nimmt diese. Fertig ;)

Desweiteren:

Also die angesprochene "Faustregel" is so ne Sache --> die kenn ich so nicht.

Es ist letztlich nicht entscheidend, wieviel Prozent Beitragssatz der TE hatte --> aber welche SF-Klasse hat er aktuell?

SF25 hat z.B. genauso 30% Satz wie SF22.

Nur, dass es aus der SF25 oft nur in die SF22 zurückgeht, während man aus SF22 doch weiter gestuft wird.

Aber:

Das alles sind Muster ohne Wert - der TE möge seine Vertragsbedingungen durchsuchen nach den Rückstufungstabellen - oder schlichtweg seine Versicherung fragen.

grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

...und wenn - dann sucht er sich zum Jahreswechsel eine, die entsprechend günstiger stuft und nimmt diese. Fertig ;)

Das wird ja wohl eher nix, da die neue Gesellschaft die Rabatte bei der alten abfragt, und die "Schlechterstufung" immer der alter Versicherer vornimmt.

am 4. April 2009 um 18:17

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

...und wenn - dann sucht er sich zum Jahreswechsel eine, die entsprechend günstiger stuft und nimmt diese. Fertig ;)

Das wird ja wohl eher nix, da die neue Gesellschaft die Rabatte bei der alten abfragt, und die "Schlechterstufung" immer der alter Versicherer vornimmt.

was wäre, wenn der TE sich ein neues Fahrzeug kauft (vor dem 01.01.)

und damit zur neuen Versicherung wechselt ?

Zitat:

Original geschrieben von jazz28

Zitat:

Original geschrieben von HamburgDino

 

Das wird ja wohl eher nix, da die neue Gesellschaft die Rabatte bei der alten abfragt, und die "Schlechterstufung" immer der alter Versicherer vornimmt.

was wäre, wenn der TE sich ein neues Fahrzeug kauft (vor dem 01.01.)

und damit zur neuen Versicherung wechselt ?

Genau das gleiche.

Die Versicherungen reden schließlich miteinander. Er muß ja eine SF-Klasse angeben, wenn er das Fz. neu versichert. Sofern das nicht die höchste ist, wird es geprüft, sonst könnte ja jeder irgendwas angeben.

Genau den Fall hatte ich ja 2005. Meinen Wagen habe ich neu zugelassen und gleichzeitig die VS gewechselt. Ich hatte mich mit der SF-Klasse vertan, worauf ich eine Nachberechnung der neuen Versicherung ein paar Wochen nach Abschluß bekam.

am 4. April 2009 um 19:45

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Zitat:

Original geschrieben von jazz28

 

was wäre, wenn der TE sich ein neues Fahrzeug kauft (vor dem 01.01.)

und damit zur neuen Versicherung wechselt ?

Genau das gleiche.

Die Versicherungen reden schließlich miteinander. Er muß ja eine SF-Klasse angeben, wenn er das Fz. neu versichert. Sofern das nicht die höchste ist, wird es geprüft, sonst könnte ja jeder irgendwas angeben.

Genau den Fall hatte ich ja 2005. Meinen Wagen habe ich neu zugelassen und gleichzeitig die VS gewechselt. Ich hatte mich mit der SF-Klasse vertan, worauf ich eine Nachberechnung der neuen Versicherung ein paar Wochen nach Abschluß bekam.

Der Vertrag wird ja immer zum Ablauf (meisten 01.01.) gestuft.

Wenn ich jetzt unterm Jahr einen Schaden habe und die Versicherung

wechsel, kann ich doch nicht gestuft werden oder liege

ich da falsch ? Die Versicherung würde/müsste dann quasi SF 25 +

1 Schaden an die neue Versicherung bestätigen ?!

Nein! Wenn Du Morgen ein neues Auto anmelden würdest, steht in der neuen Police die jetzt noch aktuellen SF-Klasse drin, meinetwegen 25. Spätestens irgendwann im neuen Jahr wird dann die Umstufung wegen des Schadens erfolgen und eine Nachmeldung zum neuen Versicherer erfolgen. Dieser beruft sich dann auf die Schlechterstufung und wird den Beitrag neu berechnen, selbstverständlich mit einer Beitragsnacherhebung. -Ist gängige Praxis-

am 4. April 2009 um 21:06

Hi,

sorry Dino aber:

Abgefragt und gemeldet wird versicherte bzw. schadenfreie Zeit und regulierte Schadenfälle.

Die Einstufung nimmt doch nicht der alte Versicherer vor - sondern der neue gemäß seinem Tarifwerk.

In welchen Fällen soll das anders sein?

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 5. April 2009 um 13:09

Vielen Dank fü die Antworten Leute !!!

Zitat:

Original geschrieben von jazz28

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

 

Genau das gleiche.

Die Versicherungen reden schließlich miteinander. Er muß ja eine SF-Klasse angeben, wenn er das Fz. neu versichert. Sofern das nicht die höchste ist, wird es geprüft, sonst könnte ja jeder irgendwas angeben.

Genau den Fall hatte ich ja 2005. Meinen Wagen habe ich neu zugelassen und gleichzeitig die VS gewechselt. Ich hatte mich mit der SF-Klasse vertan, worauf ich eine Nachberechnung der neuen Versicherung ein paar Wochen nach Abschluß bekam.

Der Vertrag wird ja immer zum Ablauf (meisten 01.01.) gestuft.

Wenn ich jetzt unterm Jahr einen Schaden habe und die Versicherung

wechsel, kann ich doch nicht gestuft werden oder liege

ich da falsch ? Die Versicherung würde/müsste dann quasi SF 25 +

1 Schaden an die neue Versicherung bestätigen ?!

Also meine Versicherung wird immer zu dem Termin neu berechnet und eingestuft, wenn wieder ein Jahr seit Abschluß um ist. Dieser Stichtag 01.01. ist der mögliche Termin um außerhalb der anderen Kündigungsmöglichkeiten (Tariferhöhung, Fahrzeugwechsel) die Versicherung zu wechseln.

Ich werde jeweils zum 11.05. (Abschluß der Versicherung) neu eingestuft, nicht zum 01.01.

Das ist auch der Grund, weshalb ich jetzt wechseln kann, weil meine aktuelle Versicherung die Beiträge zu diesem Datum erhöht hat und ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehme.

Es wird daher ganz sicher zu einer Nachberechnung kommen, wenn die neue Versicherung sich die SF-Klassen von der alten bestätigen lässt.

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