1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Citroën
  5. Habe ich Anspruch Übernahme der Kosten??

Habe ich Anspruch Übernahme der Kosten??

Citroën
Themenstarteram 18. August 2009 um 10:33

Hallo zusammen,

bin neu hier und habe mich ein wenig durchgeklickt. Konnte jedoch leider keinen Beitrag in ähnlich Situation finden.

Kurz zu meinem Problem. Ich hatte mir Ende April diesen Jahres einen gebrauchten C5 zugelegt. Erstzulassung Dezember 2005, aktueller Kilometerstand 29100km. Nun bemerkte ich, dass die Geschwindigkeitsanzeige meines Tachos nicht mehr mit der des Tempomats übereinstimmt.

Als ich gestern in der Werkstatt war, bestätigte man mir, dass die Tachanzeige eine Abweichung von bis 10 km/h anzeigt. Heißt, ich fahre bis zu 10 km/h schneller als auf dem Tacho ausgewiesen.

Selbst der Werkstattmeister sagte mir, dass er so etwas noch nicht erlebt hätte.

Für mich ganz klar, dass es sich hierbei um einen Produktionsfehler handelt und ich bin nicht bereit 400 € für einen neuen Tacho zu zahlen.

Kennt sich hier jemand aus und könnte mir bitte sagen, ob Citroen für den entstandenen Schaden aufkommt, da das Fahrzeug erst 29.000km auf dem Tacho hat oder an wen ich mich in diesem Fall wenden könnte??

Danke für Eure Anwtworten.

10 Antworten

Meine Güte - jetzt wo du es weißt, ist es doch undramatisch. Jeder Tacho geht irgendwie falsch, ob vor oder nach, und keinem tut es weh. Ich kann mir nicht Vorstellen dass dir jemand bei einem 4 Jahre alten Auto noch irgendwelche Kosten erstattet. Da wirst du selbst reinstecken müssen, wenn es dich so stört - ich könnte problemlos mit leben.

Themenstarteram 18. August 2009 um 13:57

Vielen Dank für Deinen überaus informativen Beitrag.

Hat mir jedoch nicht weiter geholfen.

Da der Wagen bereits 4 Jahre alt ist, wird es mit einer Kostenübernahme nichts mehr werden.

Der Hersteller wird davon ausgehen, dass der Tacho in den letzten 4 Jahren funktionierte und die Garantiezeit endet eben nach 2 Jahren.

Jeder Hersteller muß hier einen Schlußstrich ziehen, denn zeitlebens für alle möglichen Problemchen die Kosten zu schultern, ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Bei einem kaputten Getriebe kann man einen Kulanzantrag wenigstens noch versuchen, aber wegen einem Tacho sicher nicht.

Ab welcher Geschwindigkeit treten die 10 km/h Differenz auf, weil Du schreibst "bis zu 10 km/h"

Alternative - das Teil bei 3, 2, 1 als Ralleytacho anbieten. Es gibt garantiert ne Menge Leute die auf solche Tachos stehen.

Ansonsten hilft Dir vielleicht das hier:

http://www.autobild.de/artikel/tachoabweichung_35383.html

Wenn der Wagen vom Händler gebraucht gekauft ist, muss er 1 Jahr Gewährleistung leisten- im ersten halben Jahr liegt die Beweispflicht bei ihm, dass der Fehler nicht bereits bei Kauf vorlag, wobei er selbst(!) die Möglichkeit zur Nachbesserung haben muss.

In allen anderen Fällen wird es da nichts geben.

Themenstarteram 19. August 2009 um 7:16

Zitat:

Original geschrieben von Mondeo MK4

Da der Wagen bereits 4 Jahre alt ist, wird es mit einer Kostenübernahme nichts mehr werden.

Der Hersteller wird davon ausgehen, dass der Tacho in den letzten 4 Jahren funktionierte und die Garantiezeit endet eben nach 2 Jahren.

Jeder Hersteller muß hier einen Schlußstrich ziehen, denn zeitlebens für alle möglichen Problemchen die Kosten zu schultern, ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Bei einem kaputten Getriebe kann man einen Kulanzantrag wenigstens noch versuchen, aber wegen einem Tacho sicher nicht.

Ab welcher Geschwindigkeit treten die 10 km/h Differenz auf, weil Du schreibst "bis zu 10 km/h"

Alternative - das Teil bei 3, 2, 1 als Ralleytacho anbieten. Es gibt garantiert ne Menge Leute die auf solche Tachos stehen.

Ansonsten hilft Dir vielleicht das hier:

http://www.autobild.de/artikel/tachoabweichung_35383.html

am 19. August 2009 um 8:40

Zitat:

Original geschrieben von 835sedici

Meine Güte - jetzt wo du es weißt, ist es doch undramatisch. Jeder Tacho geht irgendwie falsch, ob vor oder nach, und keinem tut es weh.

voellig falsch, ein nacheilender tacho ist generell unzulaessig da er nicht den anforderungen des gesetzgebers entspricht (EG-Richtlinie ECE-R39).

aus diesem umstand ergibt sich ein mangel an dem fahrzeug, das als gebrauchtwagen verkauft wurde - der kaeufer hat ein anrecht auf kostenfreie beseitung des mangels (stichwort sachmangelhaftung).

hier ist natuerlich nicht (mehr) der hersteller gefragt, sondern der verkaeufer.

 

gruesse vom doc

Zitat:

Original geschrieben von 835sedici

Meine Güte - jetzt wo du es weißt, ist es doch undramatisch. Jeder Tacho geht irgendwie falsch, ob vor oder nach, und keinem tut es weh. Ich kann mir nicht Vorstellen dass dir jemand bei einem 4 Jahre alten Auto noch irgendwelche Kosten erstattet. Da wirst du selbst reinstecken müssen, wenn es dich so stört - ich könnte problemlos mit leben.

Ein Tacho darf mehr anzeigen als man fährt, aber auf keinen Fall eine niedrigere Geschwindigkeit. Ein Grund für die falsche Anzeige könnte eine andere Reifendimension sein, als in den Papieren eingetragen. Wenn Reifen mit größerem Durchmesser aufgezogen werden, kann da schon mal weniger angezeigt werden als tatsächlich gefahren wird. Dies muss angeglichen werden.

http://www.kfztech.de/kfztechnik/fahrwerk/reifen/tacho-rechner.htm

In Deutschland gibt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor, dass die angezeigte Geschwindigkeit nicht unterhalb der tatsächlich gefahrenen liegen darf. Die angezeigte Geschwindigkeit darf gegenüber der tatsächlich gefahrenen hingegen um max. 10 % + 4 km/h nach oben abweichen (§ 57 Abs. 2 StVZO, 75/443/EWG, ECE-R39). Der Tachometer darf also nie „nachgehen“, innerhalb der Toleranzen aber zu viel anzeigen.

Mal ne Frage, wird das eigentlich im Rahmen der HU geprüft? Ein Kollege hatte sich nen Dodge Prowler aus den USA importiert und festgestellt, dass der auch ganz nonchalant 10-15 km/h zu wenig anzeigte (wohl gemerkt km/h, nicht Meilen).

Themenstarteram 19. August 2009 um 10:28

Hallo zusammen.

Vielen dank für eure konstruktiven Beiträge.

Der Fehler trat zum ersten Mal vergangenen Samstag auf.

Der Tacho zeigt bis zu 10 km/h weniger an, als die tatsächlich gefahren wird. Stelle ich den Tempomat ein, zeigt er mir eine zu fahrende Geschwindigkeit, jedoch nicht auf dem Tacho selbst.

Beim Autohaus, wo ich dieses Fahrzeug kaufte sagte man mir, dass einmal überprüft werden muss, ob die Car Garantie dafür haftet. Jedoch habe ich keine Ahnung ob diese dafür aufkommen würden.

Kann ich dies wirklich über das Autohaus, bei denen ich den Wagen gekauft habe, wegen Gewährleistungsfrist dazu auffordern den Fehler zu behen oder sind sie aus dem Schneider wegen der 1 jährigen Car Garantie??

Der Hinweis auf die Car-XY-Wie auch immer ist der Versuch des Autohauses, die Dummen abzuwehren.

Zum 112. Male: Der Händler haftet 1 Jahr lang und muss Dir im ersten halben Jahr nachweisen, dass der Fehler nicht bereits bei Kauf vorlag- sonst repariert er auf seine Kosten. Siehe z.B. ADAC. Wichtig: Der Anspruch besteht nur gegenueber genau dem Händler, bei dem Du gekauft hast.

Deine Antwort