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Habe ich eine Teilschuld?
Ich bitte dringend um eure Hilfe, da ich mich mit Versicherungen nicht so gut auskenne!
Zu meinem Unfall (gestern).
Viel Neuschnee, abwechselnd Regen und Schnee, sodass die Landstraße vereist war. Ich fuhr also nur 35 kmh, wie meine Vordermänner auch.
Im Gegenverkehr setzte jemand zum schnellen überholen an und schaffte es auch gerade so. Allerdings kam er gefährlich ins Schlingern und verlor die Kontrolle über seinen Wagen.
Mein Vordermann und ich bremsten sofort und wichen leicht nach rechts aus, sodass es eigentlich kein Problem gewesen wäre (ich hatte etwa 60-80 Meter Abstand zu ihm und fuhr zu dem Zeitpunkt auch nur noch 30 kmh).
Allerdings kollidierte mein Vordermann mit dem Überholer und wurde so von ihm noch schneller gestoppt.
Meine Vollbremsung zeigte -oh Wunder- immer noch keine Wirkung.
Ich konnte nicht ausweichen - links kam Gegenverkehr, rechts war ein Hang und so lenkte ich den Wagen zumindest etwas nach rechts, um dem Vordermann nicht direkt drauf zufahren. Der Aufpall war sehr leicht, erfolgte nur auf meiner linken Seite und fand mit max 10 kmh statt.
Glücklicherweise wurde keiner stark verletzt.
Der Überholer gab sofort vor der Polizei seine Schuld zu, die Polizei meinte allerdings, es wäre nicht klar, ob die Versicherung meinen Unfall als selbstverschuldeten auffahrunfall oder als Folge des ersten Unfalls betrachten würde.
Was bedeutet das? Mein Auto ist leider nicht mehr fahrtüchtig, aber der ADAC bietet einen kostenlosen Leihwagen, sofern ich keinerlei Schuld am Unfall habe...
Beste Antwort im Thema
Ja gut, bei einem kaputten Glas ist natürlich Abschleppen und Leihwagen angesagt, soweit habe ich jetzt nicht gedacht.
Ich hatte mal im Urlaub in Österreich mitten auf der Landstraße kein Benzin mehr. Da ich aber zum Glück Plus-Mitglied bin, hat der ADAC das Auto auf meinen Wunsch zu meiner "Heimat-Tankstelle" in Hamburg-Harburg geschleppt. Und für unsere Rückreise haben sie uns die Flüge gezahlt. Und Freunden von uns auch noch, die waren mit dem Zug angereist.
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14 Antworten
1. Massnahme!
Sofort einen Rechtsanwalt nehmen!
Wenn du beim ADAC bist, lasse dich dort kostenlos rechtlich beraten, dann wird auch klar ob der ADAC den Mietwagen zahlt.
Ich würde sagen: Durch die massive Bremswegverkürzung des Vordermann war der Unfall für dich nicht mehr zu Verhindern. Am wichtigsten dürfte für dich die Aussage des Vordermanns bezüglich deines Abstands vorher werden.
Grüße
Steini
Glaub schon, dass Du eine Teilschuld bekommst.
"Man müsse sich auf spiegelglatter Straße auch auf die naheliegende Möglichkeit einstellen, dass ein vorausfahrender Kraftfahrer bereits durch einen geringen Fahrfehler die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Außerordentliche Umstände, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung kurz und knapp, erfordern eben außerordentliche Vorsicht."
Oberlandesgericht Nürnberg (AZ: 8 U 494/92)
Ohne Anwalt der sich in diesem Fachgebiet auskennt, solltest Du in so einem Fall GAR NICHT tätig werden, dazu sind die da.
Foremeinungen helfen dir gar nichts und sie führen ohnehin spätestens auf Seite 2 zum Glaubenskrieg.
Vor ein paar Jahren hatte ein Familienmitglied einen ähnlichen Unfall.
Ebenfalls ein Überholer, ebenfalls durch ihn ausgelöste Kollision mit einem dritten, allerdings im Sommer und mit einem vierten Beteiligten. Und damals Totalschaden am PKW und Personenschaden bei einem beteiligten.
Das zog sich über eineinhalb Jahre hin, bis Gerichte die einzelnen Ansprüche durch Sachverständige geprüft, verhandelt und abgeurteilt hatten.
Ich würde hier wirklich nichts selbst unternehmen, auch hier werden sich schlussendlich drei Parteien um Zahlung, Nichtzahlung uns Quoten streiten.
Wie sieht es mit Rechtschutz- und Vollkaskoversicherung aus?
Grundsätzlich steht hier nämlich sogar deine Alleinschuld an dem 2. Unfall (du auf Vordermann) im Raum.
"Der Aufpall war sehr leicht, erfolgte nur auf meiner linken Seite und fand mit max 10 kmh statt."
"Mein Auto ist leider nicht mehr fahrtüchtig,"
Zitat:
@CaptainObvi0us schrieb am 11. Dezember 2017 um 12:44:22 Uhr:
"Der Aufpall war sehr leicht, erfolgte nur auf meiner linken Seite und fand mit max 10 kmh statt."
"Mein Auto ist leider nicht mehr fahrtüchtig,"
Ja, merkwürdig.
Ich tippe auf einen geplatzen Kühler, falls er ein spitzes Gegenstand getroffen hat.
Oder aber am Radkasten schleift etwas Plastik am Reifen.
Eigentlich sind beides bei 10 Kmh absolut unüblich.
Da braucht nur das Glas von der Beleuchtung kaputt zu sein und schon wird es nicht mehr als fahrtüchtig im öffentlichen Verkehrsraum angesehen.
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 11. Dezember 2017 um 16:13:21 Uhr:
Da braucht nur das Glas von der Beleuchtung kaputt zu sein und schon wird es nicht mehr als fahrtüchtig im öffentlichen Verkehrsraum angesehen.
Gut, soweit habe ich jetzt nicht gedacht. Da hast du natürlich Recht!
Ja gut, bei einem kaputten Glas ist natürlich Abschleppen und Leihwagen angesagt, soweit habe ich jetzt nicht gedacht.
Ich hatte mal im Urlaub in Österreich mitten auf der Landstraße kein Benzin mehr. Da ich aber zum Glück Plus-Mitglied bin, hat der ADAC das Auto auf meinen Wunsch zu meiner "Heimat-Tankstelle" in Hamburg-Harburg geschleppt. Und für unsere Rückreise haben sie uns die Flüge gezahlt. Und Freunden von uns auch noch, die waren mit dem Zug angereist.
Zitat:
@CaptainObvi0us schrieb am 12. Dezember 2017 um 11:05:16 Uhr:
Ich hatte mal im Urlaub in Österreich mitten auf der Landstraße kein Benzin mehr. Da ich aber zum Glück Plus-Mitglied bin, hat der ADAC das Auto auf meinen Wunsch zu meiner "Heimat-Tankstelle" in Hamburg-Harburg geschleppt. Und für unsere Rückreise haben sie uns die Flüge gezahlt. Und Freunden von uns auch noch, die waren mit dem Zug angereist.
Das kannst Du einem erzählen der die Hose mit der Beißzange anzieht.
Oder hast Du wieder zu viel von den Tabletten genommen?
Zitat:
@CaptainObvi0us schrieb am 11. Dez. 2017 um 12:44:22 Uhr:
"Der Aufpall war sehr leicht, erfolgte nur auf meiner linken Seite und fand mit max 10 kmh statt."
"Mein Auto ist leider nicht mehr fahrtüchtig,"
Schlitter mal mit echten 10 kmh mit dem Rad gegen einen Bordstein.... danach ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig!
Hier würde ich ohne Anwalt auch nichts machen, ohne Anwalt wird bestimmt eine Teilschuld gegeben. Zu viele Umstände die wir hier nicht wissen und nur mutmaßen können.
Zitat:
@ChristianNRW schrieb am 13. Dezember 2017 um 21:29:57 Uhr:
Schlitter mal mit echten 10 kmh mit dem Rad gegen einen Bordstein.... danach ist das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig!
Dein Vergleich ist sehr gut, denn genau das ist dem TE ja passiert. Schreibt er ja auch oben "ich bin mit echten 10 kmh mit dem Rad gegen einen Bordstein geschlittert".
Wenn dir jemand mit echten 10 kmh einen Kerzenständer ins Auge schiebt, bist du danach ja auch blind, einseitig zumindest. Also: guter Vergleich!