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Habe ich mich mit dem Autoverkauf strafbar gemacht?

Themenstarteram 23. Oktober 2013 um 16:01

Hallo liebes Forum,

habe eine Frage, da mir nun mit Anwalt gedroht wird.

Folgendes:

Auto am 1.1.2000 gekauft mit Schildern.

Auto mit den selben Schildern am 2.1.2000 weiterverkauft.

Der neue Käufer meldet den Wagen über einen Monat nicht ab, sondern erst am 5.2.2000.

Nun möchte mich der Verkäufer verklagen:

Er will Geld für die Versicherung (ok, das zahle ich ohne Probleme)

In der Zeit nach dem 2.1.2000 wurde der Käufer mit 42km/h zuviel geblitzt.

Schadensersatz: 200€

 

So nun zu meinen Fragen:

Das Geld für die Versicherung überweise ich ihm natürlich (100€).

Blitzerpost +200€ leite ich an den Käufer weiter bzw. schicke den Kaufvertrag an die Polizeidienststelle.

Schadensersatz: 200€ sehe ich nicht ein. Was für ein Schaden ist entstanden?

 

Habe ich mich mit dem Weiterverkauf des Wagens mit Schildern strafbar gemacht?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Ich verstehe nicht warum Du 13 Jahre später mit Deiner Frage kommst.

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Ich verstehe nicht warum Du 13 Jahre später mit Deiner Frage kommst.

Themenstarteram 23. Oktober 2013 um 16:09

Das Datum ist fiktiv und soll dir die Abstände zwischen den Tagen und Monaten wiederspiegeln.

Zitat:

Original geschrieben von zorroVR6

Das Datum ist fiktiv und soll dir die Abstände zwischen den Tagen und Monaten wiederspiegeln.

Achso, ok.

Ich glaube das ist mehr eine Frage für das Versicherungsforum . Lasse es verschieben.

Der Wagen ist Nachweislich verkauft, also droht DIR auch keine Strafe und es ist Sache des Käufers das Auto rechtzeitig umzumelden. Und das Bussgeld musst du auch nicht zahlen, da du ja nicht mehr der Besitzer und Fahrer bist.

Meine Liebste hat auch ihr letztes Auto MIT Schildern verkauft und das vor Weihnachten. Der Kfz Brief wurde erst nach der Zahlung des Kaufpreises verschickt. Nur blöd, dass das ganze dann über 2 Wochen gedauert hat. Aber, egal, mit dem Kauf geht auch das Risiko auf den Käufer über und wenn er in der Zeit mit dem Wagen eine Straftat begeht, hat er ein Problem nicht du. Natürlich solltest du einen juristisch Wasserfesten Kaufvertrag haben und nicht nur mündlich oder per Handschlag.

Das wird schon ... bin ich mir sicher ... auch OHNE Glaskugel! :D

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich glaube das ist mehr eine Frage für das Versicherungsforum . Lasse es verschieben.

Geht es um die Versicherung oder um das Bussgeld?

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Ich glaube das ist mehr eine Frage für das Versicherungsforum . Lasse es verschieben.

Geht es um die Versicherung oder um das Bussgeld?

Vielleicht ist da ein versicherungstechnischer Fallstrick :confused: ?

Fahrzeug verkauft was überhaupt nicht auf einen selbst zugelassen ist. Keine Ahnung.

Themenstarteram 23. Oktober 2013 um 16:28

Es geht um den Schadensersatz.

Blitzerpost muss der neue Käufer übernehmen.

Versicherungskosten übernehme ich "freiwillig", da ich halt den Wagen weiterverkauft habe.

Aber der Schadensersatz von 200€ ist zuviel.

Da im Kaufvertrag mit Sicherheit drinsteht das du dich verpflichtest den Wagen innerhalb von X Tagen abzumelden hast du Vertragsbruch begangen, mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Wie kann man so faul/Gierig sein und nicht noch eben den Wagen abmelden? Warum hast du das überhaupt gemacht? Super Schnäppchen gewittert?

Du kannst dich gerne mit dem käufer streiten, aber ob das was bringt?

Schadensersatz von 200€ kann ich auch nicht nachvollziehen, wofür? Weil er einmal zum Briefkasten musste um den Anhörungsbogen abzuschicken?

Moin,

 

und aus diesem Grund verkaufe ich meine Autos nur abgemeldet.

Damit erspare ich mir Ärger, der vermieden werden kann.

 

Selbst wenn ich nachweisen kann (Kaufvertrag), dass ich ein KFZ verkauft habe und mit diesem KFZ z.B. ein Vergehen gegen die STVO oder anderen Straftaten gemacht wurde, steht mein Name in den Polizeiregister.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Der Wagen ist Nachweislich verkauft, also droht DIR auch keine Strafe und es ist Sache des Käufers das Auto rechtzeitig umzumelden.

Eben. Der TE war ja der Käufer, der den Wagen nicht abgemeldet hat.

Themenstarteram 23. Oktober 2013 um 17:08

Ja aber ich habe auch einen Vertrag mit dem neuen Käufer, wo drinsteht dass er ihn abmelden muss.

Ich habe mich doch freiwillig dazu bereit erklärt die Versicherungskosten zu übernehmen.

Du siehst doch aber, dass Papier geduldig ist :D

Themenstarteram 23. Oktober 2013 um 17:11

Nochmal für alle:

Ich war quasi der private Zwischenhändler. Ich wollte den Wagen nach dem Kauf einfach nicht mehr haben, daher direkt mit Kaufvertrag weiterverkauft für das gleiche Geld. Kein müden Cent Gewinn gemacht.

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