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Habe ich Recht auf Nachbesserung oder muss ich auf Kulanz hoffen?

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 22:32

Hallo,

Mein neuer Gebrauchter macht mir alles in allem sehr viel Freude, und ich bin eigentlich sehr zufrieden.

Es gibt nur einige wenige Kleinigkeiten die mich dennoch stören und die ich eigentlich gerne Beseitigt hätte. Da ich nicht weiß in wieweit ich Recht auf Nachbesserung habe, also mit welchem Nachdruck ich bei meinem Händler auf die Beseitigung pochen kann, wäre ich sehr dankbar dafür, wenn ihr mir ein paar kleine Tipps geben könntet.

Also erstmal die Eckdaten zum Fahrzeug:

Golf IV (is ja klar)

Modelljahr : 2000

Motor : 1.6 16v MKB : ATN

Laufleistung: 85000 km

So und nun mal die kleinen Dinge die mir in den 3 Wochen die ich ihn jetzt schon mein eigen nennen darf aufgefallen sind:

1. Heckwaschanlage funktioniert nicht; Wasse landet irgenwie im Kofferraum.

2. Das berühmte knacken in der Tür.

3. Lüftung macht ein eigenartiges leises Heulgeräusch auf der ersten Stufe.

4. Fahrertürschloss ist hakelig

5. Ich habe das Gefühl, das die Fahrtwindgeräusche ungewöhnlich laut sind, leider habe ich keine Vergleichsmöglichkeit zu anderen.... Gölfen <---- ja ich weiß, ist nicht wirklich der korrekte Plural ;o)

6. Wenn ich über unebenheiten fahre, und das tut man bei der doch desolaten Straßenqualität recht häufig, glaube ich ein leises rumpeln zu vernehmen, hatte bei meinem alten 2er Golf mal das Problem, das 2 Halterungen vom Auspuff lcker waren, das klang so ähnlich.

 

so das wars erstmal.

Ich weiß sind eigentlich alles nur Kleinigkeiten, aber offensichtlich ist es tatsächlich so, dass man, hervorgerufen durch die Qualitative Anmutung doch etwas empfindlicher wird was klapern und ähnliches angeht.

Habe übrigens eine 1jährige Gebrauchtwagengarantie beim Kauf abgeschlossen, ist ja vielleicht auch noch wichtig.

Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar, und wenn ihr sonst noch ne Idde habt, auf was ich noch achten sollte, immer her damit.

Vielen Dank schonmal und allen eine gute Fahrt.

Mirko

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14 Antworten

Zumindest die Beseitigung der Mängel-Punkte 1-4 sollte durch die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sein.

Themenstarteram 28. Februar 2006 um 22:41

Ui das ging schnell... Danke

Ja das hatte ich gehofft obwohl ich befürchte, dass dies bei meinem Händler dennoch ein kleiner Kampf wird, hierzu vielleicht eine kleine Anekdote aus dem Verkaufsgespräch.

Als ich ihn freundlich fragte, ob man wegen einiger kleiner aber dennoch auffälliger und zahlreicher, Kratzer noch was am Preis machen könnte, bot er mir doch allerernstens an, noch einen Lackstift draufzulegen...

Hat eigentlich einer einen guten Tipp zu einer guten Werkstatt im Raum Köln????

am 1. März 2006 um 8:15

hallo

wie lange hast du den wagen schon?

wenn du ihn weniger als 6 monate hast muss der verkaüfer sprich das autohaus die mängel beseitigen!!

es gibt dazu ein urteil des bundesgerichtshofes.

denn ER muss beweisen das die mängel nicht beim kauf aufgetreten sind und das wird in der regel sehr schwer.

ich hatte das selbe prob denn er wollte das ich alles bezahlen.

dann bin ich mit dem urteil hingegangen und hab gesagt wenn er das nicht macht dann hole ich mir rechtsbeistand und siehe da....alles wurde auf kulanz gemacht!

anbei das urteil..

viel glück

http://img258.imageshack.us/img258/5183/mngel7ej.jpg

am 1. März 2006 um 8:48

ich hatte meinen Golf gerade ein oder zwei Wochen, da viel mir auch das Poltern bei unebener Fahrbahn auf.

Das sind beim Golf immer die Stabi-Buchsen, die getauscht werden müssen. --- wurde ohne Beanstandung vom Autohaus repariert, da ich den Wagen ja gerade erst gekauft hatte.

Die Schaltung ging echt hakelig... haben die auch leichtgängig gemacht.

und die Türlautsprecher hörten sich gar nicht mehr so gut an ;) wurden auch anstandslos getauscht.

Die Sache mit den Stabi-Buchsen zählt für gewöhnlich nicht mit in die Gebrauchtwagengarantie... aber wenn du das Auto gerade erst gekauft hast, sollte es da keine Probleme geben.

Eigentlich müssten Mängel wie ausgeschlagene Stabi-Buchsen und eine total schwergängige Schaltung bei der Inspektion auffallen. Der Verkäufer hatte beim Verkaufsgespräch ja auch soooo gepralt mit Dingen wie "Inspektion machen wir... da werden alle Mängel abgestellt und das ganze Fahrzeug nochmal ganz gründlich druchgesehen..."

ja ja :)

Von meinem Polo weiß ich noch, dass die Überprüfung der Wischergummis auch immer auf der Inspektionsliste standen und dann auch ggf. gewechselt wurden ...Komisch... Die Wischer meines Golfs schmierten ohne Ende. Soviel also zur gründlichen Inspektion... Kann ja dann nicht so doll gewesen sein! Die sparen auch wo sie können.

Aber genug der Erbsenzählerei :) Mängel wurden ja alle abgestellt, weil ich sie rechtzeitig bemerkte. Wischer hab ich mir dann selbst gekauft. Ist ja schließlich kein Vermögen.

Fazit: Nix wie hin zum Händler ehe zu viel Zeit verstreicht. Dann lässt sich noch ne Menge machen, auch wenn es nicht in die Gebrauchtwagengarantie zählt.

Da muss ich mich auch gleich mal einklinken...

Ich habe am 20.12.05 beim Autohaus Hettinger in 97828 Marktheidenfeld meinen Bora gekauft. Folgende Mängel bestehen seit dem Kauf:

- das Display von der Highline MFA

Nach einiger Fahrzeit verschwinden nach und nach Pixel, so dass zuerst einige Buchstaben unscharf zu lesen sind. Später sind ca. 1/3 vom Display fast völlig verschwunden. Die Daten vom Navi werden nicht mehr richtig angezeigt, die Radiodaten sind fast ganz weg und die gelben Warnmeldungen wie Ölstand. Tankreserve, Heckklappe etc. leuchten nur noch gelb so das die Symbole nicht mehr zu erkennen sind.

 

- Schaltung vom 6-Gang Getriebe schwergängig

Bei den momentanen Temperaturen geht der 1. und 2. Gang morgens fast gar nicht rein. Die anderen Gänge gehen ebenfalls schwer. Und die Geräuschkulisse beim Schalten ist auch nicht gerade angenehm.

 

- Bremsen vorne rubbeln

Bremst man sanft an so merkt man doch sehr deutlich das hier was nicht stimmt. Bremst man hingegen gleich richtig starkt so ist meistens nichts davon oder nur sehr schwach zu merken. Dies ist seit ich den Wagen habe! Anfangs dachte ich es geht weg da der Wagen ja etwas stand und sich mit der Zeit die Bremsen wieder "einbremsen", ist aber nicht so!

 

Ich war daraufhin im Januar beim Händler/Verkäufer und habe die Mängel geschildert. Der kam mir dann damit, das die Bremsen Verschleissteile sind und er genauso sagen könne ich hätte an der AB-Abfahrt von 200 heftig runtergebremst und dadurch haben sich die Scheiben verzogen. Beim Tachodisplay meinte er ja er könne einen neuen Tacho einbauen aber ich muss mich mit 300 Euro beteiligen, da ich ja schon den defekten LMM ersetzt bekommen habe was er auch nicht hätte machen müssen. Zum Thema LMM: Der Wagen zog ab ca. 2500 U/min nicht richtig und die Höchstgeschwindigkeit hat er auch nicht erreicht. Bin dann noch im Dezember zum Händler und hab dann einen neuen LMM bekommen und Ruhe war.

Bei der Schaltung das selbe Spiel...

Jemand vom Werkstatt-Service macht mit mir zusammen eine Probefahrt. Ich weise Ihn auf die Sachen hin...Display hat er auch gleich gemerkt, Bremsen erst nach etwas fahren und zur Schaltung viel im nur ein dass die VW 6-Gang Getriebe allgemein so sind und er morgens sein Auto 5 min "warmlaufen" lässt, damit er die Gänge reinbekommt.

Also der vom Service hat alle 3 Mängel festgestellt, trotzdem weigert sich der Verkäufer. Angemerkt sei dass das Auto beim Kauf eine neue Inspektion (da Service im Display stand) und TÜV/AU neu bekommen hat.

Was soll ich nun machen? Ausserdem hat der Verkäufer mir keine Bestätigung über die Gebrauchtwagen Garantie gegeben. Bei meinem Golf habe ich zusammen mit dem Kaufvertrag (vom VW Zentrum Würzburg) auch so ein Gebrauchtwagengarantie Heft bekommen.

am 1. März 2006 um 19:59

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zumindest die Beseitigung der Mängel-Punkte 1-4 sollte durch die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sein.

Nö da braucht er keine Garantie, da er den Wagen erst 3 Wochen hat kann man davon ausgehen das die Mängel schon beim Kauf bestanden haben und somit ist es Gewährleitung, die Mängel müssen durch den Verkäufer kostenlos beseitigt werden, da in den ersten 6 Monaten die sogenannte "Beweislast umkehr" greift, muss der Verkäufer dir beweisen das der Wagen beim Kauf mängelfrei war, oder die Mängel Teil des Kaufvertrags sind, andernfalls muss er beweisen das die Mängel erst nacher aufgetreten sind und das wird ihm nicht möglich sein.

am 1. März 2006 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von invade

.......und zur Schaltung viel im nur ein dass die VW 6-Gang Getriebe allgemein so sind und er morgens sein Auto 5 min "warmlaufen" lässt, damit er die Gänge reinbekommt.....

Rofl sehr interessante Aussage, hatte mit meinem 6-Gang noch nie Probleme in der Art, das werden dir auch so ziemlich alle anderen schreiben können.

hmm also ichh ab mit meinem 6-gang-getriebe auch so probleme, wenns draussen minusgrade hat gehts wirklich sehr schwer rein. so nach 1.5 kilometer ists schon besser

Fahre ebenso ein Golf 4.

zu punkt 3. Heulgeräusch in der Lüftung.... Kenne die ursache zwar nicht, kann aber nur sagen das bei mir das selbe ist...

Also die Punkte 1. und 5. hatte mein Neuer - Gebrauchter auch! Als ich damit bei meinem :) war hieß es keine Problem! Mitwagen her und einen Tag später war alles in Butter! Und das Beste war... alles auf Gebrauchtwagen Garantie!

am 1. März 2006 um 21:01

hatte anfangs ebenfalls ähnliche probleme.......mein händler hat alle sachen repariert anchdem ich ihn daruf angespriochen ahbe....antürlich kostenfrei, unter anderem neues türschloss, neuer motor für den heckwischer, trüverkleidung etc....also geh hin und machs einfach.

weiß vielleicht jemand was zu meinem problem?

am 3. März 2006 um 21:45

Zitat:

Original geschrieben von invade

weiß vielleicht jemand was zu meinem problem?

was du schilderst ist schon heftig, ganz egal ob du schon nen lmm bekommen hast oder nicht. du beschreibst hier mängel im sinne des §437bgb. natürlich muss der verkäufer die mängel beseitigen, kostenlos.

dazu ist er sogar per gesetz zu verpflichtet. solltest du eine rsv haben wende dich an einen anwalt wenn er nicht kostenlos die mängel beseitigt.

ein aktuelles urteil zum thema gewährleistung findest du in meiner sig.

Was habt ihr alles für Händler?!

Wegen dem Display...

VW muss da den kompletten Tacho austauschen. War bei mir auch genau das gleiche. Kosten darf es dich gar nix, weil du dein Auto erst am 20.12.05 gekauft hast.

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