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Habe mal ne Frage Rechtlich Rat und Meinung
Hallo hatte gestern auf dem Schulhof ein Mädel aus meiner Berufsschulklasse gestriffen am Arm oder irgendwie kann ich jetzt schlecht beurteilen.
War auf einer engen Ausfahrt vom Schulhof Straße ca 2m und links da neben ein kleiner Trampelfahrt und da hab ich sie irgendwie mit Spiegel erwischt mit Schrittgeschwindigkeit.
So: Sie ist weitergelaufen und ich hab bloß geguckt mit meinen beiden Mitfahrern und dachten es ist nichts passiert.
Haben an ihrer Bushaltestelle wo sie einsteigt auf sie gewartet und sie kam nicht da sie mit jemand anders mitgefahren ist.Habe sie dann angerufen aber sie wollte kein Gespräch.
Wie gesagt heute kam sie nicht zur Schule und sie war beim Arzt und hat noch eine Anzeige gegen mich gemacht wegen Fahrerflucht.Eine Mitschülerin hat gesagt dass wohl nen Bänderriss hat da ich ihr übern Hacken gafahren sein soll.
Habe heute mit meinem Fachlehrer gesprochen und mit dem Direktor da es ja aufm Schulhof war der sagte das es aber ein zivlirechtliches Verfahren ist da vorm Hof steht dass ihr STVO gilt.
Nachtrag:
bin gerade zurück von der Polizei.
Die können bei mir hier nichts weiter machen weil sie die Aussage von ihr nicht kennen und ich solle wenn was ist auf ein Schreiben von der Polizeistelle dann warten und dazu kann ich mich dann schriftlich oder vor Ort äußern.
Das blöde ist ja ich hab sie ja auch ne halbe Stunde später angerufen um zu fragen ob was ist da andere aus meiner Klasse sagten dass ihr auf einmal an der Haltestelle einfiel dass ihr was wehtut am Bein da ich ihr übern Hacken gefahren sein soll.
Auf den missglückten Anrufversuchen kam dann ein Anruf von ihrem Macker der sagte dass ich noch ein Mucks machen soll... und mein Auto aufm Schrottplatz wieder finde.
Und dann noch ne SMS mit dem Inhalt: Du brauchst jetzt garnicht Telefonterror machen.Vielleicht hätteste vorher mal dran denken sollen was du tust.Jetzt steh auch dafür gerade.
Das ganze ist doch zu komisch.Einen Anwalt kriege ich gestellt meinte der Polizist da ich kein festes Einkommen habe sondern ne schulische Ausbildung mit Bafög bezahlt das der Staat,ich werde mir nächste Woche gleich einen Termin suchen bei einem Anwalt.
Was könnte mir denn drohen wenn sie damit durchkommt und zahlt meine Versicherung in solch einem Fall? Probezeit hab ich nicht und Punkte auch nicht.
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27 Antworten
Mach dir mal nich so nen Kopf!
Du hattest mitfahrer als Zeugen + noch Leute die drum rum standen die bezeugen können das du sie mit dem Spiegel gestreift hast und sie weiter gelaufen iss.
Wenn einer fragt: Stellst du ne Gegenfrage ! Warum `?
Wie konnte sie noch zur Bushaltestelle laufen ?
Ich würd ma sagen da will jemand schnelles Geld machen. Ich würde das mit dem ANwalt so abklären.
Und dem Macker würd ich klar sagen das er dafür Haftet wenn Macken am Auto sind.
Immerhin hat er es angedroht
hab bloß angst dass ich meinen führerschein abgeben darf oder eine hohe strafe bezahlen darf.
Da Du gleich das Gespräch mit der Polizei und den Schulleiter gesucht hast, kann von Unfallflucht wohl keine Rede sein. Zeugen hattest Du auch im Auto. Ich würde mir da keine großen Gedanken machen.
Tja,
ich würde mir aber richtig Gedanken machen!
Wie lange hast du deinen FS ??
Lass ich mich kurz machen:
das ist ein Unfall
- Solltest erst mal abwarten was dir vorgeworfen wird, aber
- die anderen bisherigen Beiträge hier sind absoluter Bullsh.. !!!
- Unfallflucht ist es, wenn du den Unfallort verlässt ohne zur Klärung des Sachverhalts oder der Personalien beizutragen
- ein Unfall im Sinne der Rechtsprechung ist es, weil auch auf Privatgelände realer Straßenverkehr stattfindet (siehe Parkhaus) wenn nicht nur ein bestimmer Personenkreis durch eine Schranke o.ä. Einlass erhält (egal was für Schilder irgendwo stehen)
- das jemand schnelles Geld machen will ist auch sicher
- einen Anwalt bekommst du nicht kostenfrei gestellt
- nur habe ich mit der Polizei im Berliner Umland unterschiedliche Erfahrungen gemacht, was die Qualifikation angeht!
Viel Glück
Gruß aus Berlin
Warum sind die anderen Beiträge Bullshit ?
Iss doch, es gibt Zeugen, er hat sich gekümmert und was soll das bitte ?
Da wird ihm denk ich ma nich viel passieren!
Habe meinen Autoführerschein seit April 2007 und hatte aber vorher seit dem 16.Geburtstag Motorradfahrerlaubnis 125ccm und nach den 2 Jahren war die Probezeit bevor ich den Autoführerschein schon hatte.
Ich habe ja wiegesagt kein festen Einkommen bzw. nur Bafög und das zählt nicht und in solchen Fällen übernimmt das der Staat man kriegt dort ein Formulat beim Anwalt, hatte meine Schwester wegen einer anderen Sachen auch gemacht als sie noch in ihrer Ausbildung steckte aber das war weil sie bestohlen wurde.
Hallo Rene,
warum sollte der Staat dir "Armenrecht" zusprechen (siehe deine Signatur) wenn du nur zwei einfache Sachen vorgeworfen bekommst. Zum einen die fahrlässige Körperverletzung (obwohl ich glaube, dass da jemand dich bescheißt) und die sich daraus ergebende vorsätzliche Unfallflucht. Hast du auf nicht doch noch auf Probe?
Du musst wissen, dass auch Rechtschutzversicherungen keine Vorsatzdelikte versichern.
Warum sollte denn der Staat das denn??? Und wenn doch, dann mit einem Anwalt der dich erst im Vorraum des Gerichtes das erste mal sieht??? Nee!
§ 140 StPO m. abschließender Aufzählunfg für Pflichtverteidigung
Weberli- bist wahrscheinlich ein toller Schrauber aber ich hatte schon einige Gerichtstermine wahrnehmen müssen und wenn ihm eine was Böses will, dann wird es unter diesen Umständen wohl klappen. Weil; er hat sich nicht gekümmert, usw.
Ich gebe euch ja Recht, dass es sich hierbei um genau diese Art von
G L Ü C K handeln könnte.
Aber die Polizei wird nicht ein Verfahren einleiten, wenn die Aussage der Schülerin es nicht tatbestandsmäßig hergibt!
Das war eine Meinung aus Berlin
Mein Rat:
keine Kontaktaufnahme zur "Geldmacherin" , deine Probs werden dadurch nicht geringer. Die dreht dir das Wort im Mund um und sagt noch dass du sie beinflussen oder nötigen willst. Eher die Eltern (ggf. mit den deinigen) aufsuchen?
Versuch es - kostet nischt!
hallo leute,
ist schon alles irgendwie nicht falsch, aber warte doch erstmal ab!
zunächst einmal bist du nicht vermögend und lebst auf staatskosten. damit ist schonmal klar dass bei dir nicht viel geholt werden kann. was dir blühen kann sind primär erstmal sozialstunden. diese sind aber, allseits bekannt, nicht sooo furchtbar!
führerschein wegnehemen - möglich doch unwahrscheinlich! vergesst einfach mal nicht dass die polizei, richter usw. nicht dämlich sind. auch die checken wenn dich jemand übers ohr hauen will. außerdem kommt es auch darauf an was deine mitfahrer sagen. doch bleibe hier (als auch deine mitfahrer) bei der absoluten wahrheit. wenn sich jemand bei einer lüge verplappert hast du ein problem!
mach dir erstmal keinen kopf und lass alles auf dich zukommen. kannst dich damit befassen wenn es ernster wird, nur deinen anwaltstermin würde ich einhalten. der anwalt kann dich dann auch konkret dazu beraten.
die drohungen würde ich auf keinen fall vergessen zu erwähnen.
gruß johnny
@ rene15
erstmal ne frage.....warst du schon bei einer vernehmung???
.....unabhängig davon kannst du alles was bisher geschrieben wurde gut und gerne zur kenntnis nehmen.......ABER!!!:
falls du bisjetzt bei keiner vernehmung warst, dann mach von deinem wunderbaren RECHT gebrauch und VERSCHWEIGE jegliche aussage bis du dich mit einem anwalt kurzgeschlossen hast!!!.......das ist sehr wichtig, da alle protokollierten aussagen von dir gegen dich verwendet werden können und auch werden!
da ich bei deinem geschilderten vorfall nicht vor ort war kann ich auch nur deine aussagen hier im forum berücksichtigen....wenn du sie mit deinem aussenspiegel erwischt hast kann sie sich ja zwangsläufig keinen bänderriss (ich denke da jetzt an knöchel) zugefügt haben....das wäre ja dann wie kopfschmerzen im fuss........
mach dir kein kopf und bewahre die haltung bis du mit deinem rechtssprecher über diesen vorfall gesprochen hast......
bis denne........
hab bis jetzt noch nichts bekommen. Nächste Woche mach ich nen Termin beim Anwalt.
Hallo Rene,
die Reihenfolge der Vernehmungen ist wie folgt:
zuerst die "Verletzte",
dann die Zeugen (getrennt von einander) und
erst zum Schluss bist du dran!
Also, das dauert noch!
Also ist Massakers Eingangsfrage frei von Sinn!
Natürlich brauchst du nichts sagen, aber nach Rücksprache mit deinem RA (ohne Kosten für dich?) solltest du schon DEINE Geschichte bei der Polizei erklären!
Habe mich aber mal für dich beim Kumpel informiert. Dort wo du wohnst, sollte es möglich sein, wenn du zu einer Polizeidienststelle gehst und dich ausweist, zu erfahren ob gegen dich ein Verfahren ansteht. Sollte über den Komputer funzen. Versuchs mal und lass dich nicht zum Sachverhalt ein!
Halt uns auf dem Laufenden,
Viel Glück und besorg dir ne Woodoo Puppe
Hallo Rene,
Du hast geschrieben:
So: Sie ist weitergelaufen und ich hab bloß geguckt mit meinen beiden Mitfahrern und dachten es ist nichts passiert.
Haben an ihrer Bushaltestelle wo sie einsteigt auf sie gewartet und sie kam nicht da sie mit jemand anders mitgefahren ist.Habe sie dann angerufen aber sie wollte kein Gespräch.
1. Das bedeutet doch nur das das Mädel sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat (Unfallflucht) und nicht Du. Durch ihre Vu Flucht ist es dir unmöglich geworden, dich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Auch kann sie aufgrund ihrer Vu Flucht nur noch schwer den direkten Zusammenhang zwischen ihrer Verletzung und eurem Unfall BEWEISEN.
( Verletzung kann auch 5 min später passiert sein und sie will es dir nur anhängen ).
2. Du hast an der Bushaltestelle auf sie gewartet und du hast sie angerufen. DADURCH hast du im Grunde alles getan um den Sachverhalt auf zu klären. ( Sie hat Aufklärung verweigert) Zusätzlich hast du den Unfall bei der Polizei gemeldet.
KEINESFALLS kann man dich nun wegen VU Flucht belangen, sondern eher das Mädchen.
Schlimmstenfalls muss deine Haftpflicht für die entstandenen Schäden aufkommen, wobei die Beweisführung für das Mädel aufgrund ihrer Flucht eher schwierig sein dürfte.
Bleib locker und wenn dir der Macker vom Mädel nochmal dumm kommt, dann zeig erst das Mädel wegen VU Flucht an und dann ihreen Macker wegen versuchter NÖTIGUNG.
Viel Glück, Beere
@ lieber ralf
also das nehme ich nicht so ohne weiteres hin.....
"frei von sinn" sind vielleicht irgendwelche politiker oder hobby-rechtsanwälte hier in deutschland.....das mit deiner "vernehmungstheorie" ist vielleicht die vorschrift, aber noch lange nicht die praxis.....was ich mit meiner aussage klarstellen will, ist das der herr "rene15" nix zu seinem vorfall auszusagen braucht, bis er in kontakt mit seinem RA getreten ist und auch weiter hinaus!!! ( ob nun durch bezahlung oder nicht )......das ist ein sehr nützliches recht hier in deutschland!..
"reden ist silber, schweigen ist gold", kennst du bestimmt!?
@ rene15
alles was du zu deinem vorfalll vor hast ist selbstverständlich dir alleine überlassen , doch wird es einfacher und auch unbelastender für dich wenn du vor einer aussage mit einem RA darüber sprichst....
viel glück und bis denne......
Ehhm, meiner Meinung nach und wirklich nur Meinung nach hättest du @ Renè direkt anhalten müssen und dich erkundigen müssen, alles andere ist soweit ich weiß Fahrerflucht.
Meine Schwester wurde mal von einer bekannten angefahren, und meine Eltern sagten der bekannten sie könne ruhig weitefahren, da ja soweit alles geklärt sei. Selbst die Bekannte hat ein Verfahren wegen Fahrerflucht bekommen, da sie nicht gewartet hat bis die Polizei vor Ort war( wurde aber natürlich nach der Aussage meiner Eltern fallengelassen )
Das Problem was ich sehe ist:
Du hast nicht gemerkt, dass du ihr über den Knöchel/Fuß/whatever gefahren bist aber sagst: mit dem Außenspiegel evtl. gestriffen - da hättest du schon anhalten müssen.
Falls besagte Bushaltestelle nur ein paar Meter weit weg ist könnte man das evtl. zu deinen Gunsten auslegen. Falls die Entfernung aber zu groß ist sollte das egal sein.
Auch das klärende Gespräch welches du gesucht hast wird da, so denke ich, nicht viel bringen, da du ja bereits Fahrerflucht begangen hast.
Ich glaube nicht, dass du um deinen Führerschein fürchten musst, da du dich wie schon erwähnt nichtmehr in der Probezeit befindest.
Ich sehe eigentlich keinen Grund warum du die Aussage verweigern solltest - du kannst einfach die Wahrheit erzählen und deine Freunde / Zeugen dazu aufforden auch die Wahrheit und nur die Wahrheit zu sagen.
Viel Glück und bitte halte uns auf dem laufenden
Andi