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Habe mich beim Kauf leichtsinnig verhalten

Themenstarteram 22. September 2009 um 19:50

Guten Abend.

Ich würde gerne wissen was ihr über meinen Kauf denkt.

Es ist so, das ich nen CC gekauft habe und so dumm und aufgeregt wie ich war, habe ich ihn gar nicht richtig abgechekt, also optisch.

Ich habe schon zwei mal vorher bei mir in der Stadt das gleiche Model probe gefahren und meiner Verkäufer hatte keine Schilde da, weil ich sehr kurzfristig Samstag da war, 2 St. nachdem das Auto online war. Meinen CC habe ich nicht probe gefahren. Der Preis ist unschlagbar und ich habe einige gute CCs nicht kriegen können weil sie beinahe sofort verkauft wurden bei guter Ausstatung und Preis. deswegen habe ich zugeschlagen. Auf dem Kaufvertrag steht das es alles in ordnung ist.

Meine Frage: wenn es sich herausstellen sollte das die Kiste doch was hat, kann ich es reklamieren oder zurückgeben, z.B. das Auto hate Unfall?

Auf meine mündliche anfrage sagte er Unfallfrei.

HAbe schiss das mir ne faule Kiste angedreht wurde, weil der Preis relativ günstig ist. Vergleichbare Autos kosten min. 3 tausen € mehr und höher.

Er sagte das Auto wurde als Werbung so günstig gemacht. Als ich da war war da der Preisschild drann 3000€ teurer.

 

Beste Antwort im Thema

Deinen Beschreibungen zufolge scheint es sich bei dem Wagen um einen sogenannten VW-Werksdienstwagen zu handeln. Das kann man z.B. daran erkennen dass der Brief erst noch angefordert werden muss. Die Händler bekommen solche Fahrzeuge nämlich als Kommision von VW zur Verfügung gestellt und der Brief bleibt solange bei VW bis das Fahrzeug verkauft ist. Erst wenn der Händler diesen anfordert muss er auch den Betrag bezahlen und erhält daraufhin die Unterlagen. Diese Autos sind auch meist zwischen 6-9 Monate alt und werden mit einem sehr guten Rabatt von meist bis zu 35% auf dem LP angeboten. Die Fahrzeuge werden bei VW aufbereitet bevor sie zum Händler gehen. Du hast also wahrscheinlich einen guten Kauf gemacht und zudem hast du ja noch über 1 Jahr Garantie. Empfehlen würde ich dir aber vor Ablauf dieser Garantie eine Garantieverlängerung dranzuhängen (muss mindestens 1 Tag vor Ende der Werksgrantie abgeschlossen werden).

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Steht im Kaufvertrag, dass das Fahrzeug unfallfrei ist? Theoretisch steht das (bei nem Händler) im Vertrag. Demnach müsste da nichts faul sein - bzw. hast du im im Falle eines verschwiegenen Unfallschadens das Recht auf deiner Seite.

Haste denn jetzt was an dem Fahrzeug gesehen oder warum biste nun so "aufgeregt"?

Schau nochmal in deinen Vertrag ob Unfallfrei und keine Verwednung als Miet- Taxi- etc. Wagen angekreuzt sind.

Achtung: unfallfrei heißt nicht gleich Vorschadenfrei. Ein kleine Stelle lackiert (z.B. nach Parkrempler an einer Tür) oder ein Smart-Repair gehen da vom Gesetzgeber her noch als unfallfrei durch.

Nächstes Mal Schichtdickenmesser mitnehmen bzw. kaufen (habe selber den von Conrad für 125 EUR und der langt zum Entdecken von Vorschäden/Nachlackierungen (auch auf Alu) allemal)!

Ansonsten hat der doch sicher auch noch Werksgarantie oder?

Themenstarteram 22. September 2009 um 21:56

Hey Leute danke für Tips!

Also, der Wagen ist 10 monate alt, wurde als Firmenwagen ferwendet.

Das Auto habe ich noch nicht, weil der Fahrzeugbrief erst vom VW zum Autohaus und dann zu meiner Zulassungsstelle geschickt werden soll.

Das Auto gehört VW AG.

Im Vertrag steht

-Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden it. Vorbesitzer: NEIN.

-Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt: NEIN.

Er hat noch Werksgarantie bis 11. 2010.

Ich Idiot habe den Wagen nur 5 min. angeschaut und dan gekauft.

Bei den wenigen (wichtigen) Informationen, die Du gegeben hast, kann im Grunde niemand Deine Fragen beantworten....:(

Wenn das Auto bei einem gewerblichen Händler gekauft wurde, gelten alle Mängel des Fahrzeugs, die nicht ausdrücklich "vertraglich vereinbart" sind, als solche, die der Verkäufer auf seine Kosten abzustellen hat, auf Dauer von 12 Monaten ab Kaufdatum. Das nennt man die gesetzliche Gewährleistung.

Bei einem Kauf von Privat wird die 12-monatige gesetzliche Verkäufergewährleistung meist in beiderseitigem Einvernehmen, das ist zulässig, durch Vertrag ausgeschlossen. Das Fahrzeug wird dann verkauft, wie besichtigt und probegefahren. Offenkundige oder erkennbare Mängel sind dann kein Grund mehr, deswegen Forderungen gegen den Verkäufer zu stellen.

In allen Fällen haftet der Verkäufer, so oder so, für solche Mängel, die bei Übergabe an den Käufer vorhanden sind.

Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss für "verschwiegene Mängel" ist unzulässig.

Falls das Auto ein Unfallwagen ist und der Verkäufer verschweigt diese Tatsache, greift die "deliktische Haftung" aus unerlaubter Handlung. Klartext: Der Verkäufer hat den Käufer getäuscht mit der Folge, dass der Käufer zeitlich unbefristet vom Kaufvertrag zurücktreten und das Fahrzeug an den Verkäufer zurückgeben kann. Der Verkäufer hat in der Folge dem Käufer den vollen Kaufpreis zuzüglich Verzinsung zu erstatten.

Pferdefuss: Im Gegenzug ist es ständige Rechtsprechung des BGH, dass der Käufer dem Verkäufer für die Zeit der Nutzung des Fahrzeugs bzw. für die zurückgelegten Fahrkilometer eine "billige Entschädigung in Geld" schuldet. Das kann ein teures Vergnügen für den Käufer werden, wenn er viele Kilometer mit dem Fahrzeug zurückgelegt hat......

Wie sagt man so schön: Keine Rose ohne Dornen....

Grüsse vom Mainzer Lerchenberg

Nik

 

Zitat:

Original geschrieben von euggen

Hey Leute danke für Tips!

Also, der Wagen ist 10 monate alt, wurde als Firmenwagen ferwendet.

Das Auto habe ich noch nicht, weil der Fahrzeugbrief erst vom VW zum Autohaus und dann zu meiner Zulassungsstelle geschickt werden soll.

Das Auto gehört VW AG.

Im Vertrag steht

-Zahl, Umfang und Art von Mängeln und Unfallschäden it. Vorbesitzer: NEIN.

-Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt: NEIN.

Er hat noch Werksgarantie bis 11. 2010.

Ich Idiot habe den Wagen nur 5 min. angeschaut und dan gekauft.

Also dein erster Post im Thread hat mich schon etwas erschreckt, denn ich dachte an ein ad-hoc Geschäft mit einem windigen (privaten) Gebrauchtwagenverkäufer....

Jetzt bin ich etwas ruhiger geworden, denn Du scheinst ja bei einem gewerblichen Händler (vielleicht sogar VW Autohaus?) gekauft zu haben, der Wagen ist ein Dienstwagen der VW AG, Du hast noch Werksgarantie etc....

Die Werksdienstwagen werden teilweise mit sehr hohen Nachlässen verkauft, das würde den günstigen Preis erklären. Also ich würde mir da jetzt mal keine zu große Sorgen machen.

Aber vielleicht bremst Du Deine Spontaneität zukünftig etwas... ;)

Du kannst dich echt glücklich schätzen, ich meine es gibt sehr viele Menschen die bei Aldi vorm Regal stehen und zweimal überlegen ob sie die Milch mit 1,5% Fett ( ist billiger ) oder die mit 3,5% kaufen sollen.

Wenn du nun in 5min die Entscheidung triffst, mehrer Tausend € auszugeben dann wird ja wohl vieles in deinem Leben in Ordnung sein.

Mach dir keine Sorgen und genieße dein neues Auto.

Viel Spaß mit deinem CC

Deinen Beschreibungen zufolge scheint es sich bei dem Wagen um einen sogenannten VW-Werksdienstwagen zu handeln. Das kann man z.B. daran erkennen dass der Brief erst noch angefordert werden muss. Die Händler bekommen solche Fahrzeuge nämlich als Kommision von VW zur Verfügung gestellt und der Brief bleibt solange bei VW bis das Fahrzeug verkauft ist. Erst wenn der Händler diesen anfordert muss er auch den Betrag bezahlen und erhält daraufhin die Unterlagen. Diese Autos sind auch meist zwischen 6-9 Monate alt und werden mit einem sehr guten Rabatt von meist bis zu 35% auf dem LP angeboten. Die Fahrzeuge werden bei VW aufbereitet bevor sie zum Händler gehen. Du hast also wahrscheinlich einen guten Kauf gemacht und zudem hast du ja noch über 1 Jahr Garantie. Empfehlen würde ich dir aber vor Ablauf dieser Garantie eine Garantieverlängerung dranzuhängen (muss mindestens 1 Tag vor Ende der Werksgrantie abgeschlossen werden).

Und denk dran: In den ersten sechs Monaten nach Kauf gilt die Beweislastumkehr. Bei einem techn. Mangel muss der Händler dir nachweisen, dass du diesen verursacht hast und dass er nicht schon vorher da war.

 

Sollte der Wagen irgentwelche Mängel haben, kannst du auf Nachbesserung bestehen! Rücktritt vom KV ist uU auch mölgich.

 

*Korrigiert mich bitte wenn ich was falsches geschrieben hab*

 

lg

Zitat:

Original geschrieben von ralfs1969

Deinen Beschreibungen zufolge scheint es sich bei dem Wagen um einen sogenannten VW-Werksdienstwagen zu handeln. Das kann man z.B. daran erkennen dass der Brief erst noch angefordert werden muss. Die Händler bekommen solche Fahrzeuge nämlich als Kommision von VW zur Verfügung gestellt und der Brief bleibt solange bei VW bis das Fahrzeug verkauft ist. Erst wenn der Händler diesen anfordert muss er auch den Betrag bezahlen und erhält daraufhin die Unterlagen. Diese Autos sind auch meist zwischen 6-9 Monate alt und werden mit einem sehr guten Rabatt von meist bis zu 35% auf dem LP angeboten. Die Fahrzeuge werden bei VW aufbereitet bevor sie zum Händler gehen. Du hast also wahrscheinlich einen guten Kauf gemacht und zudem hast du ja noch über 1 Jahr Garantie. Empfehlen würde ich dir aber vor Ablauf dieser Garantie eine Garantieverlängerung dranzuhängen (muss mindestens 1 Tag vor Ende der Werksgrantie abgeschlossen werden).

Meiner ist auch ein Fahrzeug der Auf VW Wolfsburg gelaufen ist. NP war 45T€ und ich habe ihn mit 27Tkm für 27T€ bekommen. Ich habe dem Händler noch die Neuwagenanschlussgarantie für 2Jahre aus dem Ärmel geleiert. Der Wagen war ursprünglich mit der üblichen Gebrauchtwagengarantie angeboten, die ich nicht wollte.

Mängel waren leichte Kratzer, die aber vor Fahrzeugübergabe beseitigt wurden.

Die Dachantenne hatte nach einigen Wochen Farbverfälschungen, neue Antenne kostenlos eingebaut bekommen.

Nach 4 Wochen habe ich Kratzspuren an der Heckklappe und Stoßfänger festgestellt, wurde kostenlos behoben und neu lackiert.

Dann gab es ein neues Türgummi an der Fahrertür, weil beim Lackierer geschlampt wurde, der das Türgummi beschädigt hatte.

Ein neuer Klimakompressor wurde ebenso fällig wie eine neue Mechatronic fürs DSG.

Das DSG macht z.Zt mal wieder Probleme (Ruckeln bei langsamer Fahrt, kein Gang nach Start eingelegt, beobachte ich noch weiter).

Alles in allem habe ich bis jetzt 23Tkm zurückgelegt und bin, bis auf die Ausfälle von Kompressor und DSG, voll zufrieden mit dem Wagen.

Gruß Rolf

am 23. September 2009 um 11:12

Zitat:

Original geschrieben von Der Stef

Achtung: unfallfrei heißt nicht gleich Vorschadenfrei. Ein kleine Stelle lackiert (z.B. nach Parkrempler an einer Tür) oder ein Smart-Repair gehen da vom Gesetzgeber her noch als unfallfrei durch.

Ich hab meinen bei einem großen VW/Audi/Skoda Autohaus gekauft und mir wurde gleich gesagt das er hinten neben dem Licht nachlackiert wurde, wegen Kratzern. Musste das auch bei Kauf Unterschreiben.

 

Themenstarteram 23. September 2009 um 13:07

Hallo.

Viele Beiträge, danke.

Ich habe noch nie im Leben ein Auto gekauft, hab zwei geschenkte alte Kisten gefahren vorher.

Diesen CC habe ich beim VW Händler (Hülpert GmbH) in Dortmund gekauft. NP 44.566 ich habs für 25.500 gekriegt, wenig Km, 170 PS und sehr gute Ausstatung.

Ich habe mich nur hinterhär erschrocken wie schnell ich unterschrieben habe und das vergleichbare Autos im Netz ab 28.000 stehen.

Blöd nur das ich lange warten muss, wegen Brief verschickung usw.

Aber ich stehe wohl auf sicherer Seite, weil in Papieren steht er hat nix.

Zitat:

Original geschrieben von euggen

Hallo.

Viele Beiträge, danke.

Ich habe noch nie im Leben ein Auto gekauft, hab zwei geschenkte alte Kisten gefahren vorher.

Diesen CC habe ich beim VW Händler (Hülpert GmbH) in Dortmund gekauft. NP 44.566 ich habs für 25.500 gekriegt, wenig Km, 170 PS und sehr gute Ausstatung.

Ich habe mich nur hinterhär erschrocken wie schnell ich unterschrieben habe und das vergleichbare Autos im Netz ab 28.000 stehen.

Blöd nur das ich lange warten muss, wegen Brief verschickung usw.

Aber ich stehe wohl auf sicherer Seite, weil in Papieren steht er hat nix.

Wäre auch stutzig geworden - ist schon ein klasse Preis. Glückwunsch!

Mein Passat hat einen Listenpreis von 39.000,- Euro und ich hab ihn für 24.000,- bekommen. Das Auto war gerade mal 7 Monate alt und hatte 3.120 km auf der Uhr.

Was mich mal interessieren würde, was für einen Restwert der Passat nach 4 Jahren hat.

Mir sagte der Verkäufer, ein Golf 6 oder Passat 3c, hätten nach 4 Jahren etwa den gleichen Restwert - kann das wer bestätigen?

Vielen Dank.

Themenstarteram 23. September 2009 um 19:28

Das er nach vier Jahren gleichen Wert hat glaube ich net, allein schon weil der Volk sich satt drann gesehen hatt.

Ich werde meinen CC sofort bei mir in der Stadt ihn Prüfen lassen, wieviel das wohl kosten wird?

Hab nur Schiss das er Kratzer hat und wenn ich es reklamiere dann sagt er: Ja hasst du denn nicht gegukt was du da eigentlich kaufst!

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