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Habe versehentlich eine Gebrauchtwagengarantie von 5 Jahren erhalten
Hallo an die Fachleute
Habe mir im November einen kleinen gebrauchten Seat 72.000km gelaufen als Zwischenlösung zugelgt. Werde in Kürze meinen neue Mercedes erhalten.
Die Seathändler hat mit im Kaufvertrag 5 Jahre Garntie bestätigt.
Das es hierzu Garantiebedinungen geben soll war mir nicht klar, er hat mir keine gegeben und nichts vermerkt.
Es kommt wie es kommen muss, der Motor hat eine großen Schaden 5 Tage vor der üblichen Gewärleitungsgrenze (6 Monate Umkehrschluss)
Ich poche nun auf meine Abstrakte Garantie und will nichts zuzahlen.
Meine Frage, wenn ich das nun reparierte Fahrzeug weiterverkaufe, sollte die 5 Jahresgarantie übertragbar sein, oder?
Jedenfalls wäre das Fahrzeug wertvoller!
Konnte im Gesetz und die üblichen Foren nichts finden.
Wie ist hier die Meinung?
Grüße
Peter
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@camper0711 schrieb am 10. Mai 2020 um 21:29:45 Uhr:
Zitat:
@MPSDriver schrieb am 10. Mai 2020 um 21:13:27 Uhr:
...
2. Nach der gesetzlichen Regelung müsste der Erwerber die Garantieansprüche auch an Dritte abtreten können.
WELCHE "gesetzlichen Regelung"?
Bitte entsprechende(n) Paragraphen nennen!
Oder laberst Du hier nur gequirlte Schei***???
Gewöhn dir gefälligst einen anderen Tonfall an!
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49 Antworten
in den Garantiebedingungen steht normalerweise drin, ob so ein Garantieversprechen übertragbar ist. Ich kenne es so:
Wenn an die Garantie eine monatliche oder jährliche Zahlungsweise (meinetwegen auch einmalig) von Raten gekoppelt ist, dann kann diese mit dem GW weiter verkaufen. Bedingung: der neue Besitzer muss seine Halterdaten an den Garantiegeber und den Vermittler geben und den Besitzerwechsel melden.
Wenn das ein Geschenk ist, dass ist das üblicherweise nicht übertragbar.
Aber ohne die Garantiebedingungen werden wir hier nicht weiter kommen, fürchte ich.
Danke für die Antwort
Aber es handelt sich hier um eine 5-Jahresgarantie in abstrakter Form wie vom Gesetzgeber geregelt
Der Vermieter einer Wohnung kann auch nicht nach dem Einzug kommen, ich habe in meiner Schublade Bedingungen liegen, die besagen das einmal jährlich die Wohnung tapeziert werden muss
Die Bedingungen hätten mir bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden müssen bzw auch dokumentiert werden müssen
Grüße
der Gesetzgeber reguliert keine Garantien, wie soll das gehen? Eine Garantie ist ein vom Garantiegeber freiwilliges Versprechen, an welches in der Regel Bedingungen (Werkstattbesuche, Prämienzahlungen, etc.) geknüpft sind. Die Bedingungen sind zulässig, solange diese im Rahmen der guten Sitten sind und den Verbraucher nicht einseitig benachteiligen könnten.
Ich vermute nachfolgende Ausführungen kommen zum Tragen
Zitat:
@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 10:49:20 Uhr:
Danke für die Antwort
Aber es handelt sich hier um eine 5-Jahresgarantie in abstrakter Form wie vom Gesetzgeber geregelt
Der Vermieter einer Wohnung kann auch nicht nach dem Einzug kommen, ich habe in meiner Schublade Bedingungen liegen, die besagen das einmal jährlich die Wohnung tapeziert werden muss
Die Bedingungen hätten mir bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden müssen bzw auch dokumentiert werden müssen
Grüße
Gesetzlich gilt nur folgendes: 24 Monate Gewährleistung bei Neuwagen und 1 Jahr mit Nachweisumkehr nach 6 Monaten bei Gebrauchtwagen. Alles was darüber hinausgeht ist freiwillig und gesetzl nicht geregelt. Da must du tatsächlich in das Kleingedruckte des Vertrags gehen. Denn eine Garantie ist immer freiwillig. Eine Gewährleistung ist gesetzlich. Vorgeschrieben. Wss im Verzrsh steht ist allerdings verbindlich.
Danke für die Nachricht
Ich besitze nichts Kleingedrucktes da ich kein Kleingedrucktes erhalten habe
Grüße
...ich glaube nicht, dass da irgendjemand versehentlich etwas geschenkt bekommen hat.
Der Händler sichert sich vermutlich nur aufgrund des aktuell gültigen Gewährleistungsrechts ab und schließt bei entsprechenden Gebrauchtfahrzeugen, wo Probleme zu erwarten sind generell eine Garantieversicherng ab, die er vorher in den Kaufpreis mit ein paar 100,-€ einkalkuliert hat.
hast du denn für die 5 Jahre Garantie etwas beszahlt?
Irgendwo wird stehen, dass eine 5jährige Garantie nach den Bedingungen von xyz gewährt wird. Dass du die Bedingungen damals nicht ausgehändigt und erklärt bekommen hast, mag ja sein, aber der Verkäufer wird das Gegenteil behaupten.
Solche Garantien sind immer an irgendwelche Bedingungen geknüpft. Oft ist es ein jährlicher (kostenpflichtiger) Garantiecheck oder dergleichen. Und die Erstattungssummen im Schadenfall richten sich meist prozentual nach Alter und Laufleistung. Niemand gibt auf einen Gebrauchtwagen eine 5-Jahres-Garantie, die alles komplett abdeckt. Das ist ja mehr, als die meisten hersteller bei Neuwagen geben. Der könnte seinen Laden gleich dichtmachen.
Aber da dein Wagen innerhalb der gesetzlcihen Gewährleistungsfrist einen Schaden hatte, kommt das alles gar nicht zum tragen. Der Händler muß das Fahrzeug für dich kostenfrei instandsetzen. Mit Garantie hat das nichts zu tun. Ob er dieses Risiko wiederum über eine Versicherung absichert, ist für dich unerheblich.
Zitat:
@kaldenkirchen schrieb am 10. Mai 2020 um 11:12:27 Uhr:
Ich besitze nichts Kleingedrucktes da ich kein Kleingedrucktes erhalten habe
Vorschlag für´s weitere Vorgehen:
1. Schritt:
reklamiere FRISTGERECHT den Gewährleistungsfall!
(Motorschaden)
2. bitte den Händler um die Garantiebestimmungen der im Kaufvertrag erwähnten Garantie
(Begründung: damit Du abwägen kannst, ob Du einfach 0815-mäßig die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch nimmst oder ob die "Garantie" zum beiderseitigen Nutzen in Anspruch genommen werden könne)
3. stell dem Händler das Auto hin - und stelle ihm anheim, zur Minderung seines Aufwands bei diesem Gewährleistungsfall etwaige Garantieleistungen zu nutzen
4. den Garantiebestimmungen kannst Du dann auch entnehmen, wie übertragbar diese im, Falle eines späteren Verkaufs wäre
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. Mai 2020 um 11:21:39 Uhr:
...ich glaube nicht, dass da irgendjemand versehentlich etwas geschenkt bekommen hat.
Der Händler sichert sich vermutlich nur aufgrund des aktuell gültigen Gewährleistungsrechts ab und schließt bei entsprechenden Gebrauchtfahrzeugen, wo Probleme zu erwarten sind generell eine Garantieversicherng ab, die er vorher in den Kaufpreis mit ein paar 100,-€ einkalkuliert hat.
Im Vertrag gibt es hierzu keinen Hinweis, es ist mir völlig unbekannt.
Grüße
Zitat:
@Pistensau-1 schrieb am 10. Mai 2020 um 11:24:47 Uhr:
hast du denn für die 5 Jahre Garantie etwas beszahlt?
Nein, die 5 Jahresgarantie wurde Handschriftlich vom Verkäufer hinzugefügt.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 10. Mai 2020 um 11:25:50 Uhr:
Irgendwo wird stehen, dass eine 5jährige Garantie nach den Bedingungen von xyz gewährt wird. Dass du die Bedingungen damals nicht ausgehändigt und erklärt bekommen hast, mag ja sein, aber der Verkäufer wird das Gegenteil behaupten.
Solche Garantien sind immer an irgendwelche Bedingungen geknüpft. Oft ist es ein jährlicher (kostenpflichtiger) Garantiecheck oder dergleichen. Und die Erstattungssummen im Schadenfall richten sich meist prozentual nach Alter und Laufleistung. Niemand gibt auf einen Gebrauchtwagen eine 5-Jahres-Garantie, die alles komplett abdeckt. Das ist ja mehr, als die meisten hersteller bei Neuwagen geben. Der könnte seinen Laden gleich dichtmachen.
Aber da dein Wagen innerhalb der gesetzlcihen Gewährleistungsfrist einen Schaden hatte, kommt das alles gar nicht zum tragen. Der Händler muß das Fahrzeug für dich kostenfrei instandsetzen. Mit Garantie hat das nichts zu tun. Ob er dieses Risiko wiederum über eine Versicherung absichert, ist für dich unerheblich.
Niemand gibt auf einen Gebrauchtwagen eine 5-Jahres-Garantie, die alles komplett abdeckt. Das ist ja mehr, als die meisten hersteller bei Neuwagen geben. Der könnte seinen Laden gleich dichtmachen.
Ist aber so, nichts Kleingedrucktes auf dem Vertrag, kein Hinweis. Das vorgesehene Feld für diese Dinge blieb frei
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