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Haben SSP-Fahrer kein Hirn?
Gerade eben fuhr unter meinem Fenster ein gehirnamputierter Idiot mit seinem Yoghurtbecher lang und machte einen Wheelie - in einer verkehrsberuhigten Wohnstraße mit Tempo-30-Regelung. Wir haben jetzt halb zwölf Uhr nachts. Jeder, der um diese Zeit geschlafen hat, schläft jetzt vermutlich nicht, weil der Wichser einen Wheelie ja nur hinkriegt, wenn er mindestens fünfstellig dreht.
Ich hätte nicht übel Lust, runterzugehen und dem Typ eine aufs Maul zu hauen. Wegen solchen Arschlöchern sperren sie Straßen für Motorradfahrer. Haben SSP-Fahrer kein Hirn?
Mein Vorschlag: Ächten, dissen, diskriminieren, wo es nur geht.
Sampleman
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Ich hätte nicht übel Lust, runterzugehen und dem Typ eine aufs Maul zu hauen. Wegen solchen Arschlöchern sperren sie Straßen für Motorradfahrer. Haben SSP-Fahrer kein Hirn?
Na hättest de das mal gemacht. Dann hättest de auch den richtigen erwischt und bräuchtest mich nicht vollheulen!
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88 Antworten
Ist ärgerlich und verstehe, dass Du Dich darüber aufregst.
Ich meine aber, solche Typen gibt es in allen Kategorien.
War gestern an einem Bikertreff, Parplatz mit Split-Belag. Rechts und Links standen rund 50 Möpis, samt Fahrer. Da meinte ein Endurofahrer sein Können zeigen zu müssen und ließ mit Vollgas das Hinterrad durchdrehen, dass die Steine durch die Gegend flogen. Beim zweiten Mal hätten ihn einige andere Biker schon fast von seinem Moped geholt, ist dann schnell ab und davon.
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Ich hätte nicht übel Lust, runterzugehen und dem Typ eine aufs Maul zu hauen. Wegen solchen Arschlöchern sperren sie Straßen für Motorradfahrer. Haben SSP-Fahrer kein Hirn?
Na hättest de das mal gemacht. Dann hättest de auch den richtigen erwischt und bräuchtest mich nicht vollheulen!
Au fein, endlich wieder ein Prügel-Thread, ich will mitspielen.
Natürlich haben SSP-ler ein Hirn.
Allerdings steht neben der Garage ein kleines Schüsselchen, da muss es dann reingelegt werden, ehe das Bike starten kann........
Ist natürlich nicht ernst gemeint, das Möpp kann doch nix für den Pinsel, der es bewegt.
Mal ne ketzerische Frage: Sind wheelies eigentlich kategorisch verboten ? Freilich ist es sehr unschön um Mitternacht den Motor aufheulen zu lassen, aber wenn er nicht schneller als sagen wir mal 35km/h dabei fuhr und sein DB-eater nicht ausgeräumt war, wäre doch alles legal gewesen. Unsereiner kann ja auch stur nach Vorschrift..., wenn er´s noch dazu so gut konnte, dass er §1 (jederzeit anhalten können usw.) erfüllte....naja, spielende Kinder wären um Mitternacht nicht wahrscheinlich gewesen.
Keine Sorge, ich gehe jetzt nicht wheelies üben in verkehrsberuhigten Zonen oder vor Krankenhäusern, aber man muss schon darauf bestehen, dass es ohne Vernunft und gesunden Menschenverstand auf BEIDEN Seiten nicht geht, und wenn jemanden die Obrigkeit, der es imho daran oft vor lauter Vorschriften-Hörigkeit extrem mangelt (was haben die eigentlich für ´nen Bildungsstandard damit die Knarren tragen dürfen?) z.B. durch ständige sinnlose unmotivierte Verkehrskontrollen foppt und mobbt, naja, dann könnte ein jugendlicher dummer Leichtsinn halt auf die Idee kommen, im ersten Gang mit 80km/h nachts durch die Lärmschutzzone auf der Autobahn zu brausen (wheelie kann ich leider nicht...) - wäre natürlich auch eine hirnlose Provokation (was ich natürlich nicht mache), die die falschen, nämlich die Anwohner trifft, eben ähnlich aber sehr viel harmloser wie/als die sehr bedrohlichen Provokationen durch immer schwer bewaffnete offenbar grundlose, und damit einschüchternde Verkehrskontrollen, nur so z.B.
Ich glaube unter anderem daher kommen solche "Ventil"-Dummheiten, die dann natürlich jedem vernünftigen Menschen als völlig hirnlos vorkommen müssen, sind aber manchmal (professionell?) provoziert worden. Deswegen wären mir britische Standards bei der Polizei sehr viel lieber und vernünftiger, wenn ich die "Bürscherl" hier so sehe.
So von wegen "Vorbilder" usw., der mit´m Wheelie in der 30iger Zone ist natürlich auch ein extrem schlechtes Vorbild, da kann ja sonstwas passieren, weil er´s ja doch nicht beherrscht hätte, wenn irgendwas/irgendwer im Weg gestanden hätte (§1).
Gruß
PS: Ähem, sampleman, dem Yoghurt-Becher-Fahrer "vor´s Maul zu hauen", wie Du vage angekündigt hattest, wäre die einzige Straftat in der ganzen Szene gewesen , wenn´s hierzulande mit rechten Dingen zugehen sollte...."hirnamputiert" usw. wäre eiiigentlich ne Beleidigung
PPS: Es müßte ein Gesetz geben, dass man vermeidbaren Lärm nicht machen darf, aber gehört habe ich das bisher noch nicht, bin aber auch kein Rechtsverdreher, nur wenn´s so laut ist, dass es in den Bereich der Körperverletzung kommt, ist´s sicher verboten, z.B. so laut wie das Tatütata...., wenn man jetzt stur wäre und "tatütata" fährt unterm Schlafzimmerfenster vorbei....nein, ich habe nix gegen das tatütata, wenn´s nötig ist.
wheely mit anscheinend sehr hoher geschwindigkeit in ner 30 km/h "spielstraße" sind asozial. mit supersportler oder harley,scheißegal. sowas geht nicht und fertig.
video machen von der aktion,mit kennzeichen und anzeige
Natürlich geht das nicht, stunts übt/macht man überhaupt nicht im öffentlichen Straßenverkehr, sagte ich doch auch, bloß bisserl differenzierter und versuchte zu erklären, wie jugendlicher Leichtsinn unter anderem auf solche Dummheiten kommen kann.
Man stelle sich vor, da las ich auch was in nem anderen Biker-Treff Fred paar Zeilen weiter unten, da sagte so ein stunt driver doch glatt, dass er ne Kurve in der "50km/h" vorgeschrieben war, "immer mit 100-120km/h" nimmt, was mit seinen Reifen auf wohl ner Gixxer einfach "perfekt" sei...
Ne Kamera, die Endlosschleifen aufzeichnet, habe ich sowieso mittlerweile immer dabei, für den Fall, dass mir wieder mal einer die Vorfahrt versperrt oder sonstwie verfolgt. Gute Idee, Videos im Fahrzeug machen, finde ich auch, wenn´s mal krachen sollte, ist alles drauf und beweisbar. Und legal müßte die Filmerei auch sein, weil ja im Fall von Endlosschleifen nichts gespeichert bleibt, außer den letzten ca. 5 Minuten oder so, bevor´s krachte z.B. Sonst ist´s ja illegal, andere Leute zu filmen ohne deren Einverständnis.
PS: Noch ne ernst gemeinte Frage: Gibt es allgemein eine Verkehrsgefährdung, wenn meilenweit kein anderer Verkehr da ist, sagen wir mal fiktiv, ich hätte nachts in der Sahara die völlig frei einsehbaren Kurven geschnitten - normalerweise wär´s ja Verkehrsgefährdung wenn man die Kurve schneidend auf der Gegenfahrbahn rumfährt.....oder nachts irgendwo nen wheelie mit nicht-überhöhtem Tempo, wo weit und breit keiner ist.
PPS: Nein, ich will keinen wheelie in ner Spielstraße verteidigen, auch nicht nachts, aber das ist doch selbstverständlich.....da braucht man doch gar nicht drüber reden - wären wir wieder bei der charakterlichen Reife.
@ Kawa_Harlekin
Hinsichtlich Strafbarkeit eines Wheelie liegst Du leider daneben. Hier kommen §1 Absatz 2 StVO und §315c StGB zum Einsatz.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von NOMDMA
@ Kawa_Harlekin
Hinsichtlich Strafbarkeit eines Wheelie liegst Du leider daneben. Hier kommen §1 Absatz 2 StVO und §315c StGB zum Einsatz.
Gruß
Frank
Wheelies sind nach meinem Kenntnisstand nicht generell verboten, Wenn sich der ausübende an die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen hält, niemanden stört und sein Fahrzeug dabei stets vollkommen unter kontrolle hat...
Wenn er in der 30er Zone aber das Rad mit nem Powerwheely hochreißt wird er aber im 1. Gangt schon so schnell dass er das Limit deutlich überschreitet... Ausserdem sollte eine Handelsübliche SSP im 1. Gang bei 30 noch nicht so extrem laut sein dass man aus dem Bett fällt wenn man so vorbeifährt... Da ist sie ja in der Regel grade mal bei 4.000-6.000 Umdrehungen...
Wenn er sich daran hält berührt er §1 StVO nicht... und solange er keinen Unfall baut wird §315c StGB auch nicht berührt. Und solange er sein Fahrzeug stets unter Kontrolle hat dürfte die Rennleitung einen nichtmal wegen nem Wheelie anhalten... Bei nem Unfall wirds allerdings schwer die Behauptung "immer unter Kontrolle" zu halten.
Alleine der Tatbestand "Wheelie" kann nicht bestraft werden, Ruhestörung, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Gefährdung dagegen schon.
Aber auch ich bin der Meinung, auch wenn Wheelies im allgemeinen schön anzusehen sind, Sie gehören nicht in ne Wohngegend, wo am Tage immer mal wieder Kinder auf die Straße rennen und in der Nacht die Leute schlafen wollen...
Gruß,
Marc
Guten Tag, mein Name ist Carav, ach ne- annonym, also ist mein Name nicht Carav und ich fahre SSP.
Ich denke schon das ich Hirn habe, aber mir drängt sich die Frage auf was du Fährst lieber Sampleman, und wenn du nicht motorisiert am Verkehr teil nimmst ob du vielleicht Fahrrad fährst?
Ziel der Frage ist eigentlich nur um dich einer Gruppe zuzuordnen auf der man mal pauschal rum hacken kann.
Der Fred hätte mir besser gefallen wenn da stehen würde " Hat dieser SSP-Fahrer kein Hirn?"
Alles andere ist meiner Meinung nach völlig Hirnlos.
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
PS: Noch ne ernst gemeinte Frage: Gibt es allgemein eine Verkehrsgefährdung, wenn meilenweit kein anderer Verkehr da ist, sagen wir mal fiktiv, ich hätte nachts in der Sahara die völlig frei einsehbaren Kurven geschnitten - normalerweise wär´s ja Verkehrsgefährdung wenn man die Kurve schneidend auf der Gegenfahrbahn rumfährt.....
Hinsichtlich Strafbarkeit einer geschnittenen Kurve kommts halt auf den Mittelstrich an. Wenn durchgestrichen und das ist er halt meistens, dann ist's halt verboten. Ob Tag, Nacht oder Skt. Nimmerleinstag. Außer vielleicht doch in der Sahara.
Hinsichtlich des Wheelies vor samplemans Fenster handelt es sich sicherlich nicht um eine Fehlfunktion innerhalb der Gehirnstruktur der SSP-Fahrer, sondern des besagten SSP-Fahrers. Verallgemeinern darf man es nicht. Auch mir kommt schon mal der Vorderhuf hoch, wenn es mich drängt einen IVIAFU (Fahrzeuglenker die bewusst innerorts max. 40 und außerorts max. 50km/h fahren) zügig vor der nächsten Kurve hinter mir zu lassen. In bewohnten Gebieten macht man so was halt nicht.
Gruß Frank
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Mein Vorschlag: Ächten, dissen, diskriminieren, wo es nur geht.
Sampleman
Wenn Du Name und Adresse hast, sag bescheid. Ansonsten ist das die gleiche Schiene wie eine Streckensperrung. Es erwischt zu 95% die Falschen.
Und Wheelies im Strassenverkehr sind generell eine Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von frankatbike
Zitat:
Hinsichtlich des Wheelies vor samplemans Fenster handelt es sich sicherlich nicht um eine Fehlfunktion innerhalb der Gehirnstruktur der SSP-Fahrer, sondern des besagten SSP-Fahrers. Verallgemeinern darf man es nicht. ...........................
Gruß Frank
Das sehe ich genauso, vielleicht hatte DIESER SSP-Fahrer einfach nur ein Hoch- oder Glücksgefühl (z.B.weil er an dem Abend bei seiner Freundin ausnahmsweise mal nicht 1. war)
Will damit nur sagen, das es vllt. ein kleiner Ausrutscher war, Leute die SSP fahren sind sicher nicht alle gleich.
Zu entschuldigen ist das Ganze aber nicht, ein Wheeli in einer 30er Zone bei Dunkelheit halte ich für höchst gefährlich, weil er bei hochgerissenem Vorderrad keine Ausleuchtung der Fahrbahn mehr hat und sollte ihm etwas vor die Räder kommen kann er nicht sofort reagieren. Es dauert eben bis das Vorderrad wieder unten ist und er richtig bremsen kann. Das Verhalten von DIESEM SSP
-Fahrer halte ich jedenfalls für strafbar.
PS: Ob Wheeli´s jetzt generell verboten sind oder ob das je nach Lage und Situation gesehen wird weiss ich jetzt auch nicht so genau. Ich habe jedenfalls schon einmal dafür etwas bezahlt. War so in den 80er jahren, da hatte ich schon mal eine XT 600, mit der habe ich im Übermut auf der LS einen mit 50 km/h vor mir herfahrenden Streifenwagen auf dem Hinterrad überholt. Geschwindigkeit war unter 80 km/h.
Die haben mich ihrerseits (allerdings auf allen vieren)sofort wieder überholt, mir eine Predigt über Unfug im Strassenverkehr gehalten und 10 DM abgeknöpft.
Begründung: nur auf dem Hinterrad besteht eingeschränktes Reaktions- und Bremsvermögen. Die hatten natürlich Recht und gegen heutige Verhältnisse waren die 10 DM ein echtes Schnäppchen.
Zitat:
Original geschrieben von Kawa_Harlekin
PPS: Es müßte ein Gesetz geben, dass man vermeidbaren Lärm nicht machen darf, aber gehört habe ich das bisher noch nicht, bin aber auch kein Rechtsverdreher...
Aber einen Führerschein hast Du schon, oder? Also, ich habe bei den vier Füherscheinen, die ich in meinem Leben gemacht habe (50er, Pkw, Lkw, Krad), jeweils in der ersten Theoriestunde folgendes beigebracht bekommen:
"Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."
Wenn Du Deinen Führerschein nicht aus dem Kaugummiautomaten gezogen hast, musst Du das auch gelernt haben. §1 STVO ist der zentrale Paragraf der Straßenverkehrsordnung.
Vollgas in einer Tempo-30-Zone mit Wheely (der Wheely ging über 20 Meter, der Arsch fuhr mindestens 60 dabei) ist eine vermeidbare Lärmbelästigung. Nachts um halb zwölf ohnehin. Das ist nicht zu diskutieren.
Die tatsache, dass Du es dennoch tust, wirft die Frage auf: Was für ein Motorrad fährst Du?
Zitat:
Original geschrieben von sampleman
Die tatsache, dass Du es dennoch tust, wirft die Frage auf: Was für ein Motorrad fährst Du?
Aber aber sampleman. Was hat den das Mopped von Kawa_Harlekin mit dem Wheeliefuzzi vor deinem Fenster zu tun? Glaubst du am Ende er war es?
Das Erlebnis hat dich sicher tief berührt und aufgewühlt. Hack’s ab, von uns war es keiner – Bikererhrenwort.