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  7. Habt ihr schon mal die Beschleunigung 0-100 Km/h selbst getestet?

Habt ihr schon mal die Beschleunigung 0-100 Km/h selbst getestet?

VW Polo 5 (6R / 6C)
Themenstarteram 7. April 2012 um 5:22

Hallo,

gestern Abend haben ich und mein Kumpel mal versucht vom Stand bis Tempo 105(wegen Tachoabweichung) Km/h zu beschleunigen. Ich habe Sommerreifen 185/60 R15 drauf. Der Tank war 1/4 voll und zu zweit wiegen wir etwa 170 Kg, ansonsten war das Auto leer.

Angegeben ist mein 1.6 TDI, 105 PS mit 10,4 Sekunden. Die Straße war gerade, aber um eine Neigung auszuschließen bin ich hin und zurück gefahren. Des Weiteren hat es leicht geregnet.

Meine Werte waren einmal 10,55s und einmal 10,68s. Ich denke das die Reaktionszeit des Daumens an der Stoppuhr eher gegen mich zählt. Für die Umstände ein sehr guter Wert meine ich.

Falls ihr auch schonmal selber gemessen habt schreibt doch einfach.

Ein frohes Osterfest euch allen.

Beste Antwort im Thema
am 7. April 2012 um 5:47

Zitat:

Original geschrieben von Munchner

Wann muss man schon mal so schnell abhauen? Viel wichtiger für mich ist die Beschleunigung von 80 auf 120. Das kann einem im Verkehr schon mal passieren, z.B. bei einer Autobahneinfahrt. Auf der Beschleunigungsspur merkt man, dass die einzige Lücke gerade an einem vorbei rauscht und kann sich nun überlegen, in die Eisen zu steigen und am Ende der Beschleunigungsspur zu versauern, oder Kick-Down zu testen. Da zeigt sich dann, wieviele Pferde unter der Haube ackern und wie schnell DSG schaltet.

Wo hast du den den Führerschein gemacht? Man hält doch nicht am Ende des beschleunigngsstreifen an. Das ist verboten. Zur Not fährt man auf dem standstreifen weiter bis man reinkommt.

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am 7. April 2012 um 5:32

Wann muss man schon mal so schnell abhauen? Viel wichtiger für mich ist die Beschleunigung von 80 auf 120. Das kann einem im Verkehr schon mal passieren, z.B. bei einer Autobahneinfahrt. Auf der Beschleunigungsspur merkt man, dass die einzige Lücke gerade an einem vorbei rauscht und kann sich nun überlegen, in die Eisen zu steigen und am Ende der Beschleunigungsspur zu versauern, oder Kick-Down zu testen. Da zeigt sich dann, wieviele Pferde unter der Haube ackern und wie schnell DSG schaltet.

am 7. April 2012 um 5:47

Zitat:

Original geschrieben von Munchner

Wann muss man schon mal so schnell abhauen? Viel wichtiger für mich ist die Beschleunigung von 80 auf 120. Das kann einem im Verkehr schon mal passieren, z.B. bei einer Autobahneinfahrt. Auf der Beschleunigungsspur merkt man, dass die einzige Lücke gerade an einem vorbei rauscht und kann sich nun überlegen, in die Eisen zu steigen und am Ende der Beschleunigungsspur zu versauern, oder Kick-Down zu testen. Da zeigt sich dann, wieviele Pferde unter der Haube ackern und wie schnell DSG schaltet.

Wo hast du den den Führerschein gemacht? Man hält doch nicht am Ende des beschleunigngsstreifen an. Das ist verboten. Zur Not fährt man auf dem standstreifen weiter bis man reinkommt.

Welcher Fahrlehrer hat dir das denn erklärt?

Das StVO konforme Verhalten heißt anhalten!

Du weißt schon, dass man durchgezogene Linien grundsätzlich nicht überfahren darf?

das es verboten ist, am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten ist leider schlichtweg falsch. Der Auffahrende hat dem auf der Autobahn fahrenden Verkehr Vorrang zu gewähren und muss sich dem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn anpassen. Falls der Auffahrenden dies bis zum Ende des Beschleuningungsstreifens nicht geschafft hat, muss er (eigentlich) anhalten. Das Weiterbeschleuningen auf dem Standstreifen wird durch die Polizei in der Regel toleriert, da das Anhalten auf dem Beschleunigungsstreifen in der Regel gefährlicher ist, als die kurzzeitige Weiterfahrt auf dem Standstreifen. Dieser darf nämlich in der Tat nur in Ausnahmefällen befahren werden, woraus sich eben ergibt, das am Ende des Beschleunigungsstreifens anzuhalten ist.

Edit: @rußwolke7 war schneller ;)

am 7. April 2012 um 7:53

Der pannenstreifen kann unter bestimmten Vorraussetzung benutzt werden. Panne , oder wenn es durch Verkehrszeichen oder lichtzeichen geregelt wird, oder wenn das einfädeln in den fliesenden Verkehr durch hohes Verkehrsaufkommen nicht möglich ist darf man ihn als Verlängerung benutzen. Nur zum einfädeln und nicht zum überholen.

am 7. April 2012 um 8:02

Genau so wie die StVO sagt das man nicht quer zur Fahrbahn parken darf, sie sagt aber auch das jeder Parkraum auszunutzen ist. Deswegen darf man auch mit dem alten Smart quer parken, da er so lang ist wie die Parkplätze breit.

am 7. April 2012 um 8:13

Ich weiß nicht, ob euch das weiterhilft, aber denke schon:

StVO

§ 7 (4)

Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, so ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, daß sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlußverfahren).

§ 7a Abgehende Fahrstreifen, Einfädelungsstreifen und Ausfädelungsstreifen

(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn

ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden

Fahrbahn fahren.

(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen

schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.

§ 12 (1) 3.

Halten und Parken

Das Halten ist unzulässig auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,

§ 18

Autobahnen und Kraftfahrstraßen

(8) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.

am 7. April 2012 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Sidt-2

Genau so wie die StVO sagt das man nicht quer zur Fahrbahn parken darf, sie sagt aber auch das jeder Parkraum auszunutzen ist. Deswegen darf man auch mit dem alten Smart quer parken, da er so lang ist wie die Parkplätze breit.

Bitte § aufführen, denn meist sind Behindertenparkplätze eher breiter, die darf man aber nur mit gesonderten Ausweis nutzen und quer, egal mit welchem Fzg., aber ich lasse mit mit Fakten überzeugen, vielleicht findest du hier was:

 

§ 12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1.   an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,

2.   im Bereich von scharfen Kurven,

3.   auf Einfädelungsstreifen und auf Ausfädelungsstreifen,

4.   auf Bahnübergängen,

5.   vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

1.   vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

2.   wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,

3.   vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,

4.   über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung

(Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,

5.   vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über

2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1.   in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

2.   in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

3.   in Kurgebieten und

4.   in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an

Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt

nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu

benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt

in der Regel auch für den, der nur halten will; jedenfalls muß auch er dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts

bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zuläßt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen

oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der

rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im

Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.

(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, so ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte

oder linke Gehweg zu benutzen.

(4b)

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn

der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn er sonst zusätzliche

Fahrbewegungen ausführt, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend für Fahrzeugführer, die an

einer freiwerdenden Parklücke warten.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Vielleicht gibt es ja auch eine neuere StVO??? May be!

am 7. April 2012 um 8:34

Du hast es doch schon geschrieben? Platzsparend parken. Bedeutet auch jeden Parkraum ausnutzen. Der Smart steht zwar nicht in der StVO aber für ihn gilt in der Hinsicht eine Ausnahme. Habe auch gesagt der alte Smart.

am 7. April 2012 um 8:50

wenn jm. am ende des beschleunigungsstreifens anhält, dann kriegt er von mir ne lichthupe... nicht alles, was in der stvo steht ist wirklich tolerierbar. zumal die meisten, die dort anhalten vorher mit gerade mal 50 kmh da rumgurken...

ich musste noch nie anhalten... höchstens notbremsen, wegen paar schnarchnasen vor mir... wenn ich drauffahre gebe ich (wenn nötig) vollgas. manche wissen wahrscheinlich nicht, wie das geht

 

zum thema: ich hab den 1,6 tdi dsg. habe beschleunigungswerte von 0-100 gemessen und war auch so bei etwa 10 sek. angegeben sind 11,5 beim dsg.

also ist das eigtl. ganz gut. gerade das dsg ist wunderbar für sowas geeignet. einfach pedal to the matal und abwarten :D

am 7. April 2012 um 9:32

Zitat:

Original geschrieben von SWISSGIN_HH

wenn jm. am ende des beschleunigungsstreifens anhält, dann kriegt er von mir ne lichthupe... nicht alles, was in der stvo steht ist wirklich tolerierbar. zumal die meisten, die dort anhalten vorher mit gerade mal 50 kmh da rumgurken...

ich musste noch nie anhalten... höchstens notbremsen, wegen paar schnarchnasen vor mir... wenn ich drauffahre gebe ich (wenn nötig) vollgas. manche wissen wahrscheinlich nicht, wie das geht

 

zum thema: ich hab den 1,6 tdi dsg. habe beschleunigungswerte von 0-100 gemessen und war auch so bei etwa 10 sek. angegeben sind 11,5 beim dsg.

also ist das eigtl. ganz gut. gerade das dsg ist wunderbar für sowas geeignet. einfach pedal to the matal und abwarten :D

Was hast den getankt ? Super Diesel.:)

Zitat:

Original geschrieben von SWISSGIN_HH

wenn jm. am ende des beschleunigungsstreifens anhält, dann kriegt er von mir ne lichthupe... nicht alles, was in der stvo steht ist wirklich tolerierbar. zumal die meisten, die dort anhalten vorher mit gerade mal 50 kmh da rumgurken...

ich musste noch nie anhalten... höchstens notbremsen, wegen paar schnarchnasen vor mir... wenn ich drauffahre gebe ich (wenn nötig) vollgas. manche wissen wahrscheinlich nicht, wie das geht

 

zum thema: ich hab den 1,6 tdi dsg. habe beschleunigungswerte von 0-100 gemessen und war auch so bei etwa 10 sek. angegeben sind 11,5 beim dsg.

also ist das eigtl. ganz gut. gerade das dsg ist wunderbar für sowas geeignet. einfach pedal to the matal und abwarten :D

Sehe ich genauso wie du. Ich würde auch nicht anhalten StVZO hin oder her. Bisher kam es, zugegeben erst in 7 Jahren, noch nie dazu. Wenn ich auf eine Autobahn fahre gibts nur eins - Vollgas. Mich nervt es auch jedesmal wenn jemand sich mit 50km/h, natürlich ohne Blinker, nervös versucht einzufädeln...

am 7. April 2012 um 9:59

Um was ging es noch ? :)

HIPRO

am 7. April 2012 um 10:34

Zitat:

Original geschrieben von Sidt-2

 

Was hast den getankt ? Super Diesel.:)

ja. und extra verbleit, damit er tiefer liegt

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