1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Autoverkauf
  5. Händler fordert nach Jahren Gutachten an

Händler fordert nach Jahren Gutachten an

Themenstarteram 16. Juli 2021 um 6:55

Hi zusammen,

vor einigen Jahren ist mir jemand beim geparkten Fahrzeug während des Ausparkens gegen die Felge gefahren. Er hatte sich freundlicherweise gemeldet und es wurde über die Versicherung geregelt. Sprich, ich ließ mir die Summe (bzw. das, was die Versicherung zustimmte) auszahlen und fiktiv abrechnen. Der "reale" Schaden hielt sich in Grenzen, es betraf eigentlich nur den Lack am Kotflügel + Spurvermessung. Der Gutachter hat im Gutachten weiteres erwähnt, u.a. auch beide Reifen vorne, was für mich nicht zutraf, da beide Reifen davon nicht betroffen waren und vom Zustand neuwertig. Jetzt kenne ich das Prinzip eines Gutachtens nicht ganz. Wird da der reale Schaden festgehalten (was wirklich auf ersten Blick beschädigt ist) oder ggf. das, was beschädigt sein könnte (und einfach nicht ausgeschlossen werden kann). Versicherungstechnisch würde ich eher zu 2 tendieren. Richtig prüfen kann man die Teile alle nicht zu 100%, zumal man das Auto dafür auseinander nehmen müsste und selbst dann ist man da nie 100% sicher.

Naja, sei's drum. Ich habe mich dann anschließend darum bemüht, den Wagen zu verkaufen. Ich habe einen Opel Händler gefunden, der den Wagen kaufen wollte und habe natürlich alles erwähnt, was passiert ist. Dann habe ich den Wagen vorbeigebracht und er wurde in der Werkstatt technisch geprüft, alles war in Ordnung. Probefahrt etc. inklusive. Ich habe dadurch geschätzt ca. 2.000-3.000€ verloren. Dass ich das erwähnt habe.

Im Kaufvertrag hat der Händler dann festgehalten, dass er den Wagen als Unfallfahrzeug ankauft. Hatte mich gewundert, weil er ständig sagte, dass da ja alles in Ordnung ist. Aber er wollte damit wohl den Preis drücken, was auch geschehen ist. Auf meine Nachfrage, ob er den Wagen dann auch als Unfallwagen verkaufen wolle, sagte er dann aber nein, weil da ja nichts wäre. Habe ich nicht verstanden. Außer natürlich, dass man da Geld rausholen möchte. Mir war es aber egal.

So. Jetzt Jahre später kriege ich plötzlich nun eine email von dem Herren und er spricht mich auf diesen Schaden an. Die gegnerische Versicherung würde da wohl Unterlagen zu haben wollen. Vielleicht wollen sie nur nachprüfen, ob das der Vorfall war oder ob da weitere Schäden gemeldet wurden. Und er behauptete dann anfangs, er hätte den Wagen ja als Unfallfrei gekauft und auch so verkauft, was schlicht gelogen ist. Habe ich ihm dann aber auch so gesagt und er dann auch eingesehen. Selbst wenn ich es nicht erwähnt hätte, die Lackschäden hätte jeder Händler erwähnt und erkannt, dass es da eine Berührung gab.

Im Kaufvertrag hat er festgehalten, dass es ein Unfallwagen ist und ich habe den Vorfall erwähnt und alles dazu gesagt, auch wurde der Wagen von denen durchgeprüft und für gut befunden. Es wurden keine Mängel festgestellt. Ich gehe davon aus, dass er den Wagen dann tatsächlich als Unfallfrei verkauft hat und die Versicherung vom Käufer nun verwundert ist, dass es da mal einen Vorfall gab. Nun will sich der Händler wohl da irgendwie bei der Versicherung rausreden und das irgendwie erklären. Er hat sich bei meinem Gutachter von damals gemeldet und hat nun nach dem Gutachten gefragt. Der Gutachter hat ihm aber gesagt, er wird überhaupt nichts rausrücken, er solle das mit mir klären und wenn ich mein OK gebe, darf er dies haben.

Kann mir jemand den Fall erklären? Muss ich dem zustimmen und ihm das Gutachten zukommen lassen?

Ähnliche Themen
151 Antworten

Da wird mit dem Auto später ein weiterer Unfall passiert sein und der Käufer hat das Problem, dass die gegnerische HP-Versicherung diesen Vorschaden einwendet, von dem der Käufer nach deiner Schilderung nichts weiß und nun die Zahlung wegen fehlender Abgrenzbarkeit des neuen Schadens zum Vorschaden verweigert wird.

Wichtig ist, dass du den Kaufvertrag mit der Benennung als Unfallfahrzeug hast. Gib ihn nie aus der Hand. Der könnte noch ein paar Jahre lang für dich bedeutsam sein.

Eine Pflicht zur Gutachtenvorlage ... hmm ... sehe ich keinen Grund. Aber da das ein wichtiger Punkt ist, solltest du dich anwaltlich dazu beraten lassen. So eine Erstberatung ist nicht teuer.

Ich würde auf keinen Fall irgendwelche Unterlagen rausgeben. Nach so vielen Jahren bist Du nicht mal verpflichtet, noch irgend etwas aufgehoben zu haben. Soll der Händler selber sehen, wie er mit seinem zweifelhaften Geschäftsgebaren durchkommt.

Wenn das jetzt ein spätere Käufer wäre der das Gutachten haben will, weil er evtl. von dem Händler getäuscht wurde, könnte ich die Anfrage ja noch irgendwie verstehen.

Aber wieso kommt nach all dieser Zeit jetzt plötzlich der Händler auf dich zu?

So eine ähnliche Situation hatten wir vor ein paar Jahren mit dem Hyundai meiner Mutter. Nachdem ihr jemand reingefahren ist, wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt. Meine Mutter hat den Unfallwagen beim Vertragshändler in Zahlung gegeben. Ein paar Monate später meldete sich jemand bei uns, der den alten Wagen gekauft hatte und wissen wollte, ob irgendwelche Unfallschäden bekannt seien. Ihm wurde der Wagen vom Händler als "unfallfrei" verkauft.

Immer schön festhalten und sehen was passiert. Der Händler kann sich ja das Gutachten bei der gegnerischen Versicherung abfordern. Ich glaube nicht das die aus Datenschutz Gründen irgendwas rausrücken. Wer sagt denn, das du das Gutachten noch hast?

Zitat:

@expl0rer schrieb am 16. Juli 2021 um 14:15:47 Uhr:

Nachdem ihr jemand reingefahren ist, wurde ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt. Ihm wurde der Wagen vom Händler als "unfallfrei" verkauft.

Na das ist ja ein starkes Stück.

BTT: Ich würde dem Händler auch nichts schicken, nicht mal als Kopie. Die Versicherung selbst müsste das ja bei deiner damaligen Versicherung selbst anfordern können. Dein Händler wird das wohl aus Datenschutzgründen nicht dürfen.

Das Gutachten auf keinen Fall weitergeben.

Der Händler scheint wohl, wenn ich das richtig verstehe, nicht einmal darlegen zu können, auf welcher Rechtsgrundlage er das Gutachten anfordert.

Wie kommt man auf die Idee in so einem Fall zu Anwalt zu raten?

 

Unnötig rausgeschmissenes Geld.

 

Dem Händler würde ich kurz mitteilen, dass ich nichts mehr habe und gut!

 

Das Fahrzeug ist verkauft, der Vertrag vorhanden!

 

Fertig und Ende.

 

Ich würde den Wunsch des Händler einfach ablehnen. Du hast keine Auskunftspflicht. Eine Begründung ist nicht nötig. Nach der Schilderung des damaligen Verkaufsvorgang scheint mir aber auch der Händler nicht sonderlich seriös. Aber dies nur am Rande. Zu einem guten Geschäft gehören halt immer zwei Seiten.

Hallo

Warum solltest du dich in die etwas "komischen" Machenschaften von dem Händler reinziehen lassen?

Keiner kann abschätzen was da noch nachkommt, was dich das an Zeit und Nerven kosten kann.

Wie schon geschrieben wurde kurz antworten, hab nichts mehr und fertig.

 

MfG

Didi2708

Zitat:

@Buchener74722 schrieb am 17. Juli 2021 um 05:18:46 Uhr:

Wie kommt man auf die Idee in so einem Fall zu Anwalt zu raten?

Unnötig rausgeschmissenes Geld.

...

Weil der Händler offensichtlich dabei ist, beim TE eine aussichtsreiche deliktische (Mit)Haftung für das offenbahrungspflichtig auszutauschende Lenkgetriebe unterzubringen, da er seinerseits den Prozess mit dem ahnungslosen Letztkäufer verloren hat oder dies bevorsteht.

Trotzdem Blödsinn zum Anwalt zu rennen......bisher ist noch 0,0 relevantes passiert, das die Bereicherung der Anwaltschaft rechtfertigt.

 

Man kann es natürlich anders sehen und diese armen Anwälte unnötig füttern.

 

TE: einfach abhaken und gut sein lassen.

 

Du gestattest hoffentlich, dass deine von ganz viel Meinung und Neid getragene Sichtweise nicht geteilt wird.

Der TE sollte sich bereits jetzt so verhalten, als würde er vom Verkäufer schon auf Schadenersatz gerichtlich in Anspruch genommen werden, damit er sich nicht tiefer reinreitet.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 17. Juli 2021 um 12:07:59 Uhr:

Der TE sollte sich bereits jetzt so verhalten, als würde er vom Verkäufer schon auf Schadenersatz gerichtlich in Anspruch genommen werden, damit er sich nicht tiefer reinreitet.

Deswegen sollte er erst einmal jegliche Kommunikation mit dem Händler einstellen und abwarten, bis er etwas Schriftliches auf dem Tisch hat. Genau ab dann macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten.

Ähnliche Themen