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Händler Garantie bei einem Gebrauchtwagenkauf LED Tagfahrlicht beim Touran kaputt
Moin, ich habe mal eine Frage. Ich habe mir am 5.12.18 bei einem Händler einen VW Touran Bj 2013 2.0 TDI Highline gekauft mit frischem TÜV etc.
Da er keine eigene Werkstatt hat war im Kaufpreis eine Garantie von GGG Standard mit Zusatzpaket dabei. Alles schön und gut, jetzt 2 Tage später geht bei mir der Warnhinweis an das eine Lampe kaputt ist, nachdem ich nachgeguckt habe, musste ich feststellen dass das LED Tagfahrlicht auf der linken Seite nicht mehr funktioniert. Wenn ich den Wagen aus mache und wieder anmache, kann es sein das es wieder funktioniert, ist aber nicht immer so.
Da ich glaube dass es nicht in der Garantie mit drinne ist, muss der Händler dafür gerade stehen oder habe ich einfach Pech dass es nach 2 Tagen nach dem Kauf nicht mehr funktioniert?
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7 Antworten
Das Zauberwort für dich heisst Gewährleistung.
Das ist was für den Händler dieser muss sich um die Beseitigung des Mangels kümmern.
Gibt noch ein Zauberwort mehr, dass heißt "Verschleißteile" - und dazu dürften Leuchtmittel wohl zählen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2018 um 16:12:40 Uhr:
Gibt noch ein Zauberwort mehr, dass heißt "Verschleißteile" - und dazu dürften Leuchtmittel wohl zählen.
Habe ich mir auch gedacht, mir wurde gesagt dass es entweder das Leistungsmodul ist oder der Scheinwerfer an sich. Ob das auch als Verschleißteil zählt? Vorallem zwei Tage nach dem Kauf?
Beim Verschleißteil ist es egal, wie lange nach dem Kauf es versagt. Freundlich den Händler darauf ansprechen, vielleicht ist er kulant.
Wie lange so ein Leistungsmodul halten muss, weiß ich nicht. Ich hab im Haus gerade eine drei Jahre alte LED-Schreibtischlampe erneuert, da war eine LED ausgefallen. Im Haus haben wir fast nur LED-Einbaustrahler, da sind die ersten LED's im ersten Jahr schon ausgefallen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. Dezember 2018 um 16:12:40 Uhr:
Gibt noch ein Zauberwort mehr, dass heißt "Verschleißteile" - und dazu dürften Leuchtmittel wohl zählen.
Also ein kompletter Scheinwerfer, der ja bei einem LED-Licht-Defekt fällig werden würde, ist in meinen Augen kein "Leuchtmittel" (wie Glühlampe oder Xenon-Brenner) und nicht vergleichbar mit richtigen Verschleißteilen (Bremsbeläge z.B.).
Damit würde ich mich erstmal nicht abwimmeln lassen.
Im Zweifel einen Anwalt fragen, darauf würde ich mehr geben als auf irgend einen Kommentar bei MT.
Das Thema Sachmangelhaftung / Gewährleistung ist sehr komplex.
Viel (mehr) Komplexität (als nötig) erzeugen aber oft auch Händler/Verkäufer, weil sie Schlupflöcher suchen und/oder Grauzonen ausnutzen, um sich aus der Verantwortung und der Kostenübernahme zu entziehen.
In deinem Fall wäre die Sache - nachdem wie du das schilderst - in der "Praxis" relativ klar.
Innerhalb der ersten 6 Monate geht man (auch juristisch) davon aus, dass ein auftretender Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Gegenteiliges muss in diesem Zeitraum der Händler beweisen.
Nach 6 Monaten gibt es die Beweislastumkehr.
Man kann aus meiner Sicht davon ausgehen, dass der Mangel, der so dermaßen kurz und fast unmittelbar nach dem Fahrzeugkauf auftritt, wohl schon vorhanden war, Verschleiß hin oder her.
Generell ist es kaum möglich, innerhalb so kurzem Zeitraum, das Fahrzeug derart zu bewegen, als das man hier Mängel an Verschleißmaterialen erzeugt, die dann erst nach dem Kauf defekt werden.
Es sei denn du wärst 2-3 Tage über den Nürburgring gerauscht, wovon ich jetzt einfach mal nicht ausgehe :-)
Ich habe auch am 22.11.2018 meinen Scirocco bekommen und am 24.11.2018 war plötzlich die Batterie platt (siehe auch Thread "Batterie platt" im Scirocco 3 Forum dazu).
Am 26.11.2018 habe ich das Fahrzeug in der VW Werkstatt vorgeführt und der Händler hat den beanstandeten Mangel unverzüglich in Gewährleistung ersetzt, obwohl die Batterie eindeutig ein Teil ist, dass natürlichem Verschleiß unterliegt.
Leider weiß ich aber auch, dass das nicht immer so "einfach und unkompliziert" klappt.
Wie viel Aufwand man sich im Detail dann "gönnen" möchte, auch seitens des Händlers, dies im Zweifelsfall mittels Sachvollständiger beurteilen zu lassen, hängt oft davon ab, wieviel "Not" der Händler hat, unerwartete Kosten zu übernehmen u. Mängel zu beheben, bzw. wie stark die Sichtweisen im Einzelnen auseinandergehen.
Bei der Bewertung von Verschleißmaterialien spielt zudem eine Rolle, ob man von offenen oder versteckten Mängeln spricht, wie fachkundig der Käufer sein darf/muss - sprich ob er es bei der Übergabe hätte erkennen und richtig einschätzen müssen - und wieviel Lebensdauer man dem betroffenen Teil "zumuten" darf.
Im Zweifelsfall steht eine langwierige Auseinandersetzung zwischen den Vertragspartnern bevor, insofern kein außergerichtliches Übereinkommen getroffen werden kann.
Wobei man sich auch hier die Frage stellt, ob sich das angesichts des jeweiligen Streitwerts überhaupt lohnen würde.
Für den Notfall bleibt zwar die Variante mit der Abwicklung über die Garantie, auf welche die Händler oft drängen, aber man kann auch auf die Erfüllung der Gewährleistung beharren.
Die Händler wünschen sich oft den Weg über die Garantie, weil in diesem Fall der Garantiegeber die Kosten übernehmen muss und die Händler, insofern sie selbst über eine eigene Werkstatt verfügen, sogar noch daran verdienen können, insofern sie die Reparatur dann selbst durchführen.
Muss der Verkäufer dies in Gewährleistung übernehmen, trägt er selbst die Kosten und muss sich in diesem Fall - wenn er über keine eigene Werkstatt verfügt - sogar noch darum kümmern, den Auftrag über eine andere Werkstatt abzuwickeln, bzw. Dir die Kosten zu ersetzen.
Bei meinem Skoda Octavia war 4 Monate nach dem Kauf die Wasserpumpe kaputt, bzw. undicht, woraufhin man mich drängte, den Schaden über die Weltauto Garantie abzuwickeln und den - doch geringen - Selbstbehalt von "nur" etwa EUR 65,00 Brutto zu übernehmen.
Angesichts einer sonst teuren Reparatur von um die EUR 700,00 bis EUR 1000,00 Brutto, ein Betrag den man Verschmerzen könnte und auch generell keine massiven Unkosten.
Nachdem ich aber schon vor diesem Vorschlag auf die Gewährleistung verwiesen hatte - der Mangel wurde im Zuge der §57a "Pickerl" (TÜV/HU) Untersuchung entdeckt - und man mir dann ganz !provokant! mit der Garantie u. Selbstbeteiligung kam, ging es mir aber ums Prinzip.
Ich beharrte darauf, dass der Mangel für mich beim Kauf nicht hätte ersichtlich sein können, da ich nicht fachkundig bin und Bauteile in Motorgegend selbst nie prüfen hätte können und dass ich mich noch innerhalb der Gewährleistung befände.
Nachdem sich aber der Verkäufer nicht überzeugen lies, blieben mir einige Telefonate u. am Ende ein Gespräch mit dem Verkaufsleiter der Porsche Gruppe Österreich West.
Nach dem letzten Gespräch war das Thema innerhalb von 10min erl.
Ob der Händler dass dann hausintern trotzdem über die Garantie erledigt bzw. im konkreten Fall erledigt und die Selbstbeteiligung selbst übernommen hat(t)e, weiß ich nicht und ist mir offen gestanden ja auch egal, dies bleibt Sache des Händlers.
Ich würde auf jeden Fall mal das Gespräch mit dem Händler suchen und versuchen den Sachverhalt "friedlich" zu klären.
Wenn er sich seiner Pflichten bewusst ist und den Mangel korrekt einordnet, dürfte es kein Problem geben.
Im Zweifelsfall kann man sich ja noch darauf einigen, den Mangel über die Garantie beheben und die Kostenbeteiligung dem Händler auferlegen zu lassen.