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Händler gibt keine Garantie

BMW
Themenstarteram 28. Mai 2014 um 9:43

Hallo an alle,

ich bin eigentlich in Gedanken schon eine stolze 320d Besitzerin und kann es kaum abwarten den Vertrag am Freitag zu unterzeichnen und das Auto mit nach Hause zu nehmen.

Allerdings trübt eine Sache die Stimmung.

Das Auto wird im Kundenauftrag vermittelt. Der Händler sagte mir, es gäbe keine Garantie. Auch Testanrufe eines Freundes brachten das selbe Ergebnis.

Begründung:

"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"

Der Preis ist klasse: 8.000€ auch TÜV, AU/HU sind neu gemacht worden. Navigationssystem und Ledersitze sind ebenfalls vorhanden, sowie ein Schiebedach und PDC. Er gefällt mir, bis auf das tiefer gelegte (geht aber durch das Fahrwerk einfach wieder rückgängig zu machen) richtig gut. Auch am Bordcomputer leuchtete alles Grün und das Fahrzeug stand top da. Bj. 12/2005, 165.000 km.

Jetzt bin ich am verzweifeln, denn 8.000€ sind für mich auch nicht einfach so auf den Tisch gelegt.

Was würdet ihr mir raten? Kann ich den Händler doch zur Zahlung ziehen im Falle eines Falles oder kann ich mich auf die Mindestlaufzeit von 6 Monaten Garantie beziehen?

Grüße

Beste Antwort im Thema
am 28. Mai 2014 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von autostattshoppen

Begründung:

"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"

(Wow..., ein neues Gesicht hier...? :D)

Allein auf diesen einen Satz kommt es an, sofern er denn wirklich gefallen ist. Denn eine Inzahlungnahme schließt einen Verkauf im Kundenauftrag an sich schon aus. Entweder der Händler nimmt das Fahrzeug in Zahlung (dann ist er der Eigentümer) oder er verkauft es im Auftrag des Kunden und erhält dafür eine kleine Verkaufsprovision.

Ich bin ganz ehrlich, die Masche mit dem Verkauf im Kundenauftrag ist sehr unseriös, sofern es nicht tatsächlich der Wahrheit entspricht und schlichtweg der Versuch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Funktioniert in der Regel nur nicht so wirklich. Aber es zeigt in jedem Fall, dass der Händler nicht allzu vertrauenswürdig ist.

Dann aber kann man auch gleich von Privat kaufen und gleich noch ein paar Euro sparen. Allerdings sind 8000 Tacken für einen Wagen aus 2005 mit 165.000 Km (wenn sie stimmen) nebst Leder, Navi und Schiebedach durchaus okay. Viel billiger wird es bei einem Privatkauf dann auch nicht.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde ja schon angesprochen. Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung, die Gewährleistung von 1 Jahr bei Gebrauchtgegenständen kann kein Händler gegenüber einem Verbraucher ausschließen. Im Übrigen gilt dieses 1 Jahr nur, wenn tatsächlich eine Gewährleistungsverkürzung vertraglich vereinbart wird. Steht im Kaufvertrag ein nicht rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss, hat man automatisch 2 Jahre Gewährleistung wie bei einem Neukauf. Allerdings ist alles was über die 6 Monate Beweislastumkehr hinaus geht im Grunde eh für die Tonne... :)

* * * * *

Theoretisch eröffnet sich hier folgende Möglichkeit. Da der Preis an sich, selbst für einen Kauf von Privat okay wäre oder eben für einen Verkauf im Kundenauftrag, kann man nicht viel verkehrt machen. Das Auto mal beim Tüv vorfahren, eventuell mal versuchen an die Historie zu kommen, das geht schon, wenn man sich ein bissl Mühe macht.

Ich würde allerdings gar nix sagen, das Ganze so hinnehmen und schauen was am Ende im Kaufvertrag steht. Tritt hier das Autohaus zweifelsfrei als Verkäufer des Fahrzeuges auf, eventuell läuft auch die Zahlungsquittung auf den Händler, können im Vertrag Gewährleistungsausschlüsse stehen wie wollen, sie sind schlichtweg ungültig. Tritt das Autohaus nur als Vermittler auf, oft der Autohausbesitzer mit seinem Privatnamen, lässt sich auch dies vor Gewricht recht schnell zerpflücken.

Allerdings wird so ein Händler im Schadensfall nur selten von sich aus spuren. Hier muss man ihm dann zwangsläufig mit ein bissl juristischem Nachdruck eine kleine Lektion in Sachen BGB verpassen. Das Kostenrisiko ist dabei eigentlich mehr als gering.

Aber wie gesagt - nur wenn das Fahrzeug wirklich in Zahlung genommen wurde und nicht wirklich im Kundenauftrag verkauft wird.

* * * * *

Oder aber man legt ein paar tausend Euro drauf und kauft bei einem seriösen Händler. Ob in dem Fall ein Gewährleistungsmangel aber zwangsläufig zufriedenstellend abgewickelt wird, steht auch auf einem anderen Blatt. Gibt halt solche und solche Händler... Zumindest in den ersten 6 Monaten ist man weitestgehend auf der sicheren Seite, sofern es sich wirklich um einen Gewährleistungsmangel handelt.

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Er verkauft im Kundenauftrag, d.h. er reicht das Auto quasi nur durch.

Daher keine Garantie.

Vielleicht besteht die Möglichkeit, eine externe Garantie noch abzuschließen, es gibt Anbieter für so etwas. Oder aber, Du suchst ein Fahrzeug mit Händlergarantie und weniger KM.

Bsp: Bei nem Diesel kann ab 200 tsd.km der Partikelfilter fällig werden, der ohnehin nicht unter die Gewährleistung fallen würde.

P.S. Schickes Profilbild! Wenns zutrifft, müsste der Händler doch sofort einlenken und freiwillig 10 Jahre auf das Auto geben.. ;):D

Themenstarteram 28. Mai 2014 um 9:55

Zitat:

Original geschrieben von Zeiti0019

Er verkauft im Kundenauftrag, d.h. er reicht das Auto quasi nur durch.

Daher keine Garantie.

Vielleicht besteht die Möglichkeit, eine externe Garantie noch abzuschließen, es gibt Anbieter für so etwas. Oder aber, Du suchst ein Fahrzeug mit Händlergarantie und weniger KM.

Bsp: Bei nem Diesel kann ab 200 tsd.km der Partikelfilter fällig werden, der ohnehin nicht unter die Gewährleistung fallen würde.

P.S. Schickes Profilbild! Wenns zutrifft, müsste der Händler doch sofort einlenken und freiwillig 10 Jahre auf das Auto geben.. ;):D

Ja das trifft zu :) Dankeschön, toll wäre es ;) Ich hab mir jetzt überlegt eine 2. Probefahrt zu machen und zum TÜV mit dem Auto zu fahren, damit die das für mich Checken, gute oder schlechte Idee? :P

am 28. Mai 2014 um 10:03

Vorsicht: Hier werden die Begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen.

Garantie ist freiwillig, dh. er kann Garantie geben oder nicht, wie er gerade lustig ist.

Die 6 Monate die du ansprichst sind Gewährleistung. Ist was ganz anderes als Garantie.

Das nächste "Problem" er verkauft zwar im Kundenauftrag aber du schreibst etwas von Ankauf/Inzahlungnahme. Hier muss man jetzt ganz genau aufpassen wie einem der Händler das Auto verkauft.

Wenn er ihn wirklich im Kundenauftrag verkauf dann schließt du genau genommen einen Vertag mit dem Vorbesitzer, dh. es gibt dann nicht mal eine Gewährleistung wenn diese ausgeschlossen wird.

Wenn der Händler die Karre aber schon in Zahlung genommen hat, muss er wieder als Händler verkaufen, was wiederum Gewährleistung bedeutet. Kurz gesagt: Viele Händler versuchen sich da um das Gesetz zu winden, und das ist oft eine rechtliche Grauzone. Sollte mit dem Auto etwas sein, hast du oft Ärger.

Meine Ansicht: Entweder auf Risiko kaufen und wenn was kaputt geht selbst zahlen oder nach Angeboten ausschau halten die seriöser und rechtlich eindeutig sind.

Generell gilt:

An so einem alten Auto kann so ziemlich alles kaputt gehen was dran ist, was aber auch bei anderen Angeboten meist nicht unter Gewährleistung fällt, das muss man sich schon bewusst sein.

Gebrauchtwagen-Check bei TÜV und Co. ist immer empfehlenswert wenn man sich selbst nicht so gut mit der Materie auskennt.

am 28. Mai 2014 um 10:16

Ich würde auch schauen, was dann konkret im Kaufvertrag steht. Gerade der Widerspruch im Kundenauftrag - Inzahlungnahme ist schon ereblich." zum EK erworben " heißt, es gehört dem Autohaus-->also Gewährleistung

Die meisten Garantien haben je nach KM Leistung eine Selbstbeteiligung. Ab 100tsd. bspw. 50%. Bei deinen KM reicht anversich die Gewährleistung 1/2 Jahr aus. Du kannst ja fragen, wieviel die Garantie zusätzlich kostet. Wenn die die nicht verkaufen wollen, hätte ich ein mulmiges gefühl. Das heißt ja, entweder geben sie nie Garantie (kann ja sein, je nach Händler) oder sie erwarten ein Defekt.

Wird ja gern geschrieben, dass bei Garantie der Händler fein raus ist. So ist es aber nicht. Wenn die bei jedem zweiten Auto die Garantie ziehen, werden die keine Garantieversicherung finden, die weitere Abschlüsse zeichnen

Zitat:

Original geschrieben von autostattshoppen

 

Er gefällt mir, bis auf das tiefer gelegte (geht aber durch das Fahrwerk einfach wieder rückgängig zu machen) richtig gut.

Ein sehr gewagter Spruch hier im Forum :)

 

Wenn ich 8000 € ausgebe für ein Auto, dann nur für ein Auto mit Gewährleistung. Ich würde nicht auf Risiko gehen, es sind immerhin 8k.

In meinen Augen ist das doch egal was das Auto kostet, ob 800€ oder 80.000€. Wenn er als Händler das Auto verkauft muss er auch die Händlergarantie geben wenn du das wünschst. Was natürlich auch was extra kostet ( so machen das die meisten Händler)

Ist aber eine Gute Wähl!

am 28. Mai 2014 um 12:03

Garantie hat nichts mit Gewährleistung zu tun. Wenn er als Händler verkauft, ist er automatisch nach BGB in der Gewährleistungspflicht, Wenn er im Kundenauftrag verkauft, ist er es nicht!

docus

Auf mich wirken Händler, die Autos "im Kundenauftrag" verkaufen irgendwie immer ziemlich unseriös, obwohl ich schon verstehen kann, dass es für einen Händler nicht ganz einfach ist, auf ein "altes" Auto eine Gewährleistung oder Garantie zu geben.

Man muss aber auch dazu sagen, dass die gesetzliche Gewährleistung auch nur in den ersten sechs Monaten was bringt, danach ist es dann immer so eine Sache mit der Beweislage :)

Muss im Endeffekt auch jeder selbst wissen, wieviel Risikobereitschaft man an den Tag legen will.

am 28. Mai 2014 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von autostattshoppen

Begründung:

"Da wir nicht mit solchen Fahrzeugen in der Preisregion handeln (8.000€) und das Auto eine Inzahlungnahme war und wir dieses zum EK erworben haben gibt es keine Garantie"

(Wow..., ein neues Gesicht hier...? :D)

Allein auf diesen einen Satz kommt es an, sofern er denn wirklich gefallen ist. Denn eine Inzahlungnahme schließt einen Verkauf im Kundenauftrag an sich schon aus. Entweder der Händler nimmt das Fahrzeug in Zahlung (dann ist er der Eigentümer) oder er verkauft es im Auftrag des Kunden und erhält dafür eine kleine Verkaufsprovision.

Ich bin ganz ehrlich, die Masche mit dem Verkauf im Kundenauftrag ist sehr unseriös, sofern es nicht tatsächlich der Wahrheit entspricht und schlichtweg der Versuch die gesetzliche Gewährleistung zu umgehen. Funktioniert in der Regel nur nicht so wirklich. Aber es zeigt in jedem Fall, dass der Händler nicht allzu vertrauenswürdig ist.

Dann aber kann man auch gleich von Privat kaufen und gleich noch ein paar Euro sparen. Allerdings sind 8000 Tacken für einen Wagen aus 2005 mit 165.000 Km (wenn sie stimmen) nebst Leder, Navi und Schiebedach durchaus okay. Viel billiger wird es bei einem Privatkauf dann auch nicht.

Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung wurde ja schon angesprochen. Die Garantie ist eine rein freiwillige Leistung, die Gewährleistung von 1 Jahr bei Gebrauchtgegenständen kann kein Händler gegenüber einem Verbraucher ausschließen. Im Übrigen gilt dieses 1 Jahr nur, wenn tatsächlich eine Gewährleistungsverkürzung vertraglich vereinbart wird. Steht im Kaufvertrag ein nicht rechtsgültiger Gewährleistungsausschluss, hat man automatisch 2 Jahre Gewährleistung wie bei einem Neukauf. Allerdings ist alles was über die 6 Monate Beweislastumkehr hinaus geht im Grunde eh für die Tonne... :)

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Theoretisch eröffnet sich hier folgende Möglichkeit. Da der Preis an sich, selbst für einen Kauf von Privat okay wäre oder eben für einen Verkauf im Kundenauftrag, kann man nicht viel verkehrt machen. Das Auto mal beim Tüv vorfahren, eventuell mal versuchen an die Historie zu kommen, das geht schon, wenn man sich ein bissl Mühe macht.

Ich würde allerdings gar nix sagen, das Ganze so hinnehmen und schauen was am Ende im Kaufvertrag steht. Tritt hier das Autohaus zweifelsfrei als Verkäufer des Fahrzeuges auf, eventuell läuft auch die Zahlungsquittung auf den Händler, können im Vertrag Gewährleistungsausschlüsse stehen wie wollen, sie sind schlichtweg ungültig. Tritt das Autohaus nur als Vermittler auf, oft der Autohausbesitzer mit seinem Privatnamen, lässt sich auch dies vor Gewricht recht schnell zerpflücken.

Allerdings wird so ein Händler im Schadensfall nur selten von sich aus spuren. Hier muss man ihm dann zwangsläufig mit ein bissl juristischem Nachdruck eine kleine Lektion in Sachen BGB verpassen. Das Kostenrisiko ist dabei eigentlich mehr als gering.

Aber wie gesagt - nur wenn das Fahrzeug wirklich in Zahlung genommen wurde und nicht wirklich im Kundenauftrag verkauft wird.

* * * * *

Oder aber man legt ein paar tausend Euro drauf und kauft bei einem seriösen Händler. Ob in dem Fall ein Gewährleistungsmangel aber zwangsläufig zufriedenstellend abgewickelt wird, steht auch auf einem anderen Blatt. Gibt halt solche und solche Händler... Zumindest in den ersten 6 Monaten ist man weitestgehend auf der sicheren Seite, sofern es sich wirklich um einen Gewährleistungsmangel handelt.

@neo

Schön geschrieben. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich finde das Verhalten des Händlers auch völlig unangemessen - es klingt wirklich so, als würde er es eben NICHT im Kundenauftrag verkaufen.

Ich suche selber grad einen E9X und hab schon 3 angeschaut, bei allen wollten die Händler "im Kundenauftrag" verkaufen daher suche ich weiter. Scheint ein Massenphänomen zu sein sich vor der Garantie zu drücken.

Ihr redet ja hier alle von Recht usw. Garantie und Gewährleistung sind verschiedene Themen auch klar. Denkt ihr auch mal daran, dass ein Verkäufer der absolut stur ist sich im Gewährleistungsfall massiv drücken wird? Das gibt nichts anderes als Ärger ohne Ende.

Und 8000€ für ein E90 lol ist doch ein Witz oder? zumal das ja auch net locker da zu sein scheint!!! Da kann nur SCHROTT BEI rumkommen . Auto statt shoppen^^ Die Weiber werden immer verrückter.

Tu mal 8000€ noch dazu und hol dir nen vernünftigen E90 vom BMW Händler.

am 28. Mai 2014 um 16:52

Nun Ärger gibt das zumindest in den ersten 6 Monaten überhaupt nicht, höchstens Freude und Arbeit für einen Rechtsanwalt.

docus

Zitat:

Original geschrieben von docus

Nun Ärger gibt das zumindest in den ersten 6 Monaten überhaupt nicht, höchstens Freude und Arbeit für einen Rechtsanwalt.

docus

Rede nicht so einen Schwachsinn, klar regelt das der Rechtsanwalt. Weißt du denn wie lange so eine Verhandlung sich hinziehen kann?! bei nem Kollegen hats 1,5 jahre gedauert und er hatte die karre dann längst nicht mehr weil er die Schnauze voll hatte von der Warterei.

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