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Händler in Verzug setzen?

Audi Q4 FZ
Themenstarteram 20. September 2022 um 20:04

Hallo zusammen,

ich bin gerade etwas ratlos. Wir hatten heute einen Termin bei unserem Autohändler. Bestellt wurde 12/21 und der unverbindliche LT war laut Audi Bank Q3/22 (bei den Vertragsunterlagen war sogar die Rede von 08/22). Im System vom Händler ist jedoch 10/22 als erster Termin eingetragen. (Die Infos nur am Rande, da evtl relevant)

Stand heute wurde der unverbindliche LT auf 02/23 verschoben, somit die BAFA Prämie deutlich geringer.

Ersatzmobilität wurde ausgeschlossen, dass hätte Audi wohl August aufgrund der hohen Kosten eingestellt.

Kostenlose Stornierung wäre wohl nur bis Ende dieser Woche möglich.

Mir wurden jetzt 350€ ab November (da laut denen ja erst Oktober hätte geliefert werden sollen, somit November der Folgemonat erst als Verzug gilt) bis zum Zeitpunkt der Lieferung als Entschädigung angeboten.

Wir fragen uns nun, ob wir nichtsdestotrotz noch den Händler in Verzug setzen müssen (um ggf. später rechtliche Handhabe zu haben) oder ob durch diese "Entschädigung" das unnötig ist? Und wenn ich den Händler in Verzug setze, hat das evtl unschöne Folgen für mich? (zB das der Händler den Vertrag dann seinerseits storniert o.ä.)

Wir würden über Audi finanzieren.

Ich hoffe ihr könnt meinem Wirrwarr im Kopf Folgen und etwas entwirren :confused:

Danke schon mal vorab

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46 Antworten

Wenn du deinen Händler in Verzug setzt, forderst du ihn ja zur überfälligen Lieferung also Vertragserfüllung auf. An der Stelle kann der Händler dann aber nicht als Antwort den Vertrag stornieren. Wofür gäbe es sonst Verträge. Im übrigen ist dein Vertragspartner bei Finanzierung nicht der Händler, sondern die Audi-Bank.

Hast du eine Verkehrsrechtschutz? Wenn ja, dann geh zum Anwalt.

Kurz gesagt, 6 Wochen nach Verzugszeitpunkt steht Dir Schadenersatz zu. Du kannst dir ja auch selbst Ersatzmobilität beschaffen.

 

Evtl. Kommen Max 4 Monate force mejeure durch die Ukraine dazu - das muss man aber begründen können, ist keine pauschale…

Themenstarteram 21. September 2022 um 4:19

Ah okay, das wusste ich nicht.

Welches Datum nehme ich dann als Verzugsdatum? Das was von der Bank bestätigt wurde? Oder was im System hinterlegt ist? Weil gestern im Gespräch hieß es nur das wäre gültig, auch wegen der Zahlung der "Entschädigung".

Themenstarteram 21. September 2022 um 4:44

Zitat:

@stevoboy schrieb am 21. September 2022 um 06:18:32 Uhr:

Hast du eine Verkehrsrechtschutz? Wenn ja, dann geh zum Anwalt.

Kurz gesagt, 6 Wochen nach Verzugszeitpunkt steht Dir Schadenersatz zu. Du kannst dir ja auch selbst Ersatzmobilität beschaffen.

Evtl. Kommen Max 4 Monate force mejeure durch die Ukraine dazu - das muss man aber begründen können, ist keine pauschale…

Leider nein :-/ und ich glaub wenn ich den aus eigener Tasche bezahle, wird das höher sein als die 350€

Das was im Vertrag steht und du unterschrieben hast. Alles anderer spielt keine Rolle. Eine Verkehrsrechtschutz sollte jeder haben - das ist aus meiner Sicht so wichtig wie eine privathaftpflicht. Im Verkehr kann so viel passieren, das kann dich arm machen.

Themenstarteram 21. September 2022 um 14:23

Zitat:

@stevoboy schrieb am 21. September 2022 um 06:56:03 Uhr:

Das was im Vertrag steht und du unterschrieben hast. Alles anderer spielt keine Rolle. Eine Verkehrsrechtschutz sollte jeder haben - das ist aus meiner Sicht so wichtig wie eine privathaftpflicht. Im Verkehr kann so viel passieren, das kann dich arm machen.

Bei mir im Vertrag steht kein Datum, nur auf dieser "Auflistung", ist das gemeint? Da hieß es seitens Händler das dieser da frei ein Datum eintragen kann und das keine Aussagekraft hätte

Ich habe Leasingvertrag mit unverbindlichen Liefertermin (04/2022) und

eine Auftragsbestätigung mit unverbindlichen Liefertermin (09/2022)

Welches Datum ist relevant?

Und gibt es bei Leasing auch 1% bzw.0,5%

Ich sehe das wie folgt und meine RSV auch

 

Meine Eckdaten.

 

- Vorkonfektionierten und bereits durch das AH bestellten Q4 gekauft 04/22

- Kaufvertrag Liefertermin 07/22

- Später aber Auftragsbestätigung mit KW26 erhalten

 

Ja als erstes wäre der Kaufvertrag bindend als Beginn der Fristsetzung. In meinem Falle wäre das dann exakt KW31 gewesen. Da aber eine AB vom Autohaus folge sollte ich diese als Fristbeginn nehmen lt. RSV. Hintergrund - wenn die AB später als 07/22 beinhaltet hätte, hätte ich gegen dies AB Einspruch erheben können oder dies stillschweigend hinnehmen können. Das gleich gilt natürlich auch für einen früheren Liefertermin. In meinem Fall war die AB vom Autohaus 4 Wochen eher (also KW26 statt KW30). Da ich dieser nach erhalt nicht widersprochen haben und stillschweigend hingenommen habe, ist das lt. RSV der Beginn der Fristsetzung.

 

Nach den AGB´s von Audi musste ich 6 Wochen warten, also bis KW32 um das AH in Verzug zu setzen. Was ich auch mit Einschreiben und Rückschein tat. Habe dann in KW32 das AH mit 10 Werktagen in Verzug gesetzt - was das AH auch akzeptiert hat.

 

Mein Q4 ist dann tatsächlich in KW ins AH geliefert wurden.

 

 

 

Nichts desto trotz sollte der Threaderstellen das Autohaus auf jeden Fall in Verzug setzen um seine Recht ob er es dann macht oder nicht sei dahingestellt zu bewahren bzw. einzufordern. z.B. Rücktritt vom Kauf etc. .... pp.

Ich hätte gesagt schweigen gilt nicht als Zustimmung, weder für früheres liefern noch für späteres: https://www.juraindividuell.de/.../

 

Kann ja auch sein, dass zu früh zwei Leasing Verträge parallel bedeutet hätte.

Audi hat mir heute einen Kulanzantrag auf Zuschuss zur Mobilerhaltung zu geschickt.

286.70€/Monat.

Bestellt hatte ich einen Q4 40, mit Ausstattung waren es ~61.200€/Brutto.

Img-20220929

Ist bisschen weniger als die 0,5 Prozent oder?

Sollte man dies bemängeln?

Haben nun auch mal per einschreiben einwurf den Brief mit Verzug abgeschickt. Sind auf eine Reaktion gespannt

Screenshot-20220930
Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 7:09

Wir haben auch ein Einschreiben verschickt, aber bisher keine Reaktion... Wie lange dauert so etwas? Oder soll ich nochmal schreiben?

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